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  Steuerfreiheit bei Diäten Güterbeföroderung
Geschrieben von: ad4 - 21.03.2019, 07:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo! Lt. KV Güterbeförderung müssen Diäten ausbezahlt werden sobald das Werksgelände (Betriebsstätte) verlassen wird. Somit ist die Steuerfreiheit nach Par 3 auch gegeben, wenn der DN nur 3 km von der Betriebsstätte entfernt den ganzen Tag fährt (länger als 3 Stunden) bzw. ein Arbeiter auf einer Baustelle z.B. innerhalb der Gemeinde den ganzen Tag arbeiten. D.h. die 25 km von den Werbungskosten spielt bei der Steuerfreiheit in diesen Fällen keine Rolle. Danke. MfG

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  Aus meiner Praxis: seit 1.1.2019 ist nach dem KV für Angestellte im Handel auch eine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2019, 09:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Sachverhalt:

Ist die Durchrechnungsregelung nach dem KV für Handelsangestellte auch in Bezug auf die Mehrleistungen von Teilzeitkräften anwendbar?
 
Lösung:
 
Seit dem 1. Jänner 2019 ist die Vereinbarung einer ganzjährigen Durchrechnung nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte auch in Bezug auf Teilzeitkräfte möglich.
 
Die im Kollektivvertrag unter „Abschnitt 2 Arbeitszeit A: Allgemeine Bestimmungen für den Groß- und Einzelhandel", Punkt 7, angeführte Durchrechnungsregelung ermöglicht über den mit 1.1.2019 neu geschaffenen Unterpunkt 7.6. seither die Vereinbarung einer zB ganzjährigen Durchrechnung auch mit Teilzeitbeschäftigten. Seither ist die Durchrechnung nicht mehr unbedingt auf die gesetzliche Regelung (Quartal bzw. 3 Monate) beschränkt.
 
Diese "Schätze" kann ich mit Ihnen im Rahmen der Premium-Abo-Variante für die WIKU-Personal aktuell teilen und zwar über das 3mal im Jahr erscheinende und fortlaufend ergänzte Dokument "Der WIKU-Lohnbudsmann: Casebook – gelöste Praxisfälle LV aus 2019". Zusätzlich erhalten Premium-Abonnent/innen mit jeder WPA-Ausgabe auch den Zugang zu einem ausführlichen Erklärvideo über die fachlichen Inhalte der jeweiligen Ausgabe (d. h. Zugang zu einem Video, in dem - wie in einem "Neuerungen-Seminar" sogleich die Inhalte erklärt und erläutert werden). Informationen zur Premium-Variante (bzw. zu den Upgrade-Möglichkeiten) finden Sie hier:
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html

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  Aus meiner Praxis: seit 1.1.2019 ist nach dem KV für Angestellte im Handel auch eine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2019, 09:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

Ist die Durchrechnungsregelung nach dem KV für Handelsangestellte auch in Bezug auf die Mehrleistungen von Teilzeitkräften anwendbar?
 
Lösung:
 
Seit dem 1. Jänner 2019 ist die Vereinbarung einer ganzjährigen Durchrechnung nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte auch in Bezug auf Teilzeitkräfte möglich.
 
Die im Kollektivvertrag unter „Abschnitt 2 Arbeitszeit A: Allgemeine Bestimmungen für den Groß- und Einzelhandel", Punkt 7, angeführte Durchrechnungsregelung ermöglicht über den mit 1.1.2019 neu geschaffenen Unterpunkt 7.6. seither die Vereinbarung einer zB ganzjährigen Durchrechnung auch mit Teilzeitbeschäftigten. Seither ist die Durchrechnung nicht mehr unbedingt auf die gesetzliche Regelung (Quartal bzw. 3 Monate) beschränkt.
 
Diese "Schätze" kann ich mit Ihnen im Rahmen der Premium-Abo-Variante für die WIKU-Personal aktuell teilen und zwar über das 3mal im Jahr erscheinende und fortlaufend ergänzte Dokument "Der WIKU-Lohnbudsmann: Casebook – gelöste Praxisfälle LV aus 2019". Zusätzlich erhalten Premium-Abonnent/innen mit jeder WPA-Ausgabe auch den Zugang zu einem ausführlichen Erklärvideo über die fachlichen Inhalte der jeweiligen Ausgabe (d. h. Zugang zu einem Video, in dem - wie in einem "Neuerungen-Seminar" sogleich die Inhalte erklärt und erläutert werden). Informationen zur Premium-Variante (bzw. zu den Upgrade-Möglichkeiten) finden Sie hier:
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  USD Konto in EUR Buchhaltung
Geschrieben von: Bauer - 19.03.2019, 11:04 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebe Alle,
ich weiß leider nicht mehr weiter Huh
Klient ist Österr.Untenehmer Import-Export, hat in seiner BH ein USD Konto eröffnet, da er auch ER in USD bekommt und diese auch in USD bezahlt.
Um die ganzen USD-Geschäfte abzusichern, kauft er bei einer Bank zu einem "guten" Kurs die USD. Die werden zu einem vereinbarten Termin dann mit dem festgelegten Kurs vom EUR-Konto abgebucht und auf dem USD-Konto gut geschrieben.
Klient meint, dass er keine Kursdifferenzen erwirtschaften kann, da ja beide Transaktionen mit demselben Kurs durchgeführt werden.


Wenn ich z.Bsp. auf dem USD-Konto vom 20.12. über USD 500.000,00 den Kurs vom 15.07. (der vereinbart ist) nehme, stimmt mir der USD-Saldo zum 20.12. nicht mehr, da ich alle anderen Buchungen ja mit dem aktuellen Tagessaldo bewerte. Abgesehen davon, dass ich keine Kontrolle mehr über den USD-Saldo habe, muss ich ja spätestens am Jahresende das USD-Konto in EUR bewerten. Dort bleiben mir dann die Kursdifferenzen trotzdem stehen.

Nun meine Frage:
Gibt es eine andere Lösung dafür?


Vielen Dank für Eure Hilfe  Smile

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  Hilfsfondsbeitrag
Geschrieben von: Helene - 18.03.2019, 21:14 - Forum: Steuern - Antworten (2)

hallo, ich benötige bitte eure Hilfe!

Einen Hilfsfondsbeitrag (Abzug vom Dienstgeber) trage ich wo in der Arbeithnehmerveranlagung eiin?

Danke im Voraus

Helene

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  USt bei Halbinternat
Geschrieben von: Rankl Susanne - 18.03.2019, 14:28 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Folgender Sachverhalt: bei einem Gymnasium wird ein Halbinternat angeboten. Bei dieser Form ist die Verpflegung (Mittagsessen) inbegriffen.
Derzeit werden die Beiträge gemeinsam mit dem Schulgeld (ohne USt) eingehoben. Die Nachfrage in der Buchhaltung, ob hier nicht ein steuerbarer Verpflegungsaufwand enthalten ist, konnte bis heute nicht geklärt werden.
Wie würdet ihr den Sachverhalt in Hinblick auf die Umsatzsteuer beurteilen? Müsste hier nicht der Verpflegungsanteil separat herausgerechnet werden?
Der Schulerhalter ist ein größerer Verein 
Danke für Eure Unterstützung!

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  Basispauschalierung - BW abgegangener Anlagen
Geschrieben von: Manuela - 18.03.2019, 14:05 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo!

Bei Anwendung der Basispauschalierung ist ja die AfA in den pauschalen Aufwendungen enthalten. Gilt dies auch für den Buchwert abgegangener Anlagen?
In meinen Unterlagen ist dieser Punkt nicht extra angeführt.

Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Manuela

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  Exekution / Verpfändung
Geschrieben von: Robert - 15.03.2019, 17:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,
folgende Frage zu einer Verpfändung (die ich nie erhalten habe):
Bank schickt Schreiben mit Inhalt wie folgt:
Unser Kunde kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und zahlt trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht... Terminverlust.... Ihr DN hat uns seine Bezüge, soweit sie der Exekution unterliegen, verpfändet...

Bitte geben Sie uns den Rang, die Höhe und den Beginn der Überweisung bekannt.


Normalerweise bekomme ich so Verpfändungen und schreibe der Bank nur zurück, erhalten und vorgemerkt (Rang wird meist auch nicht genannt).


Das aus einer Verpfändung (die ich nie erhalten habe)  nun eine Fastexekution wird hatte ich noch nicht.

Nachdem ich aber noch nichts vom Gericht habe, frage ich mich, ob ich die Pfändung überhaupt berücksichtigen muss?
Danke für Eure Rückmeldung,
LG
Robert

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  Einkaufen bei Amazon
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 14.03.2019, 16:19 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (4)

Viele meiner Klienten kaufen immer öfter bei Amazon ein.

Hier einige Beispiele von Rechnungen und wie man diese in der Buchhaltung behandelt (?).

Fall 1
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Deutschland, tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet deutsche USt (19%). Ich buche den Nettobetrag auf das jeweilige Aufwandskonto und die VSt sammle ich auf einem Konto in der Klasse 2. Falls ich am Jahresende die Grenze für die VSt-Rückvergütung erreiche, fordere ich die VSt im jeweiligen Land zurück. Wenn die Grenze nicht erreicht wird, buche ich die VSt von der Klasse 2 auf das jeweilige Aufwandskonto (d.h. dann, dass man um die VSt gestorben ist. ).

Fall 2
Einkauf über Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Die Firma kommt aus Shenzhen (nehme an das ist China), tritt auf der Amazonseite mit deutscher UID-Nummer auf (auf der Rechnung ist keine IUD-Nummer ersichtlich) und verrechnet 19 % USt (ich nehme an, dass ist die deutsche USt).
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?

Fall 3
Einkauf bei Amazon- Rechnung kommt direkt von der Firma
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Firma xxx aus London und tritt mit britischen UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Hier würde ich gleich, wie beim Fall 1 vorgehen.

Fall 4
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt direkt von der Firma
Eine ANKE HONGKONG NETWORK TECHNOLOGY CO., LTD tritt mit britischer UID-Nummer auf und verrechnet den britischen Steuersatz (20%). Auf der Rechnung ist nicht zu erkennen, wo der Sitz der Firma ist.
Wie würdet ihr diese Rechnung buchen?

Fall 5
Einkauf bei Amazon - Rechnung kommt von Amazon.de
Auf der Rechnung steht: Verkauft von Amazon EU S.á.r.l. und es wird eine österreichische UID-Nummer angegeben und auch der österreichische Steuersatz (20%) verrechnet.
Wie schaut die Buchung hier aus?

Habe jetzt meinen Klienten empfohlen, nur mehr über Amazon Business einzukaufen, da man sich wenigstens innerhalb des Gemeinschaftsgebietes die Vorsteuer erspart und aus den einzelnen oben genannten Fällen wahrscheinlich ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird.

Noch eine Frage:
Amazon bucht jeden Monat einen gewissen EUR-Betrag ab. Das ist laut meinem Klienten die Gebühr für Amazon Prime. Wo würdet ihr diese Gebühr hinbuchen und ist diese Gebühr überhaupt eine Betriebsausgabe?

Dann noch eine Frage.
Eine deutsche Firma tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet auch den österreichischen Steuersatz (20%). Kein Hinweis darauf, wo die Ware herkommt. Wie sieht hier die Buchung aus ?

mfg
Walpurga Wendl

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  Webinar-Jour fixe für dahoam am 26. und 27. März 2019 mit Wilhelm Kurzböck und Rainer
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.03.2019, 21:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Webinar-Jour fixe für dahoam am 26. und 27. März 2019 mit Wilhelm Kurzböck und Rainer Kraft - die Themen

Aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Themen:

1. Abfertigung ALT: Betreuungsteilzeit - Konzernwechsel

2. Befristungen in Kombination mit Kündigungsmöglichkeiten

3. Abgabenrechtliche Behandlung von Karenzentschädigungen

4. KFZ-Sachbezugsbewertung bei Vorführ-KFZ

5. VwGH zur Angemessenheit von Schmutzzulagen

Die neue Karfreitagsregelung mit ausführlichem Praxis-Frage-und Antworten-Programm

Neue Tendenzen bei der Urlaubsersatzleistung im Falle unberechtigter vorzeitiger Austritte

Änderungen zum Papamonat (Familienzeitbonus)

Aktuelle Entwicklungen zur mBGM - die ersten Erfahrungen nach der Umstellung

Die interessantesten Einträge der letzten Ergänzung des mBGM-Frage-Antworten-Protokolls (Stand: 22.2.2019)

Praktische Fragen zur Arbeits- und Entgeltsbestätigung beim Wochengeld

2 Termine - zwei Trainer: an beiden Terminen gibt es eine Doppelkonferenz mit Mag Rainer Kraft.

Termin 1: 26.03.2019: 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 = Jour fixe für dahoam aufd Nocht

Termin 2 : 27.03.2019: 9 bis 11 Uhr

Die Seminarzeiten werden jeweils durch eine kurze Pause unterbrochen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen sehr gerne eine Teilnahmebestätigung aus.

Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen.

Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall können wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.

Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).

Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.

Sie erhalten kurz vor dem Durchführungstermin den Teilnahmelink sowie die Arbeitsunterlagen und die Folien jeweils als pdf zugesandt.

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