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  Bildungskarenz: für Habilitationsprojekt gibt es kein Weiterbildungsgeld
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 10:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VwGH vom 28.11.2023, Ra 2023/08/0011
§ 26 AlVG

So entschied der VwGH:

1. § 103 UG 2002 regelt unter der Überschrift „Habilitation“ das Verfahren und die Voraussetzungen der Erteilung einer Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach. Der Antrag ist an das Rektorat zu richten.

2. Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nachweis einer hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nach-weis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers.

3. § 103 Abs. 2 UG 2002 fordert als Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis somit kumulativ einen Nachweis einer hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und den Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers (vgl. VwGH 28.10.2015, 2013/10/0160).

4. Der Beurteilung, ob im Hinblick auf das beantragte Habilitationsfach eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation nachgewiesen wurde, sind die als Habilitationsschrift eingereichten schriftlichen (oder künstlerischen) Arbeiten - die mit dem Habilitationsantrag vorgelegten Arbeiten - zugrunde zu legen (vgl. VwGH 8.3.2018, Ra 2016/10/0045, mwN).

5. Der Besuch von Ausbildungseinheiten (Kursen, Seminaren), in denen Bewerberinnen und Bewerber auf die Habilitation vorbereitet bzw. bei Erstellung der einzureichenden Arbeiten betreut werden, ist dagegen in § 103 UG 2002 nicht vorgesehen.

6. Die für die Erlangung der Habilitation erforderliche selbständige Erstellung von schriftlichen (oder künstlerischen) Arbeiten bzw. die eigenständige Vorbereitung darauf stellt im Sinn der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs aber keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 26 Abs. 1 Z 1 AlVG dar.

7. Ausschließliche Lernzeiten und Prüfungsvorbereitung im Rahmen eines Selbststudiums außerhalb von Ausbildungseinrichtungen können diese Voraussetzungen daher nicht erfüllen.

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  Kollektivvertragsabschluss IT-KV für 2024 und 2025
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 09:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschluss IT-KV für 2024 und 2025

Die Daten zum Abschluss finden Sie über den nachstehenden Link:

https://www.wko.at/oe/information-consul...4_und_2025

Ein diesbezügliches FAQ ist in Ausarbeitung und soll demnächst ONLINE gehen.

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate - KW 7/2024 (Premium-Video)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.02.2024, 15:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate - KW 7/2024 (Premium-Video)
 
https://vimeo.com/914147091

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  WIKU Personal aktuell Nr. 3/2024 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.02.2024, 14:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU Personal aktuell Nr. 3/2024 - die Begleitvideos

Das Kurzüberblicks-Video:
https://vimeo.com/914130544

Das Schulungsvideo mit den Details (Premium-Passwort benötigt):
https://vimeo.com/914131174

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  Vereine
Geschrieben von: Silvia K. - 17.02.2024, 19:31 - Forum: Berufsrecht - Antworten (4)

Liebe Kolleg:innen,

mich beschäftigt das Thema Vereine gerade sehr. Welche Berufsrechte haben wir in diesem Zusammenhang bzw. wo liegen die Grenzen?

- laufende Buchhaltung und Jahresabschluss bzw. ev. auch UVA innerhalb der üblichen Grenzen erscheint mir soweit klar als zulässig
- ebenso die Leistungen iZm mit Registrierkasse, SV und Lohnverrechnung
- mit dem neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz gibt es ja deutliche Erleichterungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. die Übermittlung der entsprechenden Erklärung scheint aber Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vorbehalten zu sein. 

Bei folgenden Punkten bin ich aber noch unsicher:
- Übermittlung von Spendenmeldungen
- Kann ich meine Leistungen auch verrechnen, wenn ich Kassier:in oder Rechnungsprüfer:in des Vereins bin. 

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. 
Silvia

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  Hinweis für die Softwarehersteller: das neue Tarifsystem ist ONLINE - Änderungen Regelpensionsbezieher in vollversicherter Beschäftigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.02.2024, 16:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zum neuen Tarifsystem samt Beschreibungen geht es hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Zwei aktualisierte Fachbücher aus dem Weiss-Verlag - Frau Dr. Erika Marek, jeweils als Mitautorin
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.02.2024, 15:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zwei aktualisierte Fachbücher aus dem Weiss-Verlag - Frau Dr. Erika Marek, jeweils als Mitautorin

1. Praktische Lohnverrechnung 2024

https://www.weissverlag.at/uebersicht-de...nung-2024/


2. Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2024

https://www.weissverlag.at/uebersicht-de...023-kopie/

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  Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Papamonat, Elternteilzeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.02.2024, 15:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Papamonat, Elternteilzeit
 
Die nächste aktualisierte Schulungsunterlage aus dem WIKU-Shop  Sie trägt den Titel  "Mutterschutz, Karenz, Papamonat, Kinderbetreuungsgeld, Elternteilzeit ".
 
