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  Zum Recht der Gemeinden auf Kommunalsteuernachschau
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.08.2023, 18:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zum Recht der Gemeinden auf Kommunalsteuernachschau

Ein aktuelles VwGH-Erkenntnis beleuchtet erneut diese konfliktbeladene Frage, ob denn die Gemeinden "im eigenen Wirkungsbereich" tatsächlich berechtigt sein sollen, selber "nach dem Rechten zu sehen".

Dieses Erkenntnis erscheint in WPA 13/2023. Premium-Abonnenten der WIKU Personal aktuell können diesen Artikel schon heute "nachschauen".


Infos zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell gibt es hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



Angehängte Dateien
.pdf   Kommunalsteuer - Nachschaurechte der Gemeinden neben der GPLB.pdf (Größe: 106,7 KB / Downloads: 3)
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  Die nächste Anhebung der Steuerstufen steht vor der Türe!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.08.2023, 13:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ende der kalten Progression bringt Steuerzahlern 3,65 Milliarden Euro - Geld - derStandard.at › Wirtschaft

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  Das "BMAW-AMS-Fachkräftebarometer"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.08.2023, 13:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hier geht es zur Presseaussendung des BMAW:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...usgepraegt

Hier geht es zum Fachkräftebarometer:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsmar...meter.html

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  Hochwasser: unbürokratische Soforthilfe für betroffene  Unternehmen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 16:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hochwasser: unbürokratische Soforthilfe für betroffene  Unternehmen

ÖGK-Newsletter Nr. 9/2023 vom 7.8.2023


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Stichtagsregelung in Pensionskassen-BV des Erwerbers greift im Falle eines Betriebsüberganges nicht
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 16:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 25.01.2023, 8 ObA 62/22h

§ 3 Abs. 1 AVRAG

Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer war seit 1.9.1990 bei einem Unternehmen beschäftigt, das per 1.7.2010 von einem Betriebserwerber übernommen wurde.

In beiden Unternehmen gab es jeweils Betriebsvereinbarungen über eine Pensionskassenzusage.

Jene im Erwerberunternehmen sah vor, dass im Falle von Eintritten vor dem 1.1.2006 15 % und für Eintritte ab dem 1.1.2006 5 % der Beitragsbemessungsgrundlage an Pensionskassenbeiträge zu leisten waren.

Beim veräußernden Unternehmen sah die Betriebsvereinbarung eine Beitragsleistung von 15 % vor.

Da der Betriebserwerber den „Übergang“ per 1.7.2010 wie einen Eintritt ab 1.1.2006 behandelte und somit ab 1.7.2010 anstelle der 15 % (wie sie die Veräußererregelung vorgesehen hatte) nur noch 5 % einbezahlte, klagte der Arbeitnehmer beim Erwerber einen Pensionsschaden ein.

So entschied der OGH:

Dieser wies (im Ergebnis) die Klage ab und bestätigte die Vorgangsweise durch den Arbeitgeber.

Im Ergebnis (was das Stichtagsprinzip in der „Erwerber-BV“ betrifft) wurde der Betriebsübergang wie ein Neueintritt behandelt.


Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:

1. Stichtagsregelungen in Erwerber-KV bzw. in Erwerber-BV greifen bei Betriebsübergang nicht

Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass die beim Veräußerer verbrachten Dienstzeiten aufgrund des § 3 Abs 1 AVRAG so zu berücksichtigen sind, wie wenn sie beim neuen Arbeitgeber verbracht worden wären.

Diese Anrechnung schlägt aber nicht auf Stichtagsregeln in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen durch (9 ObA 145/16p = WPA 4/2017, Artikel Nr. 68/2017).

Die §§ 3 ff AVRAG sollen lediglich vor dem Verlust bestehender Ansprüche schützen, weshalb diese Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht erfolgreich zur Begründung eines Anspruchs herangezogen werden können, der dem Arbeitnehmer ohne Betriebsübergang im Betrieb des Veräußerers nicht zugestanden wäre.

Der Geltung des Stichtagsprinzips kann grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, dass dem übergewechselten Arbeitnehmer auch beim Veräußerer eine gleichartige Leistung nach einer dort geltenden Betriebsvereinbarung zugestanden wäre, wie sie beim Erwerber nur mehr Stammarbeitnehmern zukommt.


2. Eigene Pensionskassen-BV löst jene des Veräußererbetriebes ab:

Die Höhe der streitgegenständlichen Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse gründeten sich jeweils auf Betriebsvereinbarungen.

Nach § 31 Abs 7 ArbVG bleibt die Geltung von Betriebsvereinbarungen für Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen, die von einem anderen Betrieb aufgenommen werden, nur insoweit unberührt, als sie Angelegenheiten betreffen, die von den Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Betriebs nicht geregelt werden.

Die Betriebsvereinbarung des veräußernden Arbeitgebers konnte nicht fortbestehen, da es dazu (zur Pensionskassenzusage) auch beim Erwerber eine Betriebsvereinbarung darüber im Sinne des § 97 Z 18 ff ArbVG gab.

