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Einkaufen bei Amazon |
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 14.03.2019, 16:19 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (4)
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Viele meiner Klienten kaufen immer öfter bei Amazon ein.
Hier einige Beispiele von Rechnungen und wie man diese in der Buchhaltung behandelt (?).
Fall 1
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Deutschland, tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet deutsche USt (19%). Ich buche den Nettobetrag auf das jeweilige Aufwandskonto und die VSt sammle ich auf einem Konto in der Klasse 2. Falls ich am Jahresende die Grenze für die VSt-Rückvergütung erreiche, fordere ich die VSt im jeweiligen Land zurück. Wenn die Grenze nicht erreicht wird, buche ich die VSt von der Klasse 2 auf das jeweilige Aufwandskonto (d.h. dann, dass man um die VSt gestorben ist. ).
Fall 2
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Shenzhen (nehme an das ist China), tritt auf der Amazonseite mit deutscher UID-Nummer auf (auf der Rechnung ist keine IUD-Nummer ersichtlich) und verrechnet 19 % USt (ich nehme an, dass ist die deutsche USt).
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?
Fall 3
Einkauf bei Amazon- Rechnung kommt direkt von der Firma
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Firma xxx aus London und tritt mit britischen UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Hier würde ich gleich, wie beim Fall 1 vorgehen.
Fall 4
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Eine ANKE HONGKONG NETWORK TECHNOLOGY CO., LTD tritt mit britischer UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Auf der Rechnung ist nicht zu erkennen, wo der Sitz der Firma ist.
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?
Fall 5
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt von Amazon.de
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Amazon EU S.á.r.l. und es wird eine österreichische UID-Nummer angegeben und auch der österreichische Steuersatz (20%) verrechnet.
Wie schaut die Buchung hier aus?
Habe jetzt meinen Klienten empfohlen, nur mehr über Amazon Business einzukaufen, da man sich wenigstens innerhalb des Gemeinschaftsgebietes die Vorsteuer erspart und aus den einzelnen oben genannten Fällen wahrscheinlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird.
Noch eine Frage:
Amazon bucht jeden Monat einen gewissen EUR-Betrag ab. Das ist laut meinem Klienten die Gebühr für Amazon Prime. Wo würdet ihr diese Gebühr hinbuchen und ist diese Gebühr überhaupt eine Betriebsausgabe?
Dann noch eine Frage.
Eine deutsche Firma tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet auch den österreichischen Steuersatz (20%). Kein Hinweis darauf, wo die Ware herkommt. Wie sieht hier die Buchung aus ?
mfg
Walpurga Wendl
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Webinar-Jour fixe für dahoam am 26. und 27. März 2019 mit Wilhelm Kurzböck und Rainer |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.03.2019, 21:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Webinar-Jour fixe für dahoam am 26. und 27. März 2019 mit Wilhelm Kurzböck und Rainer Kraft - die Themen
Aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Themen:
1. Abfertigung ALT: Betreuungsteilzeit - Konzernwechsel
2. Befristungen in Kombination mit Kündigungsmöglichkeiten
3. Abgabenrechtliche Behandlung von Karenzentschädigungen
4. KFZ-Sachbezugsbewertung bei Vorführ-KFZ
5. VwGH zur Angemessenheit von Schmutzzulagen
Die neue Karfreitagsregelung mit ausführlichem Praxis-Frage-und Antworten-Programm
Neue Tendenzen bei der Urlaubsersatzleistung im Falle unberechtigter vorzeitiger Austritte
Änderungen zum Papamonat (Familienzeitbonus)
Aktuelle Entwicklungen zur mBGM - die ersten Erfahrungen nach der Umstellung
Die interessantesten Einträge der letzten Ergänzung des mBGM-Frage-Antworten-Protokolls (Stand: 22.2.2019)
Praktische Fragen zur Arbeits- und Entgeltsbestätigung beim Wochengeld
2 Termine - zwei Trainer: an beiden Terminen gibt es eine Doppelkonferenz mit Mag Rainer Kraft.
Termin 1: 26.03.2019: 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 = Jour fixe für dahoam aufd Nocht
Termin 2 : 27.03.2019: 9 bis 11 Uhr
Die Seminarzeiten werden jeweils durch eine kurze Pause unterbrochen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen sehr gerne eine Teilnahmebestätigung aus.
