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| GPLA NEU vom Nationalrat beschlossen - Essensbonsfreibeträge auch im ASVG angehoben |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 02.06.2020, 18:30 - Forum: News & wichtige Infos
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GPLA NEU vom Nationalrat beschlossen - Essensbonsfreibeträge auch im ASVG angehoben
Am 29. Mai 2020 wurde vom Nationalrat die GPLA NEU beschlossen.
Sie heißt ab 1. Juli 2020 PLB (Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge) und wird vom Finanzamt der Betriebsstätte und der ÖGK gemeinsam durchgeführt.
Eine genaue Analyse der Änderungen dazu gibt es in der WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, jener Ausgabe, in welcher Sie auch die Details zur Lohnverrechnung in der Kurzarbeit erfahren (geplanter Versand: 15.06.2020).
Im Übrigen wurden auch die Änderungen bei den Essensmarkenfreibeträge im ASVG jenen des EStG 1988 nachvollzogen (mit Wirkung ab 1.7.2020):
der kleine Freibetrag steigt dabei von € 1,10 auf € 2,00
der große Freibetrag steigt dabei von € 4,40 auf € 8,00.
Zum Beschluss des Nationalrates geht es hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...800654.pdf
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| Fristen für AMS-Kurarbeitsbegehren auf einen Blick |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 02.06.2020, 18:11 - Forum: News & wichtige Infos
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Fristen für AMS-Kurarbeitsbegehren auf einen Blick
Ab 1. Juni 2020 müssen fortan Begehren um Erstgewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe immer vor Beginn des betreffenden Kurzarbeitszeitraumes eingebracht werden.
Begehren um eine unmittelbare Verlängerung einer Kurzarbeitsbeihilfe (Unterbrechung maximal 4 Tage) können bis auf weiteres auch rückwirkend eingebracht werden, und zwar jederzeit solange keine Verbesserungsfrist gesetzt wurde.
In Bezug auf die Änderung einer laufenden Kurzarbeitsbeihilfe ist die Frist vom jeweiligen Änderungszweck abhängig:
Das Änderungsbegehren zwecks Erhöhung des Bewilligungsbetrages ist spätestens vor jener Monatsabrechnung einzubringen, mit der die bewilligte Beihilfenhöhe überschritten wird.
Das Änderungsbegehren zwecks Ausschöpfung des Kurzarbeitszeitraumes ist spätestens vor Ablauf des genehmigten Kurzarbeitszeitraums einzubringen.
Das Änderungsbegehren zwecks Erhöhung der von Kurzarbeit betroffenen MitarbeiterInnen ist spätestens vor Übermittlung jener Monatsabrechnung einzubringen, mit der Ausfallstunden für neu von Kurzarbeit betroffene MitarbeiterInnen verrechenbar sein sollen.
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| Neuer Lehrlingsbonus für Lehrlinge, die zwischen 16.03.2020 und 31.10.2020 neu einges |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 02.06.2020, 14:19 - Forum: News & wichtige Infos
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Neuer Lehrlingsbonus für Lehrlinge, die zwischen 16.03.2020 und 31.10.2020 neu eingestellt werden
Dieser Bonus beträgt je Lehrling, der zwischen 16.03.2020 und 31.10.2020 neu eingestellt wird, € 2.000,00.
Dabei werden € 1.000,00 bei Lehrstellenbegründung ausbezahlt und der Rest, wenn die Probezeit "überstanden" wurde.
Erfolgt eine Probezeitauflösung, so muss der erste Teil refundiert werden.
Erfolgt während des ersten Lehrjahres die Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Lehrlingsausbildung ("Lehrwerkstätte"), so soll ebenfalls diese Prämie zur Auszahlung gelangen.
https://elektro.at/2020/06/02/wkoe-begru...ingsbonus/
[url=https://elektro.at/2020/06/02/wkoe-begruesst-lehrlingsbonus/][/url]
Weitere Details folgen!
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| Vermittlungsprovisionen |
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Geschrieben von: Daniel - 02.06.2020, 07:27 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
Sind privat erhaltene Vermitlungsprovisionen ab einem bestimmten Betrag zu versteuern?
Finanzdienstleister zahlt an private Personen für die Vermittlung von Neukunden Provisionen. Die eine Person bringt immer wieder Neukunden.
Danke
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