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  Da kommen doch ein paar gröbere Änderungen daher in Verbindung mit der Kurzarbeit!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2021, 13:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Da kommen doch ein paar gröbere Änderungen daher in Verbindung mit der Kurzarbeit!



Bleiben Sie bitte dran. Ich werde Sie natürlich "step by step" über alles im Detail informieren.



Es kann ev. ein wenig dauern, bis dann alles "steht".



Daher folgende Hinweise:



1. Auch jetzt halte ich alle Informationen für Sie frei zugänglich in allen meinen Social-Medias. Sie müssen keine Informationen dazu kaufen (zumindest nicht bei mir).



2. Sie können mich sehr gerne mit einem Premium-Abo meiner WIKU-Personal aktuell unterstützen. Informationen dazu finden Sie hier:



http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html





3. Die Kommentarfunktionen hier bleiben offen, allerdings gibt es den WIKU-Fachchat nur für Premium-Abonnent*innen in meinem Fachforum. Informationen dazu finden Sie hier:



https://pv-forum.ars.at/post/kurzb%C3%B6...1322051897

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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 47/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2021, 12:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Brauindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.10.2021

  • Erhöhung der Gehälter zwischen 2,4 % bis 2,7 %.
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um den VPI.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3 %.
  • Erhöhung des Haustrunkes nur um + 1,25 %.



B) Futtermittelindustrie - KV-Abschluss per 1.9.2021

  • Der KV-Gesamtabschluss beträgt: + 2,35 %.
  • Löhne, Dienstalterszulagen und Zehrgelder laut Lohnvertrag.
  • Die Lehrlingseinkommen werden laut Rahmenkollektivvertrag berechnet.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrem euromäßigen Ausmaß aufrecht.
  • Vereinbarungen über Freizeitoption und Jubiläumsgeld.


B) Handelsangestellte - KV-Abschluss per 1.1.2022

  • Erhöhung der Gehälter um durchschnittlich 2,80 %.
  • Für ein Drittel der Angestellten steigen die Gehälter um 3,45 %. Für alle anderen steigen die Gehälter um 2,55 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,80 %.
  • Erhöhung des Nachtzuschlages bis 5 Uhr um 50 %.
  • Recht auf Aufstockung bei Teilzeit durch Betriebsvereinbarung der betrieblichen Sozialpartner.
  • Digitalisierungsbonus von 100 Euro für technisches Equipment.

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  Heute kommen die endgültigen Änderungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2021, 10:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Heute kommen die endgültigen Änderungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe

Heute um 11 Uhr 30 gibt es eine Sozialpartner-Pressekonferenz in Bezug auf die nun rückwirkend eintretenden (hoffentlich endgültigen) Änderungen betreffend die Kurzarbeit.

In der beiliegenden Pressemitteilung finden Sie auch die Links zu den Live-Streamingmöglichkeiten diesbezüglich.

Im Anschluss daran wird eine ausführliche Information der Wirtschaftskammer zu den Details versandt.

Meine Leser*innen wurden ja schon sanft in den letzten Tagen auf diese Änderungen vorbereitet. Ein paar Details werden auch insoweit erst heute endgültig festgelegt werden.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...kanzleramt

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  Geplante kurzfristige Anpassungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe - Bitte mit der Antragstellung - wenn möglich - noch zuwarten!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2021, 18:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Geplante kurzfristige Anpassungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe - Bitte mit der Antragstellung - wenn möglich - noch zuwarten!

Wie ich soeben erfahren habe, zeichnen sich in Bezug auf die Aktualisierung der Kurzarbeitsbeihilfe folgende Änderungen ab (endgültige Bestätigung wird es am 26.11.2021 am Abend geben):

1. Es zeichnet sich ab, dass die 100 % Beihilfe für "Lockdown-Betriebe" bzw. "besonders betroffene Betriebe" über den 31.12.2021 verlängert wird.

2. Warten Sie daher - wenn möglich - insoweit noch mit der Antragstellung bis kommenden Montag (29.11.2021) ab, weil sich der Tipp, dass man den Antrag, damit die 100 % gewahrt bleiben, nur zeitlich bis 31.12.2021 erstrecken sollte, vermutlich bis morgen abend überholt haben wird.

