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steuerliche Absetzbarkeit? |
Geschrieben von: kladi - 27.12.2023, 15:38 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Frage:
Werden in Rechnung gestellte Aufwendungen , die (gewerbe/berufsrechtlich) zu Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters gehören, wie bspw. Buchhaltung, JA-Abschlussarbeiten, oder Erstellung eines Businessplans ?, steuerlich als betrieblicher Aufwand anerkannt, wenn diese Rechnung von Personen ohne aufrechter Berufsberechtigung oder auch nur mit einschlägiger Berufserfahrung, gestellt wird. Eine eindeutige Regelung findet sich bspw. bei den den Sonderausgaben, wonach solche Ausgaben nur absetzbar sind, wenn sie von dazu befugten Parteienvertreter, wie bspw. Steuerberater) in Rechnung gestellt werden. Gibt es eine genaue Regelung auch für die o.a. Aufwendungen?
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Todesfall eines Klienten |
Geschrieben von: Manuela - 27.12.2023, 12:01 - Forum: Berufsrecht
- Keine Antworten
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Liebe Forums-Mitglieder,
ich habe heute die traurige Nachricht erhalten, dass ein Klient von mir verstorben ist.
Kann mir jemand aus seiner Erfahrung sagen, ob ich in so einer Situation auf irgendetwas speziell achten muss?
Er war Einzelunternehmer und der Sohn möchte das Unternehmen übernehmen.
liebe Grüße, Manuela
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Lohnzahlungsnachweise im Sinne des LSD-BG |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.12.2023, 10:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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VwGH vom 07.09.2023, Ra 2021/11/0010
§ 22 Abs. 1 Z 2 LSD-BG
So entschied der VwGH:
1. Wurden von Arbeitnehmern, die von Italien nach Österreich entsandt wurden, Lohnzahlungsbestätigungen unterfertigt, die keine ziffernmäßigen Angaben zum Inhalt hatten und auch keinerlei Angaben darüber enthielten, ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen geleistet wurden, sondern lediglich den Hinweis, dass Auszahlungen entsprechend dem Entsendevertrag stattgefunden haben, so lagen keine Lohnzahlungsnachweise im Sinne des § 22 Abs. 1 Z 2 LSD-BG vor.
2. Auch bei Lohnzahlungsnachweisen muss es sich um Belege über die Auszahlung einer ziffernmäßig bestimmten (und nicht nur bestimmbaren) Summe handeln.
3. Wurden diese – wie hier – nicht für Zwecke der Lohnkontrolle bereitgehalten, war deshalb über den italienischen Arbeitgeber eine entsprechende Verwaltungsstrafe zu verhängen.
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Wünsche des BÖB |
Geschrieben von: Hendrich Günter - 23.12.2023, 13:02 - Forum: News & wichtige Infos
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Liebe Forums-Teilnehmer*innen
Ein arbeitsreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir hoffen, wir konnten Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit gut unterstützen. Genießen Sie ein paar ruhige Tage im Kreise Ihrer Familie und starten Sie Anfang 2024 wieder frisch erholt ins Neue Jahr.
Bitte halten Sie uns auch 2024 die Treue.
Der BÖB wünscht Ihnen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch.
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