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WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.10.2019, 22:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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[b]WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel - für die Personalverrechnung eine riesige Herausforderung - ein WIKU-Webinar informiert, hilft Ihnen und begleitet Sie[/b]
Rund 40.000 Betriebe und rund 400.000 Angestellte gibt es im Handel.
Seit 1.12.2017 tickt die "Umstellungsuhr" gnadenlos.
Handelsbetriebe, Steuerberater/innen und Personalverrechner/innen fiebern dieser Umstellung entgegen, die allerspätestens am 1.12.2021 vollzogen sein muss.
Nun nähert sich die "Halbzeit" der Umstellungszeitspanne und es fragen sich immer mehr Betriebe, ob es sinnvoll wäre, früher oder am "letzten Abdruck" umzustellen.
Hinzu kommt die Frage, ob bestimmte Betriebe nicht schon längst das neue Schema (ohne Übergangsregelungen) anwenden müssen.
Aus Sicht der Personalverrechnung darf der Umstellungsaufwand auf gar keinen Fall unterschätzt werden.
Hört man sich einen Vortrag dazu an, ist die Fülle an Informationen so gigantisch, dass man sich vieles überhaupt nicht auf einmal merken kann.
Wie wäre es daher mit einer WEBINAR-Veranstaltung, die knapp 2 Stunden dauert, Sie über alle wichtigen Punkte informiert, Ihnen die entsprechenden Praxistipps vermittelt und bis zur endgültigen Umstellung (also bis 12/2021) immer wieder angesehen werden kann, weil diese Veranstaltung aufgezeichnet wird und Sie den Aufnahmelink erhalten?
Als Teilnehmer/in dieses Webinars dürfen Sie auch nach dem Webinar Ihre Fragen zur Umstellung an mich per e-mail richten.
Als Berater der KV-Partner des Handels stehe ich auch im Fachaustausch betreffend dieses Themas mit jenen Stellen, von denen diese Änderungen stammen (das WIKU-Fachnetzwerk wächst und wächst).
Ihr nächster Termin ist der 16. Oktober 2019 von 14 bis 16 Uhr. Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
Der Preis je Teilnehmer/in beträgt € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Im Preis inbegriffen sind die Arbeitsunterlagen, der Aufnahmelink und die zuvor beschriebene Betreuung bei den seminarrelevanten Fragen auch nach lange Zeit nach der Schulung.
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Natürlich erhalten Sie auch eine Teilnahmebestätigung.
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.10.2019, 22:14 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel - für die Personalverrechnung eine riesige Herausforderung - ein WIKU-Webinar informiert, hilft Ihnen und begleitet Sie
Rund 40.000 Betriebe und rund 400.000 Angestellte gibt es im Handel.
Seit 1.12.2017 tickt die "Umstellungsuhr" gnadenlos.
Handelsbetriebe, Steuerberater/innen und Personalverrechner/innen fiebern dieser Umstellung entgegen, die allerspätestens am 1.12.2021 vollzogen sein muss.
Nun nähert sich die "Halbzeit" der Umstellungszeitspanne und es fragen sich immer mehr Betriebe, ob es sinnvoll wäre, früher oder am "letzten Abdruck" umzustellen.
Hinzu kommt die Frage, ob bestimmte Betriebe nicht schon längst das neue Schema (ohne Übergangsregelungen) anwenden müssen.
Aus Sicht der Personalverrechnung darf der Umstellungsaufwand auf gar keinen Fall unterschätzt werden.
Hört man sich einen Vortrag dazu an, ist die Fülle an Informationen so gigantisch, dass man sich vieles überhaupt nicht auf einmal merken kann.
Wie wäre es daher mit einer WEBINAR-Veranstaltung, die knapp 2 Stunden dauert, Sie über alle wichtigen Punkte informiert, Ihnen die entsprechenden Praxistipps vermittelt und bis zur endgültigen Umstellung (also bis 12/2021) immer wieder angesehen werden kann, weil diese Veranstaltung aufgezeichnet wird und Sie den Aufnahmelink erhalten?
