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| untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020 |
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Geschrieben von: Gaum12 - 29.03.2020, 20:27 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen der Personalverrechnung,
beim Beginn der Kurzarbeit mit 16.3.2020 muss man das Monatsbrutto durch 30 dividieren und mit den Tagen der Kurzarbeitszeit multiplizieren.
Annahme: Monatsbrutto = 1.500,00 -> : 30 = 50,00 pro Tag.
Somit rechne ich als normales Brutto 15 Tg. x 50,00 = 750,00 und
als Kurzarbeitszeit 16 Tg. x 50,00 = 800,00 16. - 31. März 2020
nach der Aliquotierung würde sich ein neues Monatsbrutto von 1.550,00 ergeben.
das kommt mir komisch vor.
Wer hat dazu eine Idee?
Danke !!
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| Kurzarbeit langer Krankenstand + Freie Dienstnehmer |
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Geschrieben von: Alma - 28.03.2020, 21:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollegen,
1.) Habt ihr vielleicht auch den Fall gehabt, dass ein Unternehmen Kurzarbeit einführt und ein Mitarbeiter schon länger im Krankenstand ist und das volle Krankengeld bereits seit Februar von der ÖGK erhält? Letzter Tag mit 50 % KEF war hier der 26.01.2020.
Ich muss diesen Dienstnehmer in die Kurzarbeit mit aufnehmen, auch wenn ich nicht weiß, ob er während der Kurzarbeit zurück kommt. Sehe ich das richtig? Weil er ja zurückkommen könnte..theoretisch...
Die Ausfallstunden rechne ich so, als würden die Stunden tatsächlich ausfallen?
Oder muss ich auf was Bestimmtes achten?
Ich kann den Dienstnehmer ja nicht einfach jetzt weglassen? Wie habt ihr das gelöst?
2.) Ich weiß, dass freie Dienstnehmer nicht in die Kurzarbeit mit aufgenommen werden können. Ich habe sie beim Beschäftigtenstand in der Sozialpartnervereinbarung dazugezählt. Genauso wie ich die geringfügig beschäftigten drinnen gelassen habe.
Nun habe ich mit einer Kollegin gesprochen und sie sagte mir in diesen Beschäftigtenstand gehören nur "kurzarbeitsfähige" Dienstnehmer rein. Sie hat mich in einem der wenigen Punkte zum Thema Kurzarbeit, die ich bis jetzt verstanden habe total verunsichert.
Beschäftigtenstand ist für mich die Anzahl der angemeldeten/beschäftigten Dienstnehmer eines Unternehmens vor Kurzarbeit.
Ich bitte um Erleuchtung. :-)
LG Alma
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| März abrechnen |
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Geschrieben von: Daniel - 28.03.2020, 11:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (6)
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Guten Morgen liebe Kollegen,
wie geht Ihr jetzt im März vor?
rechnet Ihr den März noch komplett normal ab, ohne Kurzarbeit?
rechnet Ihr bis zum Start der Kurzarbeit die tatsächlichen Stunden und ab der Kurzarbeit eine Kurzarbeitunterstützung? (anhand der Berechnungsformeln)
irgendwann wird es wohl so oder so zu einer Aufrollung kommen im April
würd mich mal interessieren
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| Härtefall-Fond - Nettoeinkommen/Steuerbescheid |
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Geschrieben von: NRoe - 28.03.2020, 10:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Liebe BÖB Mitglieder!
Viele von Ihnen werden sicher bereits über den Richtlinien des Härtefallfonds gesessen sein und auch schon Anträge ausgefüllt haben.
Jedoch gibt es auch hier schon einige offene Fragen. Wir stellen uns eine solche bereits, vielleicht gibt es dazu schon "Antworten/Erfahrungswerte" dazu:
Klient ist seid 2018 selbständig, Kleinstunternehmer, GSVG-vollversichert (unter der HBGL) - erfüllt alle Voraussetzungen, jedoch:
letzter Steuerbescheid 2018 -> negatives Einkommen (aufgrund Ausgaben durch Betriebseröffnung)
Einkommensteuererklärung 2019 (in Arbeit) -> Nettoeinkommen > € 6.000,--
Wie soll hier der Antrag ausgefüllt werden?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe,
NR
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| Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.03.2020, 01:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
1. Lieferservice im Lebensmittelhandel sowie von Drogerien und Drogeriemärkten
a) Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Bestellungen;
b) Kommissionieren von Waren;
c) Übergabe der Waren an Zusteller/innen.
