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| Ersatzleistung Buchung und Zahlung |
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Geschrieben von: Irene S. - 15.01.2022, 16:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Folgender Sachverhalt: DN Ende DV 31.12.2021 aufgrund Pensionierung (Regelpension). Nun sollen doch noch etliche Urlaubstage (eigentlich verjährter Urlaub) als Ersatzleistung (Pflichtversicherung endet im März 2022) ausbezahlt werden.
Ist es richtig, dass DB und Kommst von der Ersatzleistung am 17.01.2022 fällig sind? Mein Programm rechnet es nämlich zu den Abgaben Jänner 2022 dazu. SV-Beiträge dazu sind dann jeweils monatlich bis März zu entrichten?
Wann müssen die Buchungen in der BH erfolgen? Ich denke, dass die Darstellung in meiner Buchungsliste nicht ganz richtig ist, deshalb bitte um eure Meinung. Danke!!
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| Leih- bzw. Mietwägen - Sachbezugsermittlung - Rückmeldung der Finanzverwaltung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.01.2022, 16:00 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zuletzt häuften sich bei mir die fachlichen Anfragen in Bezug auf das Thema "Sachbezugsermittlung im Falle von Leih- oder Mietwägen".
Anlass dafür dürften die längeren Lieferzeiten betreffend Neufahrzeuge sein. Die Rechtsansichten dazu gingen auch auseinander. Da in meinem Fachforum zuletzt die Frage häufiger aufgetaucht war, bat ich die Finanzverwaltung um eine kurze Stellungnahme dazu, die nun bei mir eingelangt ist und wie folgt lautet:
Wir (Anmerkung: "die Finanzverwaltung") sehen für solche Fälle durchaus die Anwendbarkeit der LStR 2002 Rz 180 (Anmerkung: jene Randzahl der Lohnsteuerrichtlinien, welche die Sachbezugsermittlung bei Leasing-KFZ und "gemieteten KFZ" regelt).
Letztlich geht es beim Sachbezug nicht darum, was dem AG das Fahrzeug kostet, sondern darum, welchen Vorteil der AN hat. Und dieser Vorteil wird durch die SachbezugswerteVO pauschal festgelegt. Die LStR 2002 Rz 180 sagen nun aus: „Sind die Anschaffungskosten aus dem Leasingvertrag nicht ersichtlich, ist vom Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung auszugehen.“
Zwar ist hier von Leasing die Rede, jedoch kann die grundsätzliche Aussage: „Sind die Anschaffungskosten … nicht ersichtlich, ist vom Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung auszugehen.“ auch auf Fahrzeuge umgelegt werden, welche der AG für den AN anmietet.
Hinweis zur Kommentarfunktion:
Ich reagiere gerne auf Rückmeldungen, wenn diese im Bereich "Personalverrechnung" gegeben werden. Kommentare als direkte Postingreaktion auf die News kann ich leider nicht berücksichtigen, um die Übersichtlichkeit des Beitrages nicht zu gefährden.
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| DBA Slowenien: Besteuerungsrecht für Pensionen aus unselbständiger Beschäftigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2022, 20:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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DBA Slowenien: Besteuerungsrecht für Pensionen aus unselbständiger Beschäftigung
VwGH Ra 2020/15/0034 vom 16. Juni 2021
Art. 18 DBA Slowenien
So entschied der VwGH:
1. Das DBA Slowenien teilt - entsprechend dem Musterabkommen der OECD - das ausschließliche Besteuerungsrecht an „Ruhegehältern ... für frühere unselbständige Arbeit“ dem Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsempfängers zu.
2. Diesem kommt damit auch das Besteuerungsrecht für ausländische Sozialversicherungspensionen zu, sofern diese - durch ein früheres Arbeitsverhältnis veranlasst sind.
3. Eine dem DBA Deutschland vergleichbare Ausnahmeregelung, wonach Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend davon nur in diesem anderen Staat besteuert werden dürfen, enthält das DBA Slowenien nicht.
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| Bilanzen an die ÖNB |
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Geschrieben von: chr2 - 13.01.2022, 18:09 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Ein Klient von mir hat ein Schreiben von der öst. Nationalbank erhalten, dass er die Bilanzen 2019+2020
schicken soll.
Ist er dazu verspflichtet, diese an die öst. Nationalbank abzugeben?
lg
Christa
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| Strafen für Lohndumping – neue Strafregeln gelten auch für Vergehen nach dem „alten“ AVRAG |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2022, 20:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Strafen für Lohndumping – neue Strafregeln gelten auch für Vergehen nach dem „alten“ AVRAG
VwGH Ra 2019/11/0015 vom 12. Oktober 2021
§ 72 Abs. 10 LSD-BG
Sachverhalt:
1. Die durch die LSD-BG-Novelle (BGBl. I Nr. 174/2021) geänderten Strafbestimmungen, die für Zeiträume ab 1.9.2021 nicht mehr Strafen je Arbeitnehmer*in vorsehen, sondern eine EINZIGE Strafe (weil nur vom Vorliegen einer EINZIGEN Verwaltungsübertretung ausgegangen wird), gelten auch für am 1.9.2021 anhängige Strafverfahren, auch wenn diese an diesem Tag beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof anhängig waren.
