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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 22/2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 14:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Abschluss Glasindustrie - KV-Abschluss per 1.6.2020
Mindestlöhne und- Gehälter um 1,4% (VWG 5+5a+6 um 1,2%).
Erhöhung der Ist-Gehälter/-Löhne um 1,4 % (VWG 5+5a+6 um 1,2%).
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,4%
Erhöhung aller Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen um 1,4%
Rahmenrechtliche Änderungen:
24. Dezember sowie 31. Dezember sind unter Entgeltfortzahlung ab sofort arbeitsfrei.

B) Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Rotes Kreuz - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der Löhne und Gehälter in allen Bundesländer außer Wien rückwirkend mit 1. Jänner 2020 um durchschnittlich 2,57 Prozent, aber mindestens 50 Euro.
Erhöhung der Löhne und Gehälter in Wien ab 1. Februar 2020 um 2,70 Prozent.
In der Steiermark, Oberösterreich und Kärnten tritt eine Erhöhung der Kinderzulage von monatlich 20 € pro Kind in Kraft.
In Tirol gilt ab 1.Jänner 2020 eine Zulage für eingeteilte Dienste als NotfallsanitäterIn.

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  Die seit 1.1.2020 gültigen neuen ELDA-Kontaktdaten
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 14:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die seit 1.1.2020 gültigen neuen ELDA-Kontaktdaten

Da die alten Kontaktnummern in Kürze "auslaufen" und nur noch die neuen gelten:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  ÖGK-Dienstgeber-Newsletter Nr. 2/2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 14:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mit 1. Juli 2020 gibt es geringfügige Änderungen im Tarifsystem (TASY).

Die TASY-Erläuterungen (die auf dem letzten Stand sind) sowie die Erklärungen der für die Praxis nicht so wirklich ergiebigen Änderungen finden Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Praxisleitfaden für "Ferialis"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 14:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: Dienstgeber-Newsletter der ÖGK 2/2020

Vermutlich wird es sie heuer nicht so häufig geben, die "Ferialis".

Nichtsdestotrotz darf der jährliche Info-Artikel der SV (diesmal von der ÖGK) samt dem "Praktikantenleitfaden" nicht fehlen.

Zu dem Artikel geht es hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  ÖGK-Dienstgeber-Newsletter 02/2020: Sportlerbegünstigung - Regelung während der COVID
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 13:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ÖGK-Dienstgeber-Newsletter 02/2020: Sportlerbegünstigung - Regelung während der COVID-19-Krise

Quelle: OGK-Dienstgeber-Newsletter 02/2020

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
[url=https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Richtlinien/Leitfaden_Sportlerbeguenstigung_BMF-SV.pdf][/url]
https://www.sportaustria.at/fileadmin/In...BMF-SV.pdf

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  Newsletter der ÖGK: Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund der Covid 19-Krise
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 12:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Newsletter der ÖGK: Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund der Covid 19-Krise

DG-Newsletter Nr. 02/2020 der ÖGK

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
[/url]
Die BMF-Infos zu den Prämien gibt es hier:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
[url=https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html]

Eine detaillierte Praxisübersicht zu diesem Thema fanden Sie in der Ausgabe Nr. 9/2020 der WIKU-Personal aktuell.

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  Newsletter der ÖGK: Verlängerung der Erleichterungen für Betriebe - SV-Stundungen & C
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 11:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Dienstgeber-Newsletter Nr. 2/Mai 2020

Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz 1950 betroffen sind bzw. waren, erfolgte eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Der Gesetzgeber hat nunmehr ein zweites "Stundungspaket" verabschiedet.


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Das erste Erkenntnis zum "leitenden Angestellten" nach der AZG/ARG-Novelle per 1.9.20
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.05.2020, 21:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das erste Erkenntnis zum "leitenden Angestellten" nach der AZG/ARG-Novelle per 1.9.2018

Sachverhalt:

Einem „leitenden Angestellten“ wollte das Arbeitsinspektorat die Eigenschaft als leitenden Angestellten aberkennen.

Aus den „freiwillig gebührten“ Arbeitszeitaufzeichnungen ging hervor, dass die wöchentliche Mindestruhezeit von 36 Stunden nicht eingehalten wurde.

Das Erkenntnis:

Das Straferkenntnis wurde aufgehoben, der Angestellte als „leitender Angestellter“ anerkannt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Qualifikation als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 5 ARG setzt keine Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme, Kündigung und Entlassung von anderen Arbeitnehmern voraus (vgl dazu VwGH vom 26.09.2013, 2013/11/0116 = WPA 19/2013, Artikel Nr. 574/2013).

Aus den nachstehenden Gründen wurde der „strittige“ Angestellte – entgegen der Ansicht des Arbeitsinspektorates – als leitender Angestellter angesehen:

Der hier zu beurteilende Arbeitnehmer ist Betriebsleiter von zwei der fünf Filialen eines Sportgeschäftes.

In dieser Funktion ist er Vorgesetzter der in den Filialen arbeitenden Arbeitnehmer.

Er ist ihnen gegenüber weisungsbefugt und erstellt deren Dienstpläne.

Darüber hinaus trifft er in beiden Filialen selbständig Entscheidungen im kaufmännischen und technischen Bereich.

Er kommt daher in diesen zwei Filialen ein wesentlich größerer Entscheidungsspielraum als den anderen Arbeitnehmer zu; er leitet die beiden Filialen als Teilbereich des Sportgeschäftes somit eigenverantwortlich.

Mit dieser Leitung von zwei von insgesamt fünf Filialen nimmt er Einfluss auf die Entwicklung des Sportgeschäftes.

Seine Arbeitszeit kann er sich gänzlich frei einteilen und unterliegt diesbezüglich keinen Vorgaben oder Kontrollen; Aufzeichnungen über seine Arbeitszeit führt er lediglich zu dem Zweck, den ihm einzelvertraglich ausgehandelten monatlich jeweils konkret zustehenden Entgeltanspruch zu ermitteln.

Zudem übersteigt die Höhe des von ihm bezogenen Gehaltes das der restlichen Arbeitnehmer wesentlich; dies zeigt sich insbesondere dadurch, dass das Gehalt des nächstbestverdienenden Arbeitnehmers lediglich rund die Hälfte des Gehalts von ihm betragen hat.

Darüber hinaus ist ihm als einzigem Arbeitnehmer ein Firmen-Kfz überlassen.

Fazit:

Unter Gesamtbetrachtung sämtlicher angeführter Faktoren – sohin seiner Funktion, seiner Kompetenzen und seiner Aufgabenbereiche in den beiden Filialen, seiner gänzlich freien Arbeitszeitgestaltung, der Höhe des von ihm monatlich bezogenen Entgelts sowie der Überlassung eines Firmen-Pkw - ist er im Ergebnis nach den in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aufgestellten Kriterien jedenfalls als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 5 ARG zu qualifizieren.


Dementsprechend findet das ARG (aber auch das AZG) auf ihn keine Anwendung.

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  Firmenwagen mit priv.Nutzung / Änderung
Geschrieben von: Christine - 28.05.2020, 21:09 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

hätte eine Frage wg. einer geplanten Änderung bei Firmenautos (alle mit Privatnutzung & Sachbezug über LV). Die betroffenen Mitarbeiter (eine davon bin ich) haben unterschiedliche Vereinbarungen.

a) keine vertragliche Vereinbarung - betrifft Mitarbeiter die schon ca. 20 Jahren bei uns sind und seitdem ein Firmenauto fahren (haben das Auto über die Jahre hinweg in diversen Positionen behalten)

b) wo im Vertrag drinsteht dass ein Firmenauto seitens der Firma zur verfügung gestellt wird - dies aber widerrufen werden kann

c) wo im Vertrag steht dass ein Firmenauto zusteht

d) wo im Vertrag nichts drin steht - wo es aber nur einen Brief wg. der Beförderung zum ..... gibt (neu Position) und dass diese Position ein Firmenauto beinhaltet

Meine Fragen:

1) Es wurde nun beschlossen dass ab nächster Woche wg. Einsparungen die Tankrechnungen ab sofort von allen Mitarbeitern selbst bezahlt werden müssen (a-d). Dies war bei niemanden vorher vertraglich geregelt. Jahrelang wurden die Tank- und alle sonstigen Rechnungen von der Firma bezahlt (Tanken über Routex Karten die nun eingezogen werden). Ist diese Vorgehensweise für a-d rechtens? Wenn nein wie argumentiert man da für a-d

2) Im Raum steht auch dass bestimmten Mitarbeitern die Firmenautos weggenommen werden sollen. Wie sieht es da für a-d aus?

Ich habe hier ehrlichgesagt noch nicht viel Ahnung - denke aber einfach was huschhusch ändern & sogar wegnehmen kann man das ja nicht oder? Krise schön und gut aber da geht es ja Netto um nicht so wenig Geld was ja eigentlich auch Gehaltsbestandteil ist.

Hoffe ich bin hier im Forum richtig - das Klima ist im Moment im Unternehmen solala Undecided - werde bei der Arbeiterkammer auch mein Glück versuchen - jedoch bis man da Termin bekommt dauert es sicher - daher versuche ich hier mal mein Glück weil es mich selbst sehr interessiert.

Liebe Grüße & Danke schon jetzt für eine Info dazu.

Christine

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  Ihr Lohn-Update-Video mit Herz: Give-me-WIKU-5: Ihr Video für den 29. Mai 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.05.2020, 20:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ihr Lohn-Update-Video mit Herz: Give-me-WIKU-5: Ihr Video für den 29. Mai 2020 mit dem LV-Kurz(böck)-Update

Ihr nächstes "LV-Update mit Herz":
[/url]

[url=https://vimeo.com/423720536]https://vimeo.com/423720536

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