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  Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) per 1.10.2019 gesatz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.11.2019, 16:40 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der ÖRK-Kollektivvertrag wurde rückwirkend mit 1. Oktober 2019 erneut gesatzt.

Zur Satzungserklärung vom heutigen Tag:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_345.html

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  BMF-Info zur KFZ-Sachbezugsbewertung ab dem 1.1.2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.11.2019, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das BMF hat seine offizielle Information zur KFZ-Sachbezugsbewertung aus dem Frühjahr 2019 aktualisiert und abgeändert.

Zu dieser Info gelangen Sie hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...8d9772cd43

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  Neue Tarifgruppen im öffentlichen Dienst ab 1.1.2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.11.2019, 14:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Freie Dienstnehmer/innen und Lehrlinge "wechseln", wenn sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ab 1.1.2020 ins B-KUVG bzw. zur BVEAB.
Welche Tarifgruppen dort ab 1.1.2020 gelten bzw. welche Beitragssätze hier zur Anwendung gelangen, kann man sich anhand der eben aktualisierten Excel-Listen heraussuchen, die man hier findet:

http://www.bva.at/cdscontent/?contentid=...de=content

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  MLT für "alte Hausbesorger/innen" in Kärten sowie in der STMK
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.11.2019, 09:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kärnten
MLT für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_341.html
[/url]
MLT Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_340/BGBLA_2019_II_340.html

Steiermark
MLT für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_343/BGBLA_2019_II_343.html

MLT Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften:
[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_342/BGBLA_2019_II_342.html]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_342/BGBLA_2019_II_342.html

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  WIKU-WEBINAR: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 21.11.2019, 23:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-WEBINAR: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020 – die kleine „WIKU-Lohntagung plus Angebot zur „Vollversion der Highlights 2020“ als Digitalpaket

 
Der Jahreswechsel stellt traditionell für die Personalverrechnung die stressigste Zeit des ganzen Jahres dar.
 
Dazu kommt die Herausforderung, sich Zeit für die unbedingt notwendige Weiterbildung zu nehmen.
 
Dieses Webinar – eine kleine WIKU-Lohntagung – hilft Ihnen, den Überblick zu wahren und informiert Sie kompakt in zwei Stunden über die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten.
 
Wir behandeln dabei folgende Themen:
 
1. Der neue persönliche Feiertag
 
2. Änderungen bei Karenz,
 
3. Der neue Papamonat
 
4. Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
 
5. Änderungen beim Familienzeitbonus sowie beim Kinderbetreuungsgeld
 
6. Steuerreform 2020 und Abgabenänderungsgesetz
 
6.1. Änderungen bei der KFZ-Sachbezugsbewertung
 
6.2. Änderungen bei der Jahressechstelbewertung
 
6.3. Änderung beim Familienbonus PLUS
 
Die wichtigste Judikatur, interessante Neuerungen durch Anpassung von Rechtsansichten (zu Feiertagskollision mit Krankenstand bzw. zur Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltenverhältnis) sowie aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass.
 
Ihre Terminmöglichkeiten:
 
10. Jänner 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
16. Jänner 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
23. Jänner 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30
 
Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
 
Sie erhalten dabei die Kultunterlage „Highlights 2020 – Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung, Stand 1.1.2020“ sowie die dazugehörigen Folienhandzettel, jeweils als pdf.
 
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen sowie eine Teilnahmebestätigung. Fragen zu den Themen dürfen auch nach der Veranstaltung an mich übermittelt werden.
 
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
 
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
 
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .
 
Als Alternative bieten wir Ihnen den kompletten Vortrag „Highlights 2020 – Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung“ als Digitalpaket an. Ein knapp 5 stündiger Vortrag auf drei Teile aufgeteilt, den Sie als Videostream ca. für die Dauer von zwei Jahren ansehen können. Es handelt sich dabei um die „Maxi-Version“ der Highlights 2020. Der Preis dafür beträgt € 198,00 (inklusive 20 % USt). Auch in diesem Fall können Sie selbstverständlich Fragen an mich zum Stoff richten. Diese Variante ist besonders interessant, wenn Sie mehreren Personen im Unternehmen den kompletten Vortrag zukommen lassen möchten, ohne dass das Büro an den Fortbildungstagen völlig verwaist ist.
 
Über Ihre Bestellung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .

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  Handelsangestellte: KV-Abschluss per 1.1.2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 21.11.2019, 23:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Handelsangestellte: KV-Abschluss per 1.1.2020

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_0.a/1...-5-prozent

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  Welcher DZ-Satz ist maßgeblich in Bezug auf Außendienstmitarbeiter/innen....
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 21.11.2019, 13:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In dieser Woche wurde ich mit folgende Frage konfrontiert:

 
Welcher DZ-Satz kommt zur Anwendung, wenn zB die Zentrale des Unternehmens in Oberösterreich liegt, man aber Dienstnehmer/innen im Außendienst in anderen Bundesländern beschäftigt (diese auch bei der jeweiligen Landesstelle der ÖGK - früher: Bundesländer-GKK) angemeldet hat und ev. auch (zB wegen Vorhandensein eines Home-offices, das ausgiebig für Firmenzwecke genützt wird) die KommSt an die Wohnsitzgemeinde abführt (zumindest im prozentuellen Ausmaß der Nutzung dieser "Betriebsstätte". Eine Betriebsstätte in Salzburg bzw. eine Mitgliedschaft zur dortigen Landeskammer besteht nicht.
 
