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  BMAFJ-FAQ: Interessante Zusatzinformationen zur AMS-Abrechnung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.04.2020, 17:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für die in die Kurzarbeit einbezogenen Arbeitnehmer ist für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen.

Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt im Nachhinein pro Kalendermonat nach Vorlage und Prüfung der Teilabrechnung.

Die Bewilligung der Kurzarbeitsbeihilfe kann bei Kredit- und Garantiengebern als Sicherheit vorgelegt werden.

Es erging weiters ein Aufruf an die Banken, bereits den Antrag gemeinsam mit der Bestätigung des Einlangens zu akzeptieren.

Infos zu weiteren Liquiditätsunterstützungen finden Sie hier:



https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

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  KV-Erhöhung während KUA
Geschrieben von: Manuela - 27.04.2020, 17:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forum-Teilnehmer*innen,
noch eine Frage zur KUA-Abrechnung.

Laut Abrechnungsempfehlung der WKO ist als Bemessungsgrundlage die letzte vollständige Abrechnung vor KUA heranzuziehen (in meinem Fall die Februar-Abrechnung).
Wie behandle ich aber nun die KV-Erhöhung für Friseure ab 1. April 2020?

Herzlichen Dank für Hilfestellungen.
lG, Manuela

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  Kurzarbeit - Ende
Geschrieben von: Manuela - 27.04.2020, 17:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forum-Teilnehmer*innen,

es gibt noch nicht einmal alle Infos für die Abrechnung der Kurzarbeit, aber bei einem Klienten geht es schon wieder um das Ende der Kurzarbeit.

Da stellt sich für mich die Frage, wie die Kurzarbeit beendet wird. Beim AMS finde ich dazu nichts.

Es handelt sich um einen Friseurbetrieb, der von 18.3 - 20.5. um KUA angesucht hat (Rückmeldung vom AMS hat er noch keine).
Ab 2.5. kann der Betrieb wieder aufsperren und der Terminkalender füllt sich. Es ist also mit eine 100 % Auslastung zu rechnen.

Im KUA-Antrag haben wir die Arbeitszeit von 40 auf 4 Wochenstunden reduziert.
Wie berechne ich nun das korrekte Ende der KUA? Oder muss die KUA bis 20.5. (wie beantragt) laufen?

Ich hätte sonst die Wochen vom 18.3. bis 6.5. gezählt = 8 Wochen * 4 Stunden = 32 Wochenstunden
Die Mitarbeiterin hätte bis zum Donnerstag, 7.5. diese Anzahl an Stunden geleistet. Beantragen wir nun das Ende der KUA mit 7.5.?
Ich habe in der Annahme eine 40-Stunden-Kraft unterstellt. Teilzeit würde entsprechend reduziert werden.

Hat hier jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen?
lG, Manuela

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  Kurzarbeit und sonstige Dienstfreistellungen nach dem AngG, ABGB und Urlaubsgesetz
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.04.2020, 17:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeit und sonstige Dienstfreistellungen nach dem AngG, ABGB und Urlaubsgesetz

 
Das vom Arbeitgeber während der Dienstfreistellung (§ 8 Abs. 3 AngG, § 1154b Abs. 5 ABGB, Pflegefreistellung, Betreuungsfreistellung) zu leistenden Entgelt ergibt sich aus der in der Kurzarbeitsvereinbarung festgelegten Entgeltersatzregelung.


Weiters gebührt für diese Zeit die Kurzarbeitsbeihilfe. Zeiten der Dienstfreistellung zählen als verrechenbare Ausfallsstunden abzüglich der tatsächlich vereinbarten Arbeitsleistung.

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  praktische Abschlussarbeit
Geschrieben von: Legal_C - 27.04.2020, 15:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Lieber Herr Kurzböck,

wir planen einen Masterstudenten für die Dauer seiner Masterarbeitserstellung zu beschäftigen. Im Zuge dessen erhält dieser Zugriff auf Unternehmensdaten und soll auch an internen Meetings teilnehmen. Thema der Masterarbeit ist es alternative Lösungswege für definierte Probleme (auf Basis unserer Unternehmensdaten) zu erarbeiten.
Können Sie uns bitte sagen, ob ein solches Verhältnis zwischen Unternehmen und Masterstudent grds entgeltlich oder unentgeltlich ist und um welche Art der Vertragsbeziehung es sich hier handelt (Volontär, Anstellung, Ferialpraktikum...)?

