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  Kunden sollen nicht mehr ohne Vorankündigung ins Finanzamt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 21:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://kurier.at/politik/inland/kunden-.../400657550

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  Alles zur neuen e-card mit Foto
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 21:20 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Alles zur neuen e-card mit Foto

Einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog zur neuen e-card mit Foto finden Sie auf der Seite der BVA.

Hier geht es zu diesem Artikel:
[/url]
[url=www.bva.at/cdscontent/?contentid=10007.849609&viewmode=content]www.bva.at/cdscontent/?contentid=10007.849609&viewmode=content

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  Gemeinde erhält eine neue Postleitzahl - keine Adressänderungsmeldung erforderlich
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Gemeinde Unterweitersdorf (OÖ, Mühlviertel) erhält im kommenden Jahr eine neue Postleitzahl und zwar 4213 anstelle von 4210.

Meine Recherche zur Frage, ob eine Adressänderungsmeldung von Arbeitgeberseite in Bezug auf dort wohnhafte Arbeitnehmer/innen vorzunehmen wäre,  wurde erfreulicherweise verneint.


Der Änderungsdienst für das "Zentrale Melderegister" (ZMR) mit dem  Namen ZPV übernimmt diesen Job automatisch, sobald im ZMR eine Änderung vorgenommen wird, was wiederum von der zuständigen Gemeinde (hier: Unterweitersdorf) veranlasst wird.

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  Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltendienstverhältnis - Arbeitervordienstzeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vor kurzem änderten ja die Krankenkassen deren Rechtsansichten für den Fall der Übernahme eines Arbeiters bzw. einer Arbeiterin ins Angestelltendienstverhältnis.

Dabei wurde festgehalten, dass die Übernahme weder den Lauf des bestehenden Arbeitsjahres beeinflusst (kein neues Arbeitsjahr) noch einen neuen Anspruch "auslöst".

Offen war nur die Frage, ob die Arbeitervordienstzeit bei den Entgeltsfortzahlungsstaffelungen nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeit "zählen" oder nicht.

Meine Recherchen dazu ergaben, dass es vor kurzem zu dieser Frage ein erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil vor dem Arbeits- und Sozialgericht gab. 

Diesem Urteil zufolge zählen die Arbeitervordienstzeiten für die EFZ-Zwecke nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeiten.

Diese Vorgangsweise wird nun auch von der Wirtschaftskammer empfohlen und zu 99 % auch von den Krankenversicherungsträgern (ÖGK) übernommen.


https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...s-wechseln

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  USt Frage zu Symposium in Deutschland:
Geschrieben von: ERJ - 31.10.2019, 16:29 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Meine Klientin (GmbH) sponsert ein Symposium in Deutschland (B2B):
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.

Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?

Besten Dank im Voraus!

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  Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.10.2019, 18:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung

Für Zeiträume ab dem 1.1.2020 gibt es die Möglichkeit, die neue Geschlechtsbezeichnung "divers" auf den steuerlichen Jahreslohnzetteln zu verwenden.

Die berechtigte Frage, welche Auswirkungen diese Geschlechtsbezeichnung auf Themen der Sozialversicherung (zB Abschläge für ALV und IESG bzw. Pensionsaufschub etc.) wurde mir seitens der Sozialversicherung dankenswerterweise so beantwortet, dass das Geschlecht "divers" mal vorerst mal so behandelt wird wie das Geschlecht "weiblich".

Es wird allerdings erwartet (bzw. damit gerechnet), dass es dazu in Bälde auch gesetzliche Regelungen geben wird, die wir allerdings nicht vor Mitte 2020 erwarten.

