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Hochrechnung wegen unterjährigen Arbeitslosengeldbezuges - Berechnungsmethoden |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 13:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Hochrechnung wegen unterjährigen Arbeitslosengeldbezuges - Berechnungsmethoden
BFG RV 7101294/2021 vom 30. September 2021
§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. a sowie Abs. 2 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Für den Fall, dass der Steuerpflichtige Arbeitslosengeldbezüge nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, sind zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen: die „Umrechnungsvariante“ sowie die „Kontrollrechnung“.
2. Bei der Umrechnungsvariante sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für die Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen.
3. Die Besteuerung des Einkommens hat mit dem derart ermittelten höheren Durchschnittssteuersatz (besonderer Progressionsvorbehalt) zu erfolgen.
4. Bei der Kontrollrechnung kommt es zur Besteuerung sämtlicher Bezüge, also auch der Arbeitslosengeldbezüge.
5. Es ist dabei letztendlich jene Berechnungsmethode heranzuziehen, die für den Steuerpflichtigen zu einer günstigeren Besteuerung (niedrigeren Steuerlast) führt.
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 6/2022 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 11:01 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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A) Arbeitsmarktservice – KV-Abschluss per 1.1.2022
• Erhöhung der Gehälter um 2,9 %
B) Elektrizitätsversorgungsunternehmen – KV-Abschluss per 1.2.2022
• Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 bis 4,0 %
• Erhöhung der Ist-Löhne um 3,5 bis 3,9 %
• Erhöhung der Zulagen um 3,85 %
• Erhöhung der Schichtzulagen
• 2. Schicht um 58,22 % - 3. Schicht um 11,34 %
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 6,03 %
• Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,1 %
• Kinderzulage beträgt € 60,878
Weitere Ergebnisse:
• Die Anrechnung sämtlicher Vordienstzeiten für ArbeitnehmerInnen und überlassene Arbeitskräfte bei Übernahme in ein Konzernverhältnis
• Umwandlung des Dienstjubiläums von Geld in Zeit für alle KollegInnen
• Erhöhung des Mehrarbeitszuschlages auf 50 %
C) Gewürzindustrie – KV-Abschluss per 1.2.2022
• Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Dienstalterszulagen wurden um + 3,30 % erhöht.
• Überproportional konnten die Lehrlingseinkommen erhöht werden.
• Die euromäßige Überzahlung über den Kollektivvertrag bleibt weiterhin aufrecht.
D) Hefe- und Spiritusindustrie – KV-Abschluss per 1.2.2022
• Erhöhung der KV-Löhne um 3,10%.
• Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,10. %
• Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,20 %
• Begünstigungsklausel für die Aufrechterhaltung der Überzahlung
• Erhöhung der Zulagen um 3,10 %
• Erhöhung der Zehrgelder auf € 15,49
E) Justizbetreuungsagentur – KV-Abschluss per 1.2.2022
• Anhebung der Monatsentgelte und Zulagen um 3 %
F) PROPAK-Industrie – KV-Abschluss per 1.3.2022
• plus 3,9 % Erhöhung bei den KV-Löhnen- und Gehältern
• plus 3,9 % Erhöhung bei den IST-Löhnen- und Gehältern
• plus 3,9 % Erhöhung der Zulagen (Schicht und Schmutz)
• plus 3,9 % Erhöhung der Betriebserfahrungszulage
• plus 3,9 % Erhöhung der Aufwandsentschädigungen
• plus 3,9 % Erhöhung der Heimarbeitsentgelte
• plus 7,0 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr (Tabelle I und II)
• plus 3,9 % Erhöhung der Heimarbeitsentgelte
100% Abfertigungsanspruch bei Todesfall des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin (Abfertigung alt)
Aufnahme von Sondierungsgesprächen für einen gemeinsamen Kollektivvertrages für Arbeiter und Angestellte
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Zusatzkosten durch Anwendung einer in Erprobung befindlichen Operationsmethode können außergewöhnliche Belastungen darstellen |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 10:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zusatzkosten durch Anwendung einer in Erprobung befindlichen Operationsmethode können außergewöhnliche Belastungen darstellen
VwGH Ro 2020/15/0010 vom 15. Dezember 2021
§ 34 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit.
2. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen.
3. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen (hier: € 15.000,00) als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen.
4. Einer im öffentlichen Krankenhaus von zugelassenen Ärzten vorgenommenen Operation zur Behandlung eines Karzinoms (NanoKnife-Methode) kann nicht deshalb die Zwangsläufigkeit abgesprochen werden, weil sich die Operationsmethode erst im Erprobungsstadium befindet.
5. Dabei können Aussichten auf ein geringeres Risiko von Folgewirkungen der Operation (wie etwa Harninkontinenz) durchaus als triftige medizinische Gründe für ei-ne bestimmte Behandlungsart gelten.
6. Der Umstand, dass der Krankenversicherungsträger die Kosten einer in Erprobung befindlichen schulmedizinischen Behandlung nicht übernimmt, spricht nicht gegen die Zwangsläufigkeit.
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Übernahme von Pflegeheimkosten des vermögenden Schwagers stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 10:48 - Forum: News & wichtige Infos
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Übernahme von Pflegeheimkosten des vermögenden Schwagers stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
VwGH Ra 2019/13/0076 vom 3. Dezember 2021
§ 34 EStG 1988
So entschied der VwGH:
- Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt nach der Rechtsprechung des VwGH voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen zu der Leistung verpflichtet halten kann.
- Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend.
- Es reicht daher nicht aus, dass die Leistung menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung das Handeln gebieten (vgl. VwGH 5.2.2021, Ra 2019/13/0027; 27.9.1995, 92/15/0214, jeweils mwN).
- Die Sittenordnung gebietet es nicht, dass die Schwägerin eines Pflegebedürftigen Aufwendungen in Höhe von ca. 30.000 € (Pflegeheimkosten) endgültig tragen muss, wenn dieser über Vermögen verfügt, dessen Wert weit über diesen Kosten liegt und in weiterer Folge an andere Personen vererbt wird.
- Die Aufwandstragung hätte daher auch nur vorläufig (zB als Darlehen, gegebenenfalls nach Bewilligung des Pflegschaftsgerichts) erfolgen müssen, um die Ansprüche dann gegen die Verlassenschaft geltend zu machen.
- Weiters hätte die Schwägerin prüfen können, ob andere zivilrechtliche Titel in Frage gekommen wären, um die Aufwendungen gegen die Verlassenschaft geltend zu machen.
- Stellt sich die endgültige Tragung des Aufwandes nicht als Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung dar, so fehlt der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit (vgl. VwGH 9.9.1998, 94/14/0009).
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Gastgewerbepauschalierung |
Geschrieben von: bernadette - 10.02.2022, 16:09 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollgen,
für die € 400.000,00 Umsatzgrenze der Gastgewerbepauschalierung - sind hier die Anlagenverkäufe einzurechnen? ZB Umsatz 398.000,-- Anlagenverkauf 6.000,00, Ist die Grenze überschritten oder nicht?
Weiß das jemand?
LG Bernadette
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Wochengeldberechnung + Nachtzuschläge |
Geschrieben von: a.s - 10.02.2022, 12:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumteilnehmer, sehr geehrter Herr Kurzböck,
bitte um Hilfe bei folgenden Fall:
eine Mitarbeiterin bei einer Bäckerei (KV Bäcker Arbeiter) übte vor Bekanntwerden der Schwangerschaft regelmäßig Dienste in der Nacht aus und bezog daher auch entsprechende
Nachtzuschläge. Diese Nachtzuschläge stellten einen wesentlichen Teil im monatlichen Einkommen dar.
Für die Arbeits- und Entgeltbestätigung Wochengeld wurden diese aber nicht herangezogen, da in den letzten drei Monaten keine Nachtarbeit anfiel (wegen der bestehenden Schwangerschaft).
Das OGH Urteil zielt ja nur auf die Überstunden vor Schwangerschaft ab.
Hätten die regelmäßigen Nachtzulagen in das Ausfallsprinzip eingerechnet werden müssen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!
MFG
a.s
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