Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.507
» Neuestes Mitglied: Самоклейка в ванную
» Foren-Themen: 5.890
» Foren-Beiträge: 8.935

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 73 Benutzer online
» 1 Mitglieder
» 69 Gäste
Bing, Facebook, Google, Anqrnetteswict

Aktive Themen
WIKU-Live-Webinar: Jour f...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 11 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
Umfassende BMF-Info zu mö...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 11 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 12
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:26
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
von VAT OSS regiestrierte...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Agnes69
18.09.2024, 09:25
» Antworten: 2
» Ansichten: 131
Nochmals: Information des...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2024, 17:52
» Antworten: 0
» Ansichten: 65
KV-Abschluss Arztangestel...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2024, 17:17
» Antworten: 0
» Ansichten: 52
Information des BMAW zu §...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2024, 07:51
» Antworten: 0
» Ansichten: 66
WKO-Ansicht zu "Elementar...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2024, 17:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 76
AK zu bezahlter Dienstfre...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2024, 17:19
» Antworten: 0
» Ansichten: 59
WIKUs wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2024, 08:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 72

 
  WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 13/2019 - mit Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.08.2019, 20:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 13/2019 - Begleitvideo (allgemein zugänglich) und Schulungsvideo (für Premium-Abonnent/innen)

Die Ausgabe Nr. 13/2019 steht kurz vor dem Versand.

Das allgemein zugängliche Begleitvideo (Abo classic) finden Sie hier:


https://vimeo.com/353610302
[/url]
Das Schulungsvideo für Premium-Abonnent/innen (Abo premium) finden Sie hier:

[url=https://vimeo.com/353613188]https://vimeo.com/353613188

Drucke diesen Beitrag

  Lehrbuch "Mein Personalverrechnungstrainer" per 1.7.2019 aktualisiert!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.08.2019, 20:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Stand: 1. Juli 2019 – erhältlich ab Anfang August 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Jänner 2020

An zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen wird das Lernbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ als Begleit- und Selbstlernmaterial für den Personalverrechnungslehrgang eingesetzt.

Diese Unterlage besteht aus einem „Theorieteil“ (über 800 Seiten und mehr als 340 Demo-Beispiele, verfasst von Wilhelm Kurzböck) und einem gelösten 
Praxisteil (über 140 Beispiele, verfasst von Manfred Hörzi).

Zusätzlich zu den „reinen Lohnverrechnungsthemen“ werden auch die arbeitsrechtlichen Themen sehr ausführlich behandelt, sodass diese Unterlage zumindest auszugsweise auch immer wieder in arbeitsrechtlichen Lehrgängen zum Einsatz kommt.

Weiters finden Sie auch Zusatzthemen, welche von den Meisterprüfungsstellen eingefordert werden (z. B. Bildung von Rückstellungen, Auftraggeberhaftung in der Sozialversicherung etc.).

Sämtliche relevanten Änderungen des Jahres 2018 mit Auswirkung auf das Jahr 2019 wurden eingearbeitet, somit die Arbeitszeitreform 2018, der Familienbonus und der Umstieg auf das neue Sozialversicherungsmeldesystem (mBGM, neues Ta-rifsystem, neue Meldungen,…) und natürlich auch die Judikatur des Jahres 2018.

Ebenfalls eingearbeitet wurden die Änderungen zur Karenz sowie der Papamonats-Anspruch, die im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Zur Gänze NEU gefasst wurde das Kapitel „Entgeltsfortzahlung“.

Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert auch das Auffinden von Details.

Dieses Buch kann zum Preis von € 118,80 brutto (inklusive Umsatzsteuer), zu-züglich Versandspesen unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at vorbestellt werden.

Drucke diesen Beitrag

  Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer
Geschrieben von: Christine - 13.08.2019, 17:01 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (8)

Hallo,

mein Klient hat sich 2 Klimaanlagen angeschafft (Kaufpreis Netto ca. 7000EUR). Diese sind an zentralen Stellen im Einfamilienhaus montiert und kühlen sämtliche Zimmer.

Infos zum Unternehmer:
Einzelunternehmer, zur Regelbesteuerung optiert, EA-Rechner, UVA quartalsmäßig
er bietet hauptsächlich Programmierleistungen an und sein Geschäfts ist am Wohnort angemeldet, er hat ein anerkanntes Arbeitszimmer.

Bis dato teilen wir die Betriebskosten lt. m2 Aufteilung %tuell  auf. Wir sammeln die Betriebskosten und buchen diese lt. Aufstellung 1x im Monat anteilig in den Aufwand mit anteiliger VST auf das Konto 7. Betreibskostenanteil Arbeitszimmer & 2. VST

Die m2 Aufteilung ist 13,36% und mit Plan etc. belegt.