2.Güterbeförderung
Zustellung von beim Lieferservice des Lebensmittelhandels sowie von Drogerien und Drogeriemärkten bestellten Waren zu den Kund/innen.
Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zugelassenen Arbeiten stehen oder ohne die diese nicht durchführbar wären, sind zugelassen, soweit sie nicht vor oder nach der Wochenend- oder Feiertagsruhe vorgenommen werden können.
Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/innen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 27 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, bestraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben.“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_118.html
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| Kollektivvertragsabschluss 13/2020 - Speditionsangestellte |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.03.2020, 00:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsabschluss 13/2020 - Speditionsangestellte
Speditionen - KV-Abschluss per 1.6.2020
Die kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen um 2%.
Jedoch nicht wie üblich mit 1. April 2020 sondern mit 1. Juni 2020.
Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 90 Euro für jeden
Vollzeitbeschäftigten, der am 1. Juni 2020 zwei Monate oder länger beschäftigt ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Anteil. Angestellte, die sich am 1.6.2020 in Karenz oder im Präsenz- bzw. Zivildienst befinden, erhalten keine Einmalzahlung.
für Lehrlinge von € 25 im 1. Lehrjahr, € 35 im 2. Lehrjahr, € 45 im 3. Lehrjahr und € 70 im 4. Lehrjahr, die am 1. Juni zwei Monate oder länger in einem Lehrverhältnis stehen.
Die Auszahlung hat betriebseinheitlich und spätestens mit dem Septembergehalt zu erfolgen.
Eine betriebliche Besserstellung ist möglich.
Die Erhöhung darf nicht auf Überzahlungen angerechnet werden (Aufrechterhaltung per 31.5.2020).
Erweiterung der Ausnahmebestimmungen von der Feiertagsruhe für die
Auftragsabwicklung (Auftragsübernahme, Bearbeitung und Freigabe) und
Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels – Voraussetzung ist eine
Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung, zusätzliche Abgeltung in Form von
Zeitausgleich im KV verankert. Dies Regelung gilt nicht für den 25.12. und 1.1..
Anpassung der Anrechnungsbestimmungen bei Elternkarenzen an die neue gesetzliche Regelung.
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.6.2020 in Kraft und wird für die Dauer von 10 Monaten (bis 31.3.2021) abgeschlossen.
Vereinbarung über eine Arbeitsgruppe zum Thema Evaluierung und Attraktivierung des Gehaltssystems neu
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| Wie geht es mit meinem Fachsupport und mit den Kurzarbeitsfragen weiter! |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.03.2020, 22:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe Community!
Ich versuche nun schon seit zwei Wochen hier Ratsuchende entsprechend zu bedienen und zu versorgen, weil wir in einer noch nie dagewesenen Situation stecken.
Man könnte sagen, die zunehmende Komplexität der Personalverrechnung hat nun einen traurigen Höhepunkt erfahren oder - anders formuliert - ein Virus hat Ihr Lohnprogramm lahmgelegt.
Die Sozialpartner hatten beste Absichten, aber das Regelwerk rund um die Personalverrechnung, was ja das Produkt aus Arbeits- und Abgabenrecht darstellt, hat diesen Plänen eine "lange Nase" gezeigt.
Ich bin guter Dinge, dass wir aus dieser Krise rausgekommen (die angesprochene Task force, bei der ich dabei sein darf, hat sich heute zum ersten Mal getroffen; das ist ein absolutes "Dream Team") und ich bin auch guter Dinge, dass wir in Zukunft bei anderen Projekten (die nicht unbedingt hoffentlich Krisenprojekte sind) auch (und ev. sogar vorab) vorab gehört werden.
Die Personalverrechnung für März 2020 ist gelaufen. Die Kurzarbeits-LV wird sich für diesen Monat bis Ende März 2020 definitiv nicht mehr ausgehen. Ihr Softwarepartner kann da absolut nix dafür. Und für alle, die fragen, wann wird es soweit sein, muss ich vertrösten. Wir wissen es noch nicht. Wir haben Pläne, aber Sie wissen ja: willst du Gott zum Lachen bringen, dann berichte ihm von deinen Plänen.
