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| Verhinderung Dienstantritt |
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Geschrieben von: Christoph0105 - 28.04.2022, 18:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
hab folgende Frage:
DN hat Dienstvertrag unterschrieben. 1 Arbeitsstag ist der 02.05.22. DV mit probemonat und befristung. Haben eine nachricht von angehörigen erhalten, dass dn einen schweren unfall hatte, dn befindet sich im künstlichen tiefschlaf, arbeitsantritt zum 02.05 ist ausgeschlossen.
Muss man jetzt eine anmeldung zum 02.05. Bei der ögk machen?
Danke
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| Arbeitszeitreform für Lenker*innen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022, 17:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Arbeitszeitreform für Lenker*innen
Mit 1. Juni 2022 treten einige Änderungen in Kraft, die für Sie dann von Interesse sind, wenn Sie sich mit Lohnverrechnungsfragen rund um LKW-Lenker*innen auseinandersetzen müssen.
In der Ausgabe Nr. 8-2022 der WIKU-Personal aktuell werden diese näher unter die Lupe genommen.
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| Gerechtfertigte Entlassung nach sexueller Belästigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022, 17:02 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Gerechtfertigte Entlassung nach sexueller Belästigung
OGH 8 ObA 15/22x vom 22. Februar 2022
§ 6 Abs. 1 Z 2 Gleichbehandlungsgesetz
So entschied der OGH:
1. Jeder Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung, sexuelle Integrität und Intimsphäre der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
2. Es geht im Zusammenhang mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht nur um den Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen, sondern es ist auch die psychische Verletzbarkeit gemeint.
3. Die im vorliegenden Fall festgestellten Verhaltensweisen des Arbeitnehmers („Anschieben“ am Gesäß, anzügliche geschlechtsbezogene Bemerkungen auch vor einem Kollegen), die von der ihm fachlich unterstellten Mitarbeiterin nicht erwünscht waren und die sie als so unangenehm empfand, dass sie wiederholt um ihre Versetzung ansuchte, verwirklichten eine Belästigung, die eine Entlassung rechtfertigte.
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| Große Pendlerpauschale bei Park & Ride-Anlagen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022, 16:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Große Pendlerpauschale bei Park & Ride-Anlagen
BFG RV/7104296/2015 vom 7.2.2022
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Ist auf dem weitaus überwiegenden Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich, so ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die Überwindung des Arbeitsweges unter Zugrundelegung einer optimalen Kombination der Verkehrsmittel auch zugemutet werden kann (also ob insgesamt aus zeitlicher Sicht für die gesamte Wegstrecke Zumutbarkeit gegeben ist).
2. Liegt die Dauer der Wegzeit insgesamt über den „Zumutbarkeitsgrenzen“ (die Fahrzeit mit dem PKW zur Park & Ride-Anlage sowie die Fahr- und Wegzeiten anschließend zum Arbeitsplatz bzw. retour), so besteht Anspruch auf die große Pendlerpauschale.
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| Familienzeitbonus gebührt auch dann, wenn im Anschluss an den Papamonat Väterkarenz angetreten wird |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Familienzeitbonus gebührt auch dann, wenn im Anschluss an den Papamonat Väterkarenz angetreten wird
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer nahm den „Papamonat“ in Anspruch und ging direkt danach in die Väterkarenz. Die ÖGK lehnte seinen Antrag auf Gewährung des Familienzeitbonus ab und zwar mit der Begründung, dass er unmittelbar nach dem Ende der „Familienzeit“ (wie der Papamonat im Leistungsrecht heißt) wieder an den Arbeitsplatz hätte zurückkehren müssen, dies aber nicht getan hatte. Die Leistungsklage landete vor dem OGH.
So entschied der OGH:
Die Leistungsklage hatte Erfolg. Die Auslegung der ÖGK, wonach die Inanspruchnahme einer Karenz im Anschluss an die „Familienzeit“ schädlich für den „Familienzeitbonus“ wäre, wurde abgelehnt. Der Arbeitnehmer durfte sich über die Bezahlung des Familienzeitbonus freuen.
Die wesentlichen Entscheidungsgründe des OGH sowie eine LV-Praxisanalyse gibt es in der Ausgabe Nr. 9-2022 der WIKU-Personal aktuell.
Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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| Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden? |
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Geschrieben von: Ingrid Ne - 28.04.2022, 11:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Lieber Herr Kurzböck,
in unserem Verein werden Werkverträge (GSVG versichert) in freie Dienstverträge (ASVG versichert) umgewandelt.
Es geht um Dolmetscher:innen (freies Gewerbe).
Eine Dolmetscherin hat ein freies Gewerbe angemeldet, sie arbeitet als freie Dienstnehmerin nur mehr in unserem Verein.
Muss sie nun das Gewerbe abmelden? Damit sie nicht mehr bei der SVS versichert ist?
Auf der Webseite der SVS steht:
"Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle."
Vielen Dank im Voraus,
Ingrid Neissl
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