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WIKU-Webinar zum Jahreswechsel über Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Persona |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.09.2019, 07:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurz, knackig, auf den Punkt gebracht.
Zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung zum Jahreswechsel 2020 findet am Freitag, 10. Jänner 2020 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr 00 ein Webinar statt.
Sie erhalten die kompletten Arbeitsunterlagen, den Link zu den Aufnahmen (das Webinar wird aufgezeichnet und kann daher von Ihnen auch mehrfach angesehen werden).
Bei auftretenden Fragen zu diesen Änderungen nach dem Vortrag können Sie mich als Webinarteilnehmer/in mich unter meiner e-mail-Adresse kontaktieren.
Der (unschlagbare) Preis € 120,00 je Teilnehmer/in (inklusive 20 % Umsatzsteuer).
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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Tragung von Pflegekosten der Tante nach Hofschenkung – mitverursachte Bedürftigkeit – |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.09.2019, 07:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Tragung von Pflegekosten der Tante nach Hofschenkung – mitverursachte Bedürftigkeit – keine außergewöhnliche Belastung
BFG RV/4100776/2014 vom 18. Juni 2019
§ 34 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Die Beantwortung der Frage, ob die Annahme einer Schenkung den Eintritt der Bedürftigkeit adäquat mitverursacht hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere vom Alter und Gesundheitszustand des Übertragenden, ab.
2. Befindet sich die Übergeberin (hier: eines Hofes) im 84. Lebensjahr und verfügt sie außer einem Pensionsbezug über keine weiteren Einkunftsquellen und Vermögenswerte, liegen Umstände vor, die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige (Geschenknehmer, Neffe) durch die vorbehaltslose Annahme der Schenkung die Bedürftigkeit adäquat mitverursacht hat.
3. Übernimmt in weiterer Folge der Geschenknehmer (hier: der Neffe) Aufwendungen für den Übertragenden (Kosten für Pflegeheim), so sind diese daher (infolge der mitverursachten Bedürftigkeit) beim Geschenknehmer nicht zwangsläufig erwachsen und somit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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Arbeitskleidung |
Geschrieben von: Robert - 23.09.2019, 17:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
ich habe immer wieder Klienten, die den Dienstnehmern Arbeitskleidung vom Lohn abziehen (d.h. ich behalte einfach einen Lohnabzug ein, Diff. zwischen netto und Auszahlungsbetrag).
Soweit ich weiß unterschreiben die DN ein entsprechendes Dokument.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nur für DN ist, die austreten. Ich glaube die DN, die länger im Betrieb sind, erhalten die Arbeitskleidung kostenfrei.
Es handelt sich nicht um spezielle Schutzbekleidung... vielmehr Arbeitshosen usw. (Strauss und wie diese Arbeitskleidungsfirmen alle heißen...).
Abgesehen von einer evtl. Zulässigkeit (weil unentgeltlich zu überlassen ist) - kann das irgendwie Beitragspflicht (L/SV/DB/DZ/KommST/BV) auslösen?
DANKE
LG
Robert
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Anschaffung eines Segway X2 keine außergewöhnliche Belastung bei einer Gehbehinderung |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.09.2019, 07:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Anschaffung eines Segway X2 keine außergewöhnliche Belastung bei einer Gehbehinderung von 50%
BFG RV/4100510/2015 vom 21. Juni 2019
§ 34 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
Die Anschaffung eines Segway X2 stellt bei einer aufgrund einer Amputation der linken Großzehe und des ersten Mittelfußknochens verursachten 50%igen Gehbehinderung keine außergewöhnliche Belastung (Behindertenhilfsmittel) dar.
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Ergebnis des Pendlerrechners: unrichtige Verhältnisse? |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.09.2019, 07:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ergebnis des Pendlerrechners: unrichtige Verhältnisse?
BFG RV/7104221/2017 vom 27. August 2019
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
§ 1 Pendlerverordnung
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Für die Ermittlung der Entfernung ist der vom BMF im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechner zu verwenden.