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  Auch durch ausländische EU/EWR-Behörden verhängte Quarantänemaßnahmen rechtfertigen das Recht auf Rückerstattung des vom Arbeitgeber bezahlten Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 15:59 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Auch durch ausländische EU/EWR-Behörden verhängte Quarantänemaßnahmen rechtfertigen das Recht auf Rückerstattung des vom Arbeitgeber bezahlten Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz
 
VwGH 20.06.2023 Ra 2021/03/0098
§ 32 Epidemiegesetz
 
Nun ist auch das VwGH-Erkenntnis da, nachdem davor schon der EuGH "Recht" gesprochen hatte!
Zusammengefasst sind folgende Gründe für Gemeinschaftswidrigkeit der österreichischen gesetzlichen Regelung maßgeblich:
 
1. Der Vergütungsbetrag, der Arbeitnehmern während ihrer Quarantäne gebührt, stellt keine „Ausgleichsleistung bei Krankheit“ im Sinne der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dar und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
 
2. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist Hauptziel von „Leistungen bei Krankheit“ im Sinne dieser Bestimmung die Heilung der erkrankten Person . Dies ist jedoch bei einer Vergütung, wie sie § 32 EpiG vorsieht, nicht der Fall, denn für die Erlangung einer solchen Vergütung macht es keinen Unterschied, ob die Person, gegenüber der die Quarantänemaßnahme angeordnet wurde, wirklich krank ist oder nicht.
 
3. Eine solche Quarantäne wird nicht zur Heilung bzw. Genesung der betroffenen Person, sondern zum Schutz der Bevölkerung gegen Ansteckung durch Letztere angeordnet.
 
4. Die Vergütung nach dem EpiG wird nur Personen geleistet, über die nach diesem Gesetz aufgrund einer Durchführungsmaßnahme der nationalen Gesundheitsbehörden eine Quarantäne verhängt wurde, d. h. also ausschließlich Personen mit Wohnsitz im österreichischen Hoheitsgebiet. Somit ist diese Vergütung mittelbar an die Voraussetzung eines Wohnsitzes im österreichischen Hoheitsgebiet geknüpft, was sich eher auf Wanderarbeitnehmer auswirkt und daher eine mittelbare Diskriminierung darstellt.
 
5. Zwar liegt es im Interesse der öffentlichen Gesundheit – die es erlaubt, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beschränken – , wenn Quarantänemaßnahmen angeordnet werden und wenn die Zahlung einer Vergütung vorgesehen ist, um deren Einhaltung zu fördern. Es eignet sich jedoch ganz offenbar nicht für die Erreichung dieses Ziels, die Vergütung nur an Personen auszuzahlen, die nach der nationalen Regelung in Quarantäne geschickt wurden, nicht aber insbesondere an Wanderarbeitnehmer, über die aufgrund der in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat geltenden Gesundheitsmaßnahmen Quarantäne verhängt wurde.
 
6. Demnach könnte die Leistung einer Vergütung an solche Wanderarbeitnehmer diese ebenso ermutigen, die ihnen auferlegte Quarantäne einzuhalten, und zwar zugunsten der öffentlichen Gesundheit.
 
7. Somit erbietet sich eine Auslegung des § 32 Abs. 1 Z 1 EpiG, nach der zwingende Voraussetzung einer Vergütung für Verdienstentgang nach dieser Bestimmung jedenfalls eine „gemäß §§ 7 oder 17“ EpiG verfügte Absonderung durch eine österreichische Behörde ist.
 
8. Vielmehr sind für Zwecke der Vergütung des Verdienstentganges auch Absonderungsmaßnahmen zu berücksichtigen, die von Behörden eines anderen Mitgliedstaates verhängt wurden und angesichts ihrer Zielsetzung, ihrer Art und ihren Auswirkungen den nach den §§ 7 und 17 EpiG verfügten Absonderungsmaßnahmen vergleichbar sind.

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  WIKU Personal aktuell Nr. 12/2023 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 15:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU Personal aktuell Nr. 12/2023 - die Begleitvideos

Das Kurzüberblicks-Video (frei zugänglich):

https://vimeo.com/852291997


Das ausführliche Erläuterungs-Video (Premium-Passwort erforderlich):

https://vimeo.com/852321305

Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell:

http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...2329b5e4fd

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  Stellenangebote Personalverrechnung Jacoby GM Pharma
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 13:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Stellenangebote Personalverrechnung Jacoby GM Pharma


Stelleninserat Personalverrechnung am Standort Hallein:

https://www.jacoby-gm.at/ueber-uns/karri...lc69zke542


Stelleninserat Personalverrechnung am Standort Braunau:

https://www.jacoby-gm.at/ueber-uns/karri...pkwus1hekr


Sonstige aktuelle offene Stellen:

https://www.jacoby-gm.at/ueber-uns/karriere

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  Naturkatastrophe - Wie der DG den DN helfen kann
Geschrieben von: Hendrich Günter - 07.08.2023, 11:32 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Ich habe bei Hr. Patka eine Übersicht dazu gefunden, könnte für Kolleg*innen in Kärnten und der Steiermark interessant sein.
https://www.patka-knowhow.at/naturkatast...lfen-kann/

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 31/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.08.2023, 09:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 31/2023
 
https://youtu.be/OkTpk5oZ-c8

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