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Lohnzettel bei Umgründung
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Falsche KV-Einstufung wegen fehlendem Vordienstzeitennachweis |
Geschrieben von: Manuela - 17.11.2021, 16:07 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forum-Mitglieder,
muss oder kann ich die KV-Differenz einer DN nachzahlen, wenn sie bei Eintritt den Nachweis über Vordienstzeiten nicht erbracht hat und nun vorlegt?
Hintergrund:
Eintritt 1.7.2021
Trotz Aufforderung wurde der Nachweis über die Vordienstzeiten nicht erbracht.
Die Einstufung erfolgte somit lt. KV im 1. Jahr der Berufstätigkeit und wurde bis jetzt auch in der Lohnverrechnung so abgerechnet.
Jetzt kommt die DN drauf, dass Sie falsch eingestuft ist.
Muss ich diese KV-Differenz in der Einstufung nun für die Monate 7 - 10 nachzahlen oder muss ich die Änderung erst ab der November-Lohnverrechnung berücksichtigen?
Ich nehme an, dass ich es freiwillig jedenfalls nachzahlen kann, oder?
Danke und lG, Manuela
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Maximale Pendlerpauschalhöhe im Falle unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.11.2021, 22:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Maximale Pendlerpauschalhöhe im Falle unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse
BFG RV/5100941/2016 vom 28. September 2021
§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. e EStG 1988
§ 41 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zeitlich hintereinander gelagert sind (01.12. bis 15.12. bei Firma A sowie 16.12. bis 31.12. bei Firma B) und sich nicht überschneiden, steht dem Arbeitnehmer nur EIN Pendlerpauschale pro Kalendermonat in vollem Ausmaß zu.
2. Bezieht der Arbeitnehmer im Rahmen des ersten Beschäftigungsverhältnisses schon ein Pendlerpauschale für das ganze Kalendermonat (zB. aufgrund von Urlaubsersatzleistungen) und beansprucht beim darauffolgenden Arbeitsverhältnis ebenfalls ein Pendlerpauschale, gibt er damit eine unrichtige Erklärung ab, die zu einer Pflichtveranlagung führt.
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Benachteiligung Coronamaßnahmenkritiker*innen im Arbeitsverhältnis - (keine) Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung? |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.11.2021, 12:47 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Von meinem lieben Kollegen, Herrn Mag. Manfred Lindmayr, Chefredakteur des ARD-Betriebsdienstes, erhielt ich heute folgenden Hinweis, den ich gerne weiterleite:
In der kürzlich ergangenen Entscheidung 13 Ra 33/21g hatte sich das OLG Innsbruck mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Kündigung einer Mitarbeiterin, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bzw FFP2-Maske verweigerte, eine Diskriminierung wegen der Weltanschauung nach § 17 Abs 1 GlBG sei.
Die Klägerin hatte vorgebracht, sie sei eine „Coronamaßnahmenkritikerin“, die sich um die „zahlreichen Verfassungsbrüche und gigantischen Kollateralschäden“ Sorgen macht und deshalb Maskentragen ablehnt.
Damit hat sie sich nach Ansicht des OLG Innsbruck aber nur auf eine „punktuelle“ politische Meinungsäußerung gestützt, die für sich allein betrachtet nicht in den Schutzbereich des geschützten Merkmals fällt.
Ausgehend vom entscheidenden Vorbringen der Klägerin kam das OLG Innsbruck im Anlassfall somit zum Ergebnis, dass Kritik an Corona-Maßnahmen keine Weltanschauung iSd Gleichbehandlungsgesetzes darstellt.
Eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung durch Dr. Christoph Madlener finden Sie in der Ausgabe der Fachzeitschrift ARD (Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis) vom 18.11.2021 (ARD 6774/5/2021).
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Öffiticket übernimmt DG - Austritt |
Geschrieben von: brinnichmartina - 16.11.2021, 08:30 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Guten Morgen!
Ich hätte eine Frage - der Dienstgeber möchte die Jahreskarten - Öffi Ticket für die Dienstnehmer bezahlen - DN bekommen über die LV die Kosten für die Jahreskarten ersetzt. Was passiert wenn der Dienstnehmer austritt - die Jahreskarten sollen nicht anteilig zurück verrechnet werden? Besteht hier ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis - welches als Sachbezug nachversteuert werden muss - oder bleibt es frei?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
LG
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Benachteiligung von Impfskeptiker*innen in Arbeitsverhältnissen - mögliche unzulässige Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung? |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2021, 22:51 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Benachteiligung von Impfskeptiker*innen in Arbeitsverhältnissen - mögliche unzulässige Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung?
In der renommierten österreichischen Fachzeitschrift "Österreichisches Anwaltsblatt" wird in der Ausgabe Nr. 11-2021 auf den Seiten 603 bis 605 der 1063 Seiten umfassende Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz "Gleichbehandlung - Diskriminierung", erschienen im Manz-Verlag, von einem renommierten Rechtsanwalt rezensiert.
In diesem interessanten Beitrag setzt sich der Rezensent zusätzlich fachlich mit der Möglichkeit auseinander, ob die Benachteiligung von Impfskeptiker*innen im Arbeitsverhältnis unter den "Diskriminierungsbegriff" der Weltanschauung gereiht werden könnte.
Die möglicherweise interessantesten Hinweise in diesem Artikel lauten:
Er meinte dazu, dass Impfskepsis häufig aus mehreren Aspekten wie zB der Selbstbestimmung am eigenen Körper, dem liberalen Gedankengut, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie vor allem aus der Überzeugung, dass man den Menschen in umfassenden Zusammenhängen betrachtet und dementsprechend behandeln sollte, resultiert ==> "geschützte Ideologien müssen eine gewisse Intensität erreichen und mehrere Lebensbereiche einbeziehen. Jedenfalls wäre als Weltanschauung ein System anzusehen, welches für die einzelne Person einen so hohen Stellenwert besitzt, dass es zur treibenden Kraft des jeweiligen Handelns wird.
Weiters zitiert er eine Entscheidung der Europäische Kommission, wonach "ein alternativmedizinischer Zugang eine Erscheinungsform medizinischer Weltanschauung ist und damit unter Umständen unter den Schutz von Artikel 9 EMRK fällt (NYYSÖONEN against Finland).
Alles in allem - so der Rezensent - wird wohl auch in Verbindung mit bedingt zugelassen Präparaten, die an die gesamte Bevölkerung verabreicht werden sollen, eine noch strengere Abwägung auf Basis universeller und vollständiger Datenlage durchgeführt werden müssen, um das Diskriminierungsverbot als einen der Grundwerte der EU gebührend zu beachten.
Offen bleibt natürlich, wie die Gerichte und vor allem auch der EGMR diese Frage in Zukunft entscheiden werden.
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