2. Das Ergebnis ist grundsätzlich verpflichtend heranzuziehen; ausnahmsweise kann aber vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung nachgewiesen werden, dass es nicht den maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
3. Unrichtige Verhältnisse liegen beispielsweise vor, wenn der Pendlerrechner eine Fahrtstrecke über eine nicht öffentlich zugängliche Privatstraße berücksichtigt.
4. Sieht man sich die im konkreten Fall vom Pendlerrechner ermittelte Berechnung betreffend die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte an, so führt die Fahrstrecke – entgegen der Angaben, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Beschwerde machte - durch keine Wohnhausanlage bzw Wohnstraße.
5. Der Pendlerrechner legt der Berechnung Strecke von genau 60 km zugrunde (und nicht, wie der beschwerdeführende Steuerpflichtige wünscht, mehr als 60 km). Er hat keinen Nachweis erbracht, dass nach den tatsächlichen Verhältnissen die schnellste Straßenverbindung 61,2 km beträgt.
6. Ziel des Pendlerrechners ist eine pauschale vereinfachte Wegstreckenermittlung. Es ist nicht die im Einzelfall vom Steuerpflichtigen gewählte Strecke relevant, sondern die vom Pendlerrechner berücksichtigten abstrakten durchschnittlichen Verhältnisse, die auf einer typisierenden Betrachtung beruhen (insbesondere Durchschnittsgeschwindigkeiten, siehe § 1 Abs. 10 Pendlerverordnung).
7. Es liegen daher im vorliegenden Fall der Berechnung der Entfernung durch den Pendlerrechner keine unrichtigen Verhältnisse im Sinne der Pendlerverordnung vor.
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Saisonell bedingte Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage – keine Abzugsmö |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.09.2019, 10:08 - Forum: News & wichtige Infos
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Saisonell bedingte Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage – keine Abzugsmöglichkeit nicht amortisierter Ausbildungskosten
Sachverhalt:
Ein Arbeiter, der dem Kollektivvertrag für das Baugewerbe sowie die Bauindustrie unterlag, wurde per 15. Februar 2017 „saisonbedingt“ gekündigt, damit er während dieser Zeit auch „stempeln gehen könne“.
Knapp acht Monate davor absolvierte er auf Arbeitgeberkosten eine Ausbildung zum „Zweiwegefahrzeug-Bediener“ und unterfertigte dabei auch eine Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung.
Zum Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen Beendigung war der Amortisationszeitraum noch nicht beendet.
Nach der Saisonunterbrechung nahm der Arbeiter sein Beschäftigungsverhältnis im selben Unternehmen am 23. Februar 2018 wieder auf, kündigte dieses aber knapp 5 Wochen später selber auf.
Der Arbeitgeber behielt im Zuge der Endabrechnung den – aus seiner Sicht – noch nicht amortisierten Betrag der Ausbildung aus dem Frühjahr 2017 in Höhe von etwas über € 1.000,00 ein, da er meinte, dazu infolge der Arbeitnehmerkündigung berechtigt zu sein.
Dagegen richtete sich die Klage des Arbeitnehmers.
So entschied der OGH:
Die Klage hatte Erfolg.
Die Details dieser für die LV-Praxis so ungemein wichtigen Entscheidung finden Sie in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 16/2019.
Infos zum WPA-Abo finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
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Resturlaubstage bei Umstieg Voll- auf Teilzeit |
Geschrieben von: Enibas - 17.09.2019, 15:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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liebes Forum!
folgender Sachverhalt:
kv handel - mitarbeiter im Büro
Resturlaubstage von 2018 = 13
Verbrauch bis 30.06. = 11
umstieg von 5 Tage Woche auf 4 Tage per 01.07.19
langjähriger Mitarbeiter daher schon 6 Wochen Urlaubsanspruch
Was ist der Stand der Urlaubstage per 01.07.19
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße
Enibas
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