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| Fixkostenzuschuss I und II |
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Geschrieben von: NRoe - 25.11.2020, 19:28 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Weiß jemand von Ihnen, warum bei einigen Unternehmern im Finanzonline nur mehr die Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000,-- zur Auswahl steht.
Laut meines Wissens, ist es noch immer möglich den Fixkostenzuschuss I zu beantragen.
Besten Dank für Ihre Antworten!
NR
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| Lockdown-Kurzarbeit - Verlängerung - Bestätigung der Steuerberatung oder der Bilanzbu |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2020, 18:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Lockdown-Kurzarbeit - Verlängerung - Bestätigung der Steuerberatung oder der Bilanzbuchhaltung
Betreffend die "wirtschaftliche Begründung" verhält es sich in der Covid-19-Kurzarbeit, Phase 3 bekanntlich so, dass man nicht nur die Beilage 1 komplett ausfüllen muss, sondern zusätzlich auch eine Bestätigung von der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung oder der selbständigen Bilanzbuchhaltungsseite benötigt.
Wenn ein Betrieb unmittelbar vom Lock-down betroffen ist (also eine jener ÖNACE-Zahlen zugewiesen ist, die von der AMS-Bundesrichtlinie als "Lock-down ÖNACE" in der Beilage 10 - Seite 26 - genannt werden), so kann diese Bestätigung entfallen.
Dies gilt auch für Betriebe, die nur für die Phase des Lock-down (bis 6.12.2020) Kurzarbeit beantragt haben und nicht unter die "Lock-down-ÖNACE fallen bzw. fielen.
Nun stellt sich aber die Frage, ob für den Fall einer allfälligen Verlängerung der Kurzarbeit (zB über die Phase des Lock-down hinaus) dann eine derartige Bestätigung im Zuge der neuen SPV benötigt wird.
Meine Recherchen haben ergeben, dass dies für die Lock-down-Betriebe nicht erforderlich ist, für alle anderen (also für die "Nicht-lock-down-Betriebe", die nur für die Phase des Lock-down ursprünglich die Kurzarbeit beantragt haben) sehr wohl.
Es ist damit zu rechnen, dass es dazu noch weitere (offizielle) Infos geben wird.
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| Weitere Covid-19-bedingte ASVG-Verlängerungen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.11.2020, 20:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (2)
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Weitere Covid-19-bedingte ASVG-Verlängerungen
1. Verzugszinsenfreiheit von Beitragsstundungen betreffend die Monate Mai bis Dezember 2020 (§ 733 Abs. 15 ASVG)
2. Verlängerung des Unfallversicherungsschutzes (Arbeitsunfälle) für Home-office-Arbeiten ==> prinzipiell bis 31.3.2021 kann durch Verordnung bis 30. Juni 2021 verlängert werden (§ 734 Abs. 2 ASVG)
3. Covid-19-Risikofreistellung kann durch Verordnung bis zum 30. Juni 2021 festgelegt werden (§ 735 Abs. 3 ASVG)
4. Die Schutzfrist in der Krankenversicherung, die üblicherweise maximal 6 Wochen nach dem Ende der Pflichtversicherung noch andauert (§ 122 ASVG), kann durch Verordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden (§ 736 Abs. 5 ASVG).
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
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