Klimanalage Fragen:
jetzt im 2.Q wurde eine Anzahlung geleistet
die Endrechnung wurde im 3.Q gelegt

1) ins Anlagenverzeichnis kommt die Klimaanlage ja nicht weil nicht mehr als 50% betriebliche Nutzung - richtig?
2) ich würde Ende Dezember dann schauen wie viel die Anlage Netto gekostet hat und mittels eines Eigenbeleges die Abschreibung die ich bei einem Anlagegut normal wählen würde anteilig anhand der % in die Buchhaltung reinnehmen (also zB wenn netto 7000eur, ND11J wären AFA von 636,36€ und davon würde ich dann am 31.12. 13,36% buchen = 85,02€ - ok so?
3) wie ist das mit der Vorsteuer? Darf man hier was in Abzug bringen? Wenn ja wie und wann?

>> über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar da ich so etwas noch nicht hatte >> bitte also um Buchungsinfos betreffend Konten, Buchungszeitpunkt und Vorsteuer wie ihr da vorgehen würdet.

DANKE * DANKE *

Drucke diesen Beitrag

  aktivieren oder aufwand?
Geschrieben von: Christine - 13.08.2019, 13:28 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo,

am 12.3. wurde ein Messgerät ca. 1000eur Netto gekauft und aktiviert auf 0510 Werkzeuge (für einen Elektriker).
Nun wurde ein Kabel für die Steckdose (welches für div. Messgeräte verwendet werden kann - wie ein Stromkabel ca.) dazugekauft am 10.4. (also 1 Monat später).

Da man das auch für andere Messgeräte verwenden kann und es nur unter 50eur ausmacht - würdet ihr das dazuaktivieren oder könnte man das auch in den Aufwand buchen?


Eigenständig nutzbar ist es nicht.....hättet ihr eine Aufwandskonto Idee?? einfach auf Instandhaltung Büromaschinen und EDV oder Instandhaltung Geschäftsausstattung oder Büromaterial ev.?? Wird hald für den Kunden verwendet zum Testen dort.

Danke euch
Christine

Drucke diesen Beitrag

  Leasing Vertragserrichtungskosten
Geschrieben von: Doris - 12.08.2019, 18:39 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ein neues Fahrzeug (nicht Vst-abzugsberechtigt) wird geleast - Operating Leasing. So weit, so klar.
Im Leasing-Vertrag sind a) Vertragserrichtungskosten und b)Vertragserrichtungsgebühr gesondert ausgewiesen.

1. Frage: Auf welchem Konto werden diese verbucht?
2. Frage: Unterliegen diese beiden Positionen der Luxustangente?

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

Drucke diesen Beitrag

  Gefahrenzulage
Geschrieben von: BERNI - 12.08.2019, 11:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

hat ein DN (LKW-Fahrer von Tankwagen) Anspruch auf Gefahrenzulage (event. Schmutzzulage)?
wenn ja - wie ist die steuerliche Behandlung?

danke

Drucke diesen Beitrag

  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 32/2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.08.2019, 19:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Futtermittelindustrie - KV-Abschluss per 1.9.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,80 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,80 %
Erhöhung des Zehrgeldes um auf 16,53 €
Vereinbarung über eine Freizeitoption
Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht
Arbeitszeit/KV-Regelung:
Vor der 11. und 12. Arbeitsstunde gibt es jeweils eine 10-minütige bezahlte Pause
http://www.kvsystem.at/servlet/ContentSe...5056818678
[/url]
Ledererzeugende Industrie - KV-Abschluss per 1.7.2019
Erhöhung der KV-Löhne und -Gehälter um 2,2 %
IST-Löhne/Gehälter: Aufrechterhaltung der Überzahlung
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,2 %
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
100% Zuschlag für die 11. und 12. tägliche Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Arbeitsstunde wöchentlich (ab 1.1.2020) für ausdrücklich angeordnete Überstunden.
Arbeiter:
Weiterer Verhandlungstermin im Dezember zur Finalisierung der neuen Lohngruppen.
Neuregelung der Kündigungstermine bei AG-Kündigungen ab 1.1.2021
Weitere Schritte zur Zielvereinbarung zu 1500 Mindestlohn/-gehalt bleiben offen
[url=http://www.kvsystem.at/servlet/ContentServer?pagename=KVS/Page/KVS_Index&n=KVS_0.a&cid=1565056818662]http://www.kvsystem.at/servlet/ContentServer?pagename=KVS/Page/KVS_Index&n=KVS_0.a&cid=1565056818662

Drucke diesen Beitrag

  Die e-card Foto-Verordnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.08.2019, 19:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BGBl. II Nr. 231, ausgegeben am 1. August 2019


Da mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2020 nur noch e-cards mit Lichtbild ausgegeben werden dürfen, wurden nun einige Details dazu in einer Verordnung geregelt:

Primär ist nämlich von Seiten des Hauptverbandes (ab 1.1.2020: des Dachverbandes) der Sozialversicherungsträger auf Fotos aus „behördlichen Beständen“ zurückzugreifen (Passfotos, Führerscheinfotos,…).