Ich werde Sie hier auf Facebook weiterhin mit meinen Aktualitäten versorgen, meinen Support hier auf Facebook muss ich aber massiv einschränken, damit ich das Gesamtprojekt nicht gefährde.
Anders formuliert: Ihr Bedürfnis, sofort Antwort auf eine Sie beschäftigende Frage zu bekommen, muss nun dem Wohl der Allgemeinheit weichen, weil ein Tag auch für mich nur 24 Stunden hat.
Wenn das Elaborat dann da ist (und wir können es derzeit noch nicht zu 100 % sagen), dann erfahren Sie das hier. Dann haben Sie ein Regelwerk an der Hand, das Ihnen ermöglicht, Ihre brennenden Fragen zu bearbeiten. Da wird auch eine Beispielsammlung und riesiges Frage-Antworten-Protokoll dabei sein. Wird alles von der WKO für Sie zur Verfügung gestellt werden.
Wie gesagt: bis dahin muss ich meinen Support hier massiv drosseln (nicht die fachliche Infoschiene, auf die können Sie sich verlassen), aber die zumeist auf ein Posting von mir reflexartig gestellten Fragen. Sie müssen sich vorstellen, dass ich derzeit pro Tag ca. an die 100 Fragen beantworte (ca. 40 % davon wiederholen sich). Das ist prinzipiell ja nichts Schlechtes, es hat auch geholfen, den Fragenkatalog voranzutreiben, aber nun geht es darum, die Zeit dafür zu nützen, Antworten für die Allgemeinheit herauszuarbeiten und da muss das Individuelle zurückweichen.
Für die Zeit nach dem Erscheinen des Elaborats plane ich Folgendes: die Teilnehmer/innen meiner Jour-fixe-Webinare vom März 2020 sowie die Teilnehmer/innen meiner Kurzarbeits-Webinare erhalten von mir dann eine überarbeitete Unterlage automatisch zugesandt sowie den Link zu einem umfassenden Schulungsvideo (Digitalpaket "Kurzarbeit in der Personalverrechnung"), kostenlos versteht sich. Dies gilt im Übrigen auch für jene, die bereits das Digitalpaket in der Vorfassung bestellt haben. Sie bekommen hier das umfassende und kostenlose Update.
Wer nicht in einem dieser Webinare war bzw. auch nicht eines dieser Digitalpakete schon davor bestellt hat und daher die Zusendung der neuen umfassenden Unterlage samt Video auch nicht automatisch erhält, kann dann dieses Digitalpaket gerne unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Webinarpreis (€ 120,00 brutto) bestellen. Ich werde das aber hier noch zeitgerecht bekanntgeben. So können Sie sich dann nämlich in Ruhe selber ohne Zeitdruck alles anschauen und das so oft Sie wollen.
Ich möchte aber betonen, dass das Ziel darin besteht, dass Sie mit dem kostenlosen Elaborat das Auslangen finden. Nur wer tatsächlich die zusätzliche Begleitung wünscht, dem soll auch dieses Angebot nützen.
Die fachliche Unterstützung meinerseits wird sich - wie vor der Krise - wieder in meinem Fachforum unter www.ars.at/forum für die Premium-Abonnent/innen meiner Fachzeitschrift WIKU-Personal aktuell abspielen.
Dort gibt es eine Suchmaschine für die Beiträge. Denn, wenn sich hüben wie drüben dieselben Fragen türmen, dann ist auch für Sie übersichtlicher, wenn Sie sehen und erkennen können, wo es schon Antworten gibt. Das ist hier auf Facebook nicht ganz so gut möglich.
Für die komplexeren Fälle gibt es dann wieder die Möglichkeit meines entgeltlichen e-mail-Betreuung. Bis dahin jedenfalls ist Entwicklung angesagt.
Danke für Ihre rege Mitarbeit und Danke auch für Ihr Verständnis!
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, gute Nerven (im Home-office) und bleiben Sie gesund!
Informationen zu meinem Fachmagazin (Abo Premium) gibt es hier.
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[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html
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