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| Änderungen bei "Karenz & Co" haben den Sozialausschuss passiert - Inkrafttreten: 1.11.2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.09.2023, 14:50 - Forum: News & wichtige Infos
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Änderungen bei "Karenz & Co" haben den Sozialausschuss passiert - Inkrafttreten: 1.11.2023
In der Ausgabe Nr. 14/2023 brachte ich einen ausführlichen Artikel zum Thema "Geplante Änderungen bei Karenz & Co".
Dieser Entwurf hat praktisch unverändert den Sozialausschuss passiert und wandert nun zur Abstimmung ins Parlament.
Zur parlamentarischen Information geht es hier:
Sozialausschuss bringt Neuerungen für Elternkarenz auf den Weg (PK0913/13.09.2023) | Parlament Österreich
Man darf also wohl davon ausgehen, dass diese Änderungen 1:1 ins Bundesgesetzblatt landen werden und allesamt mit 1.11.2023 in Kraft treten werden, wobei es in den meisten Fällen wohl heißen wird, dass die Änderungen in Bezug auf Kinder, die ab dem 1.11.2023 geboren wurden, zur Anwendung zu bringen sind, was auch die Änderungen beim Familienzeitbonus betrifft.
Die Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz kommen wohl mit 1. Jänner 2024.
Der wohl gravierendste Eingriff wird jener sein, dass dann, wenn die Karenz nur von EINEM Elternteil beansprucht wird, sie maximal nur noch bis zum 22. Lebensmonat in Anspruch genommen werden kann, es sei denn, die Karenz wird "geteilt" oder man gilt als "alleinerziehend".
Die Elternteilzeit kann man nun generell bis spätestens zum Ablauf des 8. Lebensjahres vereinbaren (auch die vereinbarungspflichtige Elternteilzeit), die jeweilige Maximaldauer muss man relativ kompliziert ermitteln.
Bei der Pflegefreistellung ist bei nahen Angehörigen das Vorliegen des gemeinsame Haushalts nicht mehr Voraussetzung, dafür kann sie wahlweise in Zukunft auch für Personen genommen werden, die zwar im gemeinsamen Haushalt leben, nicht aber als Angehörige gelten.
In meinen "Personalverrechnung Jour fixe für dahoam"-Veranstaltungen (22.9. bzw. 26.9.) berichte ich ganz ausführlich über diese Änderungen sowie im WIKU-Live-Webinar "Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit,....." vom 25.9.2023.
Anmeldungen für beide Webinare sind über kaethe.kurzboeck@wikutraining.at möglich.
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| Geringfügig kürzer als 1 Monat |
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Geschrieben von: schnubbel - 13.09.2023, 10:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebes Forum!
DN wird für 5 Tage (also kürzer als 1 Monat) beschäftigt und erhält für diese 5 Tage EUR 500,00 Bruttolohn. Zusätzlich noch UEL lfd. + SZ und SZ und 1 x abgabenfreie Entfernungszulage.
Ergibt gesamt:
500EUR Bruttolohn
41,10EUR WR
41,10EUR UZ
48EUR UEL lfd. (500 x 9,6%)
7,89EUR UEL SZ (82,20 x 9,6%)
10,40EUR Entfernungszulage (da 1 x über 6h gearbeitet)
gesamt EUR 648,49
Frage 1: Ist dies wirklich noch geringfügig, da SZ und UEL keine Vollversicherung auslösen können und nur der Bruttolohn (nicht hochgerechnet, da unter 1 Monat) für den Vergleich mit der GFG-Grenze stattfindet?
Frage 2: Wie rechnet ihr die UEL bei diesen DN? Ich hätte Bruttolohn bzw. SZ x 9,6% genommen, da Hochrechnung auf 30T schwierig ist weil man ja nicht weiß von wie vielen UT man ausgehen soll. SZ: Lohno hochgerechnet auf 3000 EUR (500 : 5 x 30) : 365 x 5. = 41,10.
Herzlichen Dank für die Hilfe! GlG
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| Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe |
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Geschrieben von: chr2 - 12.09.2023, 17:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumteilnehmer!
KV Arbeiter Baugewerbe und Bauindustrie Steiermark
Ein Arbeiter soll gekündigt werden. Ich bin mir leider unsicher, zu welchem Termin ich das Arbeitsverhältnis beenden kann.
Arbeiter ist unter 5 Jahre beschäftigt.
lt. KV Arbeiter Bau § 15. Lösung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahren kann jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber – vom letzteren unter Einhaltung der im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen fünftägigen Verständigungsfrist – nur zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst werden
lt. § 1159 ABGB sind ja die Kündigungfristen für Arbeiter und Angestellten gleich gestellt worden zum Quartal.
