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| Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 14: Ladekabel |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.03.2026, 19:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Sind auch Ladekabel, die es ermöglichen, die Lademenge zum E-Kfz zuzuordnen, unter "Anschaffung einer Ladeeinrichtung" anzugeben, selbst wenn diese Kabel im Eigentum des Arbeitgebers bleiben und vom Arbeitnehmer bei Rückgabe des E-Kfz zurückzugeben sind?
Antwort des BMF:
Ja, auch derartige Ladekabel stellen eine Ladeeinrichtung nach § 4c Abs. 1 Z 3 der Sachbezugswerteverordnung dar, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zum Aufladen des arbeitgebereigenen Kfz anschafft, und die Kosten sind daher anzugeben.
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| Angemessene Preise für BH und PV |
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Geschrieben von: Amalia Molnar - 13.03.2026, 09:16 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo!
ich bin seit kurzem öffentlich bestellte Buchhalterin und Personalverrechnerin und stehe gerade am Anfang meiner Selbstständigkeit.
Gibt es hier vielleicht jemanden mit Erfahrung in diesem Bereich, der mir dabei helfen könnte, angemessene Preise festzulegen, sowohl für Buchhaltung aus auch für LV?
Ich wäre sehr dankbar für Tipps, Erfahrungen oder Empfehlungen.
Vielen Dank im Voraus!
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| Angemessene Preise für BH und PV |
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Geschrieben von: Amalia Molnar - 13.03.2026, 09:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Hallo!
ich bin seit kurzem öffentlich bestellte Buchhalterin und Personalverrechnerin und stehe gerade am Anfang meiner Selbstständigkeit.
Gibt es hier vielleicht jemanden mit Erfahrung in diesem Bereich, der mir dabei helfen könnte, angemessene Preise festzulegen, sowohl für Buchhaltung aus auch für LV?
Ich wäre sehr dankbar für Tipps, Erfahrungen oder Empfehlungen.
Vielen Dank im Voraus!
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| Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 13: Ladekostenersätze |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.03.2026, 20:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Frage 13:
Welche Ladekosten sind unter "Kostenersatz Aufladen E-Kfz" anzugeben - sowohl jene nach § 4c Abs 1 Z 2 lit. a (Kosten des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation) als auch jene nach lit. b (Aufladen durch den Arbeitnehmer an einer nicht öffentlichen Ladestation) der Sachbezugswerteverordnung?
Antwort des BMF:
Ja, es ist jeder Kostenersatz anzugeben, den der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für das Aufladen an öffentlichen und nicht öffentlichen Ladestationen entsprechend § 4c Abs. 1 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung erhält.
Nicht anzugeben sind hingegen direkte Kostenübernahmen durch den Arbeitgeber.
WIKU-Anmerkung:
Was den letzten Satz dieser Antwort betrifft, so war dies stets immer meine Rückmeldung, wenn ich dazu gefragt wurde. Denn diese „Kostentragungen“ oder „direkte Kostenübernahmen“ sind auch auf dem Lohnkonto nicht anzuführen.
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