Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.429
» Neuestes Mitglied: SlitElime
» Foren-Themen: 5.659
» Foren-Beiträge: 8.608

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 119 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 116 Gäste
Bing, Google, Yandex

Aktive Themen
Lohnzettel bei Umgründung
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
Vor 10 Stunden
» Antworten: 1
» Ansichten: 36
Historischer KV-Abschluss...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
Gestern, 09:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 41
Das Premium-Update für di...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
20.05.2024, 16:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 45
Sabbaticals aus Sicht der...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
17.05.2024, 18:05
» Antworten: 0
» Ansichten: 69
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
17.05.2024, 17:49
» Antworten: 0
» Ansichten: 46
Wer zahlt Strom und Miete...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
17.05.2024, 16:04
» Antworten: 0
» Ansichten: 46
EFZ nach Arbeitsunfall
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: RobertZgank
16.05.2024, 16:13
» Antworten: 2
» Ansichten: 82
Arbeiten zur Probe - Anme...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
15.05.2024, 19:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 87
Einmalzahlung zusätzlich ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
15.05.2024, 19:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 59
Stichtagsregelung der umf...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
15.05.2024, 18:30
» Antworten: 0
» Ansichten: 53

 
  Kollektivvertragsaktualisierungen - KW 46/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.11.2021, 18:21 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Kollektivvertragsaktualisierungen - KW 46/2021


A) Betten-, Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie - KV-Abschluss per 1.10.2021

  • Erhöhung der Ist-Löhne um 2,20 % je Stunde
  • Erhöhung der um 2,20 % je Stunde
  • Erhöhung der Prämienverdienste und sonstigen Leistungslöhne um 2,20 % je Stunde


B) Diözese Graz-Seckau - KV-Abschluss per 1.1.2022
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter um + 2,7 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 %
  • Erhöhung der Ausgleichszulage, der fixen Erwartungsschutzzulage, der Deckelungszulage und der Sonderzulage für Ersatzaltersbiennium um + 2,7 %
  • Allen Anspruchsberechtigten eines Fahrtkostenzuschusses (bei Pendelweg ab 2km) wird alternativ die volle Bezahlung des Klimatickets für die Steiermark angeboten (12x monatlich € 49,- zur Erprobung auf 1 Jahr gegen Vorweis des tatsächlichen Bezugs). Damit soll ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel sichtbar gefördert werden.


C) Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
  • Erhöhung der Mindestlöhne um 3,45 %
  • Erhöhung der Ist-Löhne um 3,00 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,45 %, sowie Finanzierung des Klimatickets.
  • Etappenweise Erhöhung der Zulagen für 2. Schicht auf 1,004 € bis 2024 und 3. Schicht auf 3,016 € bis 2024
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,50 %
  • Neues Arbeitszeitmodell "Kurze/Lange Woche"
  • Freizeitoption


D) Information und Consulting - KV-Abschluss per 1.1.2022
  • Die KV-Gehälter nach dem Kollektivvertrag steigen durchschnittlich um 3,00 %
  • Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um rund 9,5 % auf 760 Euro im ersten Lehrjahr, 930.- im zweiten Lehrjahr, 1130.- im dritten Lehrjahr und 1330.- im vierten Lehrjahr
  • Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.b.) wurde um 20 % auf 9,60 Euro erhöht
  • Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von über 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.c.) wurde um 15 % auf 21,85 Euro erhöht
  • Die Sondervergütung für Nachtarbeit wird um 3,00 % auf 2,09 Euro erhöht.


E) Kleintransportgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Kollektivvertragslöhne und Zuschläge für die Beschäftigten im Kleintransportgewerbe werden per 1. Jänner 2022 um 4,5 Prozent erhöht. Die Sozialpartner haben sich auf einen dreijährigen KV-Abschluss geeinigt.


F) Nahrungs- und Genussmittelindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.1.2022
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter, sowie die tatsächlichen Monatsgehälter (IST-Gehälter) werden um 2,70 % erhöht.
  • Sämtliche kollektivvertraglichen Zuschläge, Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenfalls mit 01.11.2021 um 2,70 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen steigen mit 01.11.2021 um 3,00 %.


G) Postbus - KV-Abschluss per 1.1.2022
  • Erhöhung der KV-Gehälter und -Löhne sowie Zulagen um 3,70 %, mindestens € 81,00, gültig ab 1.1.2021
  • Verbesserungen der Sonderzahlungen
  • Arbeitsrechtliche Verbesserungen.

