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| Tipp aus der Softwareprogrammier-Werkstatt |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.03.2020, 17:26 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein befreundeter langjähriger Begleiter im Bereich der Lohnsoftware bat mich, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Wenn Sie den Weg der Aufrollung beschreiten, klären Sie bitte noch vorab mit Ihrem Softwarehersteller, ob dies in diesem Fall auch tatsächlich technisch so ohne Weiteres möglich ist (er befürchtet nämlich, dass dies in diesem besonderen Fall nicht so ohne Weiteres geht) oder ob es besser wäre, den betreffenden Kalendermonat einfach vorerst mal nicht abzuschließen (so dies bei Ihnen in der Software eine Option darstellt).
Vereinfacht gesagt: es geht eh alles, aber klären Sie bitte noch den richtigen Weg ab (Kurzarbeits-Aufrollung oder Monat nicht abschließen und Monat neu bearbeiten).
Mein lieber...……..! Danke für diesen Tipp über die Softwaregrenzen hinaus.
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| Here is the news! Ihr Update! |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.03.2020, 13:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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https://www.youtube.com/watch?v=KRWZxO4UhVE
Liebe Community!
Für euch das nächste Update.
Jetzt ist was ins Rollen gekommen! Hochrangige Vertreter der WKO sind jetzt auf mich zugekommen und wir arbeiten jetzt tatsächlich gemeinsam an einer Lösung.
Unser Team (Dr. Marek, Mag. Rainer Kraft, Roland Pühringer und Manfred Hörzi und meine Wenigkeit) haben dazu ja schon Vorarbeit geleistet (das Meiste davon können wir in die Tonne treten, aber egal). Wir haben jetzt die "Kurzarbeits-Alllianz" gegründet, die Ihnen helfen soll, sich aus dem Abrechnungsstrudel zu befreien.
Es ist eine authentische Interpretation in Aussicht gestellt (die Sozialpartner geben uns Auslegungsbehelfe), da man sich nun dessen bewusst ist, dass es zwar wichtig war, gleich mit einer Mustervereinbarung draußen zu sein, aber es ist auch ganz wichtig, die Personalverrechnung sowie die IT mit ins Boot zu nehmen und sich über Detailfragen gewahr zu werden. Die Problembereiche wird die "Kurzarbeits-Allianz" aufzeigen (wie zB Sachbezüge und das komplexe von Netto auf Brutto hochrechnen, wie dies die Richtlinie nahelegt).
Nochmals der Hinweis: die AMS-Tabellen sind für uns nicht geeignet. Das war für mich der Knackpunkt, den ich aufgezeigt habe und dieser Auffassung ist man gefolgt.
Liebe Softwarehäuser! Ihr werdet am Montag noch keine Lösung haben, da wird erst diskutiert, wie die Interpretationen ausschauen könnten, damit die uns weiterbringen können. Euren Kund/innen erklärt bitte, dass die Umsetzung in der Personalverrechnung gerade von höchster Stelle vorbereitet wird und ihr von diesen Ergebnissen abhängig seid. Wir waren in der Priorität gleich hinter den gesundheitlichen Maßnahmen und Hilfspaketen.
Liebe Dienstgeber/innen und Personalverrechner/innen! Bereitet euch - wie schon angekündigt - darauf vor, dass die März-Abrechnung nicht so toll aussieht, aber dann im April (Auferstehung, Ostern) im Nachhinein korrigiert (afgerollt) wird. Dass das nicht toll ist, ist klar, aber es ist nun definitiv "Krise". Niemand hat Schuld!
Ich bereite im Hintergrund gerade Beispiele vor, die ich dann im Sinne der Gesprächsergebnisse adaptieren werde, damit wir dann gleich draußen sein können, wenn die Ampel auf "grün" steht.
Bei meinen Kurzarbeits-Webinaren werden diese Beispiele besprochen, hier aber vorab für alle geteilt werden. Ich möchte aber noch kein zeitliches Versprechen abgeben, weil ich hier von den äußeren Umständen abhängig bin.
Das Vorlagenportal und der ARD-Betriebsdienst werden dann ebenfalls zur selben Zeit mit den Infos rausgehen (We are all one). Es soll niemand hinten bleiben.
Noch eine Bitte: ich kann im Moment keine Individualsupports geben und werde auch in nächster Zeit kaum auf Fragen hier antworten können, da nun das große Ganze kommt.