Als Teilnehmer/in dieses Webinars dürfen Sie auch nach dem Webinar Ihre Fragen zur Umstellung an mich per e-mail richten.
Als Berater der KV-Partner des Handels stehe ich auch im Fachaustausch betreffend dieses Themas mit jenen Stellen, von denen diese Änderungen stammen (das WIKU-Fachnetzwerk wächst und wächst).
Ihr nächster Termin ist der 16. Oktober 2019 von 14 bis 16 Uhr. Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
Der Preis je Teilnehmer/in beträgt € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Im Preis inbegriffen sind die Arbeitsunterlagen, der Aufnahmelink und die zuvor beschriebene Betreuung bei den seminarrelevanten Fragen auch nach lange Zeit nach der Schulung.
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Natürlich erhalten Sie auch eine Teilnahmebestätigung.
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding |
Geschrieben von: Manfred - 02.10.2019, 09:29 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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In der Kanzlei betreuen wir eine GmbH, die sich auch über Crowd-Funding finanziert hat.
Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen.
Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen?
Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung?
Danke für Ihren Tipp.
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Monatlicher Arbeitnehmerkostenbeitrag bei „Luxus“-PKW – BFG widerspricht BMF – Verfah |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.10.2019, 08:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Monatlicher Arbeitnehmerkostenbeitrag bei „Luxus“-PKW – BFG widerspricht BMF – Verfahren vor dem VwGH nun anhängig
BFG RV/6100193/2016 vom 8. August 2019 è Amtsrevision erhoben
§ 15 Abs. 2 EStG
§ 4 Abs. 7 Sachbezugswerte-Verordnung
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Gemäß § 4 Abs. 7 der Sachbezugswerte-Verordnung mindern Kostenbeiträge des Arbeitnehmers den Sachbezugswert.
2. Die Rechtsansicht der Finanzverwaltung, wonach bei Fahrzeugen mit einem Anschaffungswert von über € 48.000,00 der Sachbezugswert zunächst von den tatsächlichen Anschaffungskosten zu berechnen wäre (von jenem Wert also, der über € 48.000,00 liegt) und von diesem dann „fiktiv“ ermittelten Sachbezugsbasiswert dann der monatliche Kostenbeitrag des Arbeitnehmers in Abzug zu bringen wäre, „erzeugt“ eine Sachbezugsermittlung außerhalb der Sachbezugswerte-Verordnung und ist daher aus Sicht des BFG nicht korrekt.
3. Der monatlich Kostenbeitrag ist somit in derartigen Fällen von jenem Sachbezugswert in Abzug zu bringen, der sich „maximal“ (derzeit ausgehend von einem Anschaffungswert im Ausmaß von € 48.000,00) steuerlich ergeben kann.
4. Achtung: dieses für die Steuerpflichtigen sehr angenehme BFG-Erkenntnis ist noch nicht „in trockenen Tüchern“, da die Finanzverwaltung dagegen Amtsrevision beim VwGH erhoben hat. Die Chancen allerdings, dass der VwGH dieses Ergebnis umdreht, liegen aus meiner Sicht nicht sonderlich günstig.
Ein Anschauungsbeispiel dazu gibt es in der WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 16/2019.
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Umstellung Handels KV |
Geschrieben von: Eva Maria - 30.09.2019, 18:26 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Bei der Umstellung auf das Gehaltschema NEU bin ich mir bei der "Stufe" nicht sicher:
1) Eintritt 1998 hat also 21 Dienstjahre. Gehört der in die Stufe 1
2) Eintritt 2003 mit damaliger Anrechnung von 5 Jahren - also Stufe 2
Ich habe das so verstanden, dass die Vordienstzeiten weiter bleiben, aber die im gleichen Betrieb "nicht" gerechnet werden und der DN in der stufe 1 beginnt.
Danke für die Hilfe
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