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  Abfertigung alt freiwillig auszahlen
Geschrieben von: erich - 20.12.2018, 15:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo - gerade bin ich an folgender Situation dran - ist es schon korrekt, dass nach einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, es möglich ist, die Abfertigung alt abzurechnen, auszuzahlen und der Mitarbeiter dann in der Abfertigung neu beginnen kann?

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  Nichterscheinen nach Urlaub
Geschrieben von: Eva Maria - 17.12.2018, 11:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ich habe immer wieder den Fall, dass nach einem Heimaturlaub DN nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Ich müsste dann ein "Ende Entgelt" senden und den DN per Einschreiben um Aufklärung bitten und dann könnte ich ihn entlassen.

Nun meine Frage: An welche Adresse sende ich dieses "Einschreiben" - während seiner Arbeit hat er ein Zimmer zur Miete, welches er wöchentlich bezahlt. Also müsste ich das Schreiben an seine EU-Adresse senden. Erfahrungsgemäß erhalte ich keine Antwort. Wann kann ich dann die Entlassung aussprechen und wie spreche ich diese dann aus - auch per Einschreiben an seine EU-Adresse? Deutschkenntnisse sind sehr mangelhaft, also wird er das Schreiben auch nicht verstehen.

Erfahrungsgemäß kommen die Herrschaften dann nicht mehr oder vielleicht in einem halben bis dreiviertel Jahr wieder und möchten dann wieder arbeiten. Inzwischen waren sie woanders arbeiten und da ist es anscheinend dann auch nicht besser.

Kann ich hier auch einen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt annehmen, wenn er nicht erscheint?

Danke für die Hilfe

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Sad Rubrik "Leserbriefe"
Geschrieben von: Silvia - 17.12.2018, 10:09 - Forum: Diverses - Antworten (1)

Liebe Forumsmitglieder,
leider gibt es die Rubrik "Leserbriefe" im BÖG-Journal nicht mehr.
Herr Detlev Karel hat unsere Fragen immer sehr rasch und kompetent beantwortet. Für mich war er oft eine große Hilfe bei der alltäglichen Arbeit.
Hier konnte man fachliche Fragen schnell und kompetent lösen.

Nochmals vielen Dank an Herrn Karel für die jahrelange Unterstützung.

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  Konvertierung von Fremdwährungskrediten
Geschrieben von: Hendrich Günter - 13.12.2018, 14:36 - Forum: Steuern - Antworten (1)

In den Unterlagen „Was ist neu 2019“ steht, dass der Verwaltungsgerichtshof klargestellt hat, dass der Verlust aus einem betrieblichen Fremdwährungskredit zur Gänze von der EST-Bemessungsgrundlage absetzbar ist und Unternehmer Kursverluste aus FW-Krediten steuerlich ungekürzt verwerten dürfen.
 
Gehe ich recht in der Annahme, dass dies für Kredite, die zur Finanzierung von Vermietungsobjekten aufgenommen wurden, nicht gilt. Also bei Einkünften aus V + V. Ich habe überall recherchiert, aber keinen eindeutigen Hinweis gefunden. Alles nur Beiträge aus dem Jahr 2017, also vor diesem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis. Mehrere Klienten haben mich bereits darauf angesprochen. Leider kann ich immer nur sagen, ich vermute, dass es im außerbetrieblichen Bereich nicht möglich ist, aber einen schriftlichen Hinweis in dieser Sache habe ich nirgends gefunden. Wer kann  mir helfen ?
 
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen !

Frage gestellt im Namen unserer Kollegin Margot

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  Vortragender mit Gewerbeschein
Geschrieben von: andreas - 12.12.2018, 21:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw). 

Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG?

ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein.

Danke im Voraus!

Andreas

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Question Beschäftigung eines Pensionisten geringfügig
Geschrieben von: Manfred - 12.12.2018, 12:56 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein Klient möchte einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen der bereits in der regulären Alterspension ist.

Muss ein solcher Mitarbeiter im Folgejahr mit einer Nachforderung der GKK rechnen
(wie jeder andere, der noch nicht in Pension ist)?

Wir sind uns da nicht sicher.

Danke für Ihre Rückmeldungen.

Manfred Haslinger

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Question Immo-ESt / Immobilie im Betriebsvermögen
Geschrieben von: Manfred - 11.12.2018, 17:42 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Wir sind uns in der Kanzlei nicht sicher.

Ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) will ein Gebäude, dass er im Betriebsvermögen hat um EUR 80.000,- verkaufen.
Angeschafft im Jahr 2003.

Stimmt es, dass er diese Immobilie - ohne Immo-Est - bezahlen zu müssen verkaufen kann, weil er den Gewinn ohnehin
im Gewerbebetrieb versteuert?

Wo finde ich diese Bestimmung?

Danke für Ihre Tipps.

Manfred Haslinger

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  Gratisgetränke Gastronomie
Geschrieben von: Monika - 11.12.2018, 13:55 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo, ein Klient (§4/3) mit einem Gasthaus schenkt Stammkunden nach einem Essen Gratis-Schnaps aus - wird das in der Kassa als Werbung gebucht? Gibt es hier "Beschränkungen"?
Danke für eure Erfahrungen

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  Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg
Geschrieben von: Wolfgang Maislinger - 05.12.2018, 12:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Leute!

Ich kämpfe gerade mit einem Mitarbeiter, der genau vom 06.09.2018 bis 05.11.2018 beschäftigt war.
Nach dem KV erhalten Mitarbeiter, die "mindestens zwei Monate im selben Unternehmen beschäftigt sind", die Jahresremuneration. Dieser Mitarbeiter daher m. E. nicht, oder?

Es handelt sich um einen Kellner mit Inkasso, Kündigung Dienstgeber, Salzburg 
Ein Detail noch: im Dienstvertrag steht der ANGESTELLTEN-KV als gültiger KV drin, der Mitarbeiter wurde aber stets als Arbeiter (Lohn) abgerechnet, also Arbeiter-KV gelebt.

Danke für eine kurze Antwort und liebe Grüße!
W. Maislinger

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  BENUTZERDATEN ändern
Geschrieben von: HHanslik - 03.12.2018, 18:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hallo,
die Funktion "Benutzerdaten ändern" wurde nun freigeschaltet:

Es funktioniert nun unter "Benutzer-CP" (links oben) -> linke Leiste: "Ihr Profil" -> "Benutzernamen ändern".

Herzliche Grüße
Helga Hanslik-Czadul

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