Von der WKO OÖ kam nun folgende "offizielle" Auskunft:
 
Nach § 122 Abs 8 2. Satz WKG ist die Kammerumlage 2 (KU 2 oder DZ) beim einzelnen Kammermitglied von der Summe der in seiner Unternehmung (seinen Unternehmungen) nach § 2 anfallenden Arbeitslöhne zu berechnen. Die Mitgliedschaft wird nach § 2 Abs 5 WKG in der Bundeskammer sowie in jenen Landeskammern und Fachorganisationen begründet, in deren Wirkungsbereich eine Betriebsstätte vorhanden ist, die der regelmäßigen Entfaltung von unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 dient.
 
Das bedeutet im Hinblick auf die von den Landeskammern festgesetzten Anteile der KU 2-Sätze, dass für die Löhne und Gehälter der Dienstnehmer in den einzelnen Betriebsstätten jeweils der Satz der zuständigen Landeskammer der jeweiligen Betriebsstätte heranzuziehen ist.
 
Mit anderen Worten: Maßgeblich ist im Zusammenhang mit dem KU 2-Satz nicht der konkrete Tätigkeitsort, sondern die Zurechnung zu den einzelnen Betriebsstätten.
 
Nochmals anders ausgedrückt: Es kann nur der KU 2-Satz eines Bundeslandes zur Anwendung gelangen, in welchem der Arbeitgeber überhaupt über eine Wirtschaftskammermitgliedschaft verfügt.
 
Nachdem im vorliegenden Fall nur in OÖ eine WK-Mitgliedschaft gegeben ist, weil in Salzburg keine Betriebsstätte vorliegt, ist hier auch in Bezug auf den Arbeitslohn dieses Mitarbeiters nur der DZ-Satz für OÖ heranzuziehen.
 

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  KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden
Geschrieben von: Emma - 21.11.2019, 10:41 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Die Normalarbeitszeit im Betrieb geht von 7:00-12:00 und 13:00-16:30 (8,5 Stunden).

Mitarbeiter fährt um 6:00 auf die Baustelle (1 Stunde Fahrzeit als Mitfahrer), arbeitet von 7:00 bis 12:00 und 12:30 - 16:00, dann fährt er wieder zurück in den Betrieb (Fahrzeit als Mitfahrer von 16:00 bis 17:00 Uhr). 

Lt KV gebührt nur für den Lenker Überstundenentlohnung für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit, ansonsten nur Stundenlohn ohne Zulagen und Zuschläge.

Meine Frage:
Wann beginnen Überstunden? 

  • Nach Erreichen der 8,5 Stunden (das wäre dann ab 15 Uhr - 17 Uhr abzgl. 1 Stunde Wegzeit, also 1 Überstunde)?
  • grundsätzlich für die Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit, wenn keine Wegzeiten als Mitfahrer (das wäre dann für die verkürzte Mittagspause von 0,5h, allerdings schafft er ja die 8,5 Stunden Tagesarbeitszeit gar nicht)?
  • oder ist die Berechnung ganz anders zu sehen?

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  Aussergewöhnliche Belastung
Geschrieben von: kladi - 20.11.2019, 22:26 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Ein Vater schafft für seine großjährige, zu 100% behinderte, ohne eigenem Einkommen, Tochter eine Wohnung an und trägt auch sondt sämtliche lfd. Kosten, wie Wohnungskosten, Kost etc., Arztkosten, Heilbehelfe, und damit zusammenhängende Fahrtkostenmit seinem PKW.
Frage: Was kann der Vater gegenüber dem Finanzamt steuermindernd geltend machen?

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  agBelastung, Operationskosten
Geschrieben von: HWF - 20.11.2019, 16:56 - Forum: Diverses - Antworten (3)

Ich habe einen Fall, bei dem (auch für einen Laien) offensichtlich berechtigte
und profund argumentierte ag Belastungen mit Verweis auf die Richtlinien 
abgelehnt wurden. Vom FA wird auf den Beschwerdeweg
und auf die Anordnungen von "oben" verwiesen.
Im Zuge meiner Recherche bin ich auf 2 fast idente Fälle gestossen,
die beim BFG gelandet sind und dort positiv (für den Antragsteller)
abgeschlossen wurden.
Ich vermute System dahinter : Beamtenbeschäftigung, man macht es sich leicht
(mit einer Ablehnung kann man nichts falsch machen) oder lässt es einfach drauf ankommen.

Gibt es im Forum dazu ähnliche Erfahrungen ?

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