Drucke diesen Beitrag

  Bundesweiter Lockdown ab 22.11.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.11.2021, 19:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bundesweiter Lockdown ab 22.11.2021


Information der WKO

https://news.wko.at/news/oesterreich/Loc...1608819382

Drucke diesen Beitrag

  Aktuelles zur Kurzarbeit aus Anlass des neuen Lockdowns
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.11.2021, 18:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktuelles zur Kurzarbeit aus Anlass des neuen Lockdowns





Information der WKO vom 19.11.2021





1. Kurzarbeit

Aufgrund des von der Bundesregierung angekündigten Lockdowns vom 22.11. bis 12.12.2021 leben die für diese Situation in der Kurzarbeit vorgesehenen Bestimmungen wieder auf. Eine entsprechende Vorstandsverfügung ist in Vorbereitung.





Folgende Punkte sind relevant:



1. Die zeitliche Geltung der Lockdown-Verordnung wird für Zwecke der KUA Richtlinie mit 22.11.2021 bis 12.12.2021 festgelegt.



2. Möglichkeit zur rückwirkenden Begehrensstellung: Die Antragstellung ist für alle Unternehmen, die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich. Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages nach Beginn der Kurzarbeit.



3. Es entfällt die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch SteuerberaterInnen (etc.) bestätigen zu lassen wie folgt:



a) für alle Unternehmen, die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lockdowns beantragen,



b) für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen generell (jene direkt betroffenen Branchen werden in der Vorstandsverfügung konkretisiert)





4. Änderungsbegehren um Erhöhung des Maximalrahmens für Ausfallstunden auf über 50%/30% können von den Unternehmen bis Ende des aktuellen Kurzarbeitszeitraumes eingebracht werden.





5. Erhöhte (100%) Beihilfe: Bei direkter Lockdown-Betroffenheit steht die Beihilfe in der Höhe von 100% bis 31.12.2021 zu. Nähere Infos zur Begehrensstellung folgen.





6. Die Verpflichtung für alle Unternehmen, mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt für alle Unternehmen für die Monate November und Dezember 2021.





7. Die Genehmigung von Arbeitsausfällen von durchschnittlich mehr als 90% ist erst im Nachhinein möglich, das heißt im Begehren ist der Arbeitsausfall mit höchstens durchschnittlich 90% zu beantragen. Eine Überschreitung des Arbeitszeitausfalls von 90% ist nur dann zulässig, wenn diese auf ein verordnetes Betretungsverbot zurück-geht und in den übrigen Abrechnungsmonaten jeweils nicht mehr als 90% Ausfallsstunden vorliegen.





8. Das Beratungsverfahren für Betriebe, die in der Zeit vom 1.4.2021 bis 30.6.2021 nicht in Kurzarbeit waren, entfällt. Die diesbezügliche Richtlinienänderung wird der-zeit vorbereitet. Die Antragstellung wird, wie für alle anderen Betriebe über das Webportal ermöglicht.





Die Frage der Einzelfallzustimmung für Betriebe mit über 50% Ausfallszeit ist derzeit noch offen.

Drucke diesen Beitrag

  Rückkehr der "altbekannten" Wirtschaftshilfen wegen des Lockdowns
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.11.2021, 18:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Rückkehr der "altbekannten" Wirtschaftshilfen wegen des Lockdowns

Wenn ich lese "altbekannt", dann wird mir schlecht!

https://www.diepresse.com/6063255/lockdo...aftshilfen

Drucke diesen Beitrag

  Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für Zeiträume ab 1.1.2022 geplant
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.11.2021, 19:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für Zeiträume ab 1.1.2022 geplant


Die Zuverdienstgrenze beim erwerbsabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeldkonto soll mit Wirkung ab 1.1.2022 jeweils von jährlich € 7.300,00 auf € 7.600,00 angehoben werden.



Aus der Begründung zu diesem Antrag:


Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen.

Der Grenzbetrag von 7.300 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2022 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt.

Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2021: 475,86 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%) anzuwenden.

Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich.





Zu den Materialien geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...index.shtm

Drucke diesen Beitrag

  VfGH: auch mündlich verfügte Absonderungen können Bescheidcharakter haben und somit Entschädigungsansprüche auslösen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.11.2021, 18:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VfGH: auch mündlich verfügte Absonderungen können Bescheidcharakter haben und somit Entschädigungsansprüche auslösen

Quelle: Corona Unternehmer-innen-Info vom der WKO OÖ vom 18.11.2021

Der Verfassungsgerichtshof hat in zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen wichtige Klarstellungen zu Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz getroffen: Anders als zuvor das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich judiziert hat, setzt der Entschädigungsanspruch nicht zwingend eine Absonderung durch Bescheid voraus, sondern kommt auch bei telefonisch durch einen Mitarbeiter der für Absonderungsanordnungen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Frage.

Dabei ist zu unterscheiden, ob die Aussage am Telefon als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit sofortigem Befolgungsanspruch erging oder als bloße Empfehlung.

