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Feiertagsentgelt bei Weitergewährung eines Sachbezuges |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.07.2023, 16:23 - Forum: News & wichtige Infos
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Feiertagsentgelt bei Weitergewährung eines Sachbezuges
Quelle: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2023
Frage:
Eine Mitarbeiterin befindet sich im Krankenstand und ihr Entgeltfortzahlungsanspruch ist bereits ausgeschöpft. Ein Sachbezug PKW wird ihr weiterhin gewährt. Besteht durch die Gewährung des Sachbezuges ein Anspruch auf Feiertagsentgelt?
Antwort:
In Zeiträumen, in denen kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber mehr besteht – weil dieser bereits ausgeschöpft ist –, ist auch kein Feiertagsentgelt abzurechnen. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Sachbezug weiter gewährt wird.
Hinweis:
Werden während eines Krankenstandes ausschließlich Sachbezüge gewährt, besteht für diese Sachbezüge keine Beitragspflicht.
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Bestellung von verantwortlich Beauftragten bei Kraftverkehrsunternehmen für Arbeits-, Lenkzeit und Ruhezeitenzwecke verstößt gegen Unionsrecht |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.07.2023, 15:21 - Forum: News & wichtige Infos
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EuGH 11.05.2023, C-155/22
§ 9 Abs. 2 VStG letzter Satz
VO 1079/2009
So entschied der EuGH:
1. Bestellte ein österreichisches Transportunternehmen, das im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig ist, eine Dienstnehmerin zur verantwortlich Beauftragten (§ 9 Abs. 2 VStG) für Zwecke der Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts über die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, wurde das Unionsrecht verletzt, weil diese Bestellung nach dem österreichischen Recht im Ergebnis verhindert, dass die Gesetzesverstöße bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. des Betriebsleiters berücksichtigt werden.
2. Anders formuliert: da die Bestellung eines verantwortlich Beauftragten nach österreichischer Rechtslage nicht dazu führt, dass dessen Verhalten (dessen Verstöße gegen das Unionsrecht, wenn zB Lenkzeiten überschritten und Ruhezeiten von Lenkern unterschritten werden) bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens (das zB auch den Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben könnte) berücksichtigt wird, verstößt § 9 Abs. 2 letzter Satz VStG insoweit gegen das Unionsrecht.
Anmerkung:
Das Prinzip der (einvernehmlichen) Bestellung eines Sündenbocks samt Reinwaschung der eigenen Sünden funktioniert hier - nach Ansicht des EuGH - nicht.
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Arbeitskräfteüberlassung – Payrolling - Betriebsübergang |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2023, 19:03 - Forum: News & wichtige Infos
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OGH vom 30.08.2022, 8 ObA 82/21y
§ 3 AVRAG
So entschied der OGH:
1. Kam es zwischen einem Arbeitskräfteüberlasser und einem Beschäftiger (der zugleich auch Überlasser war) zur Vereinbarung, dass die an Beschäftiger überlassenen Arbeitnehmer auch „nur an ihn überlassen werden durften“ (Exklusivitätsklausel), betraf dies – von wenigen Ausnahmen abgesehen – fast alle überlassenen Arbeitnehmer des Überlassers und spiegelte sich dieses Exklusivitätsgebot auch in den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer wieder, so konnte nach Ansicht des OGH von einer organisatorischen Einheit gesprochen werden.
2. Für diese Arbeitnehmer übernahm der Überlasser das sogenannte „Payrolling“ (= Arbeitskräfteüberlassung mit reduzierten Pflichten des Überlassers), welches in weiterer Folge (logischerweise) auf den Beschäftiger überging, der diese überlassenen Arbeitnehmer „übernahm“ und wiederum weiter überließ.
3. Nach Ansicht des OGH hatten somit jene wenigen Arbeitnehmer, die nicht vom Beschäftiger übernommen wurden, ein Recht auf Weiterbeschäftigung beim ursprünglichen Beschäftiger (der selber ein Arbeitskräfteüberlasser war), weil ein Betriebsübergang stattgefunden hatte.
4. Dass dabei keine materiellen Betriebsmittel und Personalverwaltungsressourcen, die im anderen Personalverleihunternehmen bereits vorhanden und für die Erbringung der charakteristischen Leistung ohne entscheidende Bedeutung waren, übergingen, ändert per se nichts an einem Betriebsübergang.
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