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GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion mit 50 %-Beteiligung – freies Dienstverhältnis nach ASVG |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.04.2024, 08:23 - Forum: News & wichtige Infos
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VwGH vom 15.12.2023, Ra 2022/08/0136
§ 4 Abs. 4 ASVG
So entschied der VwGH: - Ein Unternehmen wurde von Eheleuten in Form einer GmbH geführt.
- Dabei waren beide zu je 50 % am Kapital der GmbH beteiligt.
- Die Ehegattin war zugleich als handelsrechtliche Geschäftsführerin tätig und deshalb dem GSVG unterworfen.
- Über sie (als handelsrechtliche Geschäftsführerin) wurde eine Verwaltungsstrafe verhängt, weil sie ihren Ehepartner nicht als freien Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG angemeldet hatte (sie war der Ansicht, dass bei der Höhe der Beteiligung nur das GSVG in Frage käme)
- Dabei hatte er die Rolle als „faktischer Geschäftsführer“ inne (übte also in tatsächlicher Hinsicht im Unternehmen die Leitungsfunktion aus), hatte jedoch gesellschaftsrechtlich keinerlei Sonderrechte (vor allem keinerlei Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführerin è gegenüber der „Chefin“).
- Die Betriebsmittel wurde ihm von der GmbH zur Verfügung gestellt.
- Der VwGH bestätigte den Status als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG und somit auch die Verwaltungsstrafe wegen „Nichtanmeldung vor Dienstantritt“ (er wurde ja überhaupt nicht bei der ÖGK angemeldet).
Praxisanmerkung:
Das ist ein Fall, wie er immer wieder in der Praxis vorkommt und auch angefragt wird (siehe dazu auch mein Fachforum).
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Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Alles zur Betrieblichen Vorsorge - Stand: 1.4.2024 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.04.2024, 13:28 - Forum: News & wichtige Infos
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Nach vier Jahren ist es mir nun gelungen, diese WIKU-Fachbroschüre zu aktualisieren: "Alles zur Betrieblichen Vorsorge".
Sie umfasst über 110 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und beschreibt die Rechtslage im Frage-Antwort-Stil. Zusätzlich finden Sie noch Beispiele, die gelöst und ausführlich kommentiert sind.
Inhaltlich geht es um folgende Themen: BV-Beitragsgrundlage, fiktive Beitragsgrundlage, beitragsfreier Monat, BVK-Auswahl und Zwangszuweisung, Voll- und Teilübertritt.
Diese Fachbroschüre wird zudem im Rahmen der WIKU-Personalverrechnungsakademie (Lehrgangsstart ist stets im Jänner eines Jahres) eingesetzt (dort hat man zusätzlich Zugriff auf die damit verbundenen aktuellen Schulungsvideos sowie einem Prüfungsfragenkatalog).
Schulungsunterlage und Videos (knapp 1,5 Stunden Laufzeit) datieren mit Stand: 1.4.2024.
Sie können die Schulungsunterlage als "e-book" in der pdf-Version beziehen und zwar zum Preis von € 40,70 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
Alternativ können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos. Die Videos können auch lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 216,00 (inkl. Umsatzsteuer).
Die Preise gelten vorläufig bis 31.12.2024.
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Nachstehend finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage (Laufzeit
über 4 Minuten):
Produktvideo - Alles zur Betrieblichen Vorsorge - Stand 1.4.2024 on Vimeo
Wer noch eine Leseprobe möchte, findet sie hier im Anhang.
Bisher aktualisiert:
Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.7.2023 - PV Forum (ars.at)
Spezialfragen zu Sachbezügen - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.8.2023 - PV Forum (ars.at)
GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.7.2023 - PV Forum (ars.at)
Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage sowie aktualisiertes Digitalpaket - Stand 1.9.2023
Neue WIKU-Fachbroschüre: Kurzarbeit aus Sicht der Personalverrechnung - PV Forum (ars.at)
Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mein Personalverrechnungstrainer 2024 - PV Forum (ars.at)
Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Papamonat, Elternteilzeit - PV Forum (ars.at)
Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Altersteilzeit - ältere Arbeitnehmer - in der Personalverrechnung - PV Forum (ars.at)
Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Dienstverhinderungen - Spezialfragen - Stand: 1.3.2024 - PV Forum (ars.at)
Die nächsten geplanten Schulungsunterlagenaktualisierungen:
Personalverrechnung im Güterbeförderungsgewerbe - 1.4.2024 - erscheint ca. Ende April 2024
Insolvenz aus Sicht der Personalverrechnung - 1.5.2024 - erscheint ca. Ende Mai 2024
* wenn Sie das neue Fachbroschüren-Abo oder das neue Digitalpakete-Abo gebucht haben (wozu Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell benötigen), so sind diese Unterlagen in diesem Abo enthalten und werden automatisch in der PDF-Variante übermittelt. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...gesamt.pdf
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Kollektivvertragsabschlüsse KW 15/2024 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2024, 11:15 - Forum: News & wichtige Infos
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A) Geflügelindustrie - KV-Abschluss per 1.3.2024 - Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 6,78 % erhöht.
