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  Pauschalbetrag Teilzeit
Geschrieben von: Daniel - 24.03.2020, 17:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo Kollegen

entweder ich bin Blind oder in der neuen Anleitung ist die Teilzeit immer noch nicht geregelt?!

ZB
ich habe ein Betrieb mit 4 Teilzeitbeschäftigten
3 pro Woche 8 Std, 1e pro Woche 30 Std.

Durchnschnittsbrutto von allen 4en liegt bei 703,75
laut Pauschaltabelle mit Normalarbeitszeit von 40 Std lese ich 5,67 raus
gebe ich das Brutto beim AMS Rechner ergibt dies ein Pauschalbetrag von 16,80

ich blick da einfach net durch

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  Kurzarbeit und geringfügig Beschäftigte
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 24.03.2020, 15:37 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (4)

Kann man jetzt schon sagen, ob geringfügig Beschäftigte in den Beschäftigtenstand beim Antag auf Kurzarbeit mit aufgenommen werden müssen.

Walpurga Wendl

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  Rückabgewickelter Austritt, um Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können - Info der ÖGK
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 15:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für den Fall, dass ein/e Dienstnehmer/in bereits bei der ÖGK abgemeldet wurde (weil man ev. das Dienstverhältnis aufgelöst hat) und sich nun entscheidet, doch das Kurzarbeitsmodell zur Anwendung zu bringen und den Austritt "rückabwickelt", so gilt Folgendes:

1. Keine rückwirkende Anmeldung, sonst gibt es eine Sanktion wegen verspäteter Anmeldung (die wird automatisch ausgelöst, was zwar behoben werden kann, aber nur mit sehr viel Aufwand für alle Beteiligten).

2. Die bessere Lösung wäre, die Abmeldung zu stornieren.

Dann läuft der Versicherungsverlauf durch und es gibt keinerlei Sanktionen.

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  Niedriges Entgelt (bzw. niedrige Beitragsgrundlage) - Kurzarbeit - Übernahme von ...
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 14:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Niedriges Entgelt (bzw. niedrige Beitragsgrundlage) - Kurzarbeit - Übernahme von SV-DNA durch Arbeitgeber/in

Die Kombination Kurzarbeit und niedriges Entgelt (ALV-Dienstnehmeranteile) ist eine unangenehme Mischung.

So ist in einer meiner Diskussionsforen folgende Frage aufgetaucht:

Auch während der Kurzarbeit muss ja die volle SV-Beitragsgrundlage weitergeführt werden.

Diese Beitragsgrundlage ist aber in einer Höhe, bei welcher einer der ALV-Abschläge A01, A02, A03 (niedriges Entgelt) ausgelöst würde.

Nun muss der bzw. die Arbeitgeber/in aufgrund der Sozialpartnervereinbarung jenen Anteil der Dienstnehmer-SV-Beiträge übernehmen, der auf den Teil der Beitragsgrundlage entfällt, welcher über dem tatsächlichen Bruttoentgelt liegt (also vom Anteil der "SV-Aufstockungsbeitragsgrundlage).

Übernimmt somit der bzw. die Arbeitgeber/in auch einen reduzierten ALV-Dienstnehmeranteil oder muss der bzw. die Arbeitgeber/in die vollen 3 % an ALV-Dienstnehmeranteil übernehmen?

Die ÖGK hat mir soeben bestätigt, dass man denselben Weg beschreitet, wie schon in Zusammenhang mit der "20 % Regelung". Die Begünstigung (niedriges Entgelt) soll ja den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin entlasten und nicht den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.


Somit hat sich meine Vermutung, dass der bzw. die Arbeitgeber/in NICHT in Genuss des abgesenkten SV-ALV-DNA kommt, leider bestätigt.

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  Breaking News: AMS-Kurzarbeitsbegehren: jetzt sind die Erläuterungen da!
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 13:36 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Erläuterungen zum AMS-Kurzarbeitsbegehren:


https://www.wko.at/service/w/arbeitsrech...arbeit.pdf
[/url]

Beispiel eines korrekt ausgefüllten AMS-Kurzarbeitsbegehrens (Angabe als Excel-Datei und Formular als pdf):

https://www.wko.at/service/w/arbeitsrecht-sozialrecht/Angaben-zu-Ausfuellhilfe-Begehren-Beihilfe-COVID-19.xlsx


[url=https://www.wko.at/service/w/arbeitsrecht-sozialrecht/Ausfuellbeispiel-KUA_Begehrenl.pdf]https://www.wko.at/service/w/arbeitsrecht-sozialrecht/Ausfuellbeispiel-KUA_Begehrenl.pdf

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  Dauer der Kurzarbeit - offenbar vorerst bis 31.05.2020 befristet
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 12:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In den FAQ der WKO findet sich der Hinweis, dass die Kurzarbeit für die Dauer von drei Monaten vereinbart werden kann.

Dann findet sich dort auch ein Klammerausdruck, der die Monate März, April und Mai umfasst.

