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| Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.08.2025, 14:18 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung werden durch die ÖGK mit hoher Wahrscheinlichkeit Ende August 2025 offiziell verkündet.
Die Verlautbarung der jeweiligen Verordnung im Bundesgesetzblatt ist jedoch abzuwarten. Die wird zumeist in der dritten Dezember-Woche erfolgen.
Ich konnte die wichtigsten Werte für Sie bereits jetzt vorab recherchieren und werde diese in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell bringen (erscheint Mitte August 2025).
Wer die Werte schon vorab und dazu ein paar Anmerkungen wissen möchte, hat jetzt schon den Zugriff auf den Artikel im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort erforderlich):
https://www.wikutraining.at/blog/903
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| Verfall/Verjährung im Zusammenhang mit LSD-BG |
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Geschrieben von: Ilke - 07.08.2025, 10:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
folgende Fragen hätte ich zur Feststellung einer Unterentlohnung im Rahmen einer GPLB:
1) Wenn der betreffende Zeitraum bereits gesetzlich verjährt ist, also länger als 3 Jahre zurückliegt, was sind dann die Konsequenzen für den Dienstgeber? Sind Feststellungen für Zeiträume, die länger als 3 Jahre zurückliegen, an den Dienstnehmer sowie Behörden wie die ÖGK noch nachzuzahlen? Die Prüfzeiträume können ja auch 4-5 Jahre zurückliegen.
2) Wie verhält es sich, wenn ein KV auch noch eine kürzere Verfallsfrist von zB 6 oder 9 Monaten vorsieht? Wenn zB vor 5 Jahren ein KV-Sprung übersehen wurde und es dadurch in der Folge zu einer Unterentlohnung gekommen ist, muss der Dienstgeber dem Dienstnehmer bzw den Behörden dann nur diese 6 oder 9 Monate nachzahlen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Ilke
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