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| Anstellung von Bauarbeitern bei privatem Hausbau |
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Geschrieben von: hartl@hartltreuhand.at - 26.02.2021, 23:09 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo Kollegen,
es ist ja nicht verboten, dass eine Privatperson mit eigenen Händen und diversen Helfern ein Haus in Eigenregie baut.
Nun hat es schon einige erwischt, die ihre z.B. rumänischen "Freunde" tatkräftig anpacken ließen.
Ich habe eine Anfrage von einem potentiellen Klienten, wie denn das ablaufen könnte, wenn man Helfer privat anstellt als Arbeiter.
Hat da irgendjemand eine Erfahrung damit?
Liebe Grüße
Alex
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 6 bis 8/2021 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.02.2021, 15:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 6 bis 8/2021
Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2021 - Erhöhung der KV-Löhne um 1,60 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,60 %
- Erhöhung der DAZ um 1,60 %
- Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 1,60 %
- Erhöhung der Zehrgelder um 1,60 %
- Euromäßige Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
FINANCE - KV-Abschluss per 1.4.2021- Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 1,40 %.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,50 %.
- Erhöhung der Kinderzulagen um 1,50 %.
- Einigung, dass die Branchenarbeitsstiftung um 5 Jahre verlängert werden soll.
- Übernahme des sog. „Generalkollektivvertrages“ zum Thema "Testungen" und "Maskenpausen"
Gewerbliche Friedhofsgärtnereibetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der Stundenlöhne und des Lehrlingseinkommens um 1,45 %
- Erhöhung der untersten Lohngruppe mit 1. Jänner 2021 auf € 8,67
Golfanlagen Kärnten - KV-Abschluss per 1.3.2021- Alle Lohngruppen wurden um 1,50 % erhöht
Landwirtschaftliche Betriebe NÖ, BGL, W / Saisonarbeiter - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der KV-Löhne um 1,60 %
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe NÖ, BGL, W - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der KV-Löhne um 1,60 %
- Die Kategorie E wird zusätzlich um 1 Cent erhöht
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen durchschnittlich um 1,60 %
PROPAK-Industrie - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der KV-Löhne und Gehälter um 1,40 %
- Erhöhung der IST-Löhne und Gehälter um 1,40 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,40 %
- Erhöhung der Zulagen um 1,40 %
- Erhöhung der Betriebserfahrungszulage um 1,40 %
- Erhöhung der Reisekosten Inland und Ausland um 1,40 %
Verbindliche Einmalzahlung für alle Beschäftigten (Teilzeit aliquot) mit der Aprilabrechnung € 150- Verbesserung im Rahmenrecht für Lehrlinge:
- € 100,00 Prämie für erfolgreiche Lehrabschlussprüfung
- € 150,00 Prämie für guten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung.
- € 250,00 Prämie für ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung
- Mindestens eine Woche Bildungsfreistellung für die Maturavorbereitung bei Lehre mit Matura.
- Sozialpartnerschaftlicher Austausch zu Thema Home-Office
Raiffeisen-Lagerhäuser - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der KV-Löhne um 1,50 %,
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 1,50 %
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Erhöhung der DAZ um 1,50 % auf € 54,51
- Neugestaltung einer flexiblen Arbeitszeit
Raiffeisen-Lagerhäuser Burgenland - KV-Abschluss per 1.3.2021- Erhöhung der KV-Löhne um 1,50% und auf die nächsten 50 Cent aufgerundet
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Erhöhung Dienstalterszulage um 1,50%
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| BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Si |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.02.2021, 11:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Sicht von Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt
"Back to the roots". So könnte man die neueste BMF-Info betreffend die Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz bezeichnen, die nun das BMF soeben als Folge meines "hartnäckig geführten verbindlichen Dialoges" nun dankenswerterweise herausgegeben hat.
Diese Info entspricht dem, was ich noch Anfang Dezember 2020 publiziert hatte, jedoch als Folge der dann folgenden BMF-Infos ändern musste.
