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| Ergänzende Information zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie) 2024 - Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.02.2024, 10:12 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ergänzende Information zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie) 2024 - Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie
Die Mitarbeiterprämie wurde nicht in den allgemeinen Teil des IST-Kollektivvertrages aufgenommen, sondern nur bei der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel.
Das bedeutet, dass sie nur von jenen Unternehmen genützt werden kann, welche die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohen Personalkostenanteil anwenden können und dort auch nur, wenn es im Rahmen des Interessensausgleichs vereinbart wird.
Weiters gilt diese KV-Bestimmung nicht nur für den FV der metalltechnischen Industrie, sondern auch für alle Fachverbände des Metallsektors (Fahrzeug, NE-Metall, Bergwerke, Gas/Wärme, BG Gießerei).
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| Ansteckung mit Covid 19 im Büro durch Arbeitskollegen – kein Arbeitsunfall |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.02.2024, 09:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ansteckung mit Covid 19 im Büro durch Arbeitskollegen – kein Arbeitsunfall
OGH vom 16.01.2024, 10 ObS 85/23k
OGH vom 16.01.2024, 10 ObS 68/23g
§§ 175 - 177 ASVG
So entschied der OGH:
1. Kommt es „außerhalb“ der Dienstorte der Anlage 38 zu einer Ansteckung mit Covid-19 (zB in einem Büro durch Arbeitskollegen), so kann dies aufgrund der derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten NICHT als Arbeitsunfall gewertet werden, wodurch auch keine Unfallrente (zB im Falle von Long Covid) zu-steht.
2. Eine gesetzliche Änderung ist zwar unmittelbar vor der Realisierung, in Bezug auf Covid-19 wird sich aber nichts ändern.
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| AKÜ Dienstreisebegriff und ausländischer Dienstnehmer |
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Geschrieben von: Robert - 21.02.2024, 12:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Guten Tag Herr Kurzböck,
wieder mal ein Frage bitte ob ich das richtig verstehe:
österr. AKÜ Überlasser beschäftigt Ungarn oder Tschechen die er an Beschäftiger überlässt (Beschäftiger ist zufälligerweise im selben Gebäude angesiedelt).
DN reisen weit über 120 KM vom Wohnort an (am Montag Anreise und am Freitag nach Hause zurück).
Dienstreisebegriff B --> Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschätigerbetriebe kommt hier zur Anwendung (obwohl der Beschäfitger nicht weit entfernt ist), ist das korrekt?
Grund: weil in dem Absatz steht "weil DN in Betrieb überlassen wird, der mehr als 60 KM vom WOHNORT des DN entfernt ist" (und nicht vom Beschäftiger).
D.h. ich darf dem DN aus Ungarn/Tschechien 26,40 Taggeld und 15,-- Nächtigung zahlen sowie bis 15.000 KM 0,42 danach 0,40 Euro als Wochenendheimfahrten die mit 0,42/KM jede Woche abgabenfrei zu vergüten sind. Es geht mir um den SV-rechtlichen LST-rechtlichen Teil. D.h. nicht nicht das GPLB Prüfer hier was pflichtig stellen (so DN fahren schnell mal 10.000 KM im Jahr oder mehr).
Letzte Frage: wenn er schon am Sonntag anreist ist die Fahrtzeit sein Privatvergnügen und kann nicht mit ÜSTD. abgegolten werden (jedenfalls §68/1 frei), richtig?
Können Sie mir das bestätigen?
VIELEN DANK,
LG
Robert Müller
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| Geblockte Altersteilzeit - Grenzgänger sind nicht als "Ersatzkräfte" tauglich |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.02.2024, 09:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Geblockte Altersteilzeit - Grenzgänger sind nicht als "Ersatzkräfte" tauglich
Das BMAW sowie das AMS vertreten die Ansicht, dass Personen, die im Zuge einer geblockten Altersteilzeit (spätestens ab dem Beginn der Freizeitphase) als Ersatzkräfte herangezogen werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen.
Grenzgänger kommen dementsprechend nicht als Ersatzkräfte in Betracht, weil das österreichische AMS für sie im Fall der Arbeitslosigkeit nicht leistungszuständig wäre.
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| Kein Unfallversicherungsschutz für „privaten“ Dienstsport |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.02.2024, 09:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kein Unfallversicherungsschutz für „privaten“ Dienstsport
OGH vom 16.01.2024, 10 ObS 130/23h
§ 175 ASVG
§ 90 B-KUVG
So entschied der OGH:
1. Maßnahmen eines Versicherten, die er setzt, um seine körperliche und geistige dienstliche Leistungsfähigkeit aufzubringen oder zu erhalten, stehen grundsätzlich nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang; das Risiko der dienstlichen Leistungsfähigkeit fällt in der Regel in den unversicherten eigenwirtschaftlichen Bereich.
2. Der Betriebssport kann als versicherte Tätigkeit hingegen nach der Rechtsprechung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
3. Damit das Vorliegen von Betriebssport zu privat ausgeübtem Sport unfallversicherungsrechtlich abgegrenzt werden kann, ist Voraussetzung, dass die regelmäßige sportliche, dem Ausgleich dienende Betätigung vom Dienstgeber für Dienstnehmer des Unternehmens organisiert und veranstaltet wird.
4. Absolvierte ein Alpinpolizist seinen von der vorgesetzten Dienststelle genehmigten Dienstsport, um seine Fitness aufrecht zu erhalten und zwar konkret jene Einheiten, die er berechtigt war, alleine zu absolvieren (aber vorher anzumelden) und verunfallte er dabei auf einer Mountainbike-Tour, so bestand dafür kein Unfallversicherungsschutz vor, weil sich der Unfall auch nicht im Rahmen eines organisierten Dienstsportes ereignete.
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| Mitarbeiterprämienregelungen in Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.02.2024, 19:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mitarbeiterprämienregelungen in Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung
In folgenden Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung kam bis Anfang Februar 2024 zu Regelungen zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie):
- KV für Reisebüros
- KV für Schienenbahnen
- KV für die Metalltechnische Industrie
- KV für Angestellte in der Stein- und Keramik-Industrie
- KV für Arbeitnehmer in alternativen Telekom-Unternehmen
- FirmenKV für Mitarbeiter der A1 Telekom Austria (KV Ermächtigung nach Post-StrukturG)
- KV für Angestellte in der Immobilienverwaltung
- FirmenKV für Arbeitnehmer der ProsiebenSat1Puls4 Unternehmensgruppe (über Fachverband Telekom/Rundfunk)
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