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| Teilpension NEU und Altersteilzeit NEU ab 1.1.2026 aus Sicht der Personalverrechnung - ausführlicher Vorabartikel und Vorankündigung betreffend Trinkgeldpauschale NEU |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.07.2025, 21:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell wird eine ausführliche Analyse der neuen Teilpensionsregelungen sowie der Änderungen zur Altersteilzeit, die mit 1.1.2026 wirksam werden, erscheinen.
Beides geht mit tiefgreifenden Änderungen einher und steht möglicherweise mit dem Ziel des Regierungsprogramms "die Lohnverrechnung vereinfachen zu wollen" in einem gewissen Spannungsfeld.
Wenn Sie Ihr WIKU-Premium-Passwort haben, können Sie den Artikel schon jetzt lesen. Er steht Ihnen über den nachstehenden Link (WeTransfer) zur Verfügung:
https://www.wikutraining.at/blog/888
Den nächsten umfangreichen Artikel plane ich für das Ende dieser Woche und den Beginn der kommenden Woche in Zusammenhang mit den geplanten Änderungen bei der Trinkgeldpauschale. Der Entwurf ist heute in die Begutachtung gegangen.
Dieser Artikel wird dann auch laufend erweitert werden, zumal ich diesbezüglich mit den Sozialpartnern in engem Abstimmungskontakt zwecks praktischer Umsetzungsfragen stehe.
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| Jubiläumsgeld nach dem Angestellten-KV der Metallindustrie – zählen die Dienstjahre oder der Stichtag? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.07.2025, 17:29 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin war von 1. 9. 1989 bis 31. 8. 2024 als Angestellte bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt.
Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung Anwendung.
Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung.
Strittig war, ob ihr das Jubiläumsgeld für die 35jährige Betriebszugehörigkeit zustand (so, wie sie das meinte) oder ob sie dafür zumindest auch am 1.9.2024 noch in aufrechter Beschäftigung hätte sein müssen (wie das der Dienstgeber meinte).
So entschied der OGH:
Ich bringe diese Entscheidung in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell. Sie erscheint Mitte August 2025.
Sie können allerdings schon heute gerne den Premium-Artikel dazu lesen (Sie benötigen dazu Ihr WIKU-Premium-Passwort):
https://www.wikutraining.at/blog/887
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| Übernahme von Arbeitern ins Angestelltendienstverhältnis mit böser Überraschung inklusive |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.07.2025, 17:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wer kennt das Szenario nicht, bei dem jemand, der auch weiterhin überwiegend Arbeitertätigkeit ausübt, dennoch ins Angestelltendienstverhältnis übernommen werden soll. Sei es aus Anerkennung oder deshalb, weil man im Unternehmen nicht mehr zwischen Arbeiter und Angestellten unterscheiden möchte.
Das kann möglicherweise ins Auge gehen und die Personalverrechnung ist davon voll betroffen.
Eine aktuelle OGH-Entscheidung dazu bringe ich in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte August 2025).
Sie können den Artikel gerne schon heute lesen und zwar über den nachstehenden Link (Achtung: Premium-Artikel aus dem WIKU Premium-Blog; das WIKU-Passwort wird dazu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/886
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| Strittige Eingangsrechnung |
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Geschrieben von: Kallinger - 28.07.2025, 09:46 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebes Team,
folgender Sachverhalt: Der Leistungsempfänger bestreitet eine Rechnung für Stellplatzmiete dem Grunde und der Höhe nach aus dem Jahr 2024 und will daher diese Rechnung nicht in die Buchhaltung bzw Bilanz 2024 aufnehmen. Es gab bereits eine Gerichtsverhandlung ohne Zeugenaussage im Juni 2025, wo dem Leistenden Recht gegeben wurde. Der nächste Verhandlungstermin ist erst im Jahr 2027. Dafür musste der Leistungsempfänger vorab den gesamten Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen im Juni 2025 bezahlen. Es gibt keine schriftliche Mietzinsvereinbarung und der Mandant (=Leistungsempfänger) ist der Meinung, dass der Mietpreis um das 5 fache überhöht und er die Miete mit seiner vorangegangenen Zahlung im Jahr 2024 bereits zur Gänze abgegolten hat. Da es sich um einen 5stelligen Betrag handelt, bin ich mir nun unsicher, ob ich diese Rechnung zur Gänze in der Bilanz nicht berücksichtigen kann. In der Literatur findet man nur Informationen zu strittigen Forderungen. Habt ihr Erfahrungen und wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Ich freue mich über eure Rückmeldungen.
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