Ich bin hundemüde und muss aber jetzt richtig durchstarten. Schickt mir bitte eure Energie, damit wir das derstemmen. Ich schick euch dann unsere Ergebnisse. Versprochen!
Team WIKU - you`ll never walk alone!
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| Kurzarbeit und vereinbarte Mehrstunden |
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Geschrieben von: MarkusArnold - 22.03.2020, 13:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrtes Forum,
gibt es Erfahrung mit der Einberechnung von regelmäßigen Mehrstunden in die Kurzarbeit?
Es gibt genügend KV (zB. Handel, Metallgewerbe), bei welchen die Mehrstunden zwischen KV-Normalarbeitszeit (hier 38,5 h) und
ges. Normalarbeitszeit (40 h) ohne Zuschläge abzurechnen sind. Basierend auf dieser Möglichkeit gibt es Vereinbarungen im AV zwischen DG und DN die eine Mehrarbeitsleistung vorsehen (wöchentlich 40 h) und diese werden entsprechend auch monatlich ausbezahlt.
Für diese Fälle konnte ich nicht ermitteln, ob hier diese vereinbarten Mehrstunden in die Kurzarbeitsberechnung mit aufgenommen werden (in der Sozialpartnervereinbarung wird von Normalstunden lt. KV gesprochen - im AMS Antragsformular von Bruttoentgelt des letzten Monats / 13 Wochen) oder ist hier wie bei einer All-In Vereinbarung vorzugehen.
MFG
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| FAQ-Katalog zur Kurzarbeit von WKO steht ante portas |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 19:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein sehr großer FAQ-Katalog zum Thema "Kurzarbeit" der WKO geht in Kürze auf der "Corona-Seite" der WKO ONLINE.
Es ist praktisch keine Frage dabei, nicht nicht auch mir gestellt worden ist.
Interessant ist die Aussage im Protokoll, dass Überstundenpauschalen aus dem Referenzentgelt für die Kurzarbeitsbeihilfe auszuklammern sind, nicht hingegen Überstundenanteile aus einem All-in-Gehalt (was nicht bedeutet, dass man für die aktive Dienstleistung nicht in Bezug auf den "all-in-Überstundenanteil" den Widerruf - falls vereinbart - zieht; insbesondere, wenn das Grundgehalt separat ausgewiesen ist.
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| Ein kleines Update zum AMS-Rechner sowie zu den KUA-Anträgen |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 16:01 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (6)
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Ein kleines Update zum AMS-Rechner sowie zu den KUA-Anträgen
Den AMS-Kurzarbeitsrechner sollte man im Moment eher nicht verwenden, da die AMS-Homepage laufend abstürzt.
WICHTIGE INFO ZUR KUA-ANTRAGSSTELLUNG IN OÖ:
Wer die KUA-Anträge noch nicht eingereicht hat, sollte damit bis Dienstag damit warten ab Dienstag alle Unterlagen gemeinsam über die AMS-Homepage einreichen.
Hintergrund ist, dass das AMS mittlerweile eine Unzahl an unvollständigen bzw. tlw. mit alten Formulare tlw. mit neuen Formularen übermittelte KUA-Anträge bekommen hat – dies macht eine standardisierte Verarbeitung technisch unmöglich – demnach wird Montagabend noch einmal ein „Patchlauf“ gestartet und alle Firmen die bis dahin eingereicht haben bekommen eine Info, welche Unterlagen zur vollständigen Antragsstellung notwendig sind bzw. werden zur Nachbesserung aufgefordert -> wenn man erst am Dienstag vollständig einreicht kann man sich diese „Schleife“ sparen und eine standardisierte Verarbeitung der Unterlagen sollte gewährleistet sein.
Zeitgleich besteht bzgl. der Einreichung kein Zeitdruck – nachdem in der „Sozialpartner-Vereinbarung“ ein rückwirkender Förderbeginn (bis 1.3.) vereinbart werden kann.
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| Corona Kurzarbeit und Sachbezug |
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Geschrieben von: MarkusArnold - 21.03.2020, 12:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
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Hallo,
ich konnte noch nirgends die Handhabung der Berechnung der Kurzarbeit bei Bezug mit Sachbezug (KFZ, Wohnung etc.) finden.
Lt. § 49 ASVG wird er einbezogen, die Corona Kurzarbeitshilfe ist aber ja eine Nettohilfe?
Gibt es da bereits Regelungen für die Lohnberechnung?
Danke für die Antworten
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