Im Zweifel ist nach dem Verfassungsgerichtshof davon auszugehen, dass Telefonanrufe durch die für Absonderungen zuständige (Abteilung der) Bezirksverwaltungsbehörde verbindliche Anordnungen, deren Nichtbefolgung auch sanktionsbewehrt ist, zum Gegenstand haben, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dagegen sprechen.

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht hingegen auf Grund einer freiwilligen Absonderung nach telefonischer Empfehlung durch einen – nicht einem zuständigen Organe bzw einer befugten Behörde zuzurechnenden – Mitarbeiter vom Bürgerservice der "Gesundheitsnummer 1450".

Drucke diesen Beitrag

  WIKU-Live-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2022" - 24.11.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021, 22:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Live-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2022" - 24.11.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr


Ausführliches Webinar zu den Änderungen im Bereich der Personalverrechnung 2022

1. Kündigung NEU bei Arbeiter*innen

2. Änderungen Lohnpfändung

3. Das Wichtigste zu den Homeoffice-Regelungen

4. Die neue ÖFFIticket-Regelung unter Berücksichtigung der aktuellsten BMF-Rechtsansichten

5. Entwurf zur ökosozialen Steuerreform

6. Aktuelle Judikatur

Preis: € 240,00 netto/Teilnehmer*in

Zoom-Webinar

Unterlagen und Teilnahmelink gehen Ihnen am Tag vor dem Webinar zu. Das Webinar wird aufgezeichnet. Der Aufnahmelink sowie die Teilnahmebestätigung gehen Ihnen nach der Veranstaltung zu.

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Die weiteren Termine:

15.12.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

05.01.2022 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

14.01.2022 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

Drucke diesen Beitrag

  Spezielle Fragen zur neuen ÖFFI-Ticket-Regelung - abgestimmt mit der Finanzverwaltung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021, 21:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Spezielle Fragen zur neuen ÖFFI-Ticket-Regelung - abgestimmt mit der Finanzverwaltung

1. Arbeitnehmer kauft sich die ÖBB-Card (die knapp € 3.000,00 ausmacht), Arbeitgeber sponsert dazu € 500,00 (das ist faktisch wie das Beispiel aus dem Entwurf des LStR-Wartungserlasses, nur umgedreht von den Zahlungsflüssen):

1.1. Das Betragsfeld am L 16 enthält den Betrag von € 500, das ist unbestritten.

1.2. Ist der Zeitraum der Abdeckung hier auch mit 12 Monaten anzugeben oder nur im Verhältnis mit 6? 

1.3. Der Arbeitnehmer scheidet nun nach 6 Monaten Laufzeit aus dem Unternehmen aus und muss von den gewährten € 500,00 nichts refundieren. Hier stellt sich die Frage, ob man nun € 250,00 als Vorteil besteuern muss oder ob man sagen kann, dass ausgehend vom gesamten Sachwert (nämlich € 3.000,00) sich die € 500,00 eigentlich schon nach zwei Monaten "amortisiert" haben.


Lösung (vorbehaltlich einer tatsächlichen Publikation in den Lohnsteuerrichtlinien):


Ein Kostenbeitrag des Arbeitgebers bezieht sich jeweils auf den örtlichen als auch den zeitlichen Gültigkeitsbereich des Tickets und kann nicht „willkürlich“ auf einen bestimmten Zeitraum oder örtlichen Bereich (Region, Zonen etc) eingeschränkt werden.

Somit gibt es kein Splitten des Kostenbeitrages bzw des Tickets.

Beispiel Region Wien, Niederösterreich, Burgenland:

Hier gibt es zwei Tickets, das Regionenticket für B, NÖ und das Regionenticket Metropol für B, NÖ & W.

Wenn der AG bisher das Ticket der Wr Linien ersetzt hat und dies beibehalten will, kann er das indem der AN 2 Tickets besorgt, das Regionenticket und das Ticket für die Wr. Linien. Hier kann der AG steuern, dass der Kostenbeitrag für das Ticket der Wr. Linien geleistet wird.

Schafft der AN aber das Regionenticket Metropol an und leistet der AG einen Kostenbeitrag, bezieht sich dieser auf das gesamte Ticket und nicht nur auf den Bereich Wien.

Drucke diesen Beitrag

  Clearingfälle und Ihre Ursachen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021, 21:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Clearingfälle und ihre Ursachen

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

Drucke diesen Beitrag

  Verlängerung telefonische Krankschreibung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021, 21:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Verlängerung telefonische Krankschreibung

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung verlängert die ÖGK die Zulässigkeit der telefonischen Krankschreibung durch befugte Medizinerinnen und Mediziner bis vorläufig Ende 02/2022 (nicht mehr nur bis Ende 12/2021).

Drucke diesen Beitrag