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Altersumstufung bei Personen mit fiktivem Geburtsdatum |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2022, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: ÖGK-Magazin DG-Service Nr. 2/2022
Frage:
Die Versicherungsnummer einer Mitarbeiterin lautet 1234 011362. Sie vollendet heuer ihr 60. Lebensjahr und ist weiterhin bei uns beschäftigt.
Wann erfolgt die Altersumstufung?
Antwort:
Bei den letzten sechs Stellen der Versicherungsnummer handelt es sich in der Regel um das Geburtsdatum einer Person.
Personen, die bei der Registrierung keinen Geburtstag oder Geburtsmonat angeben und bei denen nur das Geburtsjahr feststeht, wird ein fiktives Geburtsdatum vergeben.
In diesen Fällen wird als Monat die Zahl 13, 14 oder 15 verwendet.
Die Altersumstufung erfolgt bei Personen mit fiktivem Geburtsdatum immer am 01.07. des betreffenden Jahres.
Im konkreten Beispiel erfolgt daher die Altersumstufung am 01.07.2022.
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Meldungserstattung – Wechsel von Voll- auf Teilversicherung |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2022, 17:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2022
Frage:
Ein Mitarbeiter wechselt von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Welche Meldung ist zu erstatten, wenn noch keine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermittelt wurde?
Antwort:
Bei einem Wechsel von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt ist, solange noch keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum übermittelt wurde, eine Änderungsmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu erstatten.
Hinweis:
Bitte wählen Sie auf der Änderungsmeldung im Feld „Betriebliche Vorsorge“ „keine Änderung“ aus.
Wenn Sie „ja“ auswählen, kann die Änderungsmeldung nicht verarbeitet werden, da der Beginn der Betrieblichen Vorsorge bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben wurde.
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 25 bis 28/2022 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.07.2022, 10:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 25 bis 28/2022
Bekleidungsindustrie und industrielle Wäschereien - Angestellte- KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 5,4 %
- Erhöhung der IST-Gehälter der Angestellten in den industriellen Wäschereien um 5,1 %
- Erhöhung der Erhöhung der IST-Gehälter der Angestellten in der Bekleidungsindustrie um 5,0 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,4 %
- Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,75 %
- Der 24.12. ist künftig für die Angestellten der Bekleidungsindustrie (nicht der industriellen Wäschereien) bezahlt arbeitsfrei
Bekleidungsindustrie Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um 5,4 %
- Erhöhung der IST-Löhne um 5,0 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,4 %
- Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,75 %
- 24. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei
Fleischergewerbe und Fleischwarenindustrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der KV-Mindestlöhne um bis zu 8,61 %. Dies bedeutet eine Erhöhung um durchschnittlich 5,72 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,0 %.
- Erhöhung der Dienstalterszulage um 5,0 %.
- Erhöhung der Zehrgelder um 5,0 %.
- Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht.
Firma Haas - PEZ International GmbH - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 5,1 %
- Rundung auf volle Euro-Beträge
Industrielle Wäschereien - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um 5,4 %
- Erhöhung der IST-Löhne um 5,1 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,4 %
- Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,75 %
- Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen
Stickereiwirtschaft Vorarlberg - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.6.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 5,0 %
- Empfehlung zur Aufrechterhaltung der Überzahlung
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,0 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- Fortsetzung der Lohngruppenreform im laufenden Jahr
- Redaktionelle Anpassungen bezüglich Lesbarkeit im RKV zu Kündigungsfristen/-termine, Sonn- und Feiertagsarbeit und Lehrlingseinkommen, sowie neue Hinterlegung des RKV im Jahr 2022 vereinbart.
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