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| EuGH: Stellen Mitfahrten mit dem Mannschaftstransportwagen zu auswärtigen Arbeitsstellen schon Arbeitszeit dar? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.01.2026, 15:47 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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oder anders formuliert: wo und wann beginnt die Arbeitszeit zu laufen, wenn man gemeinsam als Team von einem Stützpunkt aus mit einem Arbeitgeber-KFZ zur auswärtigen Arbeitsstelle fahren muss?
Ein richtiges "Hammer-Urteil" aus Dienstgebersicht!
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall ging es um Arbeitnehmer aus Spanien (der Fall betraf auch spanisches Arbeitsrecht), die ihre Arbeitsaufgaben in Naturräumen im gesamten Gebiet der valencianischen Gemeinschaft wahrzunehmen hatten, und zwar in verschiedenen Mikronaturschutzgebieten.
Sie begaben sich nicht unmittelbar von ihrem Wohnsitz zu der ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, sondern waren verpflichtet, sich zu einer bestimmten Uhrzeit an einem vom Arbeitgeber festgelegten Abfahrtsort einzufinden.
Von diesem Abfahrtsort, dem sogenannten „Stützpunkt“, aus mussten sie ihre Fahrt gemeinsam mit den anderen Mitgliedern ihrer Einheit in einem Fahrzeug des Arbeitgebers fortsetzen, das von einem Arbeitnehmer gelenkt wurde und auch dem Transport des für die Durchführung der betreffenden Arbeiten erforderlichen Materials diente.
Nach Beendigung ihrer Arbeit wurden diese Arbeitnehmer im selben Fahrzeug von der Arbeitsstelle zurück zum Stützpunkt gebracht, von dem aus sie eigenständig an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Zudem wurde den Arbeitnehmern (den Vorarbeitern) in jedem Monat unter anderem die genaue Lage der Arbeitsstelle vorab mitgeteilt.
Strittig war, ob die (gemeinsamen) Fahrten vom Stützpunkt zu den Einsatzorten und wieder retour jeweils als Arbeitszeiten zu werten waren oder nicht.
So entschied der EuGH:
Die Details dazu erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 3/2026 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie ihr WIKU Premium-Passwort für 2026 benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1244
Wie kommt man zum WIKU Premium-Passwort? Das erfahren Sie hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
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| Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wegen nicht gehaltener Ruhepausen - Schwerarbeitsmonat: ja oder nein? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.01.2026, 19:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer erfüllte die Kriterien für das Vorliegen von Schwerarbeitsmonaten nur, weil er die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nachweislich nicht eingehalten hatte
Es mussten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens sechs Arbeitsstunden geleistet werden. Die tatsächliche Arbeitszeit lag zwischen 20 Uhr und 4 Uhr früh. Somit war die Zeit zwischen 22 Uhr und 4 Uhr knapp nicht ausreichend, wenn man die Notwendigkeit einer 30minütigen Ruhepause, die in dieser Zeit genommen hätte werden müssen, in Abzug bringt
Fraglich war, ob ein Verstoß gegen das AZG gegen das Vorliegen eines Schwerarbeitsmonats spricht.
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr zu diesem Fall in der Ausgabe Nr. 3/2026 (erscheint Ende der KW 8/2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag im WIKU Premium-Blog, für den Sie das WIKU Premium-Passwort für 2026 benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1243
Informationen zum WIKU Premium-Passwort finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
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| Einkünfte aus V+V - Vermietung Garagen |
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Geschrieben von: PELA - 28.01.2026, 16:03 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebes Forum,
ein Klient vermietet unter Einkünfte aus V+V selbst gebaute Fertigteilgaragen. Diese stehen auf einem Grundstück, sind kein Teil eines Gebäudes.
Meiner Meinung nach, bzw. auf Grund von Recherchen kann man eine Garage mit 2,5% abschreiben ( auch bei Einkünften aus V+V). Sind die Garagen aber KEIN Teil eines Gebäudes, sondern isoliert, dann ist auch eine AfA in der Höhe von 6,67% (15Jahre) möglich OHNE Gutachten.
Wer hat schon Erfahrung damit?
Danke im Voraus!!!!
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| Pflegekarenz und Pflegeteilzeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.01.2026, 21:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2025
Im Fall eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer bzw. eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person besteht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Möglichkeit, eine Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder eine Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) zu vereinbaren.
Die ÖGK hat die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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| Erhöhtes Feiertagsarbeitsentgelt gemäß Kollektivvertrag (Papierindustrie)- BMF ändert (erneut) seine Rechtsansicht |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.01.2026, 18:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Anfrage an das BMF:
Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Zuschläge für Feiertagsarbeit monatlich steuerfrei.
In der (früheren) Anfragebeantwortung wird darauf hingewiesen, dass, wenn neben dem Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt ein gesonderter Zuschlag für die Feiertagsarbeit gewährt wird, dieser gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei berücksichtigt werden kann, es sei denn, dass dafür Zeitausgleich vereinbart wird.
Im Kollektivvertrag für Arbeiter der Papierindustrie wird ausdrücklich ein Zuschlag in Punkt 52 von 100 % bzw. in Punkt 53 von 300 % für die Feiertagsarbeit normiert.
Feiertagsarbeit 52 Feiertagsarbeit wird, auch wenn es sich um Überstundenarbeit handelt, neben der Bezahlung des gesetzlichen Feiertagsentgelts mit einem Zuschlag von 100 % auf die Grundvergütung entlohnt.
53 Wird an gesetzlichen Feiertagen gearbeitet, gebührt den betreffenden Arbeitern(innen) ein Gesamtverdienst von 300 % der Grundvergütung auch in jenen Fällen, in denen es sich nicht um Überstunden handelt.
https://www.wko.at/kollektivvertrag/koll...#heading_5
Wir ersuchen um Bestätigung, dass dieser Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei ist, es sei denn, es wird dafür Zeitausgleich vereinbart.
Die nunmehrige Antwort des BMF:
Diese finden Sie in der Ausgabe Nr. 2/2026 der WIKU Personal aktuell. Sie können sie aber schon sehr gerne ab jetzt lesen und zwar über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1240
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