Gibt es keine Möglichkeit, auf Fotos aus behördlichen Beständen zuzugreifen, so hat der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin ein Foto zu übermitteln, nach-dem er dazu vom Krankenversicherungsträger oder vom Haupt- bzw. .Dachverband dazu aufgefordert wurde.
Für bestimmte Personen entfällt die Verpflichtung zur Beibringung eines Fotos für e-card-Zwecke (Personen unter 14, Personen ab 70 bzw. Personen mit Pflegegeldstufe 4).

Wird eine e-card mit Lichtbild versandt, so ist die betreffende Person mittels eines Begleitschreibens darüber zu informieren, aus welchem behördlichen Be-stand das Foto stammt.

Bei Gesundheitsdiensteanbieter/innen ersetzt die e-card im Normalfall auch den amtlichen Lichtbildausweis.

Die Verordnung erhält zudem noch Informationen zur Kostentragung sowie zum Datenschutz.

Drucke diesen Beitrag

  Ihre WKO-Checklisten zu Aufbewahrungs- bzw. Löschpflichten
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.08.2019, 19:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wie lange etwas aufbewahrt werden darf oder muss, ist regelmäßig ein Diskussionsthema.

Die WKO hat hierzu ganz exzellente - teilweise branchenspezifische - Listen erarbeitet, mit denen man dieses Thema rechtssicher angehen kann:

https://www.wko.at/branchen/k/transport-...risten.pdf
[/url]
[url=https://www.wko.at/branchen/stmk/gewerbe-handwerk/bau/liste-loesch-aufbewahrungsfristenMA.pdf]https://www.wko.at/branchen/stmk/gewerbe-handwerk/bau/liste-loesch-aufbewahrungsfristenMA.pdf

Drucke diesen Beitrag

  Dienstreisen in DBA-Drittstaaten - wer hat Besteuerungsrecht?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.08.2019, 13:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Besteuerungsrecht im Falle grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsätze für Dienstreisen in DBA-„Drittstaaten“
 

Rechtsprechung aus Deutschland mit hoher Relevanz für Österreich
 
BFH I R 66/17 vom 16. Jänner 2019
 
1.    Nach Art. 18 DBA-Deutschland-Frankreich steht dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Recht zu, die Einkünfte aus einer in Drittstaaten ausgeübten nichtselbständigen Arbeit zu besteuern (Drittstaaten = Staaten, die nicht vom DBA „betroffen“ sind; hier sind dies alle Staaten, die nicht Deutschland bzw. Frankreich sind)
2.    Wurde ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer von einem französischen Industriekonzern zu einer deutschen Tochtergesellschaft entsandt und war er deshalb aufgrund der DBA-Vorschriften in Deutschland steuerpflichtig, so hatte dennoch Frankreich (der Ansässigkeitsstaat) das ausschließliche Besteuerungsrecht an den "Arbeitslöhnen", soweit sie auf Dienstreisezeiten entfielen, welche den Arbeitnehmer auch in andere Länder (wie zB Finnland, Italien und andere Staaten) führten.
3.    Dies gilt im Übrigen auch für Dienstreisezeiten nach und in Frankreich.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
 
Die hier beschriebene Situation aus dem DBA Deutschland und Frankreich gilt – vorbehaltlich des jeweiligen DBA – im Normalfall auch für Sachverhalte mit österreichischer Beteiligung (zB DBA Österreich - Frankreich: hier findet man die Regelung sinngemäß in Artikel 21 DBA Frankreich).
 
Unternimmt also zB ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer, der zu einer österreichischen Tochtergesellschaft entsandt wurde und der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er hier über eine (Zweit)Wohnung verfügt, jedoch wegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Frankreich als ansässig gilt, Dienstreisen in „andere Länder“ (zB nach Deutschland, Italien, etc….), so steht Frankreich für den (anteiligen) Arbeitslohn für diese Zeiträume das Besteuerungsrecht zu (Payroll-Split).

Drucke diesen Beitrag