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  Die neue befristete Möglichkeit zur Vereinbarung einer Dienstfreistellung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.03.2020, 16:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die neue befristete Möglichkeit zur Vereinbarung einer Dienstfreistellung nach § 18b AVRAG zur Betreuung von Kindern wegen geschlossener Schulen und Kindergärten

Der Kindergarten oder die Schule eines Kindes eines Mitarbeiters wird geschlossen. Kann der Arbeitnehmer zu Hause bleiben? Muss das Entgelt fortgezahlt werden?

Bis 3. April gelten folgende Maßnahmen:

Alle Schulen ab der 9. Schulstufe (Berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Oberstufe der AHS, Berufsschulen) werden ab Montag 16.3.2020 auf Distance-Learning umstellen und den Präsenzbetrieb einstellen.

Für alle bis zur 8. Schulstufe sowie Betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Volksschulen, Mittelschulen und Unterstufen der Gymnasien) wird ab Mittwoch, 18.3.2020 umgestellt:

Es wird die Verpflichtung aufgehoben, die Kinder in die Schule zu schicken.

Wer die Kinder zuhause betreuen kann, soll das auch tun, damit soziale Kontakte so weit als möglich reduziert werden.

In den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die 0- bis 14-Jährigen soll die Frequenz größtmöglich reduziert werden. Diese bleiben aber für die Betreuung jener Kinder geöffnet, deren berufstätige Eltern/Betreuungspflichtige keine Betreuung im privaten Umfeld organisieren können.

Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass die notwendige Betreuung der Kinder von Beschäftigten trotz dieser weitreichenden Maßnahmen weiterhin gewährleistet sein wird. Es liegt daher prinzipiell kein Dienstverhinderungsgrund für berufstätige Eltern vor.

Allerdings können Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderurlaub bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. Die nähere Ausgestaltung dieser Unterstützung bei den Lohnkosten wird durch die Bundesregierung erarbeitet.

Anmerkung: das Entgelt ist nach dem Entgeltsausfallsprinzip zu leisten (also wie bei einem Krankenstand oder Feiertag bzw. Urlaub nach UrlG), die Rückvergütung an den Arbeitgeber, die innerhalb von sechs Wochen nach Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei den Finanzbehörden geltend zu machen ist (die Details dazu erfahren wir alle noch), ist nach oben gedeckelt mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG (also mit € 5.370,00).


Die Regelung tritt voraussichtlich mit 31. Mai 2020 außer Kraft.

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  Die Änderungen zur Kurzarbeit - der WKO-Newsletter dazu ist eben erschienen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.03.2020, 15:47 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (5)

Die Änderungen zur Kurzarbeit - der WKO-Newsletter dazu ist eben erschienen

https://newsletter.wko.at/sys/w.aspx?sub...3722b41356

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  Lehrlinge und Berufsschule in "Corona-Zeiten"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.03.2020, 14:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lehrlinge und Berufsschule in "Corona-Zeiten"

Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Lehrlinge, die aktuell in der Berufsschule sind (und deshalb auch gleichzeitig wieder nicht).

Also man kann zur WKO stehen, wie man will (und ich denke, dass bekannt ist, dass ich stets einen sehr guten Draht zu dieser Interessensvertretung habe), aber das Bemühen zur umfassenden sehr guten und raschen Information kann man ihnen nicht absprechen. Man muss nur wissen, wo man was findet und genau auf diese Schatzsuche begebe ich mich nun sukzessive für Sie:

https://www.wko.at/service/bildung-lehre...rmine.html

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  Nicht ganz lohnverrechnungsrelevant, aber dennoch für viele sehr wichtig
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.03.2020, 13:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nicht ganz lohnverrechnungsrelevant, aber dennoch für viele sehr wichtig

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldu...virus.html

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  Der heutige WKO-Newsletter
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 14.03.2020, 19:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der heutige WKO-Newsletter

https://newsletter.wko.at/sys/w.aspx?sub...d=6c0d3d91

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  ÖGK Beitragsstundung wg. Corona:
Geschrieben von: ERJ - 14.03.2020, 10:54 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Kommt es für Beitragsstundungen, die im Zusammenhang mit Corona notwendig werden, zu Zinsvorschreibungen?