3. Die rückwirkende Antragsstellungsmöglichkeit, die derzeit auf 14 Tage beschränkt ist, soll verlängert werden (längere Frist).

4. Die Einkürzung der Kurzarbeitsdauer bei laufenden Begehren auf den Zeitpunkt 31.12. ist nicht mit Änderungsbegehren, sondern über die eAMS-Kontonachricht "vorzeitige Beendigung", was sich aber in Anbetracht der zu erwartenden Verlängerung der 100 % Beihilfe wohl relativiert.

Die Angaben sind ohne Gewähr.

Es wird voraussichtlich am 26.11.2021 bzw. im Laufe des Wochenendes dazu eine Information der Wirtschaftskammer versandt werden, die ich dann in meinen Social Medias verlinken werde.

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  Der Entfall der Urlaubsersatzleistung im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes ist gemeinschaftswidrig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2021, 14:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Entfall der Urlaubsersatzleistung im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes ist gemeinschaftswidrig

Seit ein paar Jahren schon mache ich darauf aufmerksam, dass die Rechtslage, wonach eine Urlaubsersatzleistung für den offenen Urlaub des laufenden Jahres im Falle des unberechtigten vorzeitigen Austrittes entfällt, gemeinschaftswidrig sein könnte.

Nachdem sich der österreichische Rechtsinstanzenzug dazu - wie erwartet - sehr zögerlich bis ablehnend geäußert hatte und sogar der OGH, als er das Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet hatte, durchblicken ließ, dass er diese Regelung eher als gemeinschaftskonform sehen würde, gab schon der Generalanwalt vor einigen Monaten klar zu erkennen, dass hier europäisches Recht mit Füßen getreten würde und dem EuGH vorgeschlagen, diese Regelung als gemeinschaftswidrig zu beurteilen.

Seit heute ist es soweit: der EuGH hat dies mit Urteil vom 25.11.2021 exakt so entschieden. Damit gibt es in Bezug auf die Austrittsarten keinen Entfallsgrund mehr für die Ersatzleistung des noch offenen Urlaubs. Der Wegfall einer Urlaubsersatzleistung kann maximal wegen Urlaubsverjährung ein Thema sein, sonst aber kaum noch.

Dieses Urteil wirkt sich jedoch definitiv NICHT auf kollektivvertragliche Sonderzahlungsregelungen (bei Arbeiter*innen) aus. Diese können weiterhin in derartigen Fällen verloren gehen.

Dieses Urteil ist nicht etwa ab heute anzuwenden, sondern wirkt zurück. Allerdings ist damit ja ein Austritt verbunden, wodurch erstens mal die gesetzliche Verjährungsfrist (von drei Jahren) greift, es könnte auch eine kürzere kollektivvertragliche oder vertraglich vereinbarte Verfallsfrist zur Anwendung gelangen.

Aus Sicht des LSD-BG gilt die Regelung betreffend Verfolgungsverjährung, die ebenso meiner Ansicht nach vom Austritt gerechnet, maximal 3 Jahre wirkt. Sollte also vom Austritt weg bis zu einer GPLB ein Zeitraum von mehr als 3 Jahren verstrichen sein, dann ist eine behördliche LSD-BG-Verfolgung nicht (mehr) möglich.

SV- und BV-Beiträge allerdings könnten im Rahmen der 5jährigen Verjährungsfrist im Zuge einer GPLB noch zur Nachverrechnung gelangen.

Die in der Praxis so häufig lieb gewonnene Sanktion für das "auf die Stunde Aufhören" eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin ist damit weggefallen, mehr noch: in vielen Fällen muss nun wohl auch eine nachträgliche Sanierung erfolgen.

Für die Zukunft wäre unter Umständen die Vereinbarung einer angemessenen Konventionalstrafe für den Fall vertragswidrigen Ausscheidens (wie für den Fall des unberechtigten vorzeitigen Austrittes oder der fristlosen Entlassung). Dabei kann sich der bzw. die Arbeitgeber*in natürlich auch das Recht vorbehalten, einen darüberhinaus eingetretenen und nachweisbaren Schaden geltend zu machen.