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen.
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall können wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten kurz vor dem Durchführungstermin den Teilnahmelink sowie die Arbeitsunterlagen und die Folien jeweils als pdf zugesandt.
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Webinar-Jour fixe für dahoam am 26. und 27. März 2019 mit Wilhelm Kurzböck und Rainer |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.03.2019, 21:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Themen:
1. Abfertigung ALT: Betreuungsteilzeit - Konzernwechsel
2. Befristungen in Kombination mit Kündigungsmöglichkeiten
3. Abgabenrechtliche Behandlung von Karenzentschädigungen
4. KFZ-Sachbezugsbewertung bei Vorführ-KFZ
5. VwGH zur Angemessenheit von Schmutzzulagen
Die neue Karfreitagsregelung mit ausführlichem Praxis-Frage-und Antworten-Programm
Neue Tendenzen bei der Urlaubsersatzleistung im Falle unberechtigter vorzeitiger Austritte
Änderungen zum Papamonat (Familienzeitbonus)
Aktuelle Entwicklungen zur mBGM - die ersten Erfahrungen nach der Umstellung
Die interessantesten Einträge der letzten Ergänzung des mBGM-Frage-Antworten-Protokolls (Stand: 22.2.2019)
Praktische Fragen zur Arbeits- und Entgeltsbestätigung beim Wochengeld
2 Termine - zwei Trainer: an beiden Terminen gibt es eine Doppelkonferenz mit Mag Rainer Kraft.
Termin 1: 26.03.2019: 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 = Jour fixe für dahoam aufd Nocht
Termin 2 : 27.03.2019: 9 bis 11 Uhr
Die Seminarzeiten werden jeweils durch eine kurze Pause unterbrochen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen sehr gerne eine Teilnahmebestätigung aus.
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen.
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall können wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Sie erhalten kurz vor dem Durchführungstermin den Teilnahmelink sowie die Arbeitsunterlagen und die Folien jeweils als pdf zugesandt.
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Gastro kv arbeiter saisondurchrechnung |
Geschrieben von: damuch - 09.03.2019, 18:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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da im gastro kv arbeiter für durchrechnung im saisonbetrieb gilt, dass die wochen x 40 abzüglich der geleisteten arbeitszeit überstunden sind fällt auch wenn eine 6 tage woche teilweise mit ca. 42 wochenstunden und zb am 6. Tag 6 h anfallen, alle diese 6h unter den passus überstunden und somit gilt der zuschlag für den 6. Arbeitstag nicht, auch wenn bei der lfd auszahlung vorsorglich 35 üstd im monat akontiert werden.
zusätzlich wären noch evt. tägl. ruhezeitverletzungen auszugleichen lt. Kv. ( 8 h maximal pro tag ohne jahresremmunerationsanteil)
ist davon auch die ersatzruhe für den 6. Tag betroffen, oder verkudellmudel ich da gerade etwas ( da ja die 36 h wochenruhe eingehalten wurde)
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Deutsche UID - Korrektur möglich ? |
Geschrieben von: Hendrich - 08.03.2019, 22:35 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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ich habe in einer meiner Buchhaltungen folgenden Sachverhalt:
Mein Klient ist ein Unternehmen (ansässig in Österreich) der Maschinenteile vertreibt. Die Ware für die Kunden wird zum Teil auch in der Schweiz bestellt. Die Ware wird durch einen Spediteur nach Österreich entweder auf Lager oder direkt zum österreichischen Kunden geliefert. Bisher wurden die Rechnungen als steuerfreie Exportlieferungen aus der Schweiz verbucht und dafür auch Einfuhrumsatzsteuer berechnet (VSt-Abzug und Abfuhr direkt übers Finanzamt). Seit April 2018 hat die Schweizer Firma aber eine deutsche UID-Nr. und die Rechnungen ab Mitte April wurden im Februar 2019 nachträglich durch eine Rechnungsberichtigung auf „innergemeinschaftliche Lieferung“ geändert!
