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Covid-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter endete mit 30. Juni 2022 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.07.2022, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos
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Die Covid-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter mit körpernahen Tätigkeiten ab dem Beginn der 14. Schwangerschaftswoche endete - von einer Ausnahme abgesehen - mit 30. Juni 2022.
Begann eine Schwangerschaft vor dem 1.7.2022 und erstreckt sie sich über den 1.7.2022 hinaus, gilt diese Freistellungsregelung weiter.
Durch Verordnung, die im Einvernehmen zwischen dem BM für Arbeit sowie dem BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu ergehen hat, kann diese Freistellungsregelung wieder aufleben. Derzeit ist keine derartige Verordnung "aktiv".
Weitere Detailinformationen dazu finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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Zuerst Überlassung zum späteren Arbeitgeber dann Fixbeschäftigung – Zeiten sind für die Vierjahresfrist nach BEinstG nicht zu addieren |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2022, 17:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zuerst Überlassung zum späteren Arbeitgeber dann Fixbeschäftigung – Zeiten sind für die Vierjahresfrist nach BEinstG nicht zu addieren
Für die Beurteilung, ob die „Vier-Jahres-Frist“ nach § 8 Abs. 6 lit. b BEinstG erfüllt ist oder nicht, sind jene Zeiten, die dem Beschäftigungsverhältnis zum Dienstgeber als überlassener Arbeitnehmer zu diesem Dienstgeber (dem Beschäftiger) nicht addieren (hier wurde das „Überlassungsdienstverhältnis“ beendet und anschließend das neue Dienstverhältnis begründet.
Lange und häufige Krankenstände können personenbezogene Kündigungsgründe darstellen, wobei die hier vom OGH entwickelte Rechtslage mit zu beachten ist.
Rieten sowohl der Betriebs- als auch der Hausarzt von einer Weiterberschäftigung der begünstigt behinderten Arbeitnehmerin am gegenwärtigen Arbeitsplatz ab, da sich ansonsten der Gesundheitszustand gravierend verschlechtern könnte und handelte es sich dabei schon um einen Schonarbeitsplatz und gab es im Betrieb keine weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten, so war die Kündigungsanfechtungsklage wegen Sozialwidrigkeit abzuweisen.
Weitere Details zu dieser aktuellen OGH-Entscheidung gibt es in WPA 12-2022.
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www.entsendung.at (Andreas Walch): SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2022, 16:02 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Am 17.5.2022 wurde ein SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet.
Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich eine Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich, sondern man muss mindestens 1 Jahr unterbrechen, damit die 5 Jahre wieder neu zu laufen beginnen.
Die Beitragspflicht in Brasilien kann damit dann in Zukunft vermieden werden.
Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, d.h. Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen - da ist wohl eine Zusatzversicherung sinnvoll.
Wann das Abkommen in Kraft tritt, ist noch unklar, wohl aber nicht vor Ende 2022.
Zu den Materialien geht es hier (NR-Beschluss erfolgte am 23.06.2022):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...index.shtm
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Änderung der Fachkräfteverordnung sowie Änderung der Saisonkontingentverordnung 2022 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2022, 15:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Änderung der Fachkräfteverordnung sowie Änderung der Saisonkontingentverordnung 2022
Mit Verordnung, BGBl. II Nr. 271/2022 (ausgegeben am 7.7.2022), wurde die Fachkräfteverordnung geändert.
Für die "Bundesliste" kommen hinzu (in § 1 Abs. 1):
„67. Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwalter/innen
68. Kellner/innen“
Dafür wurden diese Berufsgruppen aus den diversen "Landeslisten" gestrichen.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/271/20220707
Weiters wurde die Saisonkontingentverordnung 2022 geändert (BGBl II Nr. 272/2022, ausgegeben am 7.7.2022).
Diese Änderung umfasst zum einen neue Kontingente betreffend die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen im Wirtschaftszweig Tourismus und zum anderen - in einem neuen § 5a - die Regelung, wonach im Falle freiwerdender Kontingentsplätze jene Arbeitgeber zu bevorzugen sind, bei denen sich die bisher im Betrieb beschäftigten Ausländer als Stammsaisonniers registrierten lassen oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Stammmitarbeiter erhalten.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/272/20220707
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Änderung der Pendlerverordnung - keine neuen Pendlerpauschalerklärungen aus Anlass der zeitlich befristeten höheren Beträge erforderlich |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2022, 14:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Änderung der Pendlerverordnung - keine neuen Pendlerpauschalerklärungen aus Anlass der zeitlich befristeten höheren Beträge erforderlich
Am 8.7.2022 wurde die Pendlerverordnung geändert.
Ein neuer Absatz 4 im § 6 regelt (dankenswerterweise), dass man aus Anlass der für die Zeit von Mai 2022 bis Juni 2023 angehobenen Beträge keine neuen Pendlerpauschalerklärungen (also keine neuen L 34-EDV-Erklärungen) einholen muss.
Das bedeutet, dass die zeitlich befristeten betraglichen Änderungen bei den Pendlerpauschal- sowie Pendlereurowerten keinen Auslöser dafür darstellen, dass man zwingend neue Erklärungen für die Personalverrechnung benötigt.
Sollten während dieses Zeitraumes andere wichtige Parameter eine Änderung erfahren (zB. die Lage der Arbeitszeit, die Wohnadresse bzw. die Adresse des Arbeitsplatzes), so gilt - wie bisher - dass eine neue Erklärung benötigt wird, welche den Änderungsumständen Rechnung trägt.
Zum Text der Verordnung (BGBl. II 275/2022) geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/275/20220708
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Buchhaltung für KMU Handel und Neuerdings auch Kulturveranstaltungen |
Geschrieben von: Manfred - 08.07.2022, 12:21 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
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Bitte um Hilfe für folgenden Fall:
Eine Klientin von mir - Umsatz unter Kleinunternehmergrenze aber in die UST-Pflicht optiert
Handel, Verkauf von Bildern,... beginnt jetzt auch noch Kultur-Veranstaltungen und bekommt dafür Förderungen.
Angeblich muss man da die Buchhaltung komplett anders aufarbeiten.
Nicht nur "ust-lich" sondern auch "est-lich".
Ich hatte noch nie damit zu tun.
Wo kann ich mich schlau machen, was in solchen Fällen zu beachten ist?
Vielen Dank
M. Haslinger
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