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| Deutscher DG stellt DN in Ö einen Firmen-PKW zur Verfügung - wo muss dieser zugelassen werden? |
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Geschrieben von: Ilke - 03.09.2025, 13:02 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
wir betreuen seit Kurzem einen deutschen Lohnklienten, der bisher nur einen Dienstnehmer in Österreich beschäftigt. Für seine Vertriebstätigkeit wird dem DN ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt, den er ausschließlich dienstlich nutzt (halber Sachbezug wird angewandt). Der PKW ist in Deutschland zugelassen.
Nun wurden wir mit der Frage konfrontiert, ob der PKW eigentlich ein österreichisches Kennzeichen benötigt und wie dies zu bewerkstelligen wäre.
Unsere bisherige Recherche hat ergeben, dass dies ein durchaus strittiges Thema ist. Die allgemeine Auskunft auf WKO-Seiten etc ist, dass jemand, der seinen Lebensmittelpunkt in Ö hat, auch hier das Fahrzeug anzumelden hat. Es besteht allerdings keine Betriebsstätte in Österreich, also kann die Firma - soweit wir verstehen - den Wagen gar nicht in Österreich anmelden.
Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Strafen sehen wir die verpflichtende Entrichtung der NoVA als großes Thema sowie etwaige versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Weiters befürchten wir, dass das Thema für den DN bei Anhaltung durch die Polizei sehr unangenehm werden könnte.
Wir haben eine sehr interessante Berufungsentscheidung des UFS zu einem ähnlichen Fall gefunden, allerdings liegt diese schon einige Jahre zurück.
Wäre Klient damit vielleicht "aus dem Schneider", wenn auch sein DN mehrmals pro Jahr nach Deutschland fährt und sämtliche Kosten vom DG in Deutschland getragen werden, also der "dauernde Standort" des Fahrzeugs nicht in Ö ist?
Wir sind für alle Infos und Anregungen dankbar, wie in so einem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sollte der Fall zu komplex sein und es dazu einer ausführlichen Beratung bedürfen, bitte ich um Kontaktempfehlungen.
Liebe Grüße,
Ilke
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| ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025 |
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Geschrieben von: CGV1 - 02.09.2025, 19:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (8)
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Lieber Herr Kurzböck, liebe Forumsteilnehmer,
bei der ATZ wird für den Lohnausgleich ein 12-Monats-Zeitraum „ausgewertet“ und prinzipiell ein Durchschnitt des SV-pflichtigen Entgelts (laufend) gebildet.
(Leider) ist die MA-Prämie 2025 iSd § 124b Z 448 EStG (im Gegensatz zu deren „Rechtsvorgängern") nur steuerfrei, woran sich höchstwahrscheinlich nichts mehr ändern wird.
Im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze wird empfohlen, sie nicht als klassische Einmalzahlung, sondern z.B. in zwei Teilbeträgen auszuzahlen, um von SV-SZ ausgehen zu können.
Diese Vorgangsweise würde sie dann auch von vornherein aus der ATZ-Berechnung ausscheiden, weil hier SV-SZ-Entgelte nicht relevant sind (siehe den 1/6-Zuschlag, den das AMS zahlt).
Generell könnte man aber die ASVG-Besonderheit, dass Einmalzahlungen als „SV-laufend“ abzurechnen sind, hinsichtlich der ATZ-Berechnung auch insoweit korrigieren, als man sie für die Lohnausgleichsberechnung "trotz SV-laufend" nicht berücksichtigt (egal, ob die Einmalzahlung den Kriterien der MA-Prämie 2025 entspricht oder nicht): Beim ATZ-Lohnausgleich geht es zwar nicht um das „regelmäßige Entgelt“, aber der Lohnausgleich dient doch einem bestimmten Sinn&Zweck und der 12-Monats-Zeitraum will variable Entgelte glätten. Daher gibt es m.E. gute Gründe, Einmalzahlungen generell nicht einzubeziehen, obwohl man sie hinsichtlich SV als „laufend“ abzurechnen habe. Der Lohnausgleich ist im 1. Schritt auch eher der arbeitsrechtlichen Welt zuzuordnen – und da ist eine klassische Einmalzahlung ziemlich genau das Gegenteil vom laufenden Entgelt.