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  Nichtführen von Lohnunterlagen am Arbeitsort für nach Österreich entsandte Arbeitnehm
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.10.2019, 22:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nichtführen von Lohnunterlagen am Arbeitsort für nach Österreich entsandte Arbeitnehmer/innen – aus drei Strafen mach eine Gesamtstrafe – auch die Landesverwaltungsgerichte folgen EuGH und VwGH

LVwG-S-1819-001/2018 vom 22. Oktober 2019
§ 22 Abs. 1 LSD-BG
§ 28 LSD-BG

So entschied das Landesverwaltungsgerichts:

Verhängte die Bezirksverwaltungsbehörde über den Geschäftsführer eines im Ausland ansässigen Unternehmens Verwaltungsstrafen, weil für drei nach Österreich entsandte Arbeitnehmer am Arbeitsort keine Lohnunterlagen bereitgehalten wurden (festgestellt durch die Finanzpolizei) in Höhe von 3 x € 1.500,00, so waren diese Strafen – gemäß der aktuellen VwGH-Judikatur, basierend auf der EuGH-Judikatur -   auf eine Gesamt-strafe in Höhe von € 1.000,00 zu mindern.


Die Abminderung von € 1.500,00 auf € 1.000,00 war darin begründet, dass „lediglich“ keine rasche Feststellung möglich war, aber tatsächlich keine Unterentlohnung vorlag.

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  Vorsteuerabzug Fiskal LKW
Geschrieben von: Birgit1 - 29.10.2019, 20:07 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Guten Abend,

ich hätte eine Frage zu den Fiskal LKW. Wird ein Fiskal LKW an eine Privatperson verkauft und dieser wieder an eine Firma weiterverkauft, entfällt dann für die Firma der 
Vorsteuerabzug für den Kauf und die weiteren Kosten?

Besten Dank!

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  Österreich beharrt auf Indexierung der Familienbeihilfe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.10.2019, 17:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000110...enbeihilfe

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  Die Reaktion des VwGH auf das EuGH-Urteil - Lohndumpingbekämpfung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.10.2019, 08:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Geldstrafen für das Nichtaufliegen von Lohnunterlagen am Arbeitsort – VwGH wendet EuGH-Urteil bei der Strafbemessung an – Strafe je Arbeitnehmer/in wird nun vorerst zur Gesamthöchststrafe
 

