| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 83 Benutzer online » 0 Mitglieder » 80 Gäste Applebot, Bing, Google
|
| Aktive Themen |
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
25.09.2026, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 22
|
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.09.2026, 18:50
» Antworten: 0
» Ansichten: 39
|
Bilanzbuchhalter/in Steue...
Forum: Kauf / Verkauf
Letzter Beitrag: Ulrike Rosenecker
24.09.2026, 16:19
» Antworten: 2
» Ansichten: 937
|
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
24.09.2026, 14:54
» Antworten: 2
» Ansichten: 252
|
Der LStR-Wartungserlass 2...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 76
|
Formular E 35 ist ONLINE ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 49
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.09.2026, 15:19
» Antworten: 0
» Ansichten: 62
|
WIKU Personal aktuell 15/...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2026, 16:05
» Antworten: 0
» Ansichten: 72
|
Lohnordnungen sowie Gehal...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2026, 17:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 95
|
Prostitution und Lohnsteu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
15.09.2026, 17:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 92
|
|
|
| Niedriges Entgelt (bzw. niedrige Beitragsgrundlage) - Kurzarbeit - Übernahme von ... |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 14:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Niedriges Entgelt (bzw. niedrige Beitragsgrundlage) - Kurzarbeit - Übernahme von SV-DNA durch Arbeitgeber/in
Die Kombination Kurzarbeit und niedriges Entgelt (ALV-Dienstnehmeranteile) ist eine unangenehme Mischung.
So ist in einer meiner Diskussionsforen folgende Frage aufgetaucht:
Auch während der Kurzarbeit muss ja die volle SV-Beitragsgrundlage weitergeführt werden.
Diese Beitragsgrundlage ist aber in einer Höhe, bei welcher einer der ALV-Abschläge A01, A02, A03 (niedriges Entgelt) ausgelöst würde.
Nun muss der bzw. die Arbeitgeber/in aufgrund der Sozialpartnervereinbarung jenen Anteil der Dienstnehmer-SV-Beiträge übernehmen, der auf den Teil der Beitragsgrundlage entfällt, welcher über dem tatsächlichen Bruttoentgelt liegt (also vom Anteil der "SV-Aufstockungsbeitragsgrundlage).
Übernimmt somit der bzw. die Arbeitgeber/in auch einen reduzierten ALV-Dienstnehmeranteil oder muss der bzw. die Arbeitgeber/in die vollen 3 % an ALV-Dienstnehmeranteil übernehmen?
Die ÖGK hat mir soeben bestätigt, dass man denselben Weg beschreitet, wie schon in Zusammenhang mit der "20 % Regelung". Die Begünstigung (niedriges Entgelt) soll ja den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin entlasten und nicht den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.
Somit hat sich meine Vermutung, dass der bzw. die Arbeitgeber/in NICHT in Genuss des abgesenkten SV-ALV-DNA kommt, leider bestätigt.
|
|
|
| Dauer der Kurzarbeit - offenbar vorerst bis 31.05.2020 befristet |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 12:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
In den FAQ der WKO findet sich der Hinweis, dass die Kurzarbeit für die Dauer von drei Monaten vereinbart werden kann.
Dann findet sich dort auch ein Klammerausdruck, der die Monate März, April und Mai umfasst.
Es mehren sich nun auch die WKO-Auskünfte, dass die Kurzarbeit scheinbar (obwohl dies nicht aus den Richtlinien und eigentlich auch nicht aus der Sozialpartnervereinbarung hervorgeht) zunächst einmal bis 31.05 auslaufen muss (oder maximal bis dorthin befristet ist) und dann für die Zeit ab 01.06. die Verlängerungsmöglichkeiten anlaufen.
Ich teile diese Erfahrung hier jetzt mal vorsorglich für jene, die erst Anträge stellen werden. Es wird auch kein großes Dilemma vorläufig sein, davon gehe ich
jetzt einmal aus.
Mir ist nämlich auch aufgefallen, dass im 2. Corona-Paket (darüber werde ich dann nächste Woche in der WPA ausführlich berichten, nämlich über alle Corona-Maßnahmen wird eines Maßnahmen-Tabelle geben) so manche Maßnahme vorläufig auch bis 31.05.2020 befristet ist.
|
|
|
| Ein Update zum eAMS-Konto |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 10:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
In den letzten Tagen ist mehrfach die Frage aufgetaucht, ob für die Beantragung der Kurzarbeit ein „eAMS-Konto“ erforderlich ist.