2. Diese Neuregelung betrifft nach Ansicht des VwGH nicht nur jene Bestrafungen, die auf Basis des LSD-BG erfolgt waren (Vergehen ab 1.1.2017), sondern auch jene, die noch nach dem AVRAG verhängt wurden (Vergehen vor dem 1.1.2017). Es liegt nach Ansicht des VwGH eine planwidrige Lücke vor, weil nur die LSD-BG-Strafbestimmungen "angepasst" wurden.
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| Doppelansässigkeit in Schweiz und Österreich – persönliche Beziehungen zählen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2022, 20:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Doppelansässigkeit in Schweiz und Österreich – persönliche Beziehungen zählen
BFG RV/4100256 vom 21. Juni 2021
Art. 4, 15 und 21 DBA Schweiz
So entschied der BFG:
1. Wenn eine Dienstnehmerin Wohnsitze sowohl in Österreich als auch in der Schweiz innehatte, war anhand der engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu ermitteln.
2. Aufgrund der in der Schweiz bezogenen nichtselbständigen Einkünfte war von überwiegenden wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz auszugehen, wobei infolge der inländischen Absicherung in der beschäftigungslosen Zeit (Arbeitslosen- und Krankengeld) auch zu Österreich wirtschaftliche Beziehungen zu erkennen waren.
3. Die engsten persönlichen Beziehungen der Dienstnehmerin waren hingegen aufgrund der Aufenthalte und Urlaube bei der Stammfamilie, der Beibehaltung der Gewohnheiten in Österreich, der mangelnden gesellschaftlichen Einbindung in der Schweiz sowie der nicht nachgewiesenen länger dauernden Partnerbeziehung in der Schweiz eindeutig Österreich zuzuweisen, sodass bei Würdigung aller vorgebrachten Umstände von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich auszugehen war.
4. Da die Frage der Ansässigkeit der Dienstnehmerin somit eindeutig für Österreich entschieden war, ist auch kein Verständigungsverfahrens gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. d DBA Schweiz durchzuführen.
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| Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2022 - Printunterlage oder Digitalpaket oder WIKU-Live-Webinar |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2022, 16:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2022 - Printunterlage oder Digitalpaket oder WIKU-Live-Webinar
als WIKU-Live-Webinar am 14.01.2022 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr. Teilnehmerbeitrag € 240,00 (inklusive USt) je Teilnehmer*in (mfasst die Schulungsunterlage, Folienhandzetteln, Aufnahmelink und Teilnahmebestätigung) oder/und
als Digitalpaket (Schulungsunterlage, Folienhandzetteln und 5stündiges Videostreampaket intensiv; Links ansehen, so oft und wann man will, Links sind mindestens ein Jahr gültig) für die ganze Firma: € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer) oder
als Printunterlage (Schulungsunterlage) zum Preis von € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).
Über Anmeldungen bzw. Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| 2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2022, 10:33 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis
Quelle: Magazin DG-Service Nr. 4/2021, Seite 20
Frage 1:
Welche Verrechnungsgrundlage ist auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) anzugeben, wenn bei 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug - neben der Betrieblichen Vorsorge – zusätzlich noch Sonderzahlungen gemeldet werden?
Antwort zu Frage 1:
Bitte übermitteln Sie in diesem Fall eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV“.
Hinweis:
Bei einem 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug ohne Sonderzahlung ist eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „BV-Verrechnung mit Zeit in der BV“ zu übermitteln.
Frage 2:
Wie erfolgt die korrekte Übermittlung einer mBGM, wenn noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist? Welche Felder müssen befüllt werden?
Antwort zu Frage 2:
Falls noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, ist diese zeitgleich mit der Erstattung der Anmeldung mittels der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zu beantragen.
Die Versicherungsnummer wird über das SV-Clearingsystem zurückgemeldet.
Fehlt bei Übermittlung der mBGM noch die Rückmeldung der Versicherungsnummer, muss im Feld „Referenznummer der VSNR-Anforderung“ der Referenzwert der Versicherungsnummer Anforderung angegeben werden. Das Feld „Versicherungsnummer“ bleibt in diesem Fall leer.
Tipp:
Die Abfrage einer Versicherungsnummer ist über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) möglich. Mit der WEBEKU-Funktion „Versicherungsnummer abfragen“ kann jederzeit überprüft werden, ob bereits eine Versicherungsnummer vorhanden ist.
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