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KV Metall, Entfernungszulage und Montagezulage |
Geschrieben von: Doris - 11.04.2019, 16:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo!
Wir diskutieren gerade über die Entfernungszulage und Montagezulage beim KV Metall, Arbeiter.
Meines Erachtens ist die Montagezulage nach dem Ausfallsprinzip an Urlaubstagen und im Krankenstand weiter zu bezahlen, da sie Entgelt darstellt.
Definition Verdienstbegriff unter Punkt X des KV:
"In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden."
Die Entfernungszulage ist meiner Meinung nach nicht weiterzuzahlen, da sie ja eine Aufwandsentschädigung darstellt. Kolleginnen sind anderer Meinung.
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
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Entnahmebestätigung |
Geschrieben von: Manuela - 11.04.2019, 14:34 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Liebes Forum!
Ein Klient muss für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels eine Entnahmebestätigung des Steuerberaters vorlegen. Kann mir bitte jemand erklären, was das ist?
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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Sachbezug Nutzung mehrere Fahrzeug vom DG und Ersatz Kosten (KM) von DG |
Geschrieben von: ad4 - 08.04.2019, 09:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo! Bespiel DN nutzt 2 PKW vom DG für Privatfahrten mit je mehr als 6.000 km pro Jahr privat bzw. gibt es kein Fahrtenbuch. Muss ich dann pro Fahrzeug einen Sachbezug rechnen?
Im Par. 4 der Sachbezugswerteverordnung Abs 6a) steht: Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge zu benützen, ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend. Ist unter diesen Fahrzeugen ein Fahrzeug mit einem Sachbezug von 2% (Abs. 1 Z 1), ist ein Sachbezug von maximal 960 Euro anzusetzen. In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug von maximal 720 Euro anzusetzen.
Dies ist nur der Fall, wenn es noch mehr Fahrzeuge gibt und diese von unterschiedlichen DN genutzt werden oder? D.h. keines von diesen Fahrzeugen steht fix einen DN für Privatfahrten zur Verfügung. Für wesentliche Gesellschafter-GF gilt dies ebenfalls. Nutzen diese fix 2 oder 3 Fahrzeuge, müssen sie für jedes Fahrzeug den vollen Sachbezug zahlen, wenn sie kein Fahrtenbuch mitführen.
Zweites Bespiel: DN nutzt privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten. DG zahlt nicht KM Geld, sondern die vollen Betriebskosten (Versicherung, Rep. Treibstoff). D.h. hier muss es wieder ein Fahrtenbuch über die betrieblichen KM Geld und die bezahlten Kosten über dem amtlichen KM Geld gehören als Sachbezug in der LV versteuert. Danke. MfG
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Berufskraftfahrer |
Geschrieben von: Eva Maria - 28.03.2019, 18:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Ich hab ein Problem bei der Einstufung eines Berufskraftfahrers im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter.
Wann übt ein Berufskraftfahrer mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung seine Tätigkeit aus. Auch dann wenn er einfach mit einem LKW im Werkverkehr fährt?
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Danke
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Motorad als Betriebsausgabe? |
Geschrieben von: Eva Maria - 28.03.2019, 17:42 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Ein Klient kauf ein gebrauchtes Motorad und nutzt es 30% privat und 70% für die Firma. Kann ich dieses Motorad in das Anlagevermögen aufnehmen und die Afa zu 70% absetzen?
Das Motorad wurde aber privat angemeldet.
Danke für eure Hilfe
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AK Fall Nachverrechnung |
Geschrieben von: erich - 28.03.2019, 12:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo zusammen - ich habe folgenden Fall - die AK fordert bis 2016 zurück eine Aufrollung bei einem Dienstnehmer aufgrund zu gering bezahlter Durchschnitte. Hier ist im Prinzip nichts dagegen zu halten. Im Zuge dessen haben wir aber festgestellt, dass derselbe Mitarbeiter um mehr als 1400,- zu viel an Sonderzahlung im Jahr 2016 bekommen hat. Kann ich dies aus ihrer Sicht dagegen halten und im Zuge einer Aufrollung berichtigen? Ob er dann noch was herausbekommt ist eine andere Frage. Vielen Dank.
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Kurzböck-Support geht in den Urlaub |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.03.2019, 16:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe BÖB-Forums-User/innen!
Ab nun bis einschließlich 7. April 2019 geht mein Support in den Urlaub.
Beachten Sie bitte, dass ich Ihnen gerne wieder für Fragen zur Verfügung stehe, die ab dem 8. April 2019 hier im Forum landen.
Alle Fragen, Zusatzfragen, Erläuterungen, die vor dem 8. April 2019 hier landen, kann ich leider nicht (auch nicht nachträglich) bearbeiten.
Bitte um Ihr Verständnis!
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Mindestlohntarif Hausbetreuer |
Geschrieben von: Robert - 27.03.2019, 11:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
kann mir wer weiterhelfen, bitte:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20010431
DN die ich abrechne sind wie folgt eingestuft:
Par. 3 = Einstufungsgruppe 2 = 11,47 Euro
Par. 10 = Entlohnungsschema A
Par. 11/4 sagt: (4) Für die Durchführung der in Abs. 1 bis 3 genannten Arbeiten gilt der in § 3 für die jeweilige Einstufungsgruppe festgelegte Betrag zuzüglich eines Zuschlags von 7% als Stundenlohn.
Heißt das jetzt das ich generell die 11,47 +7% nehme? D. h. 12,27 Euro. Derzeit bekommt der DN 12,--. Bedeutet das eine Unterzahlung? Zählen die 7% immer? Wenn ja, warum stehen die erhöhten Sätze nicht im Par. 10?
Weiters Par. 15: und egal ob Entlohnungsschema A oder B - die Rechenfaktoren/Multiplikatoren kommen noch extra für geleistete Arbeiten dazu.
Z.B.
1x wöchentlich Kehren & Waschen des Stiegenhauses und der Gänge
pro Bestandseinheit 0,38 - wenn der DN 2 Std. diese Tätigkeit in EG 1 eingestuft erledigt kommen nochmals 3,92 (10,32 * 0,38) dazu.
Ohne 7%? mit 7%
Wenn aber in EG2 eingestuft dann nicht?
Schon etwas unverständlich.
Das Schreiben von der WKO https://www.wko.at/branchen/information-...f_2018.pdf ist mir bekannt.
Vielleicht weiß wer näheres.
VIELEN DANK + LG
Robert
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