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  Lächeln für das Siegerfoto ohne Maske – kein Entlassungsgrund
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.07.2023, 17:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lächeln für das Siegerfoto ohne Maske – kein Entlassungsgrund

OGH vom 25.01.2023, 8 ObA 77/22i

§ 27 Z 1 AngG

So entschied der OGH:

1. Befand sich ein begünstigt behinderter Angestellter in der bezahlten Covid-19-Risikofreistellung nach § 735 ASVG und nahm er an einigen Wochenenden an offiziellen Sportschützenveranstaltungen teil, bei denen die damaligen „Sicherheitsstandards“ wie das Tragen von Masken, das Einhalten von Sicherheitsabständen und das Desinfizieren der Hände penibel eingehalten wurden, so konnte das kurze Abnehmen der Maske für das Siegerfoto keine so gravierende „Dienstpflichtverletzung“ darstellen, sodass auch die ausgesprochene Entlassung durch den Arbeitgeber, dem das Siegerfoto zu Gesicht kam, zu Unrecht erfolgt war.

2. Zwar verstieß auch das kurze Abnehmen der Maske für das Siegerfoto gegen die damals gültige Verordnung, aber der Verstoß ist – auch wenn der Angestellte zur „Risikogruppe“ gehörte – als derart geringfügig einzustufen, dass er keinen Entlassungsgrund darstellte.

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  Entlastungswoche im Pflegebereich - Änderungen ab 1.1.2024 - Darstellung der (auch ab 1.1.2024) gültigen Rechtslage von A bis Z
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.07.2023, 17:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Entlastungswoche in der Pflege wurde zum Jahreswechsel 2022/2023 überfallsartig eingeführt und war im Nachhinein viele Fragen auf.

Da nun vom National- und Bundesrat eine diesbezügliche Gesetzesänderung beschlossen wurde (das Bundesgesetzblatt müsste in wenigen Tagen erscheinen), habe ich dies zum Anlass genommen, einen Artikel für die WIKU Personal aktuell zu verfassen, der voraussichtlich in der übernächsten Ausgabe (Ausgabe Nr. 13/2023) erscheinen wird. Dieser Artikel berichtet über die Neuerungen und stelle die Rechtslage - so gut es geht - von A bis Z dar.

Wenn Sie das Premium-Abo unseres digitalen LV-Magazines WIKU Personal aktuell haben, können Sie den Artikel schon heute lesen. Sie benötigen  zum Lesen dieses pdf unser Premium-Passwort.

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  Eine Hotelkette hat nun einen eigenen Kollektivvertrag
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.07.2023, 08:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mehr Geld, längere Kündigungsfristen: Warum ein Hotel einen eigenen Kollektivvertrag hat - Wirtschaft - derStandard.at › Wirtschaft

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  WIKU-Personalverrechnungsakademie - Lehrgang 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2023, 19:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personalverrechnungsakademie - Lehrgang 2024

Es ist wieder soweit. Am 19. Jänner 2024 startet der nächste Lehrgang der WIKU-Personalverrechnungsakademie. Wer möchte, kann sich jederzeit schon bei uns anmelden (unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at).

Im Jahr 2006 startete ich erstmalig mit diesem Konzept.

Die Idee war damals (wie heute) den Personalverrechnern einen zusammenhängenden Vertiefungslehrgang zu ermöglichen, der jene Themen behandelt oder vertieft, die in einem Ausbildungslehrgang entweder nur gestriffen oder gar nicht behandelt werden können. Insoweit fiel und fällt mir die Abstimmung zwischen den Lehrgängen nicht so schwer, da ich ja auch das Begleitwerk zur Vorbereitung für die Personalverrechnungsprüfung herausgebe "Mein Personalverrechnungstrainer".

Im Jahr 2016 startete ich - nachdem ich davor schon mehrfach darauf angesprochen wurde - einen zeitlich abgespeckten, jedoch inhaltlich unveränderten Lehrgang, der es jenen ermöglichen sollte, diese Ausbildung zu machen, dabei aber schlecht von zu Hause weg können (Pflege, Kinderaufsicht, weite Wege etc waren die häufigsten Gründe). Das war dann auch das Motiv, warum wir (übrigens lange vor Corona) parallel zur "abgespeckten Präsenzversion" die Version des "präsenzlosen Lehrganges" ins Leben gerufen haben.