Herzlichen Dank und liebe Grüße

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  Pauschalsatztabellen ohne Schreibschutz
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.04.2020, 14:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mittlerweile gibt es die Pauschalsatztabellen des AMS wieder ohne Schreibschutz.

Da sieht man dann auch die hinterlegten Excel-Formeln.

Vielleicht werden wir das noch einmal brauchen:

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:e85a4c75...ellen.xlsx

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  Interessante Aussage aus den FAQ des BMAFJ zur Anhebung der Arbeitsstunden während...
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.04.2020, 13:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Interessante Aussage aus den FAQ des BMAFJ zur Anhebung der Arbeitsstunden während der Kurzarbeit

Darf die zu leistende Arbeitszeit einseitig erhöht werden (darf man zB anstelle von „angemeldeten“ und „vereinbarten“ 10 % dann auch 50 % leisten)?

Ja, nur für ein höheres Ausmaß der Kurzarbeit bzw. der Ausfallstunden wäre eine entsprechende Änderung der betrieblichen Vereinbarung und des Begehrens um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe notwendig.

Wird der Betrieb schneller wieder hochgefahren als geplant, ist kein erneuter Antrag an das AMS notwendig.

Quelle:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html

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  Give me WIKU-5 - Ihr kostenloses Lohn-Update für den 27. April 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.04.2020, 20:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ihr Video für den 27. April 2020

https://vimeo.com/412062035
[/url]
Ist wieder ein wenig ausführlicher ausgefallen.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell:


[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

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  Was für eine Farce - Anspruch und Wirklichkeit - die Lohnverrechnung am Abgrund -
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.04.2020, 23:30 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Was für eine Farce - Anspruch und Wirklichkeit - die Lohnverrechnung am Abgrund - Betriebe (seit Jahren und zur Zeit ganz) massiv bedroht durch Bürokratie:

"Ich kann mit absoluter Sicherheit garantieren, dass alle, die Kurzarbeit beantragen, auch die Kurzarbeit bekommen. Hier gibt es einen Schulterschluss mit der Bundesregierung, koste es, was es wolle, wir retten so viele Arbeitsplätze wie möglich und bringen die Unternehmen - so gut es geht - durch die Krise ..." (Arbeitsministerin Aschbacher vom 20.03.2020 in der ZIB 2).

Wie hätte das Statement von Frau Arbeitsministerin Aschbacher vielmehr lauten müssen:

Wir geben euch die Kurzarbeit, wehe, ihr nehmt sie nicht an, und wenn ihr sie annehmt, so erschlagen wir euch zuerst mit Bürokratie, legen eure Lohnverrechnung lahm, legen die Verwaltung von AMS und ÖGK lahm und schicken euch noch, bevor ihr Geld vom AMS bekommt, die Finanzpolizei, denn ihr seid sicher alle Betrüger/innen.

Ergänzung:

Die Gewerkschaften haben ja auf die Firmen öffentlich hingeschimpft, welche einen Bogen um die Kurzarbeit gemacht haben.
Es gibt tausende Ablehnungen in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, weil sie entweder bei den falschen Firmen arbeiten oder weil sie noch nicht lang genug in der Firma (auch nach vorhergehender Saison-Arbeitslosigkeit) arbeiten. Die sind halt jetzt direkt Kund/innen beim AMS geworden.

Es gibt täglich neue Interpretationen über den Umfang mit der Beihilfe. Wir kommen alle mit dem Lesen nicht mehr nach.

Es sind vermutliche Hunderte Abrechnungen falsch, weil sich mittlerweile Interpretationen geändert haben. Das AMS teilt mit, dass eine Korrektur der Abrechnungen durch die Arbeitgeber derzeit nicht möglich ist.

