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Aktivierung oder Instandhaltung |
Geschrieben von: Eva Maria - 24.06.2019, 14:15 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
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Habe folgendes Problem: Ein Kunde kauft eine neue Maschine. Die alte Maschine wird abgebaut und gleichzeitig lässt er den Raum neu fliesen und die uralten Elektroleitungen austauschen.
Sind jetzt diese Arbeiten (Fliesen und Elektroleitungen) zu aktivieren (Gebäude ist nicht im Betriebsvermögen) und wenn, welche Nutzungsdauer ist anzusetzen, oder können diese Aufwendungen gleich als Instandhaltung abgeschrieben werden.
Ich würde mit der Maschine aktivieren und auf auf diese Nutzungsdauer abschreiben. Aber bin mir überhaupt nicht sicher, weil die Maschine hätte man auch ohne neue Fliesen und ohne neue Elektroleitungen aufstellen und damit arbeiten können. Es war also keine Notwendigkeit dieser Arbeiten. Aber da die Produktion sowieso still stand wurden diese Arbeiten gleich erledigt.
Danke für eure Hilfe
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SVA - Probleme bei Login |
Geschrieben von: Manuela - 24.06.2019, 11:30 - Forum: Diverses
- Antworten (6)
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Liebe Forums-Teilnehmer,
seit 17. Juni können Bevollmächtige nur mehr via USP auf das Portal der SVA zugreifen.
Ich kann seither gar nicht mehr zugreifen. Ich sehe nur mehr mein eigene Beitragskonto, kann jedoch keine Beitragskonten meiner Klienten aufrufen.
Die Mitarbeiter bei der USP-Hotline haben mich nun schon zweimal vertröstet und gemeint, dass dauert einfach noch 2-3 Tage. Jetzt haben wir aber schon den 24. Juni und ich kann noch immer nicht zugreifen.
Hat sonst noch jemand dieses Problem? Oder bin ich ein Einzelfall? Hat jemand vielleicht Lösungsideen?
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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Verkauf von KG Anteil |
Geschrieben von: Guldenbrein - 19.06.2019, 12:58 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
ein Kommanditist (10% Beteiligung) an einer GmbH & Co KG verkauft seine Anteile um EUR 25.000,00.
Wie wird dieser Verkauf in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt?
Sind dies Einkünfte aus
a) Kapitalvermögen oder
b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Exekution - Unterhaltspflicht |
Geschrieben von: Robert - 19.06.2019, 09:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Hallo,
DN schon einige Zeit beim DG beschäftigt.
Ich weiß nichts von Unterhaltspflichten für Kinder bzw. evtl. Gattin.
Exekution erhalten.
Abzug in der LV.
Dann gibt der DN Unterhaltspflichten bekannt (die ich natürlich auf der Drittschuldnererklärung nicht angegeben habe).
Ist es zulässig, einfach mit Geburtsurkunde die Unterhaltspflichten zu erfassen (und damit den pfändbaren Betrag zu kürzen)?
Oder benötige ich da ein anderes Dokument?
DANKE,
Robert
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FABO+ / Pendlerpauschale bei Wiedereintritt |
Geschrieben von: Robert - 19.06.2019, 09:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Hallo,
ich habe die Familienbeihilfenbestätigung und den ausgefüllten Antrag.
AKÜ-Unternehmen ist Dienstgeber.
Dienstnehmer treten immer wieder aus und nach wenigen Tagen, manchmal auch Wochen wieder ein.
Pendlerpauschale nehme ich generell raus (weiß ja nicht ob der Beschäftiger ein anderer ist).
Wie verhält es sich mit dem FABO+?
Da wird sich doch nichts ändern (z.B. Familienbeihilfenbezug bis 10/2032)... Darf ich den ruhigen Gewissens wieder berücksichtigen?
Sollte ich für die Fälle ständig neue Anträge und Familienbeihilfenbestätigungen verlangen müssen wird es mühsam.
DANKE für Eure Meinungen + LG
Robert
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Übertragung Vorsteuer Mietkauf |
Geschrieben von: Eva Maria - 17.06.2019, 17:39 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Ein Klient kauf ein Anlagegut im Zuge eines Mietkaufes. Bei dieser Art der Finanzierung ist die VSt sofort gesamt zu überweisen. Dann kann ich mir diese mit der UVA wieder holen.
Nun möchte der Klient eine Übertragung der Vorsteuer beim Finanzamt durchführen, damit er sich die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer erspart.
Liege ich hier korrekt, dass das der Käufer beantragen muss? Hat jemand Erfahrung wie das praktisch abläuft? Geht das nur im Zuge der UVA oder auch separat nur für diesen Geschäftsfall?