Vorteile:
Lernen dann, wann man möchte oder Zeit hat. Jederzeit auf die Vortragsvideos zugreifen können (einen Präsenzvortrag hört man und versteht ihn oder versteht ihn nicht oder man ist an manchen Kurstagen etwas indisponiert und fragt sich, wie man an die Informationen nachträglich nachkommt, außer alles irgendwie nachzulesen).

Übrigens dürfen auch die Teilnehmer der zeitlich abgespeckten Präsenzversion gerne auf diese Videos zugreifen.

Laufende Betreuung durch mich als Ihren Kursbegleiter, wenn es um fachliche und - so gut ich kann - auch um organisatorische Fragen geht und zwar über das e-bfi-Moodle. Hier sollten sich dann tatsächlich alle Teilnehmer registrieren (egal, aus welcher der beiden Varianten), da dort die Kursunterlagen sowie die Videos zum Download bereit stehen und sich dort auch die fachlichen Fragen "abspielen".

Dennoch gibt es die Möglichkeit (nicht die Pflicht) an maximal einstündigen Prüfungsvorbereitungswebinaren teilzunehmen, wo man auch seine individuellen Fragen (über den Videochat oder das Mikro direkt an mich richten kann; wer das nicht will, kann es auch über das e-bfi-Moodle zu jeder Tages- und Nachtzeit machen). Diese Meetings werden aufgezeichnet und stehen Ihnen bis zur Prüfung jederzeit zur Ansicht zur Verfügung. Wer daran teilnimmt, erhält am Ende des Kurses von uns eine Teilnahmebestätigung betreffend diese Prüfungsvorbereitungswebinarteilnahme (da geht es immerhin um ca. 18 Stunden = je prüfungsrelevantes Modul ==> 1 Stunde).

Es gibt ab 2024 nur noch eine schriftliche Prüfung. Wir ersparen Ihnen den Anreisestress für die mündliche Prüfung.

Sie lernen gewissermaßen jedes Modul in drei Phasen:

1. Sie gehen die Videos und parallel die Schulungsunterlagen durch und

2. Sie erhalten für ca. die Hälfte der Module einen Fragenkatalog. Aus diesem Fragenkatalog werden dann die Fragen für die Prüfung generiert (es kommt nichts anderes, dafür sind die Fragen umfangreich). Wenn es zu einem Modul - sagen wir - 200 Fragen gibt (mit den Lösungen natürlich), so kommen zur Prüfung davon 10 bis 15. So können Sie ganz zielgerichtet lernen.  Für die andere Hälfte gibt es Lernstoffeinschränkungen, die ich Ihnen bekanntgebe. Der Plan ist, dass es spätestens ab 2026 (vermutlich schon 2025) für alle Module den Fragenkatalog jeweils gibt.

3. Sie besuchen die Webinare, die im Schnitt alle zwei bis drei Wochen donnerstags von 18 bis 19 Uhr stattfinden oder Sie hören sich - wenn Sie verhindert sind - später das gesamte Meeting an und stellen dann die Fragen an mich über das E-BFI-Moodle.

Wenn Sie Präsenzveranstaltung bevorzugen und mit der (nur in zeitlicher Hinsicht) abgespeckten Version Ihr Ziel erreichen möchten, so steht Ihnen auch diese Variante offen (die Sie bitte aber direkt beim Veranstalter buchen).

Die ausführliche Kursbeschreibung samt Bekanntgabe der Kosten u. v. m. finden Sie hier:

http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...2329b5e4fd

Ein kleines Informationsvideo finden dazu Sie hier:

https://vimeo.com/846346787

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  Wegfall des Krankengeldes bei halber Entgeltsfortzahlung durch Sachleistungen - Bagatellgrenze?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2023, 17:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wegfall des Krankengeldes bei halber Entgeltsfortzahlung durch Sachleistungen - Bagatellgrenze?
 