Ich habe dazu leider keinerlei Fachliteratur gefunden, ob dies laut unserem Umsatzsteuergesetz überhaupt so möglich ist. Was passiert mit der gemeldeten Einfuhrumsatzsteuer? Darf ich die durch die Rechnungsberichtigung betroffenen Rechnungen als innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen? Wird der Vorsteuer-Abzug der EUSt durch die Rechnungsberichtigung gestrichen?
Das Wirtschaftsjahr unseres Klienten endet bereits mit 31. März 2019 – und der Jahresabschluss muss bis 30. April 2019 erstellt werden, daher hoffe ich auf eine schnelle Antwort. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Mühe!
Anfrage für die Kollegin Gerlinde aus NÖ
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AUVA Rückerstattung |
Geschrieben von: BERNI - 08.03.2019, 11:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (1)
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ein DN ist in Altersteilzeit: welcher Betrag wird zur Berechnung "Rückerstattung AUVA" herangezogen? zB 4000,00 Brutto vor ATZ, dann 2000,00 Gehalt und 2x 1000,00 als Ausgleich
wie sieht es eigentlich mit DN aus, die vom AMS gefördert werden (zB comeback) - kann man da eine Rückerstattung beantragen, wenn der DN krank war?
(da ja der Lohn voll gefördert ist)
danke
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Gehaltspfändung ohne Drittschuldneraufforderung |
Geschrieben von: Johann - 07.03.2019, 12:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Mitarbeiter meines Klienten hat Schulden bei einer Bank. Dieser hat vor Jahren schriftlich seine Gehaltsforderungen der Bank verpfändet. Die Bank hat dem Dienstgeber die Kopie der Verpfändungserklärung mit der Aufforderung ein Formblatt ausgefüllt zu retournieren und die pfändbaren Bezüge an die Bank zu überweisen.
Muss ich das machen, obwohl keine offizielle Drittschuldneraufforderung vorliegt?
Danke
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Fiskal LKW Sachbezug |
Geschrieben von: ad4 - 07.03.2019, 10:02 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo!
Für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage zur Beurteilung Sachbezug: Spielt die Einstufung Fiskal-LKW (laut Zulassungsschein bzw. Typenschein als LKW angemeldet) eine Rolle bei der Beurteilung Sachbezug JA/NEIN? Meines Erachtens ist es egal ob es sich um PKW oder Fiskal LKW handelt, da beide Fahrzeugarten (Ausnahme möglich) dem Sachbezug bei privaten Fahrten unterliegen. Ist das richtig?
Werkverkehr mit Spezialfahrzeuge: Rz 744 LStR Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen.
Argument für Spezialfahrzeug:
z.B. Fiskal-LKW mit Tankaufbau (LKW lt. Zulassung)
Berufschauffeure oder Fahrten zur Montage bzw. Baustelle Rz 745 :
Arbeitnehmer/innen wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug (PKW, Kombi, Mannschaftsbus, Pritsche etc.) für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen. Es muss aber kein Spezialfahrzeug sein?
Beispiele:
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zur Betriebsstätte (NICHT Baustelle): Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: JA
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zu den Baustellen, da Baustellen näher als Betriebsstätte: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: NEIN, werden extra private Kilometer gefahren, dann Sachbezug JA
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zu den Baustellen, von der Betriebsstätte zur Baustelle wäre aber der Weg kürzer: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: JA
- DN fährt mit Spezialfahrzeug direkt von zuhause zur Betriebsstätte oder Baustelle: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: NEIN, werden zusätzliche Kilometer privat gefahren, dann Sachbezug: JA
Danke.
MfG
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Verkehrsabsetzbetrag |
Geschrieben von: Christa - 06.03.2019, 11:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Hallo Forum!
Ein Klient erzielte im Jahr 2018 großteils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in den restlichen drei Monaten Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Bei der Vorberechnung für die Einkommensteuer wird ein Verkehrsabsetzbetrag abgezogen.
Ist dies korrekt? Er hatte keine Einkünfte aus einem Dienstverhältnis.
Danke für eure Hilfe!
Christa
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