Sie umfasst knapp 200 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und behandelt sowohl Basis- als auch Spezialthemen.
 
Sie wird zudem im Rahmen der WIKU-Personalverrechungsakademie (Lehrgangsstart ist stets im Jänner eines Jahres) eingesetzt(dort hat man zusätzlich Zugriff auf die damit verbundenen aktuellen Schulungsvideos).
 
Schulungsunterlage und Videos (über 3,0 Stunden Laufzeit) datieren mit Stand: 1.1.2024.
 
Berücksichtigt wurden auch jene Änderungen, welche durch eine EU-Richtlinie (die Work-Life-Balance-Richtlinie) mit 1.11.2023 verursacht wurden.
 
Ein ausführliches Inhalts- sowie ein Stichwortverzeichnis helfen Ihnen beim Wiederauffinden der Themen.
 
Sie können die Schulungsunterlage als "reine Printunterlage" beziehen und zwar zum Preis von € 40,70 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
 
Alternativ (oder zusätzlich) können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos (mit über 3 Stunden Laufzeit). Die Videos können lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 216,00 (inkl. Umsatzsteuer).
 
Wenn Sie diese Schulungsunterlage in digitalem Format (als pdf) beziehen möchten, so geht dies entweder über den Erwerb des Digtalpaketes oder im Rahmen unserer neuen Fachbroschüren-Abos (siehe weiter unten).
 
Die Preise gelten vorläufig bis 31.12.2024.
 
 
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
 
Hier finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage (Laufzeit knapp 4 Minuten):
 
Poduktvideo - Mutterschutz - Karenz - Elternteilzeit on Vimeo
 
Wer noch eine Leseprobe möchte, findet sie hier im Anhang.
 
Bisher aktualisiert: 
 
Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.7.2023 - PV Forum (ars.at)
 
Spezialfragen zu Sachbezügen - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.8.2023 - PV Forum (ars.at)
 
GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.7.2023 - PV Forum (ars.at)
 
Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage sowie aktualisiertes Digitalpaket - Stand 1.9.2023
 
Neue WIKU-Fachbroschüre: Kurzarbeit aus Sicht der Personalverrechnung - PV Forum (ars.at)
 
Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mein Personalverrechnungstrainer 2024 - PV Forum (ars.at)
 
Die nächsten geplanten Schulungsunterlagenaktualisierungen:
 
Altersteilzeit - erweiterte Altersteilzeit - Stand 1.2.2024 - erscheint ca. Mitte März 2023 (Printunterlage und Digitalpaket) *
 
Dienstverhinderungen aus Sicht der Personalverrechnung 1.3.2024 - erscheint ca. Mitte April 2024 (Printunterlage und Digitalpaket) *
 
* wenn Sie das neue Fachbroschüren-Abo oder das neue Digitalpakete-Abo gebucht haben (wozu Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell benötigen), so sind diese Unterlagen in diesem Abo enthalten und werden automatisch in der PDF-Variante übermittelt. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
 
http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...gesamt.pdf



Angehängte Dateien
.pdf   Leseprobe zu Modul Mutterschutz, Karenz, KBG, Familienzeit, Elternteilzeit 2024-01.pdf (Größe: 1,21 MB / Downloads: 2)
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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 7/2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.02.2024, 11:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschlüsse KW 7/2024

A) Arbeitskräfteüberlasser - KV-Abschluss per 1.1.2024

  • Die KV-Löhne steigen um 8,50 %
  • Neuer Mindestlohn: € 2.191,27
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht.
  • Mitarbeiterprämie 2024: Die Vertragspartner beschließen diesbezüglich weiterführende Gespräche zu führen



B) Gewerbliche Forstunternehmen - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.3.2024
  • Die Stundenlöhne werden um 7,9 % erhöht.
  • Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 7,9 %
  • Das Lehrlingseinkommen wird um 7,9 % erhöht.
  • Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 7,9 % erhöht.
  • Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden um 7,9 % erhöht.
  • Eine Arbeitsgruppe zur Einführung einer Gefahrenzulage wird vereinbarungsgemäß eingerichtet.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.949,19


C) Suppenindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.2.2024
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden in jeder Lohnkategorie um 175 Euro erhöht; dies ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von + 8,15 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich + 8,29 %
  • Vereinbarung einer Teuerungsprämie von 430 Euro
  • Lehrlinge erhalten eine Teuerungsprämie von 300 Euro
  • Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn: 2.106,00 Euro.

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  im privaten Haushalt beschäftigtes Kindermädchen
Geschrieben von: Lohn01 - 15.02.2024, 16:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Lieber Herr Kurzböck,

wenn in einem privaten Haushalt ein Kindermädchen beschäftigt wird und es wir im Haushalt aufgenommen, muss man eine freie Station als Sachbezug ansetzen?

danke!

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