Sachverhalt:

  •  Meine Gruppe richtete an die ÖGK die Frage, ob es „dort“ (gemeint bei der ÖGK) eine inoffizielle Bagatellgrenze betreffend Sachleistungen gibt, die hilft, den Wegfall von Krankengeld zu vermeiden.
  •  Wenn zB. ein Arbeitnehmer halbes Krankenentgelt bekommt und der Ansatz eines nicht sehr hohen Sachbezuges während des Krankenstandes (zB Parkraumbewirtschaftung) dann dazu führt, dass das Krankengeld genau deshalb dann wegfällt, weil man die 50 %-Marke dadurch überschreitet.
 
Die Antwort der ÖGK dazu:
....finden Sie im beiliegenden (Premium-)Dokument. Dafür wird das von uns im Zuge des Premium-Abos (WIKU Personal aktuell) vergebene Premium-Passwort für 2023 benötigt.
Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:
 
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...premium.ht



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.pdf   Wegfall des Krankengeldes bei halber Entgeltsfortzahlung durch Sachleistungen - Bagatellgrenze.pdf (Größe: 65,35 KB / Downloads: 5)
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  Tätlichkeit gegen Kollegen – Entlassungsgrund – Schicht fertig gearbeitet – keine Verwirkung des Entlassungsrechts
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2023, 16:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 31.08.2022, 9 ObA 48/22g

§ 27 Z 6 AngG



So entschied der OGH:



A) Tätlichkeit gegen Kollegen: Entlassungsgrund

1.    Nach § 27 Z 6 AngG ist als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, anzusehen, wenn der Angestellte sich (ua) Tätlichkeiten gegen Mitbedienstete zu schulden kommen lässt.

2.    Eine Tätlichkeit in diesem Sinn ist jede schuldhafte, objektiv gegen den Körper gerichtete Handlung, wobei es auf die mit der Handlung verbundene Absicht grundsätzlich nicht ankommt.

3.    Wenn ein Angestellter einen Kollegen im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung angreift, würgt und auch verletzt, so verwirklicht dieses Verhalten den genannten Entlassungsgrund verwirklicht.



B) Aufforderung „die Schicht zu Ende zu arbeiten“ muss kein Verzicht auf das Entlassungsrecht sein:

4.    Wenn am Abend des Geschehens kein zur Entlassung Befugter anwesend war, dieser aber bereits am nächsten Tag in der Früh informiert wurde noch am selben Tag die Entlassung ausgesprochen.

5.    Dass zuvor den Beteiligten die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Sichtweise darzulegen, stellt keine Verzögerung dar, die geeignet war den Eindruck zu erwecken, dass die Angelegenheit nicht weiterverfolgt wird.

6.    Auch wenn der Sachverhalt nicht besonders komplex war und der Angestellte die Tätlichkeit auch sofort zugab, kann dem Arbeitgeber nicht vorgeworfen werden, dass die Personalverantwortlichen sich ein eigenes Bild vom Vorfall verschaffen wollten.

7.    Von einer zeitlichen Verspätung des Entlassungsausspruchs ist daher nicht auszugehen.

8.    Allein der Umstand, dass der stellvertretende Abteilungsleiter die Befugnis hatte, den Angestellten wegzuschicken, und sich stattdessen dafür entschied, die Schicht zu Ende arbeiten zu lassen, reicht für einen Verzicht auf das Entlassungsrecht nicht aus.

9.    Dem Angestellten musste bewusst sein, dass der stellvertretende Abteilungsleiter, der keine Entlassungsbefugnis hat, auch keine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen konnte und aus der Aufforderung die Schicht zu Ende zu arbeiten nicht auf eine endgültige Bereinigung der Angelegenheit geschlossen werden konnte oder darauf, dass eine Beschäftigung für die Dauer der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber zumutbar ist.

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 28/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 18:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://youtu.be/0A9NabaIHRI

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  Auftreten von Krankheitssymptomen nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung am selben Tag – Entgeltsfortzahlung über Ende Beschäftigung hinaus ja/nein
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 16:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