Das AMS bringt Abrechnungsvarianten, ohne sich vorher mit der Praxis abzustimmen. Übrig bleiben tausende Fragen, die auch die armen AMS-Mitarbeiter/innen (logischerweise) nicht lösen können. Wir können immer nur hinterherhecheln und wieder alle beruhigen.

AMS-interne Interpretationen laufen (fast logisch) auch diametral. Der Eine sagt dies, die Andere sagt das.

Die Leute verzweifeln, weil sie nicht wissen, was sie nun tun sollen, wo die Arbeitszeit wieder hochfährt. Es heißt ja, man müsse 5 Tage vorher die Sozialpartner informieren. Da ist Hellsehen angesagt.

Man präsentierte mit der Kurzarbeit eine vermeintlich einfache Lösung und es gelingt seit Wochen nicht, aus einer Nettogarantie, die nicht administrierbar ist, eine Bruttogarantie zu schaffen.

Arbeitnehmervertreter haben mir erklärt, dass das doch nicht so schwer sein kann mit der Nettogarantie. Die Wirtschaftskammer hat die Brisanz des Themas sofort erkannt.

Es häufen sich bei mir die Rückmeldungen, dass der Insolvenzrichter schneller als das AMS war.

Mir wurde erklärt, dass das Abgaben-Betrugsdezernat in Verdachtsfällen tätig wird. Nun häufen sich bei mir die Meldungen, dass die Finanzpolizei einen Tag nach der Genehmigung durch das AMS schon vorbeischaut, um die Arbeitszeitaufzeichnungen zu kontrollieren (die Verwaltung schnauft eh schon mit der ganzen Kurzarbeitsthematik).

Im Raum Linz habe ich die Rückmeldung, dass Firmen seit über 4 Wochen auf eine Antwort vom AMS warten, ob die Beihilfe durch ist oder nicht. Die können auch solange nicht abrechnen, bis die Genehmigung nicht da ist.

Ganz nebenbei hat sich gestern jemand bei mir gemeldet, der Ein-Personen-Unternehmen wegen des Krisenbewältigungsfonds (Phase 2) betreut (ca. 30 an der Zahl) und zwar betreut im Sinne von "Ausfüllenhelfen der Anträge". Da sind viele dabei, die jetzt massiv suizidgefährdet sind. Die stehen vor der Delogierung, haben ab nächstem Monat auch kein Geld mehr für Essen und man steht seit einer Woche vor dem Problem, dass sich kein Mensch bei dem "Verdienstentgang" mit der komplizierten Formel auskennt (seit einer Woche und die Bearbeitung soll ja dann doch bis zu zwei Monate dauern). Aber als Verdienstentgang 0,2 aufgrund dieser unschlüssigen Formel einzugeben, ist ja auch nicht wirklich gut. Das muss erst alles geklärt werden, ergaben meine Recherchen.

Freunde: diese Bürokratie ist mittlerweile lebensgefährlich, nicht nur ärgerlich! Ich lese davon, dass man Berater/innen kritisiert, dass sie angeblich die Digitalisierung verschlafen hätten, das sind jene, die sich um die "Kleinen" kümmern, die noch mit denen "reden". Was bringt die Digitalisierung aber nun jemandem, der alles verloren hat, wo doch angeblich niemand zurückbleiben soll.

Das nächste Desaster: die ÖGK soll "Risikogruppen" anschreiben (besonders verletzliche Gruppen). Die sagen (verständlicherweise), das geht sich nicht aus. Bei uns wurde Personal eingespart. Wer soll das noch machen? Die gehen dort - so wie beim AMS - genauso am Zahnfleisch.

Zum Drüberstreuen: der Gesetzgeber stellt steuerfreie "Covid-Prämien" in Aussicht und lässt völlig offen, wer die nun tatsächlich bekommen soll. Wer durch die Krise belastet ist. Das sind ja praktisch alle, auch jene, die in Kurzarbeit einen Arbeitstag lang mit Mundschutz arbeiten müssen. Wir sollen dann "hellsehen", wer da ev. in Frage kommt, weil das ja dann irgendwann später bei Abgabenprüfungen ein Haftungsthema werden wird. Das BMF deutet aber an, dass Kurzarbeit keine Mehrbelastung ist.

