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  Wann hat ein Betrieb einen Betrieb?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.11.2019, 18:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000110...usschalten

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  Frage zum KFZ-Sachbezug
Geschrieben von: Manfred - 05.11.2019, 13:30 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Bitte um Hilfe bei folgender Frage:

Im Datenauszug des KFZ meines Klienten stehen folgende CO2-Emissionswerte

Innerorts 139,0; außerorts 113,0; kombiniert 122,0

Das Auto wurde 2018 erstmals zugelassen.

Welcher CO2-Wert gilt da für die Berechnung des Sachbezugswertes?

Danke für Ihren Tipp.

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  Zur Besteuerung einer Europaratspension
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.11.2019, 07:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Während wir uns hier über eine "Kontrollsechstelberechnung" den Kopf zerbrechen, haben es da andere viel besser:


https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...01000c6ffe

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  Urlaubszuschuss
Geschrieben von: Robert - 04.11.2019, 20:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen. Bodenleger-Lehrling tritt vor Ende des 3 LJ einvernehmlich aus (ist volljährig, AK/WK und Unternehmer einigten sich).

LZ wie folgt: 24.7.2017 - 23.7.2020
Ausritt am 4.11.2019 (d.h. mehr als 3 Monate im 3 LJ).

Bezahlt habe ich ihm im Juni den UZ des 2 LJ (da er ja zu diesem Zeitpunkt im 2. LJ war).

KV sagt: UZ gebührt in Höhe von 3 Wochenlöhnen bzw. LE (weil unter 5 DJ Betriebszugehörigkeit).
D. h. ich habe im Juni die LE vom 2 LJ (983,58) /4,33*3 = 681,46 bezahlt.
Nun beim Austritt ist er im 3. LJ.

LE vom 3 LJ und genauso rechnen?
bzw. mischen (wie wenn er Arbeiter geworden wäre)?
Weiters sagt der KV keine Rückrechnung bei bereits erhaltenem UZ wenn nicht fristlos bzw. selbst kündigt oder vorz. Austritt.

Was heißt das nun für meinen UZ?
Lassen wie berechnet?
Mischen mit 2 LJ / 3 LJ?

DANKE für Eure Rückmeldung,
LG
Robert

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  Motivanfechtung wegen Arbeitnehmerforderung des Abstellens durchgehender Erreichbarke
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.11.2019, 08:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Motivanfechtung wegen Arbeitnehmerforderung des Abstellens durchgehender Erreichbarkeit
 

OGH 9 ObA 101/19x vom 23. September 2019
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
 
Sachverhalt:
 
Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Dienstgeber gekündigt, nachdem er sich darüber beschwert hatte, dass er durchgehend für den Dienstgeber erreichbar sein musste (im Sinne einer dauernden Rufbereitschaft).
 
Strittig war, ob im vorliegenden Fall die Anfechtung der Kündigung wegen verpönten Motivs möglich war (Motivanfechtung).
 
 
So entschied der OGH:
1.    Der OGH bejahte die Anfechtbarkeit der vorliegenden Kündigung als Motivkündigung.
2.    Zweck des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG ist, Vergeltungskündigungen wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer zu vermeiden.
3.    Von der Geltendmachung eines Anspruchs kann nur dann die Rede sein, wenn sich der Arbeitnehmer erkennbar auf eine Rechtsposition beruft.
4.    Dies ist im hier jedenfalls gegeben und nicht etwa nur der Wunsch des Arbeitnehmers, die Arbeitszeit anders zu gestalten (Anmerkung: in einem derartigen Fall wurde vom OGH schon einmal entschieden, dass die Arbeitgeberkündigung als Reaktion auf einen „Arbeitnehmerwunsch“ zwecks Vertragsänderung keine Motivkündigung darstellt = OGH 8 ObA 59/14f vom 26. Februar 2015 = Artikel Nr. 282/2015).
5.    Dass die hier erhobene Arbeitnehmerforderung jedenfalls nicht das einzige Motiv für die Arbeitgeberkündigung war, führt zu keiner anderen Beurteilung.
6.    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für die Anfechtung von Kündigungen, dass das verpönte Motiv für die Kündigung wesentlich ist.
7.    Es ist hingegen nicht notwendig, dass das Motiv ausschließlicher Beweggrund ist.

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  Fahrradboten-KV: wird jetzt alles besser?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.11.2019, 07:26 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000110...tzt-anders

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  Das aktualisierte Lernbuch "Mein Personalverrechnungstrainer" und NEU "WIKUS digitale
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.11.2019, 16:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lernbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ 2020 –Papamonat NEU, Karenz NEU, KFZ-Sachbezugsbewertung NEU, Jahressechstel NEU ab Mitte Jänner 2020 erhältlich

NEU: „WIKUS digitaler Personalverrechnungskurs“ um
€ 390,00 ab Mitte Jänner 2020 erhältlich

Stand: 1. Jänner 2020
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Jänner 2021
Achtung: ab 1. Jänner 2020 gibt es „WIKUS digitalen Personalverrechnungskurs“

An zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen wird das Lernbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ als Begleit- und Selbstlernmaterial für den Personalverrechnungslehrgang eingesetzt.

