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| Steuerfreie Ausfuhrlieferung ? |
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Geschrieben von: silhu - 16.04.2020, 17:33 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Guten Tag,
folgendes Problem der Rechnungsstellung:
Wir verkaufen Waren an einen Kunden im Drittland, die Ware wird direkt von China dort hin geliefert.
Die Versandpapiere werden vom Lieferanten in China erstellt, wir verrechnen die Lieferkosten an den Endkunden weiter.
Wie muss die Rechnung dieses Verkaufes aus steuerlicher Sicht aussehen? Ist das eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, oder ist das nicht steuerbar in Österreich?
Danke
Renate
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| Eine geniale Vorlage aus Rainer Krafts "Vorlagenportal" |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 16.04.2020, 11:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Eine Vorlage, die einem auch verstehen hilft, wie das Mysterium "ausfallende Stunden" aus der AMS-Küche funktioniert, finden Sie hier:
https://workupload.com/file/T4MVjycqYL8
[/url]
Ich hatte sie ursprünglich als Beilage für die WPA 7/2020 versprochen, sie wird dann in der WPA 8/2020 dabei sein, da es gestern abend Schlag auf Schlag ging.
Die Vorlage ist hier als pdf dargestellt.
Im Original (für VP-Kund/innen) funktioniert sie wie folgt:
In der Excel-Datei ist eine „roll-up“-Funktion eingebaut, in dem Feld wo der Monat steht (standardmäßig auf März). Wenn man auf das Feld klickt, klappt sich rechts davon eine Menüauswahl auf, wo man dann auch April, Mai usw. auswählen kann.
Je nach ausgewähltem Monat produziert die Liste dann von selbst monatsspezifisch die kalendermäßigen Tage (Samstage, Sonntage, Feiertage etc.) im jeweiligen Monat.
Ich kann das Vorlagenportal nur wärmstens empfehlen:
[url=https://www.vorlagenportal.at/]https://www.vorlagenportal.at/
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| Buchhaltungsagentur des Bundes zur stundenweisen Konsumation der Sonderbetreuungszeit |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.04.2020, 20:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Heute erreichte mich die Antwort auf meine kürzlich an die Buchhaltungsagentur gerichtete Frage betreffend "stundenweise Konsumation der Sonderbetreuungszeit":
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema stundenweise Konsumation der Sonderbetreuungszeit!
Schnelle Unterstützung für die österreichische Wirtschaft durch rasche Antragsbearbeitung hat bei der Bearbeitung der Anträge auf Sonderbetreuungszeit Priorität. Daher wurde unter Punkt 3. der Richtlinie Sonderbetreuungszeit COVID-19 der (halb-)tageweise Konsum als kleinste Einheit vorgesehen.
In diesem Sinne würden wir die betroffenen Dienstgeber ersuchen entsprechend der oa Richtlinie vorzugehen.
Sofern entsprechend plausible Zeitnachweise über stundenweise konsumierte Sonderbetreuungszeit mit dem Antrag einlangen, wird jedoch den Umständen entsprechend kulant eine Hochrechnung auf halbe beziehungsweise ganze Kalendertage vorgenommen.
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