Frage:
Gibt es triftige Gründe, die bei Berechnung des ATZ-Lohnausgleichs gegen eine Nichtberücksichtigung einer (in der SV als „laufend“ behandelten) Einmalzahlung sprechen ?
Gibt es zu dem Thema schon Aussagen / Abklärungen ?
Danke im Voraus für input.
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| Freiwillige Erntehelfer |
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Geschrieben von: andreas - 02.09.2025, 14:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
für freiwillige Erntehelfer, die unentgeltlich und nur kurzfristig und für eine kurze Zeit bei der Ernte mithelfen dürfte ja kein Dienstverhältnis vorliegen. Nur steht einem die Freiwilligkeit ja nicht auf die Stirn geschrieben. Worauf wäre bei der Dokumentation zu achten, damit man keine Probleme bei einer Vor-Ort-Prüfung bekommt? Irgendwelche Tipps oder hat jemand ein Muster / Merkblatt / Literaturhinweise dazu?
Danke & lg,
andreas
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| Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter |
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Geschrieben von: stephhfst - 01.09.2025, 15:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein nicht selbständig Erwerbstätiger hat nebenberuflich ein Einzelunternehmen (Handel mit Elektrogeräten). Über die Wintermonate wird er allerdings von seinem Arbeitgeber abgemeldet („stempeln“). Nun ist es so, dass die Zuverdienstgrenzen zum Arbeitslosengeld durch das nebenberufliche Einzelunternehmen überschritten werden. Würde die Gründung einer GmbH dies verhindern? Es würde kein GF-Gehalt ausbezahlt werden und die Gewinne würden vorerst in der GmbH bleiben. Steht dem Steuerpflichtigen dann Arbeitslosengeld überhaupt zu? Steht die Gesellschaftertätigkeit hier im Widerspruch zum Arbeitslosengeld? Die nichselbständige Erwerbstätigkeit bleibt auch neben der GmbH bestehen. Lediglich in den Wintermonaten wird er abgemeldet.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Stephanie Hofstetter
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| Nichtverlängerungserklärung durch Arbeitgeber ist keine Arbeitgeberkündigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.09.2025, 13:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein befristetes Arbeitsverhältnis erreichte seinen letzten Arbeitstag.
Der Personalist erreichte den Arbeitnehmer nach Dienstschluss telefonisch und teilte ihm mit, dass er am Montag nicht mehr kommen müsste.
Motiv dafür war ein angekündigter Krankenstand aufgrund einer Rehabilitation.
Der Arbeitnehmer focht die Auflösung vor Gericht an und der Fall landete beim OGH.
Ich bringe den Fachartikel über diesen Fall in einer der nächsten Ausgaben meines LV-Magazines. Sie können den Artikel aber gerne schon jetzt lesen und zwar mit dem Premium-Passwort Ihres WIKU-Premium-Abos:
https://www.wikutraining.at/blog/943
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| KV Gastro Sonderzahlung |
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Geschrieben von: wito75 - 01.09.2025, 11:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen,
im KV-Gastro steht betreffend Sonderzahlungen:
Arbeiter/innen, deren Arbeitsverhältnisse ab 1. 11. 2024 beginnen, haben nach Ablauf des Probemonats pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Wie ist das genau zu verstehen, wenn jemend genau einen Monat gearbeitet hat (z.B. ein Ferialarbeiter von 1. bis 31. August).
Hat dieser einen aliquoten Anspruch auf die Sonderzahlungen oder erst ab dem zweiten Monat?
Vielen Dank!!
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| WIREG - Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 01.09.2025, 11:03 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Liebe Forumteilnehmer,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob, wenn eine natürliche Person unmittelbare Kapitalanteile von 24,5% und mittelbare Kapitalanteile von 22,95% an einer GmbH hält, diese dann zusammengerechnet werden müssen. Denn dann würde diese Person m.E. ja wirtschaftlicher Eigentümer mit mehr als 25% sein.
Oder sind die zwei Beteiligungen separat zu sehen, da kein wirtschaftlicher Einfluss besteht.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Manuela
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