Es mehren sich nun auch die WKO-Auskünfte, dass die Kurzarbeit scheinbar (obwohl dies nicht aus den Richtlinien und eigentlich auch nicht aus der Sozialpartnervereinbarung hervorgeht) zunächst einmal bis 31.05 auslaufen muss (oder maximal bis dorthin befristet ist) und dann für die Zeit ab 01.06. die Verlängerungsmöglichkeiten anlaufen.

Ich teile diese Erfahrung hier jetzt mal vorsorglich für jene, die erst Anträge stellen werden. Es wird auch kein großes Dilemma vorläufig sein, davon gehe ich
jetzt einmal aus.


Mir ist nämlich auch aufgefallen, dass im 2. Corona-Paket (darüber werde ich dann nächste Woche in der WPA ausführlich berichten, nämlich über alle Corona-Maßnahmen wird eines Maßnahmen-Tabelle geben) so manche Maßnahme vorläufig auch bis 31.05.2020 befristet ist.

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  Ein Update zum eAMS-Konto
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 10:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In den letzten Tagen ist mehrfach die Frage aufgetaucht, ob für die Beantragung der Kurzarbeit ein „eAMS-Konto“ erforderlich ist.


NEIN, die Beantragung der Kurzarbeit ist auch per Mail möglich – sämtliche Detailinformationen und die Mailadresse für die Einlaufstelle beim AMS OÖ findet man unter: https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
[url=https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich][/url]
Zu beachten ist jedoch, dass jeder Betrieb der eine Kurzarbeits-Beihilfe in Anspruch nimmt, früher oder später ein eAMS-Konto benötigt, da die monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe über das eAMS-Konto erfolgt.

Firmen die noch kein eAMS-Konto haben, müssen folglich einen Zugang beantragen. Da die persönlichen Zugangsdaten per RSA-Brief übermittelt werden, sollte diesbezüglich eine gewisse Vorlaufzeit einkalkuliert werden!

Aufgrund einiger Beschwerden ist die Wirtschaftskammer bereits mit dem AMS im Gespräch, um eine schnellere/einfachere Registrierungsmöglichkeit umzusetzen.

Ziel ist es, eine eAMS-Registrierung ohne RSA-Brief zu ermöglichen, da damit auch die Problematik der Zustellung an geschlossene/unbesetzte Betriebe gelöst werden könnte.

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  Kurzarbeitsbeihilfenrechner der Vorarlberger Steuerberatungsgesellschaft RTG - ein wi
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 08:34 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Ich wurde heute früh auf einen Link zu einem wirklich coolen Beihilfenrechner übermittelt.

Wenn man den anklickt, dann kann man eine ausgeklügelte Excel-Datei herunterladen.

Die Steuerberatungsgesellschaft RTG aus Vorarlberg stellt diesen der Allgemeinheit zur Verfügung:

https://rtg.bits.at/s/SAGF9X8gFREHkSk/download
[url=https://rtg.bits.at/s/SAGF9X8gFREHkSk/download][/url]
War am 23.3.2020 in den Vorarlberger Nachrichten abgedruckt.


Vielen Dank an dieser Stelle an eine treue Vorarlberger Abonnentin der WIKU-Personal aktuell für diesen tollen Tipp und vielen Dank auch an RTG, die dieses Tool entwickelt haben und es kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

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  Tschechien schließt Grenzen
Geschrieben von: wito75 - 23.03.2020, 22:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Liebes Forum,

ab Donnerstag schließt nun Tschechien die Grenzen auch für Pendler.
Wie ist mit diesen Arbeitnehmern vorzugehen, wenn sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen können.
Kündigung, Entlassung, ...???

Danke!

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  Falls es sich mit der Märzabrechnung nicht ausgeht......
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020, 20:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Falls es sich mit der Märzabrechnung nicht ausgeht......

Das Vorlagenportal (Rainer Kraft und Birgit Kronberger) hat ein Informationsschreiben verfasst, welches dann, wenn sie die rechtzeitige Kurzarbeitsabrechnung nicht ausgeht und man so zu viel bezahlt, dass man als betroffene/r Arbeitnehmer/in weiß, dass man - der Gehaltsfälligkeit wegen - nun mal außerhalb der Kurzarbeit abrechnet, aber ev. im nächsten Monat etwas zurückzahlen muss.

Die Vorlage ist frei verfügbar und kann hier abgerufen werden:

https://www.vorlagenportal.at/textmuster...NPGQc2bkQs
[url=https://www.vorlagenportal.at/textmuster-mitarbeiter-info-ueber-maerz-abrechnung/?fbclid=IwAR2rURv93V1DqbB4b-wxr-2fXtiuC4WCTsU5CsaS2NW5aFvWONPGQc2bkQs][/url]
P.S.: Das Vorlagenportal sollte in keiner Lohnverrechnungsabteilung fehlen. Ist einfach eine ganz geniale Sache.

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