Frage: Vorjahresumsatz (2023) war unter 30000,-. Bisher keine UVA's abgegeben. Umsatz 2024 übersteigt im März 2024 bereits die Grenze von € 100.000,- . Ist es richtig, dass für 2024 keine UVA's abzugeben sind, da Vorjahresumsatz unter € 30.000,- und die gesamte Umsatzsteuer erst bei der Jahres-Ust Erklärung 2024 zur Meldung gelangt und somit erst beim Ust-Bescheid 2024 zur Zahlung fällig wird?
Liebe Forumsteilnehmer,
der Arbeitgeber und der Betriebsrat einer Bekannten weigern sich die Betriebsvereinbarung auszuhängen.
Angeblich ist es nur notwendig wenn keine betriebsfremde Personen das Betriebsgelände betreten können.
Meiner Meinung könnte dann nie eine BV ausgehängt werden, und Änderungen von BV könnten ohne Wissen der restlichen Mitarbeiter vorgenommen werden.
Bitte um kurze Stellungnahme
Danke
Liebe KollegInnen! Ich bräuchte bitte euren Rat.
Wie werden eure KlientInnen erinnert, dass die VZ für die Quartalsvorschreibung (ESt) fällig ist? Die Frage ist sozusagen: Wie denkt ihr da dran, den Klienten zu erinnern? Verlasst ihr euch da nur an die Zahlungsaufforderung und erinnert dann den Klienten oder setzt ihr euch da selbst eine Erinnerung wenn bspw. der Vorauszahlungsbescheid einlangt? (Ca 2 Monate vor der Zahlungsaufforderung)
Ich frage deshalb, weil ein Stb., mit welchem ich als selbständige PV einen Klienten gemeinsam betreue, und ich hier eine eventuelle Meinungsverschiedenheit haben.
Das Finanzamt hat beim Hinterlegen meiner Vollmacht als PV - fälschlicherweise - den Stb. mit seiner Vollmacht rausgeschmissen. Dies war zwar ein klarer Fehler vom Finanzamt, meine Vollmacht hätte als Zusatzvollmacht gehört (und als PV sowieso niemand als Steuervollmacht, aber egal). Aufgrunddessen, hat der Stb. keine Zahlungsaufforderung für den Klienten erhalten (da die Zustellvollmacht nicht mehr vorhanden war) und es ist ein Säumniszuschlag entstanden. Der Stb. meint nun, er zahlt den Säumniszuschlag nicht, wenn dann müsste ich für diesen aufkommen.
Seit 3 Monaten versuche ich beim Finanzamt den Säumniszuschlag wegzubekommen, diese schalten aber auf stur, da sie meinen “Der Vorauszahlungsbescheid 2024 vom 07.11.2023 wurde der Steuerberatungskanzlei zugestellt und eine Zahlungsaufforderung über die Quartalsvorschreibung ist lediglich eine Serviceleistung und hat keinen Bescheidcharakter.”
Den Vorauszahlungsbescheid hat der Stb. erhalten, die Zahlungsaufforderung dann nicht mehr, weil eben seine Vollmacht weg war, was aber niemand bemerkt hat (wie auch).
Nun soll ich den Säumniszuschlag bezahlen, weil es ohne meine Vollmachtshinterlegung nicht passiert wäre.
Kann mir hier jemand seine Sicht der Dinge darauf mitteilen? Vielleicht ist es auch berechtigt und "jeder" Stb. verlässt sich auf die Zahlungsaufforderungen. Schuld bin ich dennoch sicherlich nicht, aber u.U. das Bauernopfer.
In einer Firma werden einigen DN E-Autos zur Verfügung gestellt - auch für Privatfahrten, ohne KM-Limit.
In letzter Zeit häufen sich die Unfälle. Die PKW's sind zwar kaskoversichert, aber es gibt ja trotzdem einen nicht unerheblichen Selbstbehalt pro Schaden.
Der Firmenchef fragt nun, ob es möglich sei, den Selbstbehalt an den Dienstnehmer weiterzugeben?
Wäre das evtl. möglich a) für Privatfahrten oder b) für alle Fahrten (privat und betrieblich) ?
Meine Vermutung falls ja, dann nur für private Fahrten, da ja ein DN bei Verwendung des eigenen PKW für betriebliche Fahrten auch bei Unfällen den Schaden ersetzt bekommen muss.
Die WIKU-Fachbroschüre "Personalverrechnung im Güterbeförderungsgewerbe" wurde nun mit Stand 1. April 2024 aktualisiert.
Sie umfasst knapp 200 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und beschreibt die Rechtslage im Frage-Antwort-Stil. Zusätzlich finden Sie noch Beispiele, die gelöst und ausführlich kommentiert sind und finden auch aktuelle Judikatur dazu.
Inhaltlich geht es um folgende Themen: Spezielle Arbeitszeitregelungen bei Fahrern, Dienstreisen, Spezialitäten bei Sonderzahlungsberechnungen etc.
Diese Fachbroschüre wird zudem im Rahmen der WIKU-Personalverrechnungsakademie (Lehrgangsstart ist stets im Jänner eines Jahres) eingesetzt (dort hat man zusätzlich Zugriff auf die damit verbundenen aktuellen Schulungsvideos sowie einen Prüfungsfragenkatalog).
Schulungsunterlage und Videos datieren mit Stand: 1.4.2024.
Sie können die Schulungsunterlage als "e-book" in der pdf-Version beziehen und zwar zum Preis von € 40,70 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
Alternativ können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos. Die Videos können auch lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 216,00 (inkl. Umsatzsteuer).
Die Preise gelten vorläufig bis 31.12.2024.
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Nachstehend finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage: