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Neue KFZ-Sachbezugsbewertung ab 2020 - nächstes Jour-fixe-für dahoam "ante portas" |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.11.2019, 19:08 - Forum: News & wichtige Infos
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Die neue Sachbezugswerte-Verordnung wurde am 31. Oktober 2019 spätabends im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, kommt es zu einer geänderten Bewertung (infolge neuer CO2-Emissionswertemessung). Im Entwurf der Verordnung war noch vom 1. Jänner 2020 die Rede.
Für Vorführ-KFZ, die erstmalig nach dem 31. Dezember 2019 zum Verkehr zugelassen werden, gibt es ebenfalls eine neue Bewertungsmethode.
Krafträder scheinen nun ebenfalls in der Sachbezugswerte-Verordnung (KFZ-Sachbezugsbewertung auf) und zwar - je nachdem, ob sie Emissionen erzeugen (Bewertung wie PKW) oder nicht (analog zu Elektro-KFZ: kein Sachbezug).
Da es zuletzt beim Thema Arbeitnehmerkostenbeiträge (sowohl bei Anschaffungskosten als auch bei laufenden Kostenbeiträgen) betreffend Luxus-KFZ sehr turbulent wurde, kam es nun mit Wirkung ab 1. November 2019 zu entsprechenden - BMF-rechtsansichtskonformen - "Klarstellungen".
Die detaillierte Darstellung der Auswirkungen dieser Änderungen auf die Personalverrechnung mit umfangreicher Beispielsammlung finden Sie in der nächsten Ausgabe der WPA (Nr. 18/2019). Ebenfalls dargestellt wird dort die letztgültige - im Bundesgesetzblatt verlautbarte - Fassung des Steuerreformgesetzes 2020 sowie des Abgabenänderungsgesetzes 2020 aus Sicht der Personalverrechnung.
Bei den nächsten Jour fixe für dahoam-Terminen (17.12.2019 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie 19.12.2019 von 9 bis 11 Uhr) sind diese Themen natürlich zentrale Punkte, ebenso wie die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Ihr Webinar-Beitrag dazu beträgt € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in. Über
Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Dieses Webinar wird wieder aufgezeichnet. Der Aufnahmelink wird Ihnen zusammen mit der Teilnahmebestätigung (auch als Fortbildung im Sinne des BIBUG anerkannt) per E-Mail im Nachhinein zugesandt. Im Voraus erhalten Sie die Arbeitsunterlagen, die Folienhandzetteln sowie den Teilnahmelink mit kurzer technischer Anleitung.
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Rauchverbot in der gesamten Gastronomie ab 1. November 2019 – Auswirkung auf „rauchbe |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 22:24 - Forum: News & wichtige Infos
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Rauchverbot in der gesamten Gastronomie ab 1. November 2019 – Auswirkung auf „rauchbedingten“ (bestehenden) vorzeitigen Mutterschutz
BGBl. I Nr. 66, ausgegeben am 23. Juli 2019
§ 13a Abs. 5 TNSRG
Am 31.10.2019 endet um 24 Uhr die Möglichkeit, in Gaststätten rauchen zu dürfen.
Da somit ab 1. November 2019 ab 0 Uhr in Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf, endet auch die Möglichkeit, den vorzeitigen Mutterschutz antreten zu dürfen, weil man in einer Gaststätte als schwangere Arbeitnehmerin zB dem Zigaretten- oder Zigarrenrauch oder ausgesetzt ist.
Meine Recherchen dazu ergaben, dass jene werdenden Mütter, die – gestützt auf § 13a Abs. 5 TNSRG – noch vor 1. November 2019 den vorzeitigen Mutterschutz antreten durften, auch über den 1. November 2019 hinaus im vorzeitigen Mutterschutz zu bleiben (bis der reguläre Mutterschutz zu laufen beginnt.
Insoweit reichte die Erfüllung des Tatbestandes – nämlich die Tatsache, dass sie nicht außerhalb von Raucherbereichen beschäftigt werden konnte – zu Beginn des Mutterschutzes aus, um ihn über die gesamte Zeitdauer über das Wochengeld zugesprochen zu erhalten.
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Kollektivvertragsabschlüsse KW 44/2019 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 21:43 - Forum: News & wichtige Infos
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Berg-Bau-Stahl - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
Fahrzeugindustrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,6% bis 2,8 %,
Erhöhung der kollektivvertragliche Mindestlöhne um 2,6 % bis 4,46 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,7 %
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 2,6 %
Erhöhung der Nachtarbeitszulage beziehungsweise Zulage für die 3. Schicht um 6,65 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Durchschnitt um 2,0 %
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Jubiläumsgeld kann auf Wunsch des/der AN auch in Form von Freizeit konsumiert werden
100 % Überstundenzuschlag nach der 50. Arbeitsstunde auch bei Gleitzeit
Metalltechnische Industrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
Nichteisenmetallindustrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
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Gemeinde erhält eine neue Postleitzahl - keine Adressänderungsmeldung erforderlich |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:54 - Forum: News & wichtige Infos
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Die Gemeinde Unterweitersdorf (OÖ, Mühlviertel) erhält im kommenden Jahr eine neue Postleitzahl und zwar 4213 anstelle von 4210.
Meine Recherche zur Frage, ob eine Adressänderungsmeldung von Arbeitgeberseite in Bezug auf dort wohnhafte Arbeitnehmer/innen vorzunehmen wäre, wurde erfreulicherweise verneint.
Der Änderungsdienst für das "Zentrale Melderegister" (ZMR) mit dem Namen ZPV übernimmt diesen Job automatisch, sobald im ZMR eine Änderung vorgenommen wird, was wiederum von der zuständigen Gemeinde (hier: Unterweitersdorf) veranlasst wird.
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Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltendienstverhältnis - Arbeitervordienstzeit |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos
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Vor kurzem änderten ja die Krankenkassen deren Rechtsansichten für den Fall der Übernahme eines Arbeiters bzw. einer Arbeiterin ins Angestelltendienstverhältnis.
Dabei wurde festgehalten, dass die Übernahme weder den Lauf des bestehenden Arbeitsjahres beeinflusst (kein neues Arbeitsjahr) noch einen neuen Anspruch "auslöst".
Offen war nur die Frage, ob die Arbeitervordienstzeit bei den Entgeltsfortzahlungsstaffelungen nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeit "zählen" oder nicht.
Meine Recherchen dazu ergaben, dass es vor kurzem zu dieser Frage ein erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil vor dem Arbeits- und Sozialgericht gab.
Diesem Urteil zufolge zählen die Arbeitervordienstzeiten für die EFZ-Zwecke nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeiten.
Diese Vorgangsweise wird nun auch von der Wirtschaftskammer empfohlen und zu 99 % auch von den Krankenversicherungsträgern (ÖGK) übernommen.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...s-wechseln
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USt Frage zu Symposium in Deutschland: |
Geschrieben von: ERJ - 31.10.2019, 16:29 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Meine Klientin (GmbH) sponsert ein Symposium in Deutschland (B2B):
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.
Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?
Besten Dank im Voraus!
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Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.10.2019, 18:19 - Forum: News & wichtige Infos
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Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung
Für Zeiträume ab dem 1.1.2020 gibt es die Möglichkeit, die neue Geschlechtsbezeichnung "divers" auf den steuerlichen Jahreslohnzetteln zu verwenden.
Die berechtigte Frage, welche Auswirkungen diese Geschlechtsbezeichnung auf Themen der Sozialversicherung (zB Abschläge für ALV und IESG bzw. Pensionsaufschub etc.) wurde mir seitens der Sozialversicherung dankenswerterweise so beantwortet, dass das Geschlecht "divers" mal vorerst mal so behandelt wird wie das Geschlecht "weiblich".
Es wird allerdings erwartet (bzw. damit gerechnet), dass es dazu in Bälde auch gesetzliche Regelungen geben wird, die wir allerdings nicht vor Mitte 2020 erwarten.
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