Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 141 Benutzer online » 1 Mitglieder » 138 Gäste Bing, Google, KarinaPam
|
Aktive Themen |
Umsatzgrenze Kleinunterne...
Forum: Steuern
Letzter Beitrag: Bague
Vor 5 Stunden
» Antworten: 1
» Ansichten: 37
|
Teuerungsprämie Metaller ...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Lohn01
Heute, 09:41
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Vereine
Forum: Berufsrecht
Letzter Beitrag: Otto Deweis-Weidlinger
01.05.2024, 22:16
» Antworten: 4
» Ansichten: 351
|
Das Premium-Wochenupdate ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
26.04.2024, 14:52
» Antworten: 0
» Ansichten: 203
|
WIKU-Live-Webinar "Sachbe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
26.04.2024, 14:16
» Antworten: 0
» Ansichten: 101
|
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
26.04.2024, 13:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 96
|
Bearbeitungsbebühr/Kosten...
Forum: Steuern
Letzter Beitrag: Christoph G.
25.04.2024, 19:05
» Antworten: 2
» Ansichten: 145
|
WIKU Live-Webinar: Sonder...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
25.04.2024, 18:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 117
|
Carsharing - Sammelnovell...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
25.04.2024, 17:55
» Antworten: 0
» Ansichten: 99
|
Hoteldirektor als leitend...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
25.04.2024, 17:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 80
|
|
|
Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.05.2021, 19:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit
Quelle: Information der Wirtschaftskammer Österreich
Auf Grund der Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.5. wird die Richtlinie neuerlich wie folgt angepasst:
Der Lockdown-Zeitraum wird bis zum 18.5. verlängert.
Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch Steuerberater etc. bestätigen zu lassen, entfällt
für alle Unternehmen, die die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lockdowns (1.4. bis 18.5.) beantragen,
in jenen Branchen, die in der Beilage der Richtlinie aufgezählt sind, sowie
in Wien, Niederösterreich und das Burgenland in jenen Branchen, die in der Beilage der Vorstandsverfügung aufgezählt sind (die Auflistung finden Sie auch in WPA 8/2021, Artikel Nr. 204/2021).
Die Verpflichtung, 50 % der Ausfallzeit bei Lehrlingen in Kurzarbeit für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt in den Monaten April und Mai.
Die Antragsfrist für Kurzarbeitsprojekte, die vom 1.4. bis 22.4. beginnen, endete am 6.5. Für Unternehmen, die Kurzarbeit zwischen 23.4. und 18.5. beginnen, endet die Frist 2 Wochen nach Beginn des Projekts.
|
|
|
Freie Dienstnehmer-innen unterliegen im Falle einer Pflichtversicherung nach dem GSVG |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.05.2021, 07:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Freie Dienstnehmer-innen unterliegen im Falle einer Pflichtversicherung nach dem GSVG nicht dem IESG
OGH 8 ObS 2/21h vom 23. Februar 2021
§ 1 Abs. 1 IESG
Die wesentlichen Aussagen aus der OGH-Entscheidung in Frage und Antwort:
Unterliegen auch freie Dienstnehmer-innen dem IESG?
Ja und zwar dann, wenn sie nach dem ASVG pflichtversichert sind (also nach § 4 Abs. 4 ASVG).
Ein Unternehmen wurde insolvent. Ein „Geschäftspartner“ dieses Unternehmens war als Einzelunternehmer nach dem GSVG pflichtversichert, war Mitglied der Wirtschaftskammer und verrechnete seine Leistungen mittels normaler Rechnungslegung. Es lag faktisch ein freies Dienstverhältnis vor, welches aber nach dem GSVG versichert war. Sind die offenen Forderungen dieses Unternehmers nach dem IESG gesichert?
Nein. Das IESG knüpft an den „sozialrechtlichen“ Begriff des freien Dienstnehmers an (§ 4 Abs. 4 ASVG), der im Vergleich zum „arbeitsrechtlichen Begriff“ eingeschränkter ist. Dabei sind jene freien Dienstnehmer-innen ausgeschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit zB nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 GSVG pflichtversichert sind.
Somit bewirkt der Ausschluss aus dem ASVG zugleich auch den Ausschluss aus dem IESG.
Praxisanmerkung:
Freie Dienstnehmer/innen unterliegen auch „nur“ dann den Abgaben DB, DZ und KommSt, wenn sie nach § 4 Abs. 4 ASVG pflichtversichert sind.
Sind sie nach dem GSVG pflichtversichert (wodurch auch kein IESG-Zuschlag entrichtet wird), so entfallen auch die Abgaben DB, DZ und KommSt.
|
|
|
Vertragsvergebührung |
Geschrieben von: cmandl - 07.05.2021, 12:44 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
|
Hallo an alle,
ich habe eine Buchhaltung übernommen, wo die Vergebührung von Verträgen bei Vertragsabschluss als Aufwand (713...) verbucht wird - mit Zahlung an das Finanzamt Sonder (früher Geb.u.Verk.St.) Wenn die Veranstaltung statt findet, dann wird die Raumvermietung in Rechnung gestellt und auch die Vertragsgebühren. Diese werden auf "sonst. Erlöse und Kostenersätze" (449...) verbucht.
Ich bin der Meinung, dass die Vertragsgebühren beim Abschluss der Verträge auf "Verbindlichkeiten Gebühren" (356...) gebucht und gezahlt gehört. Mit der Ausgangsrechnung gleicht sich dann das Bestandskonto aus. Vertragsgebühren sind meinem Verständnis nach keine Erlöse.
Könnt ihr mir bitte sagen, wie ihr Vertragsgebühren verbucht und wie es richtig ist.
Herzlichen Dank schon mal im Voraus & schöne Grüße!
|
|
|
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 18/2021 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.05.2021, 09:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 18/2021
Chemische Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2021
Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 2,0 %
Erhöhung der IST-Gehälter/-löhne um 2,0 %
Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 2,0 %
Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 2,0 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Messegelder um 1,3 %
Papierindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2021
+ 2,0 % KV-Löhne und Mindestgehälter
+ 2,0 % Ist-Löhne und Ist-Gehälter
+ 2,0 % Lehrlingseinkommen
+ 2,0 % Schichtzulagen
+ 1,35 % Reiseaufwandsentschädigung
Rahmenrechtliche Verbesserungen
Arbeitsgruppe zu Zukunftsthemen, um die Papierindustrie als wettbewerbsfähigen und attraktiven Arbeitgeber zu stärken
Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen in der Branche
|
|
|
Seminar grenzüberschreitend |
Geschrieben von: Hendrich Günter - 06.05.2021, 13:43 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
|
|
Ein deutscher Unternehmer bucht bei einem österr. Unternehmen ein Seminar (Durchführung in Ö). Wie ist dies umsatzsteuerlich zubehandeln?
Danke für die Hilfe.
Günter Hendrich
für Helga aus NÖ
|
|
|
|