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| deutscher Mitarbeiter |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 05.02.2026, 12:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Ein Klient von mir will einen deutschen Mitarbeiter, der auch von Deutschland aus online arbeiten wird, anmelden.
Jetzt hat ich mich ein bißchen schlau gemacht und zwei Varianten herausgefunden:
1. Der Klient wird als Unternehmer in Deutschland registriert und ein deutscher Steuerberater macht die Lohnverrechnung. Etwas umständlich denke ich.
2. Eine Payroll Firma meldet den Mitarbeiter und wickelt alles ab. Meinem Klienten wird dann der Aufwand und die Lohnkosten in Rechnung gestellt.
Jetzt habe ich versucht so eine Firma in Deutschland zu finden. Und leider nichts gefunden.
Hat da schon jemand von Euch Erfahrung? Und kann mir da jemand weiterhelfen was ich tun soll?
Danke und einen schönen Tag
Sandra
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| Rufbereitschaft und kontinuierliche Altersteilzeitverträge mit Laufzeitbeginn ab 1.1.2026: wichtige Detailfrage für die Personalverrechnung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.02.2026, 16:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die Frage, die wir an das AMS gerichtet haben:
Nach Ansicht des AMS fallen Rufbereitschaftsentgelte für ATZ kontinuierlich NEU aus der Basis für den Oberwert heraus, werden also als (schädliche) Mehrleistungen (wie Überstunden) angesehen, die ausgeklammert werden müssen (aus Ober- und Unterwertsbasis).
Nun ist die Frage aufgetaucht, ob somit auch die Regelung des § 28 Abs. 1 AlVG in Bezug auf während der Altersteilzeit tatsächlich geleistete und entlohnte Rufbereitschaft anzuwenden ist? Damit ist gemeint, ob auch während der Altersteilzeit erbrachte Rufbereitschaft, die entlohnt wird, nur bis zum Betrag von € 551,10 unschädlich ist?
Ist das Entgelt für die während der Altersteilzeit tatsächlich geleistete Rufbereitschaft dann folgerichtig auch nicht (oder schon) in das Feld Nr. 3 des Antrags auf Altersteilzeitgeld aufzunehmen? Das Feld lautet:
Aktuelles monatliches Bruttoentgelt ab Übertritt in die Altersteilzeit, das für die verringerte Arbeitszeit gebührt (ohne Lohnausgleich).
Die offizielle Antwort, die wir vom AMS erhalten haben:
Diese bringe ich in der Ausgabe Nr. 3/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint gegen Ende der KW 8/2026).
Sie können den Artikel aber gerne schon jetzt lesen und zwar mit Ihrem WIKU Premium-Passwort für das Kalenderjahr 2026:
https://www.wikutraining.at/blog/1257
Wie gelangen Sie zu diesem WIKU Premium-Passwort? Das erfahren Sie hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
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| Vereinbarung Zusatzurlaub |
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Geschrieben von: Verena - 03.02.2026, 14:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ein Kunde aus dem KV Arbeiter Tischler + KV Angestellte Gewerbe&Handwerk, der keinen Betriebsrat hat, möchte seinen Dienstnehmern einen Tag Zusatzurlaub rund um deren Geburtstag schenken.
Er hätte jetzt eine "Betriebsrichtlinie" aufgesetzt, in der er die Anspruchsberechtigung mit einer Dienstzugehörigkeit von mindestens 12 Monaten eingrenzt, die Gültigkeit auf das Jahr 2026 beschränkt, Widerruf der gesamten Richtlinie vorbehält und das Gewohnheitsrecht ausschließt.
Kann so etwas halten oder müsste er mit jedem Dienstnehmer eine gesonderte Vereinbarung abschließen? Müssten dann auch die Dienstnehmer zustimmen, die ausgeschlossen werden?
LG Verena
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| Geringfügige Beschäftigung und Ausschluss KFZ-Sachbezug für gemischt genutztes Auto |
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Geschrieben von: Jeanny - 03.02.2026, 13:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Einzelunternehmerin hat 2 Firmen Autos:
eines wird zu 100% betrieblich benutzt und
das zweite wird für private Fahrten, Arbeitsfahrten des Lebensgefährten (40 Stunden Dienstverhältnis bei Feuerwehr) und betriebliche Fahrten im Rahmen des Einzelunternehmens genutzt.
Der Lebensgefährte ist geringfügig beschäftigt bei der Einzelunternehmerin und die Privatnutzung des 1. Autos wurde schriftlich ausgeschlossen. Wie kann man einen SB für seine privaten Fahrten beim zweiten Auto ausschliessen? Es gibt ein Fahrtenbuch über alle privaten Fahrten der Familie und der Privatanteil wird buchhalterisch bei der Einzelunternehmerin ausgeschieden.
Ersuche um Inputs wie wir diese Geschichte lösen können.
Vielen lieben Dank
Jeanny
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| Stornogebühren - USt |
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Geschrieben von: buha - 03.02.2026, 08:59 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Guten Morgen,
ich hätte eine Frage zur USt-Pflicht betreffend Stornogebühren.
Dem Kunden wurden Stornokosten in Rechnung gestellt, für einen kurzfristig abgesagten Termin der extra freigehalten wurde.
Liegt kein Leistungsaustausch vor, wäre dies ja ein echter nicht steuerbarer Schadenersatz.
Ich habe recherchiert und folgendes gefunden:
Wenn das erhaltene Entgelt nicht dem Nettowert der vereinbarten Leistung entspricht, liegt echter Schadenersatz vor. Dieser unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Falls das erhaltene Entgelt dem Nettowert der ursprünglich vereinbarten Leistung entspricht, handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang.
Vielleicht hatte jemand schon mal so einen Fall und kann mir eventuell weiterhelfen.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
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