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| EuGH: Urlaubsunterbrechung durch Quarantäne – ja oder nein |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.04.2024, 08:12 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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EuGH: Urlaubsunterbrechung durch Quarantäne – ja oder nein
EuGH vom 14.12.2023 C-206/22
So entschied der EuGH:
1. Vereinbarte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber die Inanspruchnahme eines Urlaubs, wurde er aber in weiterer Folge behördlich „abgesondert“ (musste er also in Quarantäne), weil er Kontakt mit einer an SARS-COV2 infiizierten Person hatte, so unterbrach dies nach Ansicht des EuGH den Urlaub NICHT.
2. Der bezahlte Jahresurlaub bezweckt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen.
3. Anders als eine Krankheit steht ein Quarantänezeitraum als solcher der Verwirklichung dieser Zwecke nicht entgegen.
4. Folglich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie einer Quarantäne ergeben, das seinen Arbeitnehmer daran hindern könnte, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub uneingeschränkt und wie gewünscht zu nutzen.
Praxisanmerkung:
So interessant dieses EuGH-Urteil auch sein mag. Für die Praxis sehe ich es persönlich als problematisch an, weil sich ja mitunter Quarantäne und Krankenstand bei vielen Arbeit-nehmer:innen vermengt haben.
Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitnehmer nicht krank, sondern es lag quasi eine „Kontaktperson-Quarantäne“ vor, die aber dennoch den Aktionsradius genauso eingeschränkt hatte.
Liegt zugleich eine Arbeitsunfähigkeit (also ein Krankenstand) vor (möglicherweise ein Dokumentations- oder Nachweisproblem), dann gelten mit hoher Wahrscheinlichkeit die für den Krankenstand aufgestellten arbeitsrechtlichen Regeln betreffend „Krankenstand unterbricht den Urlaub“.
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| Hybridauto /Luxustangente/ Privatanteil |
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Geschrieben von: chr2 - 03.04.2024, 23:58 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Hallo!
Physiotherapeut (Keine USt Pflicht) möchte ein Hybridfahrzeug kaufen.
Preis € 90.000,--
Steuerliche ansetzen kann ich ja nur bis zur Luxustangente von € 40000,--
Frage: 70% betrieblich 30% privat genutzt
von welcher Summe rechne ich hier den Privatanteil:
Afa von € 40000/8 = 5000,-- davon 30% Privatanteil ?
wie ist es bei den anderen Kosten fürs Auto Versg., Strom ,Reifen wechseln ets ? wird hier zuerst die % wegen Luxustangente weggerechnet und
davon dann 30% Privatanteil.
Vielen Dank im Voraus für die Infos.
lg Christa
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| PV Integration in Finanzonline |
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Geschrieben von: schnubbel - 03.04.2024, 15:30 - Forum: Berufsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Kolleg:innen,
ich melde mich mal wieder mit dem leidigen Thema "Personalverrechner im Finanzonline."
Wie handhabt ihr das (die die nur die Berechtigung für die PV haben)? Ich sende immer eine Nachricht mit der Vollmacht, Steuernr. des Klienten, aktuelle Klientenlisten mittels "Sonstige Anbringen und Anfragen", so ist es auch bei der Integration des Personalverrechners in Finanzonline beschrieben.
Gerade warte ich aber wieder seit 4 Wochen auf die Freischaltung von 7 Vollmachten im Finanzonline und das nur, damit ich die Selbstbemessungsabgaben melden kann. Viel mehr geht eh nicht, auch berichtigen ist schwer, weil man ja mangels Steuerkonto-Einsicht nicht sieht, wie berichtigt wurde.
Für mich ist der jetzige Zustand zum Haare raufen. Immer wieder wurden mir die Vollmachten auch falsch hinterlegt, bspw. Zustellvollmacht obwohl überhaupt nicht angefragt und/oder der bisherige Vertreter (bspw. Steuerberater) wird komplett rausgekickt.
Gibt das bei euch auch solche Probleme, oder hat jemand vielleicht einen Tipp?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
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| Homeoffice-Pauschale |
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Geschrieben von: ThG - 03.04.2024, 12:09 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf welches Konto bucht Ihr die Homeoffice-Pauschale ?
Ich könnte mir diese Bereiche vorstellen:
- 73xx (Aufwandsersätze, Diäten, Taggelder)
- 62xx (Zulagen)
- 67xx (eher nicht so ?)
Danke für Eure Hilfe
LG
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| Bevorzugung einer bestimmten Altersgruppe für eine persönliche Assistenz - keine Altersdiskriminierung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.04.2024, 11:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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EuGH vom 7.12.2023, C-518/22
So entschied der EuGH:
1. Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden.
2. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sei.
3. In seinem Urteil betont der Gerichtshof, dass die von einem Menschen mit Behinderung geäußerte Bevorzugung persönlicher Assistentinnen einer bestimmten Altersgruppe geeignet ist, die Achtung seines Selbstbestimmungsrechts zu fördern.
Anmerkung:
Im hier zu beurteilenden Fall ging es um eine 28jährige Studentin, welche eine persönliche Assistentin suchte, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sein sollte; eine über 50 Jahre alte Bewerberin, die nicht zum Zuge kam, klagte wegen Altersdiskriminierung und bekam im Verfahren, das bis zum EuGH führte, nicht Recht.
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| Rechtzeitiges Melden hilft Geld und Arbeit sparen! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.04.2024, 09:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Rechtzeitiges Melden hilft Geld und Arbeit sparen!
Quelle: DGservice Nr. 1/März 2024
Hinter diesem unscheinbaren Artikel verbirgt sich etwas, das sehr ernst ist. Statistiken zufolge gab es in den letzten Monaten sehr viele Meldeverstöße und zwar ganz speziell betreffend ÖGK-Abmeldungen. Bevor die gesetzlichen Regelungen "verschärft" werden, versucht man es mit "Aufklärung".
Dass dies aber möglicherweise einfach auch ein Spiegelbild der momentanen Überforderung der Firmen mit der überbordenden Bürokratie darstellt und es aus meiner Sicht nicht verboten ist, mal über eine Entlastung laut nachdenken zu dürfen und nicht wieder die Daumenschrauben anzuziehen, sollte auch mal an dieser Stelle erwähnt werden dürfen.
Es ist nämlich auch den Bürokraten nicht verboten, ganzheitlich zu denken!
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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| kurzfristige Vermietung gewerblich oder Privat |
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Geschrieben von: Silvia - 02.04.2024, 14:23 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ein Ehepaar hat sich eine Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung gekauft (MEG).
Im Mietvertrag steht:
Die Wohnung ist voll eingerichtet inkl. Bett, Kästen, Tisch, Sesseln, Sofa, Waschmaschine, Staubsauger, Vorhänge, Fernseher, vollausgestattete Küche inkl. Geräte,
Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Internet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erholung, Freizeitgestaltung, beruflichen Aufenthalt oder des Studiums. Der Mittelpunkt der Lebensführung des Mieters muss an
einem anderen Ort bleiben. Das Mietobjekt darf nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Das MRG findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
Die Vertragsdauer ist meistens auf 6 Monate beschränkt.
Die Miete enthält alle Neben- und Betriebskosten sowie die Energie- und Internetkosten.
Es wird auch eine Ortstaxe verrechnet.
Sind das trotzdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Oder ist das bereits eine gewerbliche Vermietung?
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