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| Kurzarbeit 100 % Entlohnung |
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Geschrieben von: ah! - 18.01.2021, 10:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Liebe Kollegen!
Ich habe eine Firma, seit März in Kurzarbeit - Oktober war "Pause" November wieder Kurzarbeit.
Die Dienstnehmer bekommen immer 100 % Lohn - in den ersten beiden Phasen ging sich das ja mit der Prämie von 3000 noch aus.
Aber jetzt im November, Dezember ? rechne ich da jetzt eine laufende Prämie ab? oder rechne ich den Lohn normal ab, ohne die Lohnarten für die Kurzarbeit?
Hat das irgendwelche Folgen, wenn ich nicht die Bemessungsgrundlage vor Kurzarbeit nehme - weil ich mit den laufenden Zulagen eh darüber bin? Also die Bemessung vor Kurzarbeit niedriger ist als der tatsächlich entlohnte Monatslohn?
Vielen DANK!
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| Lockdown Umsatzersatz |
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Geschrieben von: R.Kanzian - 16.01.2021, 20:36 - Forum: Diverses
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen,
Klient eine OG hat einen Christkindlmarkt, Punschstand – Lockdown - für 11-12/2020 Umsatzersatz.
Den November habe ich beantragt, wurde auch genehmigt und ausbezahlt.
Wie ich den Dezember beantragen wollte erfahre ich, dass der Klient das Gewerbe bereits mit Ende Nov. ruhend gemeldet hat.
Jetzt meine Frage, ist es schädlich für den Lockdown Umsatzersatz November, Dezember, dass der Betrieb jetzt früher ruhend gemeldet wurde?
Die ruhend Meldung führt ja nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung – hat er trotzdem Anspruch auf dem Umsatzersatz für beide Monate oder nur bis zur ruhend Meldung?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Schönes Wochenende und liebe Grüße
R. Kanzian
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| Kurzarbeit und freier Dienstnehmer |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 15.01.2021, 16:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ich habe folgenden aus meiner Sicht heiklen Fall:
Ein Verein hat seit 1.10.2020 einen freien Dienstnehmer, der mit Lehr- und Recherchetätigkeit betraut ist. Es ist ein Stundensatz vereinbart. Zeit ist frei einzuteilen wobei von 30 Stunden pro Woche ausgegangen wird. Im Oktober wurden 120 Stunden abgerechnet.
Der freie DN war den ganzen November krank. Im Dezember hat er angeblich Corona-bedingt keine Stunde gearbeitet. Im Jänner wurde nun rückwirkend per 1. November Kurzarbeit beantragt.
Aus meiner Sicht: Normalarbeitszeit gibt es nicht (sonst wäre es ja schon ein Angestelltenverhältnis) und ohne Leistungserbringung gibt es keinen Anspruch. Recherchearbeiten hätten auch während Corona erledigt werden können. Weiterbildungsmaßnahmen sind auch erlaubt und somit hätte er auch das machen können, aber hier waren vielleicht corona-bedingt keine Interessenten da.
Für mich hat es stark den Anschein, dass hier lediglich das System missbraucht werden soll und im Fall einer Prüfung die ganze Geschichte dem Verein um die Ohren fliegen wird.
Wie seht ihr das?
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