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  Der aktuelle WKO-Newsletter zum Thema Corona-Virus
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.03.2020, 20:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der aktuelle WKO-Newsletter zum Thema Corona-Virus

https://newsletter.wko.at/sys/w.aspx?sub...d=37890a5f

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  Die Herausforderungen in der Personalverrechnung in "Corona-Zeiten"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.03.2020, 20:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

1) Die Herausforderungen in der Personalverrechnung in "Corona-Zeiten" - die neuen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, dargestellt im Rahmen des "WIKU-Jour fixe für dahoam"

24. März 2020 (18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30) ==> Webinar Jour fixe für dahoam auf d`Nocht sowie

27. März 2020 (9 bis 11 Uhr) ==> Webinar: Jour fixe für dahoam

Entgeltsfortzahlung als Folge der Quarantäne plus die Rückerstattung mit den neuen Formularen
Neue Krankmeldungsmöglichkeit
Geförderte Dienstverhinderung wegen der Schulschließung
Aktuelles (Neues) zur Kurzarbeit
Weitere Fragen rund um das Thema "Virusbedingte Beeinträchtigung im Arbeitsleben mit Auswirkung auf die Personalverrechnung"
Toleranzpaket der ÖGK in diesen schwierigen Zeiten
Zusätzlich werden noch weitere wichtige und aktuelle Themen aus der Personalverrechnung besprochen wie zB aktuelle höchstgerichtliche Judikatur
zur Gleitzeit,
zum Bestandsschutz werdender Mütter,
zu fatalen Pannen bei der Karenzteilung,
zur Stärkung des Kündigungsschutzes bei älteren Arbeitnehmer/innen,
zum weggefallenen Feiertagsstatus beim Karfreitag,
zur Urlaubsersatzleistung am Saisonende.
Aktuelles zum Kontrollsechstel.

Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer), über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung übermittelt (auch als Nachweis gemäß § 33 BiBuG geeignet).

Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie erhalten von uns den Aufnahmelink zugesandt und haben so die Möglichkeit, die Inhalte - so oft Sie wollen - anzusehen.

Fragen zu diesen Themen tauchen ja zumeist erst nach den Schulungen auf. Als Webinar-Teilnehmer/in stehe ich Ihnen dafür gerne per E-Mail zur Verfügung (oder im Rahmen des Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell auch über mein Fachforum).

2) "Kurzarbeit aus Sicht der Personalverrechnung"
Ziel dieses Webinares ist es, Sie kurzfristig für die Abrechnung von Kurzarbeit fit zu machen. Berücksichtigt werden dabei die an diesem Wochenende (14./15.3.2020) beschlossenen gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.
26. März 2020 von 10 bis 11 Uhr
30. März 2020 von 15 bis 16 Uhr
02. April 2020 von 10 bis 11 Uhr

Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer), über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung übermittelt (auch als Nachweis gemäß § 33 BiBuG geeignet).

Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie erhalten von uns den Aufnahmelink zugesandt und haben so die Möglichkeit, die Inhalte - so oft Sie wollen - anzusehen.


Fragen zu diesen Themen tauchen ja zumeist erst nach den Schulungen auf. Als Webinar-Teilnehmer/in stehe ich Ihnen dafür gerne per E-Mail zur Verfügung (oder im Rahmen des Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell auch über mein Fachforum).

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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 13/2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.03.2020, 18:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Ausländische Luftverkehrsgesellschaften - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht
Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,-- Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.
Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachzuverrechnen.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2020
 
Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.

B) Finance - KV-Abschluss per 1.4.2020
Erhöhung aller Gehaltsschemata um 2% linear
Erhöhung der Kinderzulagen um 2% linear
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2% linear
Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
Die Valorisierung wird für die in der Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam.

C) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die Gehälter werden um 2,4% angehoben und auf volle 10 Cent gerundet.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,4% angehoben und auf volle Euro aufgerundet.
Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 2,4 % angehoben.
Bei Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wird für die Abfertigung Alt in Zukunft auch die Zeit der (überwiegenden) Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Abfertigung führt (bisher Abfertigung auf Basis Teilzeit).
Darüber hinaus wurden im Rahmenrecht einige Klarstellungen getroffen.

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  Ausbildung zum Steuerberater
Geschrieben von: Mustermann - 13.03.2020, 18:33 - Forum: Berufsrecht - Antworten (2)

Nach mehreren Jahren selbständiger Bilanzbuchhalter stelle ich mir die Frage, ob ich nicht Richtung Steuerberater weiterdenken soll...
...
Hat von Euch wer Erfahrung dazu? Auf der KWT-Seite gibt es uns ja faktisch nicht...
...
Über die Kurse/Prüfungen bin ich mir schon klar.
Starte ich als Berufsanwärter bei der KWT? Wie verhält sich das zur WK?
Fragen über Fragen, hat wer Erfahrungen?

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