Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.597
» Neuestes Mitglied: Franksully
» Foren-Themen: 7.253
» Foren-Beiträge: 10.767

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 228 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 225 Gäste
Applebot, Bing, Google

Aktive Themen
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 2 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 7
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 29
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 67
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 35
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 31

 
  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 35/2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.09.2022, 13:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Bäckergewerbe - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.10.2022

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 6,5%
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 6,5%
  • Erhöhung der Zulagen um 6,5%


B) Fleischergewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2022
  • Erhöhung der Gehälter um Durchschnittlich 5,37%
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5%
  • Erhöhung der Zehrgelder um 5%
  • Eine Arbeitsgruppe zur Reform des Verwendungsgruppenschemas wird eingerichtet.

Drucke diesen Beitrag

  FABO+ wird nicht mehr berücksichtigt
Geschrieben von: Manuela - 02.09.2022, 11:42 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Forums-Teilnehmer,

folgender Sachverhalt:
Der Steuerpflichtige beantragt im Zuge der Veranlagung den FABO+ für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder seiner Lebensgefährtin/Ehefrau. 
Der Steuerpflichtige ist nicht der leibliche Vater der Kinder.
Der leibliche Vater hat den Unterhalt in vollem Umfang bezahlt.
Die Mutter (Bezieherin der Familienbeihilfe) der Kinder kann den FABO+ nicht geltend machen, da ihr Einkommen zu gering ist.

Bisher wurde dem Steuerpflichtigen immer der FABO+ zuerkannt.

Seit der Veranlagung für 2021 wird dieser aber abgelehnt. Begründung laut Einkommensteuer: Sie sind nicht anspruchsberechtigt, weil nach den uns vorliegenden
Daten für dieses Kind der gesetzliche Unterhalt (Alimente) für das gesamte Veranlagungsjahr im
vollen Umfang geleistet wurde. Anspruchsberechtigt ist neben der /dem Unterhaltszahler/in nur die/der
Familienbeihilfenbezieher/in.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag wird zuerkannt.

Ist das rechtens? Das wäre doch eine bedeutende Ungleichstellung gegenüber einer klassischen Familie. Die Mutter bleibt zu Hause während der Vater für das Einkommen sorgt. Egal wer die Familienbeihilfe bezieht, der FABO+ kann in Anspruch genommen werden. In einer Patchworkfamilie ist das dann nicht mehr möglich. 

Hat jemand ebenso solche Erfahrungen gemacht? Hilft eine Beschwerde?

Herzlichen Dank und lG, Manuela

Drucke diesen Beitrag

  Kleinunternehmer
Geschrieben von: NicoleR - 02.09.2022, 08:38 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Hallo!

Um in die Kleinunternehmerregelung zu fallen müssen die Umsätze aus verschiedenen Tätigkeiten ja zusammengerechnet werden.

Nun hatte mein Klient bis heuer eine Vermietung und Verpachtung und hat sich jetzt im Direktvertrieb und Gewerbebetrieb selbstständig gemacht.

Nun haben wir für den Gewerbebetrieb bei der Finanz einen Regelbesteuerungsantrag gestellt.

Gilt dies nun für alle Einkunftsarten?

Danke und liebe grüße!

Drucke diesen Beitrag

  Ständiger Einsatz von Monteuren vor Ort bei Kunden – Tagesgelder abgabenpflichtig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.09.2022, 13:28 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Ständiger Einsatz von Monteuren vor Ort bei Kunden – Tagesgelder abgabenpflichtig



BFG RV/5100132/2020 vom 16. März 2022

§ 26 Z 4 EStG 1988

§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988



So entschied das BFG:


1. Kommen Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, der dem Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe unterliegt, fortlaufend und auf Dauer bei einem Großkunden eingesetzt, um die laufend anfallenden Umbau, Ausbau- und Wartungsarbeiten in Bezug auf Anlagen und Rohrleitungen, so ist dieser Einsatzort als „ständiger Be-trieb“ anzusehen.



2. Die im KV für Arbeiter:innen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe vorgesehene Entfernungszulage gebührt in diesem Fall nicht, weil der „ständige Betrieb“ nicht verlassen wurde.