Dafür aber meint das BMF, dass die vom Arbeitgeber zu übernehmenden SV-Beiträge während der Kurzarbeit ein "Sachbezug" wären ("VORTEIL aus dem Dienstverhältnis").

Wir haben eine sehr gefährliche Bürokratie, weil sie viele Vorschriften bringt, die aber entweder ungenau sind oder nicht durchdacht. Zudem kommen Klarstellungen zu spät oder gar nicht. Es darf nicht mehr sein, dass Gesetze zwar auf Umweltverträglichkeit geprüft werden, aber praktisch nicht auf "Administrierbarkeit". Häufig kommen sie so knapp vor dem Inkrafttreten, dass ein vernünftiges Integrieren nicht mehr möglich ist.

Das, was jetzt gekommen ist, war "mit Anlauf". Seit Jahren warne ich davor, dass die Lohnverrechnung irgendwann kollabieren wird. "Schuld" daran, dass das so nicht kam, waren zum einen die "Softwarehersteller", welche die unmöglichen Vorgaben trotzdem immer irgendwie mit einem Mega-Kosten- und Arbeits- und Stundenaufwand geschafft haben. Aber auch sie brauchen Vorgaben und die bleiben jetzt aus. Drum steht die Kurzarbeits-Mühle. Dennoch haben sie es geschafft, dass nicht der völlige Stillstand eingetreten ist (Anwärter/innen auf steuerfreie Covid-Prämien, ganz ohne Zweifel, es möge mir jemand das Gegenteil sachlich erklären).

Nach dem mBGM-Desaster folgt ein Jahr darauf das Kurzarbeits-Desaster. Die Lohnverrechnung ist seit Jahren zum Mangelberuf geworden und dem zuständigen Ministerium fällt es ein, durch Erweiterung der Facharbeiterliste im Ausland nach Lohnverrechner/innen zu suchen. Wäre es nicht sinnvoller, diesen Beruf wieder zu dem zu machen, was er einst war? Umgekehrt ist ja die Ausbildung zum bzw. zur Personalverrechner/in bei den AMS-Schulungen eine sehr beliebte Ausbildung. Soll die auf Dauer für die Fische sein?

Im Frühjahr brachte der Abgeordnete Wöginger im letzten Frühjahr (2019) den Antrag ein, ein Kontrollsechstel zu schaffen (eine Art korrigierende Jahressechstelberechnung). Diese Gesetzeskorrektur wird spätestens in der zweiten Jahreshälfte das nächste Desaster auslösen, wenn man feststellt, dass die Sonderzahlungen wegen der Kurzarbeit nun höher sind als die laufenden Bezüge. Zur Umsetzung dieser Regelung bedurfte es der Klärung von über 30 Detailfragen. Die Verwaltung wurde auch hier vor vollendete Tatsachen gestellt. Wird schon irgendwie gehen, es ist ja immer gegangen. Man wollte jenen das Handwerk legen, die die normale Jahressechsstelregelung (vom VwGH bestätigt) legal zu deren Gunsten ausgenützt haben. Dafür hat man massive steuerliche Verschlechterungen für jene in Kauf genommen, die von Jahresbonuszahlungen nicht einmal träumen können.

Das war übrigens unseren "Medien" fast keinen Beitrag wert.

