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| Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 9: Sachbezug KFZ |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 06.03.2026, 16:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Frage:
Sind nur Anschaffungskosten von Kfz anzugeben, die dem Arbeitnehmer zum 31.12. zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen?
Antwort des BMF:
Ja, wenn das Dienstverhältnis während des Kalenderjahres beendet wird oder das arbeitgebereigene Kfz zurückgegeben wird, dann ist zwar der angewendete Prozentsatz, die Anzahl der Kalendermonate, sowie der Sachbezugswert bei den Bruttobezügen "darin enthaltene Sachbezüge Kfz" anzugeben, nicht jedoch die Anschaffungskosten, da zum 31.12. kein Kfz zur privaten Nutzung überlassen ist.
WIKU-Anmerkung:
Auf dem Lohnkonto sind jedoch die Anschaffungskosten auch dann anzugeben, wenn das Ende der Beschäftigung oder der Widerruf der Privatnutzungsmöglichkeit des arbeitgebereigenen KFZ vor dem 31.12. erfolgen sollte.
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| Aktuelle OGH-Entscheidung zu "All-In" und Wechsel in Elternteilzeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 06.03.2026, 12:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...nteilzeit/
Diese Entscheidung betraf noch alte "All-In-Fälle" (vereinbart vor dem 1.1.2016), bei denen es JETZT zu einer Elternteilzeit kam.
Sie könnte auch Schwung in die Debatte "All-in" und Wechsel in die Altersteilzeit bringen.
In diesem besonderen Fall entschied der OGH, dass man vom gesamten All-In-Entgelt ausgehend auf das Teilzeitentgelt umrechnet, weil es nicht möglich ist, vor der Umrechnung auf Teilzeit einen Überstundenentgeltsanteil "herauszufiltern".
Der Volltext der Entscheidung steht aktuell noch nicht zur Verfügung, sondern vorerst nur mal die oben angeführte Pressemitteilung!
Sobald der Volltext da ist, folgt zeitnah auch eine Analyse von mir dazu!
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| Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 6: Sachbezug KFZ |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.03.2026, 18:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Frage:
Wo bzw. wie gibt man den halben Kfz-Sachbezug bzw. den kilometerabhängigen "Mini-Sachbezug" an, dafür stehen keine Felder zur Verfügung?
Antwort:
Es ist keine gesonderte Angabe erforderlich, es ist der angewendete Prozentsatz, die Anzahl der Kalendermonate, die Anschaffungskosten zum 31.12. sowie der Sachbezugswert bei den Bruttobezügen "darin enthaltene Sachbezüge Kfz" anzugeben.
WIKU-Anmerkung:
Der Teil der Antwort, der sich auf den "angewendeten Prozentsatz" bezieht, lässt den Praktiker möglicherweise etwas ratlos zurück. Ich gehe davon aus, dass man hier den "Grundprozentsatz" vor der Halbierung meint (also 2 % oder 1,5 %).
Betreffend den "Mini-Sachbezug" (eine Wortschöpfung von mir aus dem Jahr 2004) gilt dies wohl ebenfalls, da dieser ja dann an die Stelle des halben Sachbezuges tritt.
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