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.
Kann ich den Arbeiter jetzt zu Ende einer jeden Woche kündigen oder immer nur zum Quartal.
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.
mfg
Christa
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| Alles zur Kurzarbeit ab 1.10.2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.09.2023, 17:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die WKO hat soeben alle wesentlichen Dokumente und Informationen zur ab 1.10.2023 gültigen neuen Kurzarbeit freigeschalten.
Zu den Informationen, dem ausführlichen FAQ der WKO und den Vorlagen geht es hier:
https://www.wko.at/service/kurzarbeit.html
In der Ausgabe Nr. 16/2023 der WIKU Personal aktuell werde ich dazu auch einen Kompaktartikel mit einem LV-Berechnungsbeispiel bringen. Dieser Artikel wird auch Teil meiner Schulungsunterlagen im Rahmen des WIKU-Live-Webinars "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" sein (Termine 22.9.2023 sowie 26.9.2023).
Zudem plane ich auch ein umfassendes Kurzarbeitskompendium, welches wohl im Laufe des Monats Oktober 2023 bei uns erworben werden kann.
Das "Spannende" an dieser Kurzarbeit ist (manche würden wohl von "haarsträubend" sprechen),
1. dass es für die Kurzarbeit ein verhältnismäßig kleines Budget gibt und
2. dass wohl auch die Glücksspiellizenz eine Rolle spielen wird, ob man unter den "Auserwählten" des Landes ist oder nicht.
Man kontaktiert das AMS, dass man Kurzarbeit möchte, bucht dort ein Beratungsgespräch, in welchem "Alternativen" erörtert werden und die "wirtschaftliche Notwendigkeit" sehr genau unter die Lupe genommen wird (daher bitte auch die von den Sozialpartnern entwickelte Vorlage dafür heranziehen), stellt dann - wenn bis dahin alles glatt geht - den (umfangreichen) Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe, erhält dann eine vorläufige (und insoweit unverbindliche) Zusage, weil die endgültige Zusage dann frühestens Mitte Dezember 2023 (!) erteilt werden wird und auch nur dann, wenn man etwas vom Budgetkuchen noch erhascht hat.
Nachdem also niemand sagen kann, ob viele Unternehmen in Kurzarbeit gehen werden oder nicht, läuft alles auf ein "Wer als Erster kommt, mahlt zuerst" hinaus. Da kann man auch - obwohl man alles richtig gemacht hat - leer ausgehen.
Das klingt definitiv alles nicht sehr gut.
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| WIKU-Live-Webinar "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" - 3. Vierteljahr 2023 - 2 Terminmöglichkeiten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.09.2023, 14:18 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinar "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" - 3. Vierteljahr 2023 - 2 Terminmöglichkeiten
Termin 1:
22.09.2023 von 9 bis 11 Uhr
Termin 2:
26.09.2023 von 18:30 bis 20:30
Preis je Teilnehmer:in: € 120,00 (inkl. USt)
Themeninhalte:
Änderungen bei der Altersteilzeit ab 2024
Umfangreiche Änderungen bei Karenz, Elternteilzeit, Pflegefreistellung,......
Neue OGH-Judikaturlinie zur Urlaubsverjährung
Interessante neue OGH-Judikatur zur Entgeltsfortzahlung
Kurzarbeit NEU ab 1.10.2023
Änderungen beim DBA Deutschland ab 1.1.2024 betreffend Grenzgängerregelung
Aktuelles zu abgabenrechtlichen Fragen der E-Mobility
u. v. m.
An dieser Veranstaltung nehmen Sie nach erfolgter Anmeldung anonym teil und erhalten von uns im Nachgang auch eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink (mehrere Jahre gültig).
Über Anmeldungen freuen wir uns unter
kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| Reinigungsarbeiten als Werkvertrag oder Dienstvertrag? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.09.2023, 17:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Reinigungsarbeiten als Werkvertrag oder Dienstvertrag?
VwGH 7.8.2023, Ra 2022/08/0138
§ 4 Abs. 2 ASVG
1. Im hier zu beurteilenden Fall wurden Reinigungsarbeiten geleistet und wurden vom VwGH nicht als Werkvertrag anerkannt (es lagen also keine genau umrissenen, gewährleistungstauglichen Leistungen = Werke vor).
2. Vielmehr handelte es sich um die Verrichtung von Dienstleistungen für den Dienstgeber.
3. Zudem ergab die Erörterung der Sachverhaltsdetails, dass die Elemente der persönlichen Abhängigkeit überwogen, weshalb ein echtes Dienstverhältnis vorlag.
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