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  WIKU-Training startet ab heute mit einer neuen Image-Kampagne für Personalverrechner/
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.10.2019, 13:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Training startet ab heute mit einer neuen Image-Kampagne für Personalverrechner/innen und Softwarehersteller

Payroll acountant – Personalverrechner/in – Lohnprogrammbetreuer/innen - Top-Job

Was wäre, wenn Ärzt/innen, Politiker/innen, Manager/innen, Abteilungsleiter/innen, Pflegekräfte, LKW-Fahrer/innen, Verkäufer/innen, Lehrlinge und all die anderen wichtigen Jobs sowie Pensionist/innen plötzlich keine Gehälter bzw. Pensionen mehr überwiesen bekämen?

Richtig: darum sind Ihre Job als Personalverrechner/innen und  als Softwarebetreuer/innen für Lohnprogramme in unserer Welt DER TOP-Job.


So we are one ELDA-family. WIKU-Training unterstützt sie dabei.

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  Kfz-Import und Differenzbesteuerung
Geschrieben von: PeterAusWien - 25.10.2019, 17:23 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Liebe Kolleginnen/Kollegen,



ich vermute, meine Lösung für folgende Sachlage ist richtig, kann aber die entsprechenden Gesetzespassagen nicht finden.







1.    Ö (Kfz-Händler) fährt nach DE und kauft bei einem Händler ein Gebraucht-Kfz und fährt dieses selbst nach Ö

2.     Nach wenigen Tagen verkauft er dieses Fahrzeug



Folgende Zusatzinformationen:

Lt. Kaufvertrag (handschriftlich ausgefülltes Standard-Formular) verkauft der DE-Gebraucht-Kfz-Händler (zwar St.Nr. angeführt, jedoch keine UID und auch keine dt. Ust ausgewiesen) um 5.000,00 - §25 Diff.besteuerung ist nicht angekreuzt/ev. Kleinunternehmer



stimmen meine Annahmen:

1. es fällt unabhängig von der Differenzbesteuerung in DE Erwerbsteuer an und diese ist (da der Ö Vst-Abzugsberechtigung hat) gleichzeitig auch wieder voll abziehbar

1 Woche später verkauft Ö dieses Fahrzeug um 10.000,00 – keine Differenzbesteuerung mehr möglich, d.h. ist inkl. 1.666,67 Ust.



Vielen Dank für Hinweise und Rückmeldungen.



Peter

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  Auswirkung des FABO PLUS auf den Kindesunterhalt - die erste OGH-Entscheidung ist da
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 25.10.2019, 11:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wirkt sich die Familienbonus PLUS auf eine allfällige Höhe des Kindesunterhalts aus (nämlich in der Form, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes durch die Steuerbegünstigung und das so erzielte höhere NETTO höher wird)?

Praktisch geht es um getrennt lebende Eltern sowie um jenen Elternteil, der den FABO Plus für Unterhaltsberechtigte in Anspruch nimmt.

Der OGH bejaht die Auswirkung des FABO PLUS auf den Kindesunterhalt, ließ dabei aber ausdrücklich offen, ob nur die Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Kind erhöht werden sollte oder ob der FABO PLUS die Anrechnung von Transferleistungen schmälert (weil im Verfahren die geforderte Unterhaltserhöhung nach beiden Berechnungsmethoden "Platz" fand).

Zu einem Artikel, der diese OGH-Entscheidung beleuchtet, geht es hier:


https://www.wienerzeitung.at/themen/recht/recht/2035266-Viele-offene-Fragen-zum-Familienbonus-Plus.html

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  Vereinbarung zwischen Ehepartnern (2)
Geschrieben von: Klaus - 25.10.2019, 10:54 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Hallo liebe Forumsleser, 

ähnliche Konstellation wie im Beitrag vorhin:

Mann baut einen Zubau zum Einfamilienhaus. 
Er finanziert das Vorhaben zur Gänze, ist Leistungsempfänger der Bauleistung, steht alleine im Grundbuch. 

Der Zubau wird für den Hundefrisiersalon der Frau zur Gänze betrieblich genutzt. 
Braucht es einen Schenkungsvertrag oder Ähnliches, um die AfA beim Betrieb der Frau berücksichtigen zu können? 

