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| Überlassung in ein Drittland benötigt Ausnahmeregelung oder Genehmigung im Einzelfall – auch wenn ausschließlich von Österreich aus gearbeitet wird |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.08.2025, 13:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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VwGH vom 29.04.2025, Ro 2024/11/0002
§ 16 AÜG
So entschied der VwGH:
1. Kommt es zu einer Überlassung von Arbeitskräften an Unternehmen, welche den Sitz in einem Drittstaat haben (= Arbeitskräfteüberlassung in ein Drittland), so benötigt der österreichische Arbeitskräfteüberlasser dazu entweder eine Bewilligung durch die zuständige Gewerbebehörde oder eine Ausnahmeregelung, die in einer Verordnung festgelegt sein muss (= Verordnung nach § 15 Abs. 1 Z 3 AÜG durch das BMAGSPK).
2. Diese Rechtslage, die in § 16 AÜG verankert ist, gilt auch dann, wenn diese Arbeitnehmer für das „Drittlandunternehmen“ ausschließlich von Österreich aus tätig sind („remote“), dabei ihre Arbeiten auf digitale Art und Weise verrichten und auch in Österreich zur Sozialversicherung „angemeldet“ sind.
3. Eine „physische Überlassung“ an den Beschäftiger im Drittland ist nicht Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung.
Praxisanmerkung:
Diese Auslegung durch den VwGH wird von der Praxis weitgehend als „überschießend“ beurteilt, zumal auch die Entsenderichtlinie der EU betreffend Arbeitskräfteüberlassung zwingend auf die physische Überlassung abstellt. Allerdings gilt diese Richtlinie NICHT in Verbindung mit dem hier erörterten Fall.
So ist es auch gut möglich (eigentlich so gut wie sicher), dass auch der „umgekehrte“ Fall somit genehmigungspflichtig ist (österreichischer Beschäftiger sichert sich die Dienste eines Unternehmens aus einem Drittland betreffend einen dort ansässigen Arbeitnehmer, der für das österreichische Unternehmen ausschließlich „remote“ tätig wird).
Der Geschäftsführer des österreichischen Arbeitskräfteüberlassers bekam nun eine Verwaltungsstrafe aufgebrummt und musste zudem die Verfahrenskosten tragen. Dafür, dass es um insgesamt 44 derartige Arbeitnehmer ging, war die Höhe der Verwaltungsstrafe (€ 2.200,00) noch einigermaßen human. Das ändert aber nichts daran, dass die vom VwGH getroffene Auslegung des § 16 Abs. 1 AÜG (Überlassung INS Ausland) für Sachverhalte wie diesen sehr umstritten ist und auch vermutlich bleibt.
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| Ausbildung zur Personalverrechnerin |
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Geschrieben von: MartinaM - 17.08.2025, 22:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich möchte die Ausbilung zur Personalverrechnerin beginnen. Mich würden Erfahrungsberichte zu den unterschiedlichen Kurs-Anbietern (Wifi, BFI, KWT, ...) interessieren. Weiß jemand, ob es Qualitätsunterschiede gibt? Ich habe einige Anbieter gefunden, die leider nicht über den WAFF gefördert werden, daher kommen nur die größeren Anbieter in Frage.
Vielen Dank!
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| Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est |
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Geschrieben von: EMH2120 - 14.08.2025, 11:43 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo!
Ich habe einen Klienten der als Elektrotechniker tätig.
Hat auf seinem Privathaus (14% betrieblich genutzt) eine PV-Anlage und rd. € 1.500,- eingespielt lt. WienEnergie-Abr.
Er hat keine Ausgaben für die Errichtung geltend gemacht. (diese war schon bevor er sich selbstständig gemacht hat)
Ertragssteuerlich würde ich nichts angeben, da die Einspeisung unter 12.500 kWh, bzw die Anlage unter 35 kWp ist.
Umsatzsteuerlich bin ich jetzt nicht sicher. Grds. müsste der Betrag doch in der UVA unter KZ 000 und KZ 021 eingetragen werden. Aber dann habe ich auch den Ertrag drinnen in voller Höhe.
Gibt es hier Erfahrungswerte?
Danke und LG
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| Dürfen Abschlussprovisionen dürfen wegen des Endes der Beschäftigung anteilig entfallen? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.08.2025, 16:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Man könnte auch von einer Hammer-Entscheidung des OGH sprechen. Sie ist noch kein Monat alt, also brandaktuell!
Sachverhalt:
Im Rahmen einer getroffenen Provisionsvereinbarung, die Gegenstand einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht war und nun vor dem OGH gelandet ist, wurde zwischen der sogenannten „Abschlussprovision“ und der „Bestandskundenpflege-Provision“ unterschieden, die aber insgesamt gleich hohe Bestandteile der „Gesamtprovision“ darstellten.
Die „Abschlussprovision“ belohnt den Arbeitnehmer dabei „für seine erfolgreiche Kundenakquise“.
Die „Bestandskundenpflege-Provision“ dagegen honoriert „die permanente Sicherstellung der Zufriedenheit des gewonnenen Kunden“. Sie soll dem Arbeitnehmer nur zustehen, solange er sich aktiv der „Bestandskundenpflege“ widmet.
Allerdings sah die Provisionsvereinbarung auch vor, dass beide Provisionen anteilig erlöschen würden, wenn das Dienstverhältnis anteilig endet.
Die Provision für die Bestandskundenpflege erlischt zudem auch bei aufrechter Beschäftigung, wenn man bei weiterhin aufrechter Beschäftigung der „Bestandskundenpflege“ nicht in ausreichendem Maße nachkommt.
Somit war fraglich, inwieweit jener Teil der Vereinbarung, der lautete „Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Entstehen des Auszahlungsanspruchs, wird die Provision nicht ausgezahlt“ als rechtskonform oder als sittenwidrig anzusehen war.
Immerhin ging es um € 95.000,00.
So entschied der OGH:
Diese Entscheidung bringe ich in der Ausgabe Nr. 14/2025 der WPA. Sie können aber - wenn Sie Ihr WIKU-Premium-Passwort zur Hand haben - schon jetzt gerne den Artikel lesen. Ich denke, dass es sich um eine der interessantesten Entscheidungen des Jahres handelt mit nicht zu unterschätzender Auswirkung auf bestehende Vereinbarungen.
https://www.wikutraining.at/blog/911
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| Umsatzsteuer Vortragender |
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Geschrieben von: WiesE - 12.08.2025, 20:57 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe eine Frage an das Forum zur Umsatzsteuer bezüglich eines Vortragenden bei einem Kurs in Österreich. Mein Kunde hat einen Seilzugtechnikkurs in Österreich abgehalten und wurde vom Auftraggeber, einer Organisation als freier Dienstnehmer beschäftigt. Wie ist diese Leistung umsatzsteuerlich einzuordnen.
Bitte um eure geschätzten fachlichen Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
Eva
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| Eine Wohlfahrtseinrichtung muss dem Unternehmen gehören |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.08.2025, 15:28 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das Grundstück, auf dem sind ein Strandbad befand, gehörte dem Arbeitgeber, das Strandbad jedoch wurde von der Gewerkschaft betrieben.
Kann der Betriebsrat die Veräußerung des Grundstücks und damit den Wegfall der vermeintlichen Wohlfahrtseinrichtung durch Anfechtungsklage verhindern?
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 14/2025 (erscheint Ende August 2025) bzw. schon jetzt im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs (frei zugänglich):
https://www.wikutraining.at/blog/909
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