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  Vorsicht vor Fahrgemeinschaften mit eigenem PKW – bei Unfall auf abholbedingtem Umweg
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 21:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vorsicht vor Fahrgemeinschaften mit eigenem PKW – bei Unfall auf abholbedingtem Umweg keine Werbungskosten
 
BFG RV/5100037/2019 vom 17. November 2020
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
 
So entschied des BFG:
 
1.   Fuhr ein Arbeitnehmer mit dem PKW zu seiner Arbeitsstätte und machte er dabei einen Umweg, um einen Arbeitskollegen mitzunehmen (Fahrgemeinschaft) und passierte auf diesem Umweg dann ein Verkehrsunfall (kurz vor der Wohnung des Arbeitskollegen), so können die damit verbundenen Reparaturkosten NICHT als Werbungskosten geltend gemacht werden.
2.   Im vorliegenden Fall gab es in Bezug auf die Fahrt keinen Veranlassungszusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit, sondern „nur“ mit jener des Kollegen, den er abgeholt hatte.
 

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  Provision nach dem Austritt und vor der Insolvenzeröffnung fällig – keine IESG-Sicher
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 21:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Provision nach dem Austritt und vor der Insolvenzeröffnung fällig – keine IESG-Sicherung
 
OGH 8 ObS 6/20w vom 23. Oktober 2019
 
§ 3a IESG
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Nach § 3a Abs 1 IESG idF BGBl I 123/2017 gebührt Insolvenzentgelt für das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen, das
a.   in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag (§ 3 Abs 1 IESG) fällig geworden ist oder,
b.   wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag geendet hat, in den letzten sechs Monaten vor dessen arbeitsrechtlichem Ende fällig geworden ist
2.   Wurde ein Entgelt (hier: Provision) nach dem Ende der Beschäftigung, jedoch noch vor dem „Stichtag“ (§ 3 Abs. 1 IESG = Tag der Insolvenzeröffnung) fällig, so fällt es nicht mehr in den vom IESG gesicherten Zeitraum.
3.   Kam es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Vereinbarung, wonach Provisionen grundsätzlich erst im Monat nach der Rechnungslegung an den Kunden „fällig“ werden und gilt diese Vereinbarung auch (abweichend von § 10 Abs. 4 AngG) für den Fall des Austrittes (= zulässige abweichende Vereinbarung) , so sind jene Provisionen, die auf diese Art und Weise erst nach dem Austritt fällig werden, auch dann nicht IESG gesichert, wenn diese Fälligkeit innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenzeröffnung eintrat.
 
Praxisanmerkung:
 
Siehe dazu schon die Vorgängerentscheidung des OGH (OGH 8 ObS 8/19p vom 24. Juli 2019 = WPA 15/2019, Artikel Nr. 361/2019) zu einer Diensterfindungsvergütung, die ebenfalls nicht IESG-gesichert war, weil sie laut Vereinbarung erst nach dem Austritt, jedoch vor der Insolvenzeröffnung fällig war.

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  Endabrechnung Ansprüche
Geschrieben von: Ulrike - 01.03.2021, 19:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Sehr geehrtes Forum!
Kellner wurde im Krankenstand gekündigt, daher Entgeltfortzahlung 6 Wo voll 4 Wo halb.
Ab dem Ende der Beschäftigung, also während der vollen 10 Wochen Entgeltfortzahlung nach Kündigung, erwirbt dieser neuen Urlaubanspruch und auch Sonderzahlungsanspruch?

Vielen Dank

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  Aushilfskraft
Geschrieben von: BERNI - 01.03.2021, 16:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

ein Unternehmer (Fliesenleger) würde einen Dienstnehmer beschäftigen, der hin und wieder an Wochenenden zu Baustellen mitfährt

dieser Dienstnehmer hat ein Dienstverhältnis (40 Std) bei einem anderen Arbeitgeber - (bzgl. Zusage des AG über ein DV nebenbei ist natürlich abzuklären)

wenn der geringfügige Dienstnehmer "Aushilfskraft" nur hin und wieder an einem Samstag tätig wird, würdet ihr dem Klienten raten, dass er den DN immer an- und abmeldet oder könnte man das DV durchlaufen lassen und die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen?

danke

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  Fortzahlung des Entgeltes
Geschrieben von: BERNI - 01.03.2021, 15:29 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

ein Dienstnehmer heiratet - lt. KV 3 arbeitsfreie Werktag (der DN will sich diese "freien Tage" aber ein anderes mal nehmen?) hat der DN dann auch Anspruch auf diese 3 Werktage?

