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  Was gilt für Sommerpraktika? Ein Artikel von DerStandard.at
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.08.2019, 09:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000106...erpraktika

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  Blumenstrauß für Geschäftspartner
Geschrieben von: Christine - 01.08.2019, 21:00 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,

es wurden 2 Schnittblumen à jeweils 25 Netto gekauft. Wohin bucht ihr das? Darf man hier VST buchen?

Ich meine mich erinnern zu können dass man es auf Werbeaufwand/Repr. nicht abzugsfähig buchen muss und OHNE VST Abzug. Ist das richtig?

Stelle mir nur die Frage was hier der Unterschied zu Weihnachtsgeschenken oder zum Geschäftsabschluss zB ein Wein ist.....den buchen wir immer als Werbeaufwand ein.... Undecided

Ev. kann mir das wer erklären wie ihr das so macht danke :-)

LG, Christine

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  WPA 12/2019 mit Übersichts- und Schulungsvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.08.2019, 19:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personal aktuell 2019, Ausgabe Nr. 12 ist da - mit frei zugänglichem Übersichtsvideo sowie Schulungsvideo für Premium-Kund/innen



Das frei zugängliche Übersichtsvideo zu den Inhalten:

[/url]

https://vimeo.com/351417931



Das dazugehörige ausführliche Schulungsvideo für Premium-Abo-Kund/innen mit den Themen "Karenz NEU, Papamonat NEU" "Freistellung für freiwillige Helfer/innen",



"Montagezulage, Entfernungszulage, Wegzeitvergütung - häufige Irrtümer":

[url=https://vimeo.com/351421342]https://vimeo.com/351421342

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  Montagezulagen, Entfernungszulagen und Wegzeitvergütung - Metallgewerbe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2019, 16:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aus Anlass eines fachlichen Coachings habe ich für mein Fachmagazin WIKU-Personal aktuell einen Artikel verfasst, der aufzeigt, dass die Montagezulage, die Wegzeitvergütung bzw. die Entfernungszulage in vielen Fällen gar nicht bezahlt werden muss.

Dies geht auf höchstgerichtliche (aber nicht so bekannt) Judikatur zurück, die gerade bei der Entfernungszulage (Diäten) teure Nachzahlungen nach sich ziehen kann.

In meinem Magazin erscheint dieser Artikel in der Ausgabe Nr. 12/2019.

Ich werde mich bemühen, diesen Artikel auch in der nächsten Ausgabe des BÖB-Journals unterzubringen.

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  Aktualisierung der Schulungsunterlagen für die PV im Gastgewerbe per 1.5.2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2019, 16:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Personalverrechnung im Gastgewerbe
Standardunterlage und Trainingsunterlage

Stand: 1. Mai 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Mai 2020


·        Die Personalverrechnung im Gastgewerbe weist viele Spezialitäten auf.

·        Mit insgesamt zwei Unterlagen werden jene Punkte ausgearbeitet dargestellt, auf die es in der Praxis wirklich ankommt.
·        Die Unterlage „Personalverrechnung im Gastgewerbe – Standardunterlage“ (PVgast standard) umfasst 219 Seiten und erläutert die Rechtslage der interessantesten und wichtigsten Themen rund um die Personalverrechnung im Gastgewerbe auf dem allerletzten Stand (samt Lohntabellen sämtlicher Bundesländer und Zusatzkollektivverträgen).
·        Diese Unterlage ist um € 36,30 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen) erhältlich.
·        Die Unterlage "Personalverrechnung im Gastgewerbe - Intensivtraining" (PVgast intensiv) umfasst 176 Seiten und erläutert ausschließlich anhand von gelösten Praxisfällen und Praxisfragen und Vertragsmustern die Rechtslage rund um die Personalverrechnung im Gastgewerbe.
·        Diese Unterlage ist um € 36,30 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen) erhältlich.
·        Preisvorteil bei Bestellung beider Unterlagen:
·        Wenn Sie beide Unterlagen bestellen, kosten diese zusammen € 67,10 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen).
·        Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  WIKU-Webinar „Teure Fehler in der Personalverrechnung vermeiden“ – Lohndumping aus Si
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2019, 16:26 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Am 12. August 2019 findet von 14 bis 16 Uhr ein Webinar aus der Reihe „Teure Fehler in der Personalverrechnung vermeiden“ statt, bei dem es um das Thema „Lohndumping aus Sicht der Personalverrechnung“ geht.

Sie erhalten dazu umfangreiches Unterlagenmaterial, bei Teilnahme auch eine Teilnahmebestätigung und den Aufnahmelink.

Teilnehmerbeitrag: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer).

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.

Infos dazu finden See auch hier:

http://wikutraining.at/

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  Immo-Est
Geschrieben von: Sandra Nindl - 31.07.2019, 10:45 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Kollegen!
Ich habe einen etwas komplexen Fall betreffend "Immo-Est".
Gibt es unter Euch jemanden der sich da gut auskennt und mir helfen kann? - Natürlich gegen Bezahlung!
Meine Mailadresse ist fibu@sbh-nindl.at
Es ist zu verzwickt um es hier genauer zu schreiben.
Danke
Sandra

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  Sonderzahlungen
Geschrieben von: BERNI - 30.07.2019, 18:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Es kommt immer wieder zu Diskussionen hinsichtlich Rückrechnungsverbot (in div. KV´s) von zuviel ausbezahlten Sonderzahlungen bei Austritt während des Jahres.

Meine Frage - allgemein: wie soll zB im Juni das 13. Gehalt bezeichnet werden: als Urlaubszuschuss zB hin Höhe eines Monatsentgeltes oder zB 1/2 UZ und 1/2 WR, damit das mit der Rückverrechnung vom zuvielbez. UZ kein Problem werden kann? oder eventuell nur aliquote Sonderzahlung in Höhe eines Monatsentgelts

ist das rechtlich auch okay, wenn zB der DN den grössten Teils seines Urlaubs zB im Juni konsumiert hatte

danke

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  Rechnungslegung NOVA
Geschrieben von: Birgit1 - 29.07.2019, 21:42 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (3)

Guten Tag,

folgender Sachverhalt. Ein Autohändler kauft ein regelbesteuertes KFZ von einem inländischen Händler, die NOVA wurde in Österreich noch nicht abgeführt.
Wie muss die Rechnungslegung aussehen? wird die NOVA ausgewiesen oder nicht?

Besten Dank!

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  Schulungskosten aktivierbar
Geschrieben von: Alexandra Kaiser - 24.07.2019, 08:22 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir schaffen ein Spezialfahrzeug an, welches von unseren Mitarbeitern nur durch eine Schulung bedienbar ist. Fahren kann man das Fahrzeug mit dem LKW-Führerschein, aber die Spezialausstattung ist nur durch fachkundiges Personal möglich. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man die Schulungskosten aktiviert oder als Sofortaufwand verbucht. Das Fahrzeug ist im Grunde genommen "betriebsbereit", was mich ein wenig verunsichert. Die Schulung steht aber im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung. Vielen Dank für Ihre Antworten.

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