Wenn Sie sich daran erinnern, so lautete meine ursprüngliche Darstellung in Bezug auf das fortbezahlte laufende Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz wie folgt:
SV: pflichtig als laufender Bezug (Entgelt von dritter Seite)
BV: pflichtig (weil sv-pflichtig)
L: pflichtig (als laufender Bezug)
J/6: erhöhend (!) - gilt analog auch für das Kontrollsechstel sowie für das J/12 sowie das BUAG-Jahreskontrollzwölftel
DB/DZ/KommSt: frei
Auf diese Darstellung läuft praktisch nun wieder alles hinaus. Die zwischendurch vehement vertretene BMF-Ansicht, wonach das Jahressechstel nicht erhöht würde (die Zahlung also insoweit "neutral" wäre), wurde wieder fallengelassen, weil sie praktisch nur ins weitere Chaos führte.
Die (anteiligen) Sonderzahlungsanteile nach § 32 Epidemiegesetz werden nach Ansicht des BMF auf das Jahressechstel angerechnet, können aber genauso von DB, DZ und KommSt befreit werden, sodass dort die "Lohnabgabenmatrix" wie folgt aussieht:
SV: pflichtig (als Sonderzahlung und Entgelt von dritter Seite)
BV: pflichtig (weil sv-pflichtig)
L: pflichtig (als sonstiger Bezug - Anrechnung auf das Jahres- und das Kontrollsechstel bzw. auf das BUAG-Jahreszwölftel und BUAG-Jahreskontrollzwölftel)
DB/DZ/KommSt: frei
Die Details zum soeben veröffentlichten BMF-Erlass finden Sie hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...18c80db9bc
In der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell sowie in meinen Jour fixe für dahoam-Veranstaltungen (23.03.2021 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie am 26.03.2021 von 9 bis 11 Uhr) gehe ich auf diese Thematik ebenfalls ein.
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| Jubiläumsrückstellung |
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Geschrieben von: pawa - 24.02.2021, 15:18 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Habe eine Frage bezüglich Jubiläumsrückstellung: Kann es sein, dass durch die Kurzarbeit die Jubiläumsrückstellung für 2020 in der Bilanz weitaus niedriger ausfällt als im Vorjahr (Bilanz 2019)? Leider habe ich nichts im Internet dazu gefunden.
Danke schon mal im Voraus!
pawa
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| Kurzarbeit maximale Arbeitsstunden |
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Geschrieben von: Irene - 23.02.2021, 19:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (7)
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Liebe Forumsteilnehmer!
Mitarbeiter mit All-In-Vereinbarung, Kurzarbeit 1.10.2020 bis 31.3.2021
Im Oktober 2020 wurden 70% an Ausfallstunden verrechnet.
November 2020 bis Jänner 2021 waren aufgrund eines Projektes keine Ausfallstunden zu verrechnen.
Im Hinblick auf das nahende Ende der KUA stellt sich für mich die Frage, wie genau ich errechne, ob sich die Ausfallstunden von mind. 20% ausgehen oder die Beihilfe zurückbezahlt werden muss. Habe leider keine diesbezüglichen Infos gefunden.
Welche Stunden sind bei den geleisteten Stunden mitzurechnen (keine Stunden für die Ersatzleistungen gebühren oder EFZ vorhanden)?
- Feiertage
- Urlaub
- geleistete Arbeitsstunden bis zur NAZ
- wie ist mit Überstunden, die durch die All-In-Vereinbarung gedeckt sind, vorzugehen?
Danke!
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| Verkauf begünstigte Wertpapiere |
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Geschrieben von: AnVR - 23.02.2021, 12:33 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo!
Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner verkauft seine im Anlagevermögen befindlichen begünstigten Wertpapiere (die Behaltefrist wurde eingehalten).
Bitte wie ist dies buchhalterisch korrekt zu erfassen? Und wie erfolgt die Besteuerung daraus.
Besten Dank im Voraus!
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| Investitionsprämie AWS |
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Geschrieben von: Eric - 23.02.2021, 09:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (3)
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Ein Login bei der AWS zur Eingabe eines Antrags auf Invest.Prämie ist derzeit wegen Überlastung des AWS Servers nicht möglich.
AWS ist auch derzeit telefonisch nicht erreichbar !
Frist wäre 28.2.21
Kennt jemand eine Alternative
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