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  Provisionszahlungen an wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter – DB/DZ/KommSt-Pfli
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.09.2019, 17:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

[b]Provisionszahlungen an wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter – DB/DZ/KommSt-Pflicht[/b]
 

[b]BFG RV/2100757/2016 vom 18. September 2019[/b]
[b]§ 22 Z 2 EStG 1988[/b]
[b]§ 41 FLAG,[/b]
[b]§ 122 WKG[/b]

 
[b]Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:[/b]

 
1.    Erhält ein zu 50 % an der Ges. mbH beteiligter Gesellschafter für seine [b]fortlaufend getätigten Vermittlungsgeschäfte[/b] (also seine operative Tätigkeit) Provisionszahlungen von der GmbH, so unterliegen diese den Abgaben [b]DB, DZ und auch der Kommunalsteuer[/b].
2.    Maßgeblich ist nicht, ob der Gesellschafter zugleich auch [b]handelsrechtlicher Geschäftsführer[/b] ist, sondern ob eine Eingliederung des Gesellschafters in den Organismus der GmbH vorliegt, was dadurch bejaht werden kann, dass er auf der Firmenhomepage unter „Kontakte“ als Berater, Verkäufer und Gebietsvertreter aufscheint.

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  Überprüfung Arbeiterkammer
Geschrieben von: erich - 30.09.2019, 16:48 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Hallo zusammen, ist aus eurer Erfahrung die Vorgangsweise der Arbeiterkammer in folgendem Fall korrekt? Ein Mitarbeiter im KV der Arbeitskräfteüberlasser hatte ein Dienstverhältnis von September 2017 bis Mitte April 2018 und dann nach einer Unterbrechung mit ordentlicher Auflösung wieder von Mitte Mai 2018 bis September 2019. Der Mitarbeiter suchte die AK auf und übergab ihnen den letzten Lohnzettel vom August 2019. Die AK fordert nun sämtliche Lohnunterlagen für beide Beschäftigungsverhältnisse an und moniert, dass der Referenzzuschlag nicht in die Überstundenberechnung miteingeflossen ist. Wie würdet ihr das sehen? Danke für eure Ansicht.

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  OGH ganz aktuell zur Sonderzahlungsberechnung in den Privatkrankenanstalten - zugleic
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.09.2019, 08:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Auf den WIKU-Punkt gebracht:

 
§ 15 Abs. 1 des Kollektivvertrages für die Dienstnehmer/innen in Privatkrankenanstalten Österreichs ist dahingehend zu verstehen, dass nicht nur monatliche betraglich gleichbleibende kollektivvertragliche Zulagen in die Berechnung der Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) einzubeziehen sind, sondern auch variable (nach Leistung) zustehende kollektivvertragliche Zulagen. Darunter fallen auch Nacht- und Sonntagszulagen.
 
Ob auch variable Überstundenentgelte einbezogen werden müssen, lässt der OGH ausdrücklich offen.
 
Aufgrund der im Jahr 1998 vorgenommenen Konsolidierung des Kollektivvertragstextes verloren frühere Fassungen des Kollektivvertrages, zu denen auch die authentische Interpretation zur „alten Fassung“ gehörte, ihre Wirkung. Nach dieser authentischen Interpretation fanden variable kollektivvertragliche Zulagen keine Einbeziehung (damit war es dann ab 1998 vorbei).
 
Ein interner Briefwechsel zwischen den KV-Partnern, demzufolge man einvernehmlich an der „alten Auslegung“ weiter festhalten würde (also die variablen kollektivvertraglichen Zulagen ausklammern würde), entfaltet keine Rechtswirkung, da dieser nicht veröffentlicht wird und somit dem Anwender des Kollektivvertrages nicht zur Verfügung steht.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
 
Dass KV-Verhandlungen regelmäßig ein sehr sensibles Thema darstellen und dabei auch Formulierungen zutage treffen können, die Auslegungszweifel hervorbringen können, daran sind wir in der Personalverrechnung gewöhnt.
Eine ausführliche Darstellung dieser OGH-Entscheidung finden Sie in WPA 17/2019.
 
Oftmals hilft uns dann ein interner Schriftwechsel, wenn er denn kommuniziert wird, im stressigen Lohnverrechnungsalltag durchaus weiter.
 
Kritisch wird es dann, wenn eine Seite der KV-Partner „ausschert“ und sich an „alte Abmachungen“ nicht mehr erinnern möchte und -wie man hier sieht – dann wegen des neuen Textes dann auch Recht bekommt.
 
Das ist der Stoff, aus dem dann auch Lohndumpingträume gesponnen werden, wobei man hier wohl insgesamt gesehen nicht wirklich von Fahrlässigkeit ausgehen darf.