Danke für die eure Hilfe
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Urlaubszuschuss bei im Haushalt Angestellten |
Geschrieben von: cklemenda - 14.06.2019, 08:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
ich muss gerade eine Putzfrau, die in einem Privathaushalt angestellt ist, abrechnen. Kann es tatsächlich sein, dass eine Putzfrau den doppelten Urlaubszuschuss erhält???
Also Beispiel: sie bekommt monatlich vom 1.1. weg 800 EUR, und im Juni dann 800 EUR regulär plus 1.600 EUR als Urlaubszuschuss???
Und was bedeutet der Hinweis im § 9 (2) HGHAngG "Während des Urlaubes gebührt dem Dienstnehmer neben den auf die Urlaubszeit entfallenden, nach § 3 Abs. 2 abzugeltenden Sachleistungen und auf den gleichen Zeitraum entfallenden Geldbezügen ein Urlaubszuschuß." ???
Bitte um Hilfe, ich kann mir das alles nicht so vorstellen...
Lieben Dank,
Claudia Klemenda-Cladrowa
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Sachbezug |
Geschrieben von: BERNI - 13.06.2019, 17:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Ein Mitarbeiter nutzt ein dienstgebereigenes Kraftfahrzeug. Er führt ein Fahrtenbuch, um die betrieblichen und privat veranlassten Fahrten aufzuzeichnen. Grundsätzlich wird die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte mit dem privaten KFZ zurückgelegt. In der Arbeitsstätte besteht ein fixer Arbeitsplatz.
Unklar ist uns die Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem dienstgebereigenen PKW, wenn diese im Zusammenhang mit einer Dienstreise stehen. Zum Beispiel: Der Wohnort des Dienstnehmers ist in Palt bei Krems, der Dienstort in Ottenschlag. Es steht eine Dienstreise nach Annaberg an, wobei dort ein Termin am Dienstag um 9 Uhr vereinbart wurde. Da es im konkreten Fall widersinnig wäre, am Montagabend mit dem privaten Fahrzeug nach Hause zu fahren und am Dienstag frühmorgens wieder nach Ottenschlag, um dann das Firmenauto für die Weiterreise nach Annaberg zu benützen, fährt der Dienstnehmer am Montagabend mit dem Firmen-PKW zu seinem Wohnort nach Palt. Am nächsten Tag tritt er von Palt aus die Dienstreise nach Annaberg an. Kilometer Ottenschlag – Palt 40, Kilometer Palt – Annaberg 86. Gesamtkilometer Ottenschlag – Palt – Annaberg 126. Kilometer direkte Strecke Ottenschlag – Annaberg 99. In welchem Ausmaß liegen bei der vorliegenden Konstellation private Kilometer vor?
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WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - das Original - der nächste "Durchgang" |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.06.2019, 15:57 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - das Original - der nächste "Durchgang"
Start ab Oktober 2019 - auch für Absolvent/innen einer PV-Akademie als Auffrischung ideal
20 Module ==> ausführliche Arbeitsunterlagen, Folienhandzetteln, für jedes Modul Zugang zum kompletten aufgezeichneten Vortrag (kann man beliebig oft ansehen bis zum Zeitpunkt des Prüfungsantrittes).
Laufende Prüfungsvorbereitung durch Webinare, die aufgezeichnet werden (keine Anwesenheitspflicht; kann man bis zum Prüfungsantritt beliebig oft ansehen).
Betreuung über das e-bfi-Moodle mit Forum, Newsbereich und Schulungsunterlagencontainer.
Gilt sowohl für die absolute Selbstlernvariante als auch für die Präsenzphasenvariante, die ab der kommenden Saison in Linz, Wien und in Graz (dort ab Jänner 2020) angeboten wird.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/sem_akademie.html
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Ihre nächsten möglichen Webinar-Termine mit Wilhelm Kurzböck |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.06.2019, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ihre nächsten möglichen Webinar-Termine mit Wilhelm Kurzböck
PV Jour fixe für dahoam:
2.7.2019 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30
4.7.2019 von 09 Uhr bis 11 Uhr
Themen:
Der lohnverrechnungsrelevante Teil des Entwurfs zur Steuerreform
Die interessanteste höchstgerichtliche Rechtsprechung der letzten 3 bis 4 Monate zu Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsruhe, Entgeltsfortzahlung, Lehrlinge, Familienzeitbonus, Dienstverträge-Werkverträge, Sachbezüge,......
Teilnehmerbeitrag je Veranstaltung und Person € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer).
Teure Irrtümer in der Personalverrechnung vermeiden
12.8.2019 von 14 Uhr bis 16 Uhr
Thema: Alles zum Thema "Lohndumping".
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Teilnehmerbeitrag je Veranstaltung und Person € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer).
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