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| Auktionsgebühr aktivieren? |
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Geschrieben von: Tiarel - 29.07.2021, 10:17 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Hallo liebe Forenteilnehmer,
mir hat ein Kollege eine Rechnung abgegeben, wo er bei einem Auktionshaus Regale für unser Lager erstanden hat.
Nettobetrag 1150 Euro, dazu kommen noch € 207 an Auktionsgebühr.
Ist die Auktionsgebühr als Teil der Anschaffungskosten zu sehen und mitzuaktivieren oder kann sie direkt als Gebühr verbucht werden?
Vielen Dank für die Antworten.
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| Vorsteuerberichtigung Gebäude |
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Geschrieben von: Rankl Susanne - 27.07.2021, 20:29 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Kollegen,
ich benötige bitte Eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ein Gebäude, welches seit 1900 im Besitz einer (gemeinnützigen) Stiftung ist, erzielt Einkünfte aus Vermietung und hat vollen Vorsteuerabzug
Die Vermietung war erstmals bereits vor 2012, also vor Inkrafttreten der neuen ImmoEst. Es handelt sich um Wohnungsvermietung.
Im August 2012 und im Jahr 2018 gab es einen Mieterwechsel.
Im September 2021 soll das Gebäude nun steuerfrei an eine Privatperson (=Mieter) veräußert werden. Es stellt sich nun
1) die Frage der Vorsteuerberichtigung und
2) Beginn des Beobachtungszeitraums für die Vorsteuerberichtigung
Grundsätzlich wäre aufgrund Altvermögen und erstmalige Vermietung vor 2012 ja ein Beobachtungszeitraum von 10 Jahren.
Verlängert sich aufgrund des Mieterwechsels der Berichtigungszeitraum auf 20 Jahre? Ich habe hier leider sehr widersprüchliche Literatur gefunden.
Gibt es einen Kollegen, der sich in diesem Thema gut auskennt und mir weiterhelfen kann?
Danke sehr herzlich - lg Susanne
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| Nachweise Arkeitskräfteüberlassung |
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Geschrieben von: erich - 27.07.2021, 12:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Guten Tag, aktuell GPLB Prüfung bei Arbeitskräfteüberlassern im Tiroler Unterland (OEGK-T) ... die mächtigste Frage dabei:
Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz (mehr als 120 km entfernt), lassen sich in der Nähe der Beschäftigerbetriebe nieder (Nebenwohnsitz).
Die Mitarbeiter sind schon viele Jahre in der Nähe der Beschäftigerbetriebe tätig und haben dort ihren Nebenwohnsitz.
Bezahlt wurden freie Taggelder und Nächtigungsgelder im maximalen Ausmaß. Ein Mitarbeiter hat Meldebestätigungen gebracht z.b. 2015 und 2019 (Hauptwohnsitz), gelegentlich Tankrechnungen, sowie einige Bankomatbehebungen am Hauptwohnsitz von seinem Girokonto. Der Mitarbeiter wohnt am Hauptwohnsitz bei seiner Mutter lt. eigenen Angaben. Der Arbeitgeber hat nichts weiter überprüft. Bei der Prüfung stellt der Prüfer fest, dass die Gattin des Mitarbeiters am Nebenwohnsitz lebt und mittlerweile ein Kind hat und dass auch ein KFZ auf den Mitarbeiter im Bezirk des Nebenwohnsitzes zugelassen ist. Der Prüfer stellt auch fest, dass am Hauptwohnsitz noch 2 Brüder des Mitarbeiters wohnen. Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dies wissen muss und erfragen muss oder reichen die Angaben des Mitarbeiters und die Unterlagen, die er beigebracht hat? Wie stehen da die Chancen bzw. wo beginnt und wo endet die Verpflichtung des Arbeitgebers bei welchen Unterlagen. Es ist dem Arbeitgeber ja kaum zumutbar dies bei jedem seiner z.B. 100 Mitarbeiter ständig zu überprüfen? Bei einem anderen Mitarbeiter ebenfalls - Hauptwohnsitzbestätigungen aus zwei unterschiedlichen Jahren, schriftliche Bestätigung des DN über seinen Hauptwohnsitz, Handyrechnungen, Media Markt Rechnungen, Tankrechnungen usw, liegen vor, aber der Prüfer beruft sich auf die Bestimmungen des Meldegesetzes im Anhang und kommt so zu Daten und Fakten, die der Arbeitgeber nicht haben kann. Eigentlich betrüft der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber. Vielen Dank für Eure Meinung bzw. eure Rückmeldungen dazu.
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| Auszahlung Gleitzeitguthaben |
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Geschrieben von: Ilke - 22.07.2021, 11:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte um Input zu folgendem Fall:
Ein Mitarbeiter mit 30h wird auf 40h erhöht. Er hat sowohl Mehrarbeits- als auch Überstunden angesammelt, die ihm nun vor der Erhöhung ausbezahlt werden sollen.
Ist es korrekt, die Mehrarbeitsstunden mit 25% und die Überstunden mit 50% Zuschlag im Auszahlungsmonat abzurechnen oder muss man beides zusammen mit 50% Zuschlag abrechnen, damit es als ein Arbeitszeitkontokorrent angesehen werden kann?
Vielen Dank!
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