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 39/2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.09.2019, 16:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Fahrradboten - KV-Abschluss per 1. Jänner 2020
Ab 1.1.2020 haben unselbstständige ZustellerInnen Anspruch auf einen Basislohn von 1.506 Euro brutto im Monat (40-Stunden-Woche)
Option auf eine 4-Tage-Woche
Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Kostenersätze bei der Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys
Der KV wird in jährlichen Lohnverhandlungen weiterentwickelt

Fleischergewerbe - KV-Abschluss per 1.7.2019
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,50 %, wobei die Lohnkategorie 11 um + 7,14 % erhöht wurde.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Dienstalterszulagen und Zehrgelder wurden um 2,50 % angehoben.
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Beide Vertragspartner werden sich außerhalb der Lohnverhandlung zu Arbeitskreisen über die Zukunft des Fleischergewerbes treffen

Fleischwarenindustrie - KV-Abschluss per 1. Juli 2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne  um 2,50 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 3,00 % sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Erhöhung der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 2,50 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Quelle: http://www.kvsystem.at

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  Meine Fragen an den Hauptverband zum Thema "Papamonat NEU" aus Sicht der SV
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.09.2019, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Meine Fragen an den Hauptverband zum Thema "Papamonat NEU" aus Sicht der Sozialversicherung

Aus Anlass der nun erstmaligen Anspruchsregelung betreffend den Papamonat habe ich ein paar aus Sicht der Praxis wichtige Fragen formuliert und dem Hauptverband zur Beantwortung vorgelegt:

Frage Nr. 1:

Ist der Abmeldegrund beim Papamonat weiterhin der Abmeldegrund "29"? Die Frage stellt sich deshalb, da ja nun ein Rechtsanspruch aufgrund des VKG besteht und wir nicht wissen, ob es sv-intern nun einen anderen "Abmeldegrund-Zugang" gibt.

Frage Nr. 2:

Während des Papamonats ist man ja nur dann versichert, wenn man Anspruch auf den Familienzeitbonus hat. Für den Fall, dass dieser Bonus nicht zusteht, sprechen wir uns dafür aus, dass auch in derartigen Fällen eine Abmeldung mit dem Ende des Entgeltsanspruches für diesen Zeitraum vorzunehmen ist (unter analoger Anwendung der E-MVB  011-03-00-001, letzter Satz, der bis dato eher auf kollektivvertragliche Papamonatsansprüche abstellte - aus Anlass der Banken-KV). Wir ersuchen um Bestätigung durch den HVB, damit keine Clearing-Fälle entstehen.

Frage Nr. 3:

§ 1a Abs. 3 letzter Satz VKG besagt, dass im Falle versäumter Vorankündigungsfristen der Papamonat auch "vereinbart" werden kann. Nun stellt sich die Frage, ob im Falle einer derart vereinbarten "Freistellung nach § 1a VKG" (Papamonat) ebenfalls davon ausgegangen werden "darf", dass der Arbeitnehmer "abzumelden" ist, auch wenn kein Familienzeitbonus zusteht. Wir sprechen uns dafür aus, da es ja nahezu unmöglich ist, von außen zu beurteilen, ob ein Papamonat auf Basis eines Anspruchs oder auf Basis einer Vereinbarung genommen wurde. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitnehmer ja bis zu 3 Monate nach der Geburt des Kindes Zeit hat, den Familienzeitbonus (rückwirkend) zu beantragen, was dann für alle Beteiligten sehr schwierig zu unterscheiden sein wird.

Frage Nr. 4:

Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Papamonat abgebrochen wird? Wäre hier nach dem Grund des Abbruches zu unterscheiden ("freiwilliger Abbruch" oder "Abbruch gemäß § 2 Abs. 7 VKG) oder ist die Abmeldung mit "Ende des Entgeltsanspruchs" generell vorzunehmen, weil ja ein Anspruch ursprünglich bestand (oder eine "qualifizierte Anspruchsvereinbarung", siehe oben, getroffen wurde) und nur die Dauer, die für einen "echten Papamonat" erforderlich gewesen wäre, nicht erreicht wurde.
 
Die Antworten auf diese Fragen sind nun bei mir eingelangt und werden in der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell (Nr. 16/2019) publiziert werden.

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  Der Karfreitag ist nun doch vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.09.2019, 18:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Karfreitag ist nun doch vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet

https://www.kathpress.at/goto/meldung/1808366/karfreitag-betroffene-kirchen-befassen-verfassungsgerichtshof

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  Bundesverwaltungsgericht genehmigte Tischlerlehre für Asylwerber
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.09.2019, 13:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://kurier.at/politik/inland/nach-ausbildungsstopp-gericht-genehmigte-tischler-lehre-fuer-asylwerber/400616681

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  Weiterbildungsgeld nach Arbeitgeberkündigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.09.2019, 07:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Weiterbildungsgeld nach Arbeitgeberkündigung

 
VwGH Ro 2019/08/0214 vom 14. August 2019
§ 26 Abs. 4 AlVG
 
So entschied der VwGH:
 
Kommt es während einer Bildungskarenz zu einer Arbeitgeberkündigung, so steht dies der weiteren Gewährung (also auch für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses) von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.

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  Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit beschlossen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.09.2019, 06:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR...ndex.shtml

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  Lohndumpingstrafen nach dem LSD-BG möglicherweise EU-widrig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 25.09.2019, 18:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000108...me-wackeln

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