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Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
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| Die Herausforderungen in der Personalverrechnung in "Corona-Zeiten" |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.03.2020, 20:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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1) Die Herausforderungen in der Personalverrechnung in "Corona-Zeiten" - die neuen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, dargestellt im Rahmen des "WIKU-Jour fixe für dahoam"
24. März 2020 (18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30) ==> Webinar Jour fixe für dahoam auf d`Nocht sowie
27. März 2020 (9 bis 11 Uhr) ==> Webinar: Jour fixe für dahoam
Entgeltsfortzahlung als Folge der Quarantäne plus die Rückerstattung mit den neuen Formularen
Neue Krankmeldungsmöglichkeit
Geförderte Dienstverhinderung wegen der Schulschließung
Aktuelles (Neues) zur Kurzarbeit
Weitere Fragen rund um das Thema "Virusbedingte Beeinträchtigung im Arbeitsleben mit Auswirkung auf die Personalverrechnung"
Toleranzpaket der ÖGK in diesen schwierigen Zeiten
Zusätzlich werden noch weitere wichtige und aktuelle Themen aus der Personalverrechnung besprochen wie zB aktuelle höchstgerichtliche Judikatur
zur Gleitzeit,
zum Bestandsschutz werdender Mütter,
zu fatalen Pannen bei der Karenzteilung,
zur Stärkung des Kündigungsschutzes bei älteren Arbeitnehmer/innen,
zum weggefallenen Feiertagsstatus beim Karfreitag,
zur Urlaubsersatzleistung am Saisonende.
Aktuelles zum Kontrollsechstel.
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer), über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung übermittelt (auch als Nachweis gemäß § 33 BiBuG geeignet).
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie erhalten von uns den Aufnahmelink zugesandt und haben so die Möglichkeit, die Inhalte - so oft Sie wollen - anzusehen.
Fragen zu diesen Themen tauchen ja zumeist erst nach den Schulungen auf. Als Webinar-Teilnehmer/in stehe ich Ihnen dafür gerne per E-Mail zur Verfügung (oder im Rahmen des Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell auch über mein Fachforum).
2) "Kurzarbeit aus Sicht der Personalverrechnung"
Ziel dieses Webinares ist es, Sie kurzfristig für die Abrechnung von Kurzarbeit fit zu machen. Berücksichtigt werden dabei die an diesem Wochenende (14./15.3.2020) beschlossenen gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.
26. März 2020 von 10 bis 11 Uhr
30. März 2020 von 15 bis 16 Uhr
02. April 2020 von 10 bis 11 Uhr
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer), über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung übermittelt (auch als Nachweis gemäß § 33 BiBuG geeignet).
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie erhalten von uns den Aufnahmelink zugesandt und haben so die Möglichkeit, die Inhalte - so oft Sie wollen - anzusehen.
Fragen zu diesen Themen tauchen ja zumeist erst nach den Schulungen auf. Als Webinar-Teilnehmer/in stehe ich Ihnen dafür gerne per E-Mail zur Verfügung (oder im Rahmen des Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell auch über mein Fachforum).
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 13/2020 |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.03.2020, 18:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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A) Ausländische Luftverkehrsgesellschaften - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht
Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,-- Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.
Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachzuverrechnen.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2020
Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.
B) Finance - KV-Abschluss per 1.4.2020
Erhöhung aller Gehaltsschemata um 2% linear
Erhöhung der Kinderzulagen um 2% linear
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2% linear
Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
Die Valorisierung wird für die in der Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam.
C) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die Gehälter werden um 2,4% angehoben und auf volle 10 Cent gerundet.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,4% angehoben und auf volle Euro aufgerundet.
Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 2,4 % angehoben.
Bei Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wird für die Abfertigung Alt in Zukunft auch die Zeit der (überwiegenden) Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Abfertigung führt (bisher Abfertigung auf Basis Teilzeit).
Darüber hinaus wurden im Rahmenrecht einige Klarstellungen getroffen.
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| Ausbildung zum Steuerberater |
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Geschrieben von: Mustermann - 13.03.2020, 18:33 - Forum: Berufsrecht
- Antworten (2)
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Nach mehreren Jahren selbständiger Bilanzbuchhalter stelle ich mir die Frage, ob ich nicht Richtung Steuerberater weiterdenken soll...
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Hat von Euch wer Erfahrung dazu? Auf der KWT-Seite gibt es uns ja faktisch nicht...
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Über die Kurse/Prüfungen bin ich mir schon klar.
Starte ich als Berufsanwärter bei der KWT? Wie verhält sich das zur WK?
Fragen über Fragen, hat wer Erfahrungen?
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| Arbeitskräfteüberlassung/Bauleistung |
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Geschrieben von: Walpurga Wendl - 13.03.2020, 18:23 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Vorübergehende Überlassung
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz findet weiters keine Anwendung wenn - die Überlassung nicht länger als 6 Monate pro Kalenderjahr dauert (Zeiten nacheinander folgender Überlassungen verschiedener Arbeitskräfte sind zusammenzuzählen),
- der Beschäftiger die gleiche Erwerbstätigkeit wie der Überlasser ausübt und
- der Charakter des Überlasserbetriebes gewahrt bleibt.
Das habe ich auf der WKO-Seite gefunden. Wenn ich das richtig verstanden habe, so werden die 6 Monate auf das Unternehmen gerechnet und ich kann nicht einzelne Arbeitnehmer je 6 Monate verleihen.
Ich habe jetzt den Fall, dass ein Unternehmen einem anderen Unternehmen (nicht die gleiche Erwerbstätigkeit, aber wahrscheinlich den gleichen KV) eine Arbeitskraft überlässt.
Das überlassende Unternehmen weist auf der Rechnung 20 % USt aus. Ist das korrekt? Ich wäre eigentlich der Meinung, dass diese Überlassung eine Bauleistung ist.
Bitte um eure Meinungen.
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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| Kurzarbeit - ihre Info- und Coachinganlaufstelle aus Sicht der Personalverrechnung |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 12.03.2020, 08:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Als im Jahr 2009 die Weltwirtschaftskrise Österreich erfasste, musste ich über Nacht einen umfassenden Artikel zum Thema "Kurzarbeit in der Personalverrechnung" herausstampfen.
Diesen Artikel habe ich laufend auf aktuellem Stand gehalten und er dient heute als Nachschlagewerk für all jene wenigen, die zwischenzeitig mit Kurzarbeit zu tun hatten und er dient möglicherweise nun auch all jenen als Begleithilfe, die in den nächsten Tagen damit zu tun haben werden.
Dieser Artikel fand Niederschlag in der Schulungsunterlage "Spezialfragen zu Dienstverhinderungen". Diese Schulungsunterlage wird im Rahmen meiner WIKU-PV-Akademie eingesetzt und kann aber auch ohne Akademie-Besuch erworben werden. Die Printversion der Unterlage kostet € 36,30 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen), die Digitalversion kostet € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer: alle Dateien als pdf sowie die umfangreichen Schulungsvideos).
Ihre Bestell-E-Mail-Adresse lautet: kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Da es zur Zeit Verhandlungen betreffend Kurzarbeit gibt, werde ich Sie in meinem Fachmedium entsprechend begleiten. Jene, die das WIKU-Personal aktuell Premium-Abo haben können im Falle fachlicher Fragen dazu (im Rahmen der ONLINE-Tage-Regelung) auch mit meiner fachlichen Begleitung rechnen.
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