Den Text des Urteils finden Sie hier:

https://curia.europa.eu/juris/document/d...id=2019703

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  Kurzarbeit in Verbindung mit Bildungskarenz, Risikogruppe und Frage Arbeitsausmaß AMS Antrag
Geschrieben von: Andrea 2 - 24.11.2021, 19:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Lieber Herr Kurzböck,

wir dürfen wieder KUA Anträge machen, weil wir im Lockdown sind.

Frage 1)
ich hatte den Fall noch nicht dass jemand in Bildungskarenz war und ich KUA zu beantragen habe. Muss diese Person in den Beschäftigungsstand unmittelbar vor Beginn der KUA miteinbezogen werden. Sie kommt erst in 1/2 Jahr wieder aus Bildungskarenz zurück.

wir haben 10 Dienstnehmer davon ist eine Person in Bildungskarenz. Wie muss die Angabe in der Sozialpartnervereinbarung lauten.  Beschäftigungsstand vor KUA 10 oder 9 Personen?

Frage 2)
wir haben weiters eine Person, für die wir aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ab 22.11.2021 freistellen - hat Attest.

ist diese Person in den KUA Antrag mitaufzunehmen oder gar nicht? Was geht hier vor?

Frage 3)
wir hatten eigentlich geplant den Kurzarbeitszeitraum auf die max Länge von 6 Monaten zu beantragen, da wir alle nicht wissen wie lang der Lockdown dauert und würden ev vorzeitg beenden. Überlegen aber aufgrund gestriger Chefinfo WKO den Zeitraum wie angeraten wegen 100 % Beihilfe bis 31.12.2021 zu stellen. Was halten sie davon bzw. gibt es da vereinfachte Möglichkeiten im Fall des Lockdwons über den Dezember 2021 hinaus ein vereinfachtes Verfahren der Verlängerung in Anspruch zu nehmen um den ganzen Antragswahnsinn nicht nochmals machen zu müssen?

ist es wirkich so dass wir Arbeitsausfall mit 90 % beantragen müssen obwohl eventuell mit 100 % zu rechnen ist? Wenn dann 100 % Arbeitsausfall vorliegt ist dann noch einen Änderungsantrag vor Einreichung AMS Abrechnung einzubringen auf 100 %?

Vielen herzlichen Dank für ihre Hilfe

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  Zustimmung im vereinfachten Verfahren
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.11.2021, 19:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zustimmung im vereinfachten Verfahren

Die angekündigte Zustimmung aller Projekte mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 im vereinfachten Verfahren bedarf noch einer Richtlinienänderung.

Deshalb scheinen im WebPortal bei der getroffenen Voreinstellung (Genehmigung erforderlich) auch KUA-Anträge auf, die KUA bis 31.12.21 beantragen.

Die WKO wird im Zuge der Richtlinienänderung darauf achten, dass das vereinfachte Verfahren rückwirkend in Kraft tritt.

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  Kollektivvertrag Handel - Abschluss für 2022 samt neuer Gehaltstabelle
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2021, 20:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertrag Handel - Abschluss für 2022 samt neuer Gehaltstabelle

https://www.gpa.at/kollektivvertrag/hand...3-45---fue

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  Corona-Unternehmer*innen-Info der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 23.11.2021 - Kurzarbeit NEU sowie neue Wirtschaftshilfen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2021, 20:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Corona-Unternehmer*innen-Info der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 23.11.2021 - Kurzarbeit NEU sowie neue Wirtschaftshilfen

Zusammenfassender Artikel zu den Änderungen bei der Kurzarbeit:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...ml#2311211


Unterstützungsmaßnahmen für Lockdown-Betriebe

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...ml#2311213

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  WKO-Muster für Lockdown: Bestätigung zum Verlassen des privaten Wohnbereichs für berufliche Zwecke
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2021, 20:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WKO-Muster für Lockdown: Bestätigung zum Verlassen des privaten Wohnbereichs für berufliche Zwecke

https://www.wko.at/service/bestaetigung-...elung.docx

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