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  Aktualisiertes FAQ-Protokoll der ÖGK zu den Zahlungserleichterungen coronabedingter B
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 14:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktualisiertes FAQ-Protokoll der ÖGK zu den Zahlungserleichterungen coronabedingter Beitragsrückstände

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Zahlungserleichterungen (Stundungen) betreffend offene SV-Beiträge bis 30. Juni 2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 14:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zahlungserleichterungen (Stundungen) betreffend offene SV-Beiträge bis 30. Juni 2021 verlängert

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Begrenzte IESG-Sicherung für nicht konsumiertes Zeitguthabensentgelt umfasst auch all
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 13:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Begrenzte IESG-Sicherung für nicht konsumiertes Zeitguthabensentgelt umfasst auch allfällige Zuschläge

OGH 8 ObS 1/19h vom 29. August 2019

§ 1 Abs. 4 Z 3 IESG

Die Entscheidung des OGH:

1. Entgelte für Zeitguthaben (aus Überstunden, Durchrechnungen, Gleitzeit, Zeitzuschläge), für welche der Konsum von Zeitausgleich vorgesehen bzw. vereinbart war, sind im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz seit dem 1.8.2017 betraglich mit 25 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage je offene Stunde nach dem IESG gesichert (§ 1 Abs. 4 Z 3 IESG).

2. Als Wert der Höchstbeitragsgrundlage gilt jener aus dem Kalendermonat (bzw. Kalenderjahr) der Fälligkeit dieser Zeitguthaben (zB. aus dem Kalendermonat der Beendigung der Beschäftigung).

3. Der OGH ist der Ansicht, dass sich diese betraglich nach oben limitierte Sicherung für derartige Zeitguthaben auf das gesamte für eine derartige Stunde zu bezahlende Ent-gelt bezieht (also nicht nur auf das Grundstundenentgelt), sondern auch einen allfällig dafür zu bezahlenden (Überstunden)zuschlag.

4. Schon in Bezug auf die vor dem 1.8.2017 gültige Rechtslage kam es vor, dass Überstundenentgelt bei höherem Einkommen nicht zur Gänze oder gar nicht mehr gesichert war, wenn die doppelte Höchstbeitragsgrundlage durch andere Bezüge in derselben Periode überschritten war. In Bezug auf geleistete Überstunden, für die kein Zeitausgleich vereinbart war, gilt dies auch weiterhin, da für diese Entgelte die „spezielle Sicherung nach § 1 Abs. 4 Z 3 IESG“ nicht zur Anwendung gelangt.

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  Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.03.2021, 09:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.diepresse.com/5943429/die-en...osterreich

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  Mini-Sachbezug – auch Privatfahrten müssen lückenlos aufgezeichnet werden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.02.2021, 20:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mini-Sachbezug – auch Privatfahrten müssen lückenlos aufgezeichnet werden
 
BFG RV/3100441/2018 vom 8. Februar 2021
§ 15 EStG 1988
 
So entschied des BFG:
 
1.   Im Gegensatz zur Regelung des § 4 Abs. 2 Sachbezugswerte-Verordnung (= halber KFZ-Sachbezug) verlangt die Regelung des § 4 Abs. 3 Sachbezugswerte-Verordnung (= Mini-Sachbezug), dass JEDE einzelne Fahrt (und somit auch die Privatfahrten) lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden.
2.   Im vorliegenden Fall lagen die genannten Voraussetzungen zur Berücksichtigung des Mini-Sachbezuges nicht vor:
a.   Die beruflichen Fahrten wurden im Fahrtenbuch (pro Reisetag) jeweils nur mit Angabe des Datums, Uhrzeit und Kilometerstand bei Beginn und Ende der Reisebewegung sowie der angefahrenen Orte erfasst.
b.   Namen und Adressen der besuchten Kunden sowie der konkrete Anlass der Besuche wurden nicht eingetragen.
c.   Zielpunkte und Zweck der beruflichen Fahrten sind dem Fahrtenbuch somit nicht zu entnehmen.
d.   Was die Privatfahrten anlangt, hat der Dienstnehmer zwar die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit ausreichend genauen Angaben im Fahrtenbuch aufgezeichnet. Bei den übrigen Privatfahrten beschränken sich die Eintragungen jedoch auf summarische Angaben der am jeweiligen Reisetag zurückgelegten Kilometer.
 
Praxisanmerkung:
 
Ergibt die Multiplikation der privat gefahrenen Kilometer mit dem relevanten in § 4 Abs. 3 Sachbezugs-Werteverordnung Kilometerwert (€ 0,67/km oder € 0,96/km bei Emissionsgrenzwertüberschreitung bzw € 0,50/km oder € 0,72/km ohne Grenzwertüberschreitung) einen Wert, der unterhalb der Hälfte des halben KFZ-Sachbezuges liegt, so ist der sich so ergebende Mini-Sachbezug anzusetzen (ein Begriff, den ich erstmalig in meinem Lehrbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ verwendet habe).

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