3. Aber selbst wenn das kollektivvertragliche Taggeld zustehen sollte, so läge die zugrunde liegende Typustätigkeit (hier: Bau -und Montagetätigkeit) nach verfassungskonformer Auslegung nicht vor.

4. Bei der Baustellen- und Montagetätigkeit handelt es sich um eine den Tätigkeitsort immer wieder wechselnde und unregelmäßige Tätigkeit handelt, zumal nach dem allgemeinen Begriffsverständnis von einer Montage bzw. einer Baustelle nur dann gesprochen wird, wenn es sich um eine von vornherein zeitlich befristete Tätigkeit handelt und daher bei Abschluss der Montage/der Baustelle an einem anderen Ort mit einer Montage bzw. einer Baustellentätigkeit begonnen wird.

5. Eine kontinuierliche Tätigkeit am selben Betriebsstandort des Auftraggebers, die in einer laufenden, d.h. auf Dauer angelegten Errichtung/Umbau, dem Service und der Wartung von Anlagen besteht, kann nicht mehr als Montage- bzw. Baustellentätigkeit iS des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 angesehen werden.

6. Aber auch der Typusbegriff der „Arbeitskräfteüberlassung“ kommt hier nicht zur Anwendung, weil der Einsatz der Arbeitnehmer nicht im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgte (die Merkmale zur Bestimmung der Unterschiede zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkverträgen, die man in § 4 Abs. 2 AÜG findet, schlugen nicht zur Gunsten der Arbeitskräfteüberlassung aus).


7. Eine verfassungskonforme Auslegung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 gebietet, dass steuerlich keine Fiktionen dergestalt aufgestellt werden können, dass Dienstnehmer, die sich gar nicht auf einer Dienstreise befinden, d.h. keine Tätigkeit außerhalb des ständigen Dienstortes verrichten, fiktiv trotzdem auf Dienstreise sind.

Drucke diesen Beitrag

  Arbeiten im Ausland
Geschrieben von: tigmar - 01.09.2022, 12:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo liebes Forum!

Ich habe folgende Frage:
Ein Dienstnehmer eines Unternehmens (IT-Branche) möchte gerne Oktober 2022 bis März 2023 (also für 6 Monate)
in Barcelona verbringen und von dort aus arbeiten.
Wäre grundsätzlich arbeitstechnisch ja möglich, aber ich denke doch mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Wenn er seinen Wohnsitz in Spanien hat und mehr als 25 % dort arbeitet, müsste er ja auch dort versichert werden, oder?
Oder könnte man hier so eine Entsendung machen mit diesem A1 Formular, da es sich ja nur um 6 Monate handelt?

Wie sieht es steuerlich aus? Beschränkte Steuerpflicht in Spanien? Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich?

Begründet die Firma dort eine Betriebsstätte?

Vielen Dank für eure Tipps und Antworten!

lg
Margit

Drucke diesen Beitrag

  Leihpersonal aus Deutschland
Geschrieben von: Barbara1980 - 01.09.2022, 11:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit einer Leihfirma aus Deutschland oder einem anderen EU Land?
Welche Dokumente ich verlangen muss?
Brauche ich auch ein ZKO 03 wie bei einer Firma aus einem Drittstaat?

Wir werden ev. eine Deutsche Leihfirma beauftragen, die arbeiten in Österreich durchführt.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

lg

Drucke diesen Beitrag

  AHV-Renten aus der Schweiz (www.entsendung.at, Andreas Walch) - wo steuerpflichtig?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.08.2022, 21:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

http://www.entsendung.at/outbound/index....er-schweiz

Drucke diesen Beitrag

  FABO+ bei Kindern im Ausland (www.entsendung.at, Andreas Walch)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.08.2022, 21:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

http://www.entsendung.at/outbound/index....im-ausland

Drucke diesen Beitrag

  Home Office im Ausland und SV (www.entsendung.at, Andreas Walch)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.08.2022, 21:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

http://www.entsendung.at/outbound/index....and-und-sv

Drucke diesen Beitrag

  Abzugssteuer für Auslandsleasing ab 1.9.2022 14 % (www.entsendung.at; Andreas Walch)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.08.2022, 21:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

http://www.entsendung.at/outbound/index....14-gesenkt

Drucke diesen Beitrag