Übrigens ist auffallend in unserer Gesetzeslandschaft, dass man - um schwarze Schafe zu treffen - praktisch alle unter Generalverdacht stellt. Mit dem "Lohndumping-Thema" zum Beispiel wollte man sich 2011 gegen die Ostöffnung schützen, erwischt aber praktisch nur die inländischen Betriebe, weil das Eintreiben von Verwaltungsstrafen im Ausland nicht so einfach ist und derzeit durch die Rechtsprechung überhaupt zum Erliegen gekommen ist. Wenn es um strittige Rechtsansichten bei ungeklärten Fragen geht, machst du automatisch immer einen Rückzieher, weil dir der Prüfer erklärt hat, dass er eine Lohndumpinganzeige erstattet (und das in Verbindung mit zig Auslegungsmöglichkeiten zB einer Einstufung). Umgekehrt hast du als Arbeitnehmer keine Möglichkeiten zum Einklagen des offenen Betrages, weil deine Rechte meistens schon zeitlich verfallen sind, währen der Arbeitgeber aber noch belangt werden kann (Staat kassiert, Arbeitnehmer schaut durch die Finger). Dafür machen wir uns hochgestochene Gedanken darüber, ob man beim Fahren über das Große Deutsche Eck das A1 mitzuführen hat.

Die Qualität der Gesetze haben ja gerade in der Covid-Zeit Kritik hervorgerufen. Mit der überschaubaren Qualität kämpfen wir seit vielen Jahren. Das müssen halt dann die Gerichte klären, die aber maßlos überlastet sind. Wie ehrlich war die Aussage des BK, dass der VfGH möglicherweise dann aufhebt, wenn sie eh nicht mehr gebraucht werden. Das hat richtig weh getan.

Ein super Beispiel stellt die Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG dar. Die Buchhaltungsagentur des Bundes stellt sich auf den Standpunkt, dass man diese nicht stundenweise konsumieren kann, was überhaupt so nicht im Gesetz steht und nun viele Firmen bei der Erstattung der Kosten vor den Kopf stößt. Die Firmen schauen durch die Finger (keine Einzelfälle) bzw wissen nicht, wie sie in derartigen Fällen zum Geld kommen Weiters geht man davon aus, dass nicht der Erstattungsbetrag mit der Höchstbeitragsgrundlage beschränkt ist, sondern die Basis (das Entgelt). Genau das Gegenteil steht im Gesetz.
Der Vizekanzler verkündet Steuersenkungen für Niedrigverdiener/innen ab 2021. Er hat mir fast leidgetan für dieses Statement.
Ich habe für vieles Verständnis und für alles ein offenes Ohr, aber nun denke ich, dass man die Dinge an- und nicht um sie drumherumsprechen muss.
Die Kurzarbeit hat zum Desaster für alle Beteiligten geführt, für die Lohnverrechnung aber hat sich dieses Desaster angekündigt.
Danke, wenn Sie bis hierher gelesen haben! Aber die Lohnverrechner/innen sorgen dafür, dass jede/r unselbständig Beschäftigte (hoffentlich) rechtzeitig sein/ihr Geld hat. Wenn da der Laden steht, weil nix mehr geht (streiken würden wir uns eh nicht trauen), dann ist das nicht ärgerlich, sondern gefährlich. 


DAS wollte ich hier aufzeigen. Der Lohn hat einen Virus. Wir bezeichnen ihn "Bürokratie-VID 20".

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  Zuständige AMS-Geschäftsstelle bei Großbetrieben und Konzernen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.04.2020, 19:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bezieht sich die Kurzarbeit bzw. die Sozialpartnervereinbarung auf Betriebsstandorte mehrerer Landesorganisationen, kann im Falle der Zweckmäßigkeit die Zuständigkeit für die Begehrenseinbringung und Begehrensentscheidung vom Landesdirektorium an die federführende Landesorganisation bzw. dessen Landesdirektorium abgetreten werden.

Bezieht sich die Kurzarbeit auf mehrere Standorte einer AMS-Landesorganisation mit unterschiedlichen Kurzarbeitszeiträumen, ist für den jeweiligen Kurzarbeitszeitraum eine gesonderte Begehrensstellung erforderlich.

Die AMS Landesgeschäftsführungen (bzw. Landesdirektorien) haben sich verständigt, bei mehreren Standorten in mehreren Bundesländern die Zuständigkeit an die federführende Landesgeschäftsstelle abzutreten (Rechtssitz des Unternehmens; zumeist zugleich personaldisponierende Stelle).

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