VwGH Ra 2019/11/0033 bis 0034-6 vom 15. Oktober 2019
§§ 7d und 7i AVRAG
 
 
So entschied der VwGH:
1.    Die im Gesetz verankerte Verpflichtung, wonach im Falle grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung oder Entsendung die Lohnunterlagen der Arbeitnehmer/innen am Arbeitsort bereitgestellt werden müssen, ist NICHT unionswidrig.
2.    Wurden von der Behörde für das Nichtbereithalten von Lohnunterlagen am Arbeitsplatz Mindeststrafen in Höhe von € 6.000,00 je betretene Person verhängt (weil es sich in diesem Fall um einen „Wiederholungstäter“ handelte) und gingen der Finanzpolizei 25 Arbeitnehmer/innen „ins Netz“, so waren die verhängte Gesamtstrafe in Höhe von € 150.000,00 sowie die vorgeschriebenen Verfahrenskostenbeiträge in Höhe von insgesamt knapp € 37.000,00 „unionswidrig“, ebenso die Ersatzfreiheitsstrafe von knapp über 9 Monaten.
3.    Nach dem Urteil des EuGH im Fall Maksimovic („Andritz“) vom 12. September 2019 ist die Verhängung von Mindeststrafen in derartigen Fällen problematisch, weil diese Sanktion auch Fälle umfasst, die nicht von besonderer Schwere sind.
4.    Zwar lässt das Unionsrecht auch eine Sanktionierung je betroffenem Arbeitnehmer bzw. je betroffener Arbeitnehmerin zu, allerdings muss die Geldstrafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße stehen und dürfen kein unverhältnismäßiges Ausmaß erreichen. Dies kann auch durch eine „Strafenhöchstgrenze“ erreicht werden.
5.    Es ist zwar so, dass § 7i Abs. 4 AVRAG Strafhöchstgrenzen zum Inhalt hat, diese gelten aber in Bezug auf jeden einzelnen Arbeitnehmer bzw. jede einzelne Arbeitnehmerin. Eine Strafhöchstgrenze für die Gesamtstrafe ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
6.    Damit das Unionsrecht das nationale Recht verdrängen kann (das ist – nach dem VwGH – die einzig Methode, die im Rahmen der Gesetzesvollziehung zur Verfügung steht) und somit eine unionrechtskonforme Anwendung des Gesetzes ermöglicht wird, schlägt der VwGH vor, die Wortfolge „je Arbeitnehmer/in“ zu entfernen.
7.    Somit zieht die Verletzung der Bereitstellungspflicht nur noch die Verhängung einer einzige Strafe nach sich, was die zwingende Rechtsfolge des Erfordernisses, die Unionsrechtskonformität bei möglichst weitgehender Erhaltung des nationalen Rechts herzustellen.
8.    Die einzige Alternative dazu (nämlich zur Verhängung EINER Strafe) wäre die gänzliche Außerachtlassung der Strafbestimmungen wegen Unionsrechswidrigkeit, was noch zu einem weitergehender Eingriff ins nationale Recht führen würde.
9.    Die Verhängung der Ersatzfreiheitsstrafe zur Durchsetzung der Verpflichtung der Bereitstellung von Lohnunterlagen ist ebenfalls nicht unionsrechstwidrig und wird im vorliegenden Fall aufgehoben.
10. Der Verfahrenskostenbeitrag nach nationalem Recht hingegen wird NICHT durch Unionsrecht verdrängt und ist daher nach Ansicht des EuGH nicht unionsrechtswidrig.
11. Im Übrigen wäre es, anders als das Verwaltungsgericht meinte, bei der vorliegenden Tat nicht gänzlich unerheblich, ob die Lohnunterlagen kurz nach der Kontrolle nachgereicht wurden, weil in diesem Fall die Kontrollmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes nicht verunmöglicht, sondern nur verzögert bzw. erschwert worden wären.
12. Dies ändert zwar nichts an der Verwirklichung des Tatbildes, verringert aber den Unrechtsgehalt und wäre daher bei der Bemessung der Strafhöhe von Bedeutung (vgl. auch dazu VwGH Ra 2018/11/0141).
13. Das Verwaltungsgericht (hier: das Landesverwaltungsgericht) hat unter Berücksichtigung der zuvor erwähnten Gesichtspunkten neuerlich eine Strafbemessung vorzunehmen. Dabei werden freilich weiterhin auch die Kriterien des § 19 VStG (und damit bei der Festsetzung der Geldstrafe insbesondere auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten in angemessener Weise) zu berücksichtigen sein, sowie - fallbezogen (Tatzeiten im Jahre 2015) - mildernd auch die nunmehr lange Dauer des Strafverfahrens.
 
Auf den WIKU-Punkt gebracht:
 
Der VwGH wendet das EuGH-Urteil kompromisslos an und schlägt vor, für die Nichtvorlage von Lohnunterlagen am Arbeitsplatz auf die Verhängung der Strafen je „Arbeitnehmer/in“ zu verzichten und sich betreffend die vom EuGH verlangte Höchststrafe an den „Höchststrafen je Arbeitnehmer/in zu orientieren. Die Höchststrafe für das Nichtvorlegen der Lohnunterlagen am Arbeitsplatz beträgt je Arbeitnehmer/in € 10.000,00, wenn mehr als 3 Arbeitnehmer/innen betroffen sind, € 20.000,00 (je Arbeitnehmer/in). Im Wiederholungsfalle sprechen wir von € 20,000,00 (je Arbeitnehmer/in) bzw. von € 50.000,00 (je Arbeitnehmer/in), wenn mehr als 3 Arbeitnehmer/innen betroffen sind.
 
Dem Arbeitgeber droht also anstelle einer Geldstrafe im Ausmaß von € 150.000,00 „nur“ eine solche von € 50.000,00 plus ein Verfahrenskostenbeitrag. Die Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden, also macht der VwGH „keine Gefangenen“.
 
Ich bin mir zu 100 % sicher, dass dieses Umdenken auch bei der „strafbaren Unterentlohnung“ einsetzen muss und wird und ich bin mir auch sicher, dass die Strafbestimmungen des LSD-BG spätestens Mitte des Jahres 2020 überarbeitet sein werden.
 
Befindet man sich aktuell in einem Lohndumpingverfahren, so zahlt es sich im Moment in jedem Fall aus, in das Bescheidbeschwerdeverfahren einzutreten.

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