Zudem wird es ausdrücklich von der WKO-Meisterprüfungsstelle als Vorbereitungsliteratur auf die Personalverrechnerprüfung empfohlen

Diese Unterlage besteht aus einem „Theorieteil“ (über 850 Seiten und mehr als 340 Demo-Beispiele, verfasst von Wilhelm Kurzböck) und einem gelösten Praxisteil (über 140 Beispiele, verfasst von Manfred Hörzi).

Zusätzlich zu den „reinen Lohnverrechnungsthemen“ werden auch die arbeitsrechtlichen Themen sehr ausführlich behandelt, sodass diese Unterlage zumindest auszugsweise auch immer wieder in arbeitsrechtlichen Lehrgängen zum Einsatz kommt.

Weiters finden Sie auch Zusatzthemen, welche von den Meisterprüfungsstellen eingefordert werden (z. B. Bildung von Rückstellungen, Auftraggeberhaftung in der Sozialversicherung etc.).

Sämtliche relevanten Änderungen des Jahres 2019 mit Auswirkung auf das Jahr 2020 wurden eingearbeitet, somit die Änderungen zur „Elternkarenz“, die Einführung des Papamonatsanspruchs, die Entgeltsfortzahlung bei freiwilligen Helfern, die Änderungen, die durch die Steuerreform 2020 bedingt sind wie zB die neue KFZ-Sachbezugsbewertung, die neue Jahressechstelberechnung, die Auswirkungen der Zusammenlegung der SV-Träger sowie die Schaffung des „Finanzamtes Österreich“.

Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert auch das Auffinden von Details.

 Dieses Buch kann zum Preis von € 118,80 brutto (inklusive Umsatzsteuer), zuzüglich Versandspesen unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at bestellt werden.

Vorankündigung:
Dieses Lehrbuch wird mit Wirkung Stand ab 1. Jänner 2020 auch als Digitalpaket verfügbar sein.
Das bedeutet, dass die Unterlage in PDF-Version erworben werden kann und dass es für den Theorieteil einen Begleitkurs gibt (der komplette Lehrgang auf Videostreams, die für die Dauer von 2 Jahren gültig sein werden).
Die zahlreichen Übungsbeispiele des Praxisteils gibt es natürlich in gelöster Form.
Die Demobeispiele der Theorieunterlage werden in den Videos miterörtert.



„WIKUS digitaler Lohnverrechnungskurs“ wird ab Mitte Jänner 2020 zum Preis von € 390,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) erhältlich sein. So erlernen Sie die Materie der Personalverrechnung (oder frischen sie) bequem von zu Hause aus (auf).

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  Beitragskalender 2020 der OÖ GKK
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.11.2019, 00:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Den Beitragskalender 2020 der OÖ GKK findet man hier:

https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent...007.681244

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  Artikel zur korrekten Befüllung des "Referenzwertes"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.11.2019, 23:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: Sozialversicherung aktuell Nr. 11 vom 31.10.2019


Der Referenzwert dient zur eindeutigen Identifikation einer Dienstgebermeldung an den SV-Träger. Daher ist es wichtig, dass dieser Wert korrekt belegt wird. Nur so bleibt die dahinterliegende Meldelogik schlüssig. Denn mit dem Referenzwert wird vor allem bei Stornomeldungen beziehungsweise Korrekturen eine korrekte Beziehung zwischen den betroffenen Meldungen hergestellt. Welche Formen des Referenzwerts existieren, lesen Sie im nachstehenden Textbeitrag.



https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent...007.851796

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  Ausscheiden von Arbeitnehmer/innen - Berechtigungen (ELDA, WEBEKU, USP) beenden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.11.2019, 23:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: Sozialversicherung aktuell Nr. 11/2019 vom 31.10.2019

Die elektronische Abwicklung von sozialversicherungsrelevanten Aufgaben, bietet eine Vielzahl an Funktionen und Vorteilen für Dienstgeber und Steuerberater.

Dabei können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unterschiedliche Serviceleistungen berechtigen.

Bitte bedenken Sie, dass bei einem Ausscheiden Ihrer Dienstnehmer deren Berechtigungen für das Unternehmen ebenfalls von Ihnen beendet werden müssen (z.B.: ELDA, WEBEKU, Unternehmensserviceportal…).

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