  • Ein Dienstverhältnis wurde im Einvernehmen arbeitsrechtlich aufgelöst.
  • Unmittelbar nach dem Auflösungsgespräch mit der Geschäftsleitung, das am Vormittag des Auflösungstages stattfand, wurde dem Arbeitnehmer schwindelig und er suchte seinen Hausarzt auf.
  • Dieser bestätigte ihm – datumsmäßig beginnend mit dem Auflösungstag – einen Krankenstand.
  • Die einvernehmliche Auflösung sollte arbeitsrechtlich erst knapp eine Woche nach dem Auflösungsgespräch, an dem die einvernehmliche Auflösung vereinbart wurde, wirksam werden (die Vereinbarung erfolgte am 27.9.2021, das arbeitsrechtliche Ende wurde mit 5.10.2021 vereinbart).
  • Fraglich war nun, ob die Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung hinaus (also über den 5.10.2021) zu leisten war, da der Krankenstand ärztlicherseits auch mit 27.9.2021 festgestellt wurde und somit möglicherweise eine einvernehmliche Auflösung „während eines Krankenstandes“ stattfand.

So entschied der OGH:

Das Ergebnis dazu finden Sie im beiliegenden Artikel (Premium-Artikel).

Dieses Ergebnis hat es tatsächlich in sich und wird so manche bisher dazu gegebene fachliche Auskunft mitbeeinflussen.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:



http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



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  Geschäftsführervergütungen an eine zwischengeschaltene OG – Lohnnebenkostenpflicht durch unmittelbare Zurechnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 15:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Geschäftsführervergütungen an eine zwischengeschaltene OG – Lohnnebenkostenpflicht durch unmittelbare Zurechnung
 
VwGH 10.05.2023, Ra 2022/15/0022
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 FLAG
 
So entschied der VwGH:
 

  1. Wurde ein Institut für radiologische Spezialdiagnostik in der Form einer GmbH geführt und erhielten die vier geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH deren Vergütungen über eine zwischengeschaltene OG, deren Gesellschafter die GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer waren, so waren die Zahlungen der GmbH an die OG steuerlich direkt den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuzurechnen (und lösten somit DB, DZ und KommSt-Pflicht aus).
  2. Bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft kommt es dann zur unmittelbaren Zurechnung der Vergütungen an die dahinterstehenden natürlichen Personen, wenn die Funktion der zwischengeschalteten Personengesellschaft nicht über jene einer bloßen „Zahlstelle“ (wie hier) hinausgeht (vgl. VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092 = WPA 20/2014, Artikel Nr. 569/2014).
 
Praxisanmerkung:
 
Die Geschäftsführervergütungen waren hier nicht von der GmbH direkt an die GmbH-Geschäftsführer bezahlt worden, sondern wurden von ihr an eine – für scheinbar diese Zwecke gebildete – OG überwiesen. Man hat sich jedenfalls (vorübergehend) DB, DZ und KommSt dafür erspart, weil die Vergütungen an OG-Gesellschafter durch die OG nicht DB, DZ und KommSt unterliegen.
Die Gesellschafter der OG waren ident mit den geschäftsführenden Gesellschaftern der GmbH und beide Gesellschaften befanden sich an der selben Adresse. Der klassische Fall einer „Zahlstelle“.

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  Interessante ÖGK-Feststellungen zu aktuellen Fragen (Premium-Dokument)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 14:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Es haben sich unter anderem auch aus meiner Praxis einer paar Problemfälle angesammelt, die ich gemeinsam mit der WKO an die ÖGK zur Klärung herantragen durfte.
 
Konkret geht es um folgende Fragen:
 
1. Beitragsrechtliche Beurteilung von Dienstreisekostenersätzen für arbeitnehmereigene E-Fahrzeuge (amtliches KM-Geld bzw. Ladekostenersatz)
 
2. Clearingfall, wenn das Krankenentgelt der Höhe nach im Kalendermonat unter den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze sinkt.
 
3. Pauschaler Fahrtkostenersatz, wenn die SV-Beitragsfreiheit genützt werden soll. Welche Rolle spielt hier das „Klimaticket“ als „günstigster Tarif“?
 
4. Arbeitnehmer meldet den Krankenstand nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Dienstgeber. ÖGK fordert (wie sich herausstellt: zu Unrecht) den Dienstgeber zur Entgeltsfortzahlung auch in diesen Fällen auf.
 
5. Bezugsumwandlung „Jobrad“ bei Altersteilzeit.
 
Die Antworten dazu samt ausführlicher Sachverhaltsschilderungen finden Sie im beiliegenden Premium-Dokument (für das Sie das Premium-Passwort aus dem WPA-Abo benötigen).

Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



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