NEIN, die Beantragung der Kurzarbeit ist auch per Mail möglich – sämtliche Detailinformationen und die Mailadresse für die Einlaufstelle beim AMS OÖ findet man unter: https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
[url=https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich][/url]
Zu beachten ist jedoch, dass jeder Betrieb der eine Kurzarbeits-Beihilfe in Anspruch nimmt, früher oder später ein eAMS-Konto benötigt, da die monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe über das eAMS-Konto erfolgt.
Firmen die noch kein eAMS-Konto haben, müssen folglich einen Zugang beantragen. Da die persönlichen Zugangsdaten per RSA-Brief übermittelt werden, sollte diesbezüglich eine gewisse Vorlaufzeit einkalkuliert werden!
Aufgrund einiger Beschwerden ist die Wirtschaftskammer bereits mit dem AMS im Gespräch, um eine schnellere/einfachere Registrierungsmöglichkeit umzusetzen.
Ziel ist es, eine eAMS-Registrierung ohne RSA-Brief zu ermöglichen, da damit auch die Problematik der Zustellung an geschlossene/unbesetzte Betriebe gelöst werden könnte.
|
|
|
| Falls es sich mit der Märzabrechnung nicht ausgeht...... |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020, 20:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Falls es sich mit der Märzabrechnung nicht ausgeht......
Das Vorlagenportal (Rainer Kraft und Birgit Kronberger) hat ein Informationsschreiben verfasst, welches dann, wenn sie die rechtzeitige Kurzarbeitsabrechnung nicht ausgeht und man so zu viel bezahlt, dass man als betroffene/r Arbeitnehmer/in weiß, dass man - der Gehaltsfälligkeit wegen - nun mal außerhalb der Kurzarbeit abrechnet, aber ev. im nächsten Monat etwas zurückzahlen muss.
Die Vorlage ist frei verfügbar und kann hier abgerufen werden:
https://www.vorlagenportal.at/textmuster...NPGQc2bkQs
[url=https://www.vorlagenportal.at/textmuster-mitarbeiter-info-ueber-maerz-abrechnung/?fbclid=IwAR2rURv93V1DqbB4b-wxr-2fXtiuC4WCTsU5CsaS2NW5aFvWONPGQc2bkQs][/url]
P.S.: Das Vorlagenportal sollte in keiner Lohnverrechnungsabteilung fehlen. Ist einfach eine ganz geniale Sache.
|
|
|
| Ihr Kurzarbeits-Update vom 23.03.2020 |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020, 20:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Für den 24.03.2020 sowie für den 25.03.2020 sind folgende interessante Aktivitäten geplant:
1. Ausfüllhilfe für die AMS-Formulare
2. Musterberechnungen für die Personalverrechnung!!!!
3. Körperschaften öffentlichen Rechts werden in die Kurzarbeit übernommen.
Mit diesem Ausblick verabschiede ich mich für heute! Bis morgen
|
|
|
| Aus meinem Kurzarbeits-ABC, das heute nacht im Rahmen der WIKU-Personal aktuell vers |
|
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020, 19:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Aus meinem Kurzarbeits-ABC, das heute nacht im Rahmen der WIKU-Personal aktuell versandt wird!
Wie wirken sich die momentanen Umwälzungen auf Pendlerpauschale und Pendlereuro aus?
Die Finanzverwaltung bereitet gerade eine Information vor, derzufolge bei bestehenden Dienstverhältnissen „coronabedingte Änderungen“ der Anwesenheit sich nicht auf die Höhe der Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro auswirken (also: die PP/PE so drinnen lassen, wie sie drinnen war bis dato).
Allerdings ist Vorsicht zu walten betreffend „neue Anträge“. Der Pendlerrechner ist im Augenblick mit den reduzierten Einsätzen der Massenbeförderungsmittel „nicht repräsentativ“. Nehmen Sie bitte im Moment eher keine neuen Anträge entgegen oder -wenn Sie sie entgegennehmen, dann halten Sie bitte die Anträge in Evidenz, dass man sie nach der „Krisenzeit“ entsprechend adaptiert.
Die genaue BMF-Info soll noch diese Woche kommen!
|
|
|
|