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  Sachbezug Dienstwohnung im Falle einer Naturalwohnung nach dem Gehaltsgesetz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.12.2023, 08:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachbezug Dienstwohnung im Falle einer Naturalwohnung nach dem Gehaltsgesetz

VwGH vom 30.08.2023, Ra 2023/15/0072
§ 24a Gehaltsgesetz
§ 15 EStG 1988

So entschied der VwGH:

1. Stellt ein Bundesministerium einem „Dienstnehmer im Ruhestand“ eine „Naturalwohnung“ zur privaten Nutzung zur Verfügung, so liegt aus steuerrechtlicher Sicht ein Sachbezug nach der Sachbezugswerteverordnung vor, da dieser nicht nur im Fal-le aktiver Dienstnehmer:innen, sondern auch bei ehemaligen Dienstnehmer:innen be-rücksichtigt werden muss.

2. Dass dabei die Gewährung der Dienstwohnung nicht auf Basis einer Vereinbarung er-folgte, sondern nach dem Gehaltsgesetz, spielt keine Rolle.

Das dazugehörige Zahlenbeispiel samt Lösung:

Die Wohnnutzfläche dieser Wohnung betrug 86,49 m².

Der zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Richtwert (für Wien) betrug: € 5,29

Daraus ergibt sich ein Zwischenwert in Höhe von € 457,53 (86,49 x 5,29).

Da der Dienstnehmer im Ruhestand für die Betriebskosten selbst aufkam, war dieser „Zwischenwert“ um 25 % zu reduzieren: € 457,53 minus € 114,38 = € 343,15.

Die „Grundmiete“, die der „Dienstnehmer in Ruhe“ an das Bundesministerium zu be-zahlen hatte, betrug monatlich € 243,13.

Somit verblieb ein Sachbezug in Höhe von € 109,02 (€ 34,15 minus € 243,13).

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  Hausbesorger-Mindestlohntarife für den "Norden Österreichs" mit Gültigkeit ab 1.1.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2023, 19:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hausbesorger-Mindestlohntarife für den "Norden Österreichs" mit Gültigkeit ab 1.1.2024


Oberösterreich:

Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Oberösterreich

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/359/20231206
 
 
Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Oberösterreich
 
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/358/20231206
 
 

Salzburg:

Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/361/20231206


Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Salzburg

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/360/20231206

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  DZ-Sätze für 2024 – alle Bundesländer abgesenkt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2023, 18:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die DZ-Sätze für das Jahr 2024 zeigen im Verhältnis zu den Vorjahren ein völlig verändertes Bild.

Die Werte für 2024 finden Sie im beiliegenden Premium-Dokument (für das Sie das Premium-Passwort Ihres WPA-Premium-Abos benötigen).



Angehängte Dateien
.pdf   DZ-Sätze für 2024.pdf (Größe: 51,37 KB / Downloads: 16)
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  Hausbesorger-Mindestlohntarife für den "Süden Österreichs" mit Gültigkeit ab 1.1.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2023, 08:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hausbesorger-Mindestlohntarife für den "Süden Österreichs" mit Gültigkeit ab 1.1.2024



Kärnten:



Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_352.html



Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten:


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_351.html





Steiermark:



Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für die Steiermark


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_354.html



Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für die Steiermark:


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_351.html

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  Dachdeckarbeiten unter Verwendung von Prefa-Dachplatten fallen unter das BUAG
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2023, 08:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Dachdeckarbeiten unter Verwendung von Prefa-Dachplatten fallen unter das BUAG

VwGH vom 29.08.2023, 2023/08/0028
§ 3 Abs. 2 BUAG


So entschied der VwGH:

1 Sind bestimmte Arbeitnehmer eines „BUAG-Mischbetriebes“ (= Betrieb, in dem sowohl Arbeiten getätigt werden, die dem BUAG unterliegen als auch solche, die nicht dem BUAG unterliegen) überwiegend mit „Dacheindeckungsarbeiten“ beschäftigt, bei denen kleinformatige Aluminiumplatten (Prefa-Dachplatten) verwendet werden, so kommt für diese Arbeitnehmer das BUAG zur Anwendung.

2. Derartige Arbeiten fallen in die „Berufscharakteristik des Dachdeckerhandwerks“, zumal die Gewerbeordnung für dieses Handwerk keinerlei Einschränkungen dahingehend vorsieht, welches Material zur Anwendung gelangt.

