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| Verspätete Hauptwohnsitzmeldung des Kindes wegen verzögerter Namensfindung – anteiliger Familienzeitbonus |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.08.2025, 14:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer vereinbarte mit seinem Dienstgeber aus Anlass der Geburt seiner Tochter (17.2.2024) für die Zeit von 19.2.2024 bis 17.3.2024 Familienzeit.
Die Kindesmutter zog mit dem Kind am 19.2.2024 an den gemeinsamen Hauptwohnsitz, allerdings erfolgte eine Hauptwohnsitzmeldung erst am 7.3.2024, da sich die Eltern mit der Namensauswahl des Kindes noch Zeit lassen wollten.
Die ÖGK verneinte die Auszahlung des Familienzeitbonus, da sie der Ansicht war, dass nicht an allen Tagen der „Familienzeit“ sämtliche Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt waren und verneinte eine anteilige Bezahlung für die Zeit von 7.3.2024 bis 17.3.2024.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 14/2025 (erscheint Ende August 2025) bzw. schon heute im nachstehend verlinkten FREI ZUGÄNGLICHEN Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/896
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| Geplante Änderungen zur Trinkgeldpauschale NEU |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.08.2025, 14:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Es ist im Augenblick ein Gesetzesentwurf in Umlauf, der die beitragsrechtliche Situation in Zusammenhang mit Trinkgeldern verbessern soll und noch ein paar arbeitsrechtliche Regelungen zur Trinkgeldverteilung mit im Gepäck hat.
Über den nachstehenden Link finden Sie den Vorabartikel dazu, der endgültig dann in der Ausgabe Nr. 13/2025 erscheinen wird, zusammen mit meinen Verbesserungsvorschlägen.
Die Gesetzwerdung für den Herbst 2025 bleibt abzuwarten.
Über den nachstehenden Link gelangen Sie in den WIKU Premium-Blog (WIKU-Passwort wird benötigt) und so zum Artikel:
https://www.wikutraining.at/blog/894
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| RC vs Grundstücksleistung |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 01.08.2025, 09:34 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
Spricht man von einer Grundstücksleistung, wenn ein slowakischer Berater für eine österreichische Firma in der Slowakei, Rumänien, Bulgarien etc. bei der Hilfe von Grundstücken tätig ist.
Oder kann hier das RC Verfahren angewendet werden, da es sich "nur" um eine Dienstleistung handelt.
Danke für eure Rückmeldung!
Beste Grüße
Muck Manuela
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| Kündigungstermin / Kündigungsfrist |
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Geschrieben von: Manuela - 31.07.2025, 15:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forum-Teilnehmerinnen,
ich bin maximal verwirrt, da ich diese Diskussion noch nie führen musste:
Es gilt KV Handel + Abs IV des Dienstzettels ("Die Kündigungsbestimmungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie dem Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel. Während der ersten fünf Jahre der Angestelltentätigkeit kann das Dienstverhältnis jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.")
DN wurde zum 31.7. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt. Letzter Arbeitstag somit der 11.9.25.
Laut AK (Info von DN) stimmt der letzte Arbeitstag (11.9.) nicht, sondern ist der 15.9.
Zitat aus dem Schreiben der DN: "Mein letzter Arbeitstag ist lt. AK der 15.09.2025. Bei einer fristgerechten Kündigung (Ihre Kündigung zum 31.07.25 + 6 Wochen = 11.09.25) ist der Kündigungstermin (d.h. der letzte Arbeitstag) aufgrund Absatz IV des Dienstzettels und Kollektivvertrag nur am 15. oder Letzten eines Kalendermonats bei Einhaltung der 6 Wochen Kündigungszeit möglich. Ob die 6 Wochen Kündigungszeit lt. Ihnen am 11.09.25 endet oder lt. meiner Berechnung am 05.09.25 endet, ändert daher nichts an dem Kündigungstermin, welche nur am darauffolgenden 15. oder Letzten des Monats sein kann. (lt. Kollektivvertrag und Dienstzettel Abs. IV)."
Ist das Schreiben der DN einfach falsch oder haben wir einen Fehler gemacht?
Stimmt die Formulierung im Dienstzettel?
Oder ist eventuell die Kündigung schlecht bzw. falsch formuliert?
Text aus dem Kündigungsschreiben: "Mit diesem Schreiben kündigen wir - unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie des Kollektivvertrags für Angestellte im Handel - das mit Ihnen am 1. Februar 2025 begonnene Dienstverhältnis. Die Beendigung erfolgt fristgerecht zum 31.7.2025 mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Der letzte Arbeitstag ist somit der 11.9.2025."
lG, Manuela
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| WIKU Live-Webinar zum Thema "Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen aus Sicht der Personalverrechnung" |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2025, 09:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Rahmen dieses Praxis-Live-Webinars für die Personalverrechnung widmen wir uns folgenden Themen:
Sonderzahlungen (Basisbildung, Rückverrechnung, Aliquotierung,...)
abgabenrechtliche Behandlung Erfolgsbeteiligungen („Formel 7“)
spezielle Fragen zum Kontrollsechstel
die steuerfreie Arbeitnehmergewinnbeteiligung
abgabenrechtliche Behandlung von „Golden Handshakes“
Vergleiche, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen.
Sie erhalten sowohl die eben aktualisierte Fachbroschüre (in PDF-Form) als auch die dazugehörigen Folienhandzetteln.
Für alle WIKU-Live-Webinare gilt:
Fachliche Fragen als Webinarteilnehmer zum vermittelten Stoff entweder gerne über die Zoom F & A-Funktion live im Webinar oder jederzeit per e-mail (auch nach dem Webinar) an mich.
Sie erhalten bei Live-Teilnahme im Nachgang von uns eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink zur Veranstaltung zum jederzeitigen nochmaligen Ansehen und Anhören.
Termin: 11. September 2025 von 9 bis 12:30
Preis: € 264,00 (inkl. 20 % USt) je Teilnehmer
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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