Schöne Grüße
Klaus

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  Vereinbarung zwischen Ehepartnern
Geschrieben von: Klaus - 25.10.2019, 10:43 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Forumsleser, 

folgender Fall: 
Ehepaar baut gemeinsam ein Einfamilienhaus. 
Finanziert wird es mit den Eigenmitteln von beiden und durch einen Kredit.
Im Grundbuch steht nur die Frau. 
Auftraggeber an die Baufirmen und damit Leistungsempfänger ist die Frau. 
Der Mann ist Musiker. 
Im Keller ist deshalb ein Proberaum (rein betriebliche Nutzung). 

Braucht es eine vertragliche Regelung oder Ähnliches, um beim Mann die AfA für den Proberaum ansetzen zu können? 

Schöne Grüße
Klaus

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  Aktuelles zur Gleichbehandlungs-App
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.10.2019, 17:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000110...g-gemeldet

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  Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschrieben von: BERNI - 24.10.2019, 15:05 - Forum: Steuern - Antworten (4)

Ein Gesellschafter Geschäftsführer stellt an die GmbH eine Rechnung für seine Geschäftsführertätigkeit  mit Umsatzsteuer. Er benützt das Auto der Gmbh für private Zwecke (Sachbezug) ? gehört dieser Sachbezug zur BMGL für die Umsatzsteuer? (GF Bezug + Sachbezug = Summe + 20%)?

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  Trinkgeldpausche aliquot?
Geschrieben von: Eva Maria - 23.10.2019, 20:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Das Trinkgeldpauschale im Gastgewerbe darf laut einer GPLA Prüfung für eine 20 Stunden Servicekraft nicht aliquotiert werden, sondern muss voll gerechnet werden. 

Das finde ich nicht korrekt. Wenn diese Kraft nun aber nur 15 Tage im Monat arbeitet, dann wäre meiner Meinung nach die TP zu aliquotieren. Es steht doch dass für diese 29,07 30 Tage angenommen werden und für Teilzeitkräfte regelmäßig oder fallweise der Tagessatz zur Anwendung kommt.

Liege ich mit meiner Meinung falsch?

Danke für die Hilfe

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  Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelbe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.10.2019, 17:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelberechnung beinhält, ab 1.1.2020

Arbeitnehmer:

Eintritt: 1.1.2020
Austritt: 30.04.2020

Monatliches Gehalt € 2.500,00, sonst keine laufenden Bezüge

Zum Zeitpunkt des Austrittes werden anteilige Sonderzahlungen UZ und WR bezahlt.

Wie hoch ist das Jahressechstel im letzten Monat des Zuflusses eines laufenden Bezuges (das ist der April 2020)?

Lösung:
Die Summe der laufenden Bezüge für die Zeit von Jänner bis April 2020 beträgt € 10.000,00 (4 x € 2.500,00).

Ein Sechstel davon beträgt € 1.666,67. Mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge kann nicht begünstigt besteuert werden.

Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine "Sechstelberechnung".

Bisher sah die Berechnung wie folgt aus:

€ 10.000,00 : 120 x 60 = € 5.000,00 ==> diese Berechnung gilt auch im Jahr 2020 weiterhin für den Fall, dass es sich nicht um den letzten Kalendermonat im Jahr handelt, in dem ein laufender Bezug zugeflossen ist.

Mir erschien auf diesem Weg diese Klarstellung mal im Vorfeld wichtig.

Mein Fragenkatalog wird in den kommenden Tagen von der Finanzverwaltung beantwortet an mich retourniert werden.


Dann werde ich dafür sorgen, dass er in die "Breite" geht.

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  Überstundenzuschläge
Geschrieben von: BERNI - 23.10.2019, 08:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

wir haben einen Dienstnehmer KV Angestellte des Gewerbes 40 Std/Wo

er hat einen Bruttogehalt von rd. 3800,00 und bezieht auch monatlich durchschnittlich eine Provision von rd. 4000,00
er leistet auch laufende Überstunden

gibt es eine Möglichkeit, dass man die Provision nicht in den Überstundenzuschlag miteinrechnet?

danke

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