| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 101 Benutzer online » 0 Mitglieder » 98 Gäste Bing, Google, Yandex
|
| Aktive Themen |
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
25.09.2026, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 19
|
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.09.2026, 18:50
» Antworten: 0
» Ansichten: 39
|
Bilanzbuchhalter/in Steue...
Forum: Kauf / Verkauf
Letzter Beitrag: Ulrike Rosenecker
24.09.2026, 16:19
» Antworten: 2
» Ansichten: 933
|
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
24.09.2026, 14:54
» Antworten: 2
» Ansichten: 251
|
Der LStR-Wartungserlass 2...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 76
|
Formular E 35 ist ONLINE ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 49
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.09.2026, 15:19
» Antworten: 0
» Ansichten: 60
|
WIKU Personal aktuell 15/...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2026, 16:05
» Antworten: 0
» Ansichten: 71
|
Lohnordnungen sowie Gehal...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2026, 17:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 95
|
Prostitution und Lohnsteu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
15.09.2026, 17:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 91
|
|
|
| Überlassung in ein Drittland benötigt Ausnahmeregelung oder Genehmigung im Einzelfall – auch wenn ausschließlich von Österreich aus gearbeitet wird |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.08.2025, 13:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
VwGH vom 29.04.2025, Ro 2024/11/0002
§ 16 AÜG
So entschied der VwGH:
1. Kommt es zu einer Überlassung von Arbeitskräften an Unternehmen, welche den Sitz in einem Drittstaat haben (= Arbeitskräfteüberlassung in ein Drittland), so benötigt der österreichische Arbeitskräfteüberlasser dazu entweder eine Bewilligung durch die zuständige Gewerbebehörde oder eine Ausnahmeregelung, die in einer Verordnung festgelegt sein muss (= Verordnung nach § 15 Abs. 1 Z 3 AÜG durch das BMAGSPK).
2. Diese Rechtslage, die in § 16 AÜG verankert ist, gilt auch dann, wenn diese Arbeitnehmer für das „Drittlandunternehmen“ ausschließlich von Österreich aus tätig sind („remote“), dabei ihre Arbeiten auf digitale Art und Weise verrichten und auch in Österreich zur Sozialversicherung „angemeldet“ sind.
3. Eine „physische Überlassung“ an den Beschäftiger im Drittland ist nicht Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung.
Praxisanmerkung:
Diese Auslegung durch den VwGH wird von der Praxis weitgehend als „überschießend“ beurteilt, zumal auch die Entsenderichtlinie der EU betreffend Arbeitskräfteüberlassung zwingend auf die physische Überlassung abstellt. Allerdings gilt diese Richtlinie NICHT in Verbindung mit dem hier erörterten Fall.
So ist es auch gut möglich (eigentlich so gut wie sicher), dass auch der „umgekehrte“ Fall somit genehmigungspflichtig ist (österreichischer Beschäftiger sichert sich die Dienste eines Unternehmens aus einem Drittland betreffend einen dort ansässigen Arbeitnehmer, der für das österreichische Unternehmen ausschließlich „remote“ tätig wird).
Der Geschäftsführer des österreichischen Arbeitskräfteüberlassers bekam nun eine Verwaltungsstrafe aufgebrummt und musste zudem die Verfahrenskosten tragen. Dafür, dass es um insgesamt 44 derartige Arbeitnehmer ging, war die Höhe der Verwaltungsstrafe (€ 2.200,00) noch einigermaßen human. Das ändert aber nichts daran, dass die vom VwGH getroffene Auslegung des § 16 Abs. 1 AÜG (Überlassung INS Ausland) für Sachverhalte wie diesen sehr umstritten ist und auch vermutlich bleibt.
|
|
|
| Ausbildung zur Personalverrechnerin |
|
Geschrieben von: MartinaM - 17.08.2025, 22:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Hallo,
ich möchte die Ausbilung zur Personalverrechnerin beginnen. Mich würden Erfahrungsberichte zu den unterschiedlichen Kurs-Anbietern (Wifi, BFI, KWT, ...) interessieren. Weiß jemand, ob es Qualitätsunterschiede gibt? Ich habe einige Anbieter gefunden, die leider nicht über den WAFF gefördert werden, daher kommen nur die größeren Anbieter in Frage.
Vielen Dank!
|
|
|
| Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est |
|
Geschrieben von: EMH2120 - 14.08.2025, 11:43 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
|
 |
Hallo!
Ich habe einen Klienten der als Elektrotechniker tätig.
Hat auf seinem Privathaus (14% betrieblich genutzt) eine PV-Anlage und rd. € 1.500,- eingespielt lt. WienEnergie-Abr.
Er hat keine Ausgaben für die Errichtung geltend gemacht. (diese war schon bevor er sich selbstständig gemacht hat)
Ertragssteuerlich würde ich nichts angeben, da die Einspeisung unter 12.500 kWh, bzw die Anlage unter 35 kWp ist.
Umsatzsteuerlich bin ich jetzt nicht sicher. Grds. müsste der Betrag doch in der UVA unter KZ 000 und KZ 021 eingetragen werden. Aber dann habe ich auch den Ertrag drinnen in voller Höhe.
Gibt es hier Erfahrungswerte?
Danke und LG
|
|
|
|