- Die Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder wurden um + 6,78 % angehoben.
- Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.892,45 Euro.
B) Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe Kärnten - KV-Abschluss per 1.5.2024- Die Löhne der Kategorie 1-4 und die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 7,02%.
- Praktikanteneinkommen steigen um 7,10%.
- Die Mehrleistungspauschale wird um 7,11% angehoben.
- Die Zulagen steigen um 7,5%.
- Neuer Mindestlohn: € 1.862,00
C) Lichtspieltheater Wien - KV-Abschluss per 1.4.2024- Erhöhung der KV-Gehälter um 6,55%
- Das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Kategorie beträgt € 1.815,00.
D) ORF Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG - KV-Abschluss per 1.1.2024- Mit Wirkung vom 1.1.2024 werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter gemäß der Gehaltstabelle sowie die Ist-Gehälter um 4,9% erhöht und auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
- Die Zulagen gemäß Zulagentabelle und die Abgeltung für Zeiten der Rufbereitschaft werden mit Wirkung vom 1.1.2024 um 4,9% erhöht.
- Die Vergütung für Praktikant/innen wird mit Wirkung vom 1.1.2024 um 4,9% erhöht.
- Teuerungsprämie
E) Papierverarbeitendes Gewerbe - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.4.2024- Erhöhung der KV-Löhne um 7,8%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 9,5%
- Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 7,8%
F) Ordenskrankenhäuser - KV-Abschluss per 1.1.2024- Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie Zulagen um 9,15 % (mindestens 192 €)
- Einführung Erschwerniszulage auf internistischen und neurologischen Bettenstationen
- Einführung einer Pooldienstzulage
- Erweiterung Gründe „Einspringzulage“
- Extra Erhöhung Grundgehaltserhöhungszuschlag für Hilfspersonal mit Patientenkontakt
- Neue und höhere Einreihungen für Klinische Studienkoordinatoren, MTF und PKA
- Erweiterung der Sonderfunktionszulage
- Erholungsurlaub für pädagogische Assistenzkräfte
- Sechste Urlaubswoche für Dienstnehmer, die in einem pflegendem, therapeutischen oder diagnostischen Gesundheitsberuf oder in einem medizinischen Assistenzberuf
- Verbesserung der Regelung für Behindertenurlaub
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Pflichtige Diätenmonatspauschalen - keine Kürzung der Vertreterpauschale |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2024, 17:33 - Forum: News & wichtige Infos
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Pflichtige Diätenmonatspauschalen - keine Kürzung der Vertreterpauschale
BFG vom 17.1.2024, RV/1100263/2021
§ 26 Z 4 EStG 1988
§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Sowohl für die Anwendung des § 26 Z 4 EStG 1988 wie auch des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 ist Voraussetzung, dass die betreffende Leistung des Arbeitgebers Ersatz konkreter Aufwendungen für eine bestimmte Dienstreise ist, wobei eine solche Konkretisierung bereits der Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstreise zugrunde zu liegen hat (vgl. VwGH 3.2.2022, Ro 2020/15/0005, und VwGH 11.1.2021, Ra 2019/15/0163, mwN).
2. Werden vom Arbeitgeber, unabhängig davon, wie viele Dienstreisen tatsächlich unternommen wurden, monatlich gleichbleibende Pauschalbeträge für auswärtige Verpflegung geleistet, sind diese weder gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 noch gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 begünstigt.
3. Derartige abgabenpflichtige Taggelder können die "Vertreterpauschale" nicht schmälern.
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Auslandsdienstzettel: neuer Mindestbestandteil "Website des Tätigkeitslandes" |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2024, 16:39 - Forum: News & wichtige Infos
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In der Praxis stellt sich aktuell die Frage, wie man beim Auslandsdienstzettel die "Website des Tätigkeitslandes" findet.
Es folgt nachstehend die Beschreibung:
Im "YourEurope Portal" findet man unter Entsandte Arbeitnehmende in der EU: Leitlinien und Sozialversicherungsvorschriften - Your Europe (europa.eu) eine Übersicht mit Links zu den Single National Websites on Posting.
https://europa.eu/youreurope/business/hu...dex_de.htm
Wenn man bis zum Eintrag „Nationale Internetseiten und Kontaktstellen“ runterscrollt, dann auf „Wählen Sie ein Land aus“ klickt, so öffnet sich sodann ein Fenster mit alle Mitgliedstaaten und man wird auf die Website des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
Den jeweiligen Länder-Link kann man in den Dienstzettel reinkopieren.
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