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| Vorsteuererstattung Ungarn |
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Geschrieben von: Irene - 23.08.2023, 16:01 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Forumsteilnehmer!
Mein Klient hat 2022 sehr oft in Ungarn getankt.
Ist es tatsächlich erforderlich, von jeder einzelnen Tankrechnung sämtliche Daten beim Rückerstattungsantrag zu erfassen?
Rechnet sich das überhaupt bzw. wie macht Ihr das?
Danke!
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| Geschäftsführer und Lehrling |
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Geschrieben von: Sandra32 - 22.08.2023, 08:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Hallo,
ich würde bitte bei folgenden Thema Hilfe benötigen.
Bei einer GmbH haben Sie Ihren Sohn als zweiten Geschäftsführer eintragen lassen (ohne Beteiligung).
Jedoch ist der Sohn bei einem anderen Unternehmen als Lehrling beschäftigt.
Muss man den Sohn nun auch als Angestellten ohne Arbeiterkammerumlage und U-Bahn-Abgabe (da Beteiligungshöhe unter 25%) bei der GmbH anstellen?
Was ist den bei so einem Fall alles zu beachten?
Vielen lieben Dank vorab und GLG, Sandra
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| Familien-Umzug von AT nach DE |
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Geschrieben von: Mozart - 20.08.2023, 14:43 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe KollegInnen,
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich um eure Meinung froh wäre:
Ein Ehepaar mit 2 Kindern (unter 8 Jahre) überlegt von Österreich nach Deutschland (Grenzgebiet, unter 15km Entfernung zur Staatsgrenze) zu ziehen. Beide Eltern sind in Österreich unselbstständig beschäftigt und möchten es auch weiterhin so beibehalten.
Was hätte es für Auswirkungen, wenn die Familie nach Deutschland zieht hinsichtlich Lohnsteuer, Sozialversicherung, sowie anderweitiger Leistungen wie Familienbeihilfe, Familienbonus, etc. ?
Danke für eure Hilfe!
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| Arbeitgeberkündigung wegen häufiger und langer Krankenstände – keine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.08.2023, 17:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Arbeitgeberkündigung wegen häufiger und langer Krankenstände – keine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
OGH vom 28.06.2023, 9 ObA 36/23v
§ 7b Abs. 1 Z 7 Gleichbehandlungsgesetz
So entschied der OGH:
1. Gemäß § 7b Abs 1 Z 7 BEinstG darf niemand aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis, insbesondere auch nicht bei der Beendigung des Dienstverhältnisses, unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
2. Eine „Funktionsbeeinträchtigung“ bzw eine „Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen“ im Sinne des § 3 BEinstG ist nach herrschender Ansicht eine Einschränkung jener Funktionen, die bei einem gesunden Gleichaltrigen in der Regel vorhanden sind.
3. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung ist allerdings auch eine Behinderung.
4. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Auswirkung der Beeinträchtigung die Teilhabe des Betroffenen am Arbeitsleben erschweren kann. Bei dieser Beurteilung ist nicht (nur) auf die konkrete Arbeitsplatzsituation, sondern auf den abstrakten Arbeitsmarkt abzustellen.
5. Im hier zu beurteilenden Fall war zum Zeitpunkt des Ausspruches der Arbeitgeberkündigung NICHT davon auszugehen, dass es sich bei der Schulterproblematik der Arbeitnehmerin unter Bedachtnahme auf die notwendige Operation und den erforderlichen Nachbehandlungen um eine Behinderung im Sinne des § 3 BEinstG handelt.
6. Der sich im Wesentlichen aus dem postoperativen Heilungsverlauf der Arbeitnehmerin ergebende Krankenstand ist mit den innerstaatlich und unionsrechtlich geforderten langfristigen Auswirkungen auf die Teilhabe am Berufsleben, wie sie bei einer Behinderung vorliegt, nicht gleichzusetzen.
7. Auch konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schulterverletzung typischerweise ein zusätzliches Risiko von Krankenständen gehabt hätte.
8. Die ausgesprochene Dienstgeberkündigung war nicht diskriminierend, weil keine Behinderung (Funktionsbeeinträchtigung) vorlag, vielmehr wurde die Kündigung wegen ihrer erheblichen massiven Krankenstände ausgesprochen.
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| Zuerst heimlich beschimpft und dann verklagt wegen Einsichtnahme in E-Mail-Account – kein Schadenersatz |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.08.2023, 17:20 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zuerst heimlich beschimpft und dann verklagt wegen Einsichtnahme in E-Mail-Account – kein Schadenersatz
OGH vom 28.06.2023, 6 ObA 1/22y
§ 1328a ABGB
So entschied der OGH:
1. Dass der handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer nach dem Ausscheiden einer seiner Assistentinnen in deren e-mail-Konto zur Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs Einsicht, weil darin Kunden- und Vertragspartnerkommunikation enthalten war und dies deshalb notwendig war, war nicht zu beanstanden.
2. Dabei fand er dann aber einen E-Mail-Verkehr mit der anderen Assistentin, in dem sich diese abwertend über das Unternehmen äußerte („Idiotenhaufen“), was er seiner Ehepartnerin, die für das Personal zuständig war, mitteilte (und sonst niemandem).
3. In Anbetracht des Umstandes, dass nur die Ehepartnerin von diesem „privaten E-Mail-Verkehr“ erfahren hatte, war die Forderung eines immateriellen Schadenersatzes durch beide (nun ehemalige) Assistentinnen nicht gerechtfertigt. So wurden sie ja auch nicht öffentlich bloßgestellt und insgesamt war die Einsichtnahme in diesen privaten Chatverlauf nicht so, dass dadurch eine Erheblichkeitsschwelle überschritten worden wäre.
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