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  Krankheitsbedingt verspäteter Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bewirkt nicht die Ungültigkeit der Vereinbarung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.12.2023, 09:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Krankheitsbedingt verspäteter Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bewirkt nicht die Ungültigkeit der Vereinbarung

OGH vom 22.08.2023, 10 ObS 73/23t
§ 13a AVRAG
§ 143d ASVG

So entschied der OGH:

1. Kam es zur arbeitsrechtlich gültigen Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteil-zeit zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber und wurde zudem vom zuständigen Versicherungsträger (ÖGK) dafür das Wiedereingliederungsgeld genehmigt, so bedeutet der Umstand, dass die Arbeitnehmerin die Wiedereingliederungsteilzeit nicht zum geplanten Termin, sondern wegen eines weiteren Krankenstandes erst knapp 3 Wochen später und somit insgesamt erst 6 Wochen nach Ende der ursächlichen Dienstverhinderung antreten konnte, nicht den Verlust des Anspruchs auf Wiedereingliederungsgeld.

2. Zwar findet sich in § 13a Abs. 1 AVRAG der Hinweis, wonach die Wiedereingliederungsteilzeit binnen einem Monat nach Ende der für die Wiedereingliederungsteilzeit ursächlichen krankheitsbedingten Dienstverhinderung angetreten werden muss. Diese Regelung sollte aber lediglich den zeitlichen Spielraum für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin in Bezug auf den Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit erweitern und nicht die ohnedies schon „übertrieben komplizierte Regelung“ durch eine weitere „Deadline“ in Bezug auf den Anspruch verschärfen.

3. Konnte die Arbeitnehmerin die Wiedereingliederungsteilzeit nicht zum geplanten, vereinbarten und genehmigten Zeitpunkt antreten, weil ein neuerlicher Krankenstand diesen Antritt vereitelte und überschritt sie dadurch den im Gesetz verankerten Zeitraum (ein Monat), innerhalb dessen der Antritt erfolgen muss, so ändert dies nichts an der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung. Das Wiedereingliederungsgeld gebührt somit ab dem späteren tatsächlichen Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bis zum vereinbarten Ende.

Der WIKU-Kommentar:

Dieses höchstgerichtliche Urteil ist ein kleines Mosaiksteinchen, welches von der „Sozial-verUNSicherung“ eventuell zur „Sozialversicherung“ führt. Bemerkenswert ist auch, wie heftig die Befunde in der Literatur in Bezug auf diese Regelungen ausgefallen sind (kompliziert, überfrachtet,….).

Irgendwann einmal ist unser SV-System „abgebogen“ und führt seither einen Kampf ge-gen die VerUNsicherten, egal, ob es um Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Wiedereingliederungsgeld geht.

Interessant dabei ist auch, dass den Gesetzesverfasser:innen auf diese Kritik, die ihnen entgegenschlägt, nicht wirklich reagieren.
Auch von den Arbeitnehmervertretungen nehme ich hier leider keine öffentlichen Hinweise wahr, denn normalerweise müsste man in Anbetracht der derzeitigen maroden Situation unserer Sozialrechtsgesetzgebung (jüngstes Beispiel: Wochengeldfalle, die seit über einem Jahr vom OGH als gemeinschaftswidrig beurteilt wurde und absolute Fehlanzeige betreffend eine Gesetzesreparatur) einen „Aufschrei“ wahrnehmen.

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  IKS - das interne Kontrollsystem (gegen Verwaltungsstrafen)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2023, 17:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

IKS - das interne Kontrollsystem (gegen Verwaltungsstrafen)

https://www.wko.at/ooe/industrie/checkliste-iks

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  Tarifsystem 2024 und neue DM-Org sind ONLINE
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2023, 14:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das neue Tarifsystem für 2024 findet man hier:
 
Tarifsystem: Dokumente (sozialversicherung.at)
 
 
Die neue DM-Org dazu findet man hier:
 
Organisationsbeschreibung (elda.at)

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  Kleinunternehmer USt pflichtig
Geschrieben von: chr2 - 04.12.2023, 10:04 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebe Kollegen!

Würde Eure Meinung gerne dazu hören.

2019-2022 die Umsatzgrenze nicht überschritten.
2023 würde die Umsatzgrenze überschritten werden (möglich € 40.000 netto+15% für 1.Überschreitung)

Nehmen wir  man hat Einnahmen von € 48.500,-- brutto (netto € 40.416,--)

ist man dann schon Ust pflichtig ?

Ich habe gelesen , dass in der Ust die Grenze bei netto € 35.000,-- gültig.

Ist man jetzt mit den Einnahmen € 48.500,-- ust pflichtig ?

Vielen Dank.

Christa

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  Neuer Mindestlohntarif für Hausbetreuer:innen Österreichs - mit Gültigkeit ab 1.1.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2023, 08:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neuer Mindestlohntarif für Hausbetreuer:innen Österreichs - mit